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Anmeldung zur Hundesteuer ab dem Jahr 2024
Wegfall der Hundesteuermarken in der VG Deidesheim

Smiley - Aus der Verwaltung - Wappen der Verbandsgemeinde © KM

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach der derzeit gültigen Hundesteuersatzung der Stadt Deidesheim und den Ortsgemeinden Forst, Meckenheim, Niederkirchen und Ruppertsberg sind Hunde innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme in den Haushalt anzumelden.

In der letzten Zeit sind aufgrund von Hinweisen und Kontrollen vermehrt Halter aufgefallen, deren Hunde nicht ordnungsgemäß erfasst sind.

Wir möchten daher darauf hinweisen, dass wer vorsätzlich oder leichtfertig der Anmeldepflicht zur Hundesteuer zuwiderhandelt eine Ordnungswidrigkeit begeht, die mit einer Geldbuße belegt wird. Eine Straftat begeht, wer vorsätzlich seinen Hund nicht anmeldet, um Steuern zu sparen und/oder dadurch versucht diese zu verkürzen.

Alle Hundebesitzer, die in der Verbandsgemeinde Deidesheim einen Hund bzw. mehrere Hunde halten und es bisher versäumt haben diese anzumelden, müssen dies unverzüglich nachholen.
Es besteht die Möglichkeit das Anmeldeformular unter: www.vg-deidesheim.de/Bürgerservice/Formulare/ zu drucken und auszufüllen.

Andernfalls muss mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren und einer Geldbuße gerechnet werden.

Bitte beachten Sie, dass ab dem Jahr 2024 keine Hundesteuermarken mehr ausgegeben werden.

Demnach reicht dann der Steuerbescheid als Nachweis der Zugehörigkeit des Tieres sowie der Steuerpflicht aus.

Für weitere Rückfragen und Informationen steht Ihnen die Abteilung Steuern der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim gerne unter Tel.-Nr. 06326/977-153 und per Mail unter annette.kerbeck@vg-deidesheim.rlp.de zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Steueramt der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim