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Bekanntmachungen

Aktuelles aus der Bauabteilung - FB II

Bebauungspläne

Bebauungsplan „Östlich des St. - Martinsweges (D5)“ der Stadt Deidesheim

Hier finden Sie den rechtskräftigen Bebauungsplan der Verbandsgemeinde Deidesheim:

Widmungsverfügungen

Widmungsverfügung für Straßen- und Verkehrsflächen in Deidesheim

Die nachfolgenden Straßen- und Verkehrsflächen in Deidesheim werden mit sofortiger Wirkung als Gemeindestraßen für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

Widmungsverfügung

Aufgrund des Beschlusses des Stadtrates Deidesheim vom 04.10.2022 werden folgende Straßen in Deidesheim gem. § 36 des Landesstraßengesetzes Rheinland-Pfalz (LStrG) in der derzeit geltenden Fassung im Sinne von § 3 Nr. 3 a LStrG mit sofortiger Wirkung als Gemeindestraßen für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

Die Widmung erstreckt sich für folgende Grundstücke in der Gemarkung Deidesheim: 

Straße

Straße, Gehwege, Parkplätze und Fußwege Flurstücksnummer

Bis zum Ende der Bebauung/ Erschließung FlSt.Nr.

Am Bahnhof

721/8, 723/2

Am Buhl´schen Park

573/9, 573/22

Am Weinbach 

3326/6

An der Marlach

667/27, 667/10, 662/23, 662/31, 657/3

Appengasse

4750/90, 4750/73, 4750/15, 3131/4, 3148/7, 3148/8, 3143/17

Baccusweg

3178/7

Bahnhofstraße

721/12, 702/7, 704/27

Bassermann-Jordan-Straße

1405/1, 1418/9

Bennstraße

464/3, 480/3, 497/9

Berliner Straße

1368/3, 1491/5 

Bgm.-Oberhettinger-Straße

3184/2, 3192/2, 3220/1, 3314/21, 3314/22, 3201/55 , 3191/2

Bleichstraße

447/7, 447/9,

Burggasse

6/3, 6/7, 6/9, 22/90,

Burgunderweg

3174/8, 3179/28, 3174/5

Dalbergstraße

545

Deichelgasse

564/2

Dr.-Julius-Siben-Straße

628/8, 628/9

Fasanenweg

714/14

Finkenweg

4750/64, 701/6, 4750/56, 4750/55, 704/6, 701/10,702/4

Franz-von-Buhl-Straße

730/9

Friedhofweg

479/5

Georg-von-Bach-Straße

3027/20

Grottenmauergasse

22/8

Habergartenstraße

1368/5, 520/5, 573/29

Heckenackerweg

756/33, 756/32, 756/34, 756/35

Heumarktstraße

22/114, 208/4

Im Gemminger

3201/97

Im Hassert

3201/47, 3201/71

Im Hohen Acker

3318/2, 3326/43, 3332/1, 3303/12, (3303/11 Teilbereich Brücke beim Weinbachgraben, Verlängerung der Straße „Im Hohen Acker“)

Im Kathrinenbild

3020/2, 4750/47, 4750/57

Im Kränzler

3201/89

Im Linsenbusch

3201/111, 3173/21, 3174/29, 3324/8, 3326/22, 3326/23, 3326/4, 3327/4, 3174/19

3131/8

Im Ringgarten

540/5, 542/3

Im Unteren Grain

772/2

In der Türkengewann

3191/14

Johannes-Mungenast-Weg

436/16

Kaisergarten

3708/8

Kardinal-Wendel-Straße

1324/41

Kastanienweg

2991/15

Kathrinenstraße

3020/4

Ketschauerhofstraße

22/12

Kirschgartenstraße

436/19, 716/38

Kirchgasse

22/110, 211/5

Königsgarten

628/13, 443

Königsgartenstraße

442, 628/12 

Küferweg

3174/33

Langenböhl

3201/44

Leinhöhlweg

6001

Mandelring

651/2, 651/24

Marktplatz

22/104

Mühltalstraße

1453/1, 1324/39

Niederkircher Straße

3708/17, 3708/22, 3708/19, 3708/26, 3007/2, 3010/19, 3010/6, 3010/7,3010/8, 3027/5, 3032/6, 744/2, 787/3, 734/5, 734/8, 736/3, 738/8, 743/5, 787/4, 755/7, 755/8, 787/2

Obere Hofstückstraße

785/9, 1343/7, 1355/10

613/2

Pfarrgasse

22/101, 22/93

Platanenweg

479/4

Portugieserweg

3174/34

Prälat-Hartz-Straße

1324/43

Prinz-Rupprecht-Straße

3708/18, 729/13

Rennpfad

3201/90

Rieslingweg

3149/16, 3327/2, 3174/30, 3174/31, 3174/32, 3177/1, 3179/46, 3183/43

3331/1

Ringstraße

785/16

Roßmühle

22/27, 176, 185/1, 185/2

Schillerstraße

1368/4

Schloßstraße

22/18, 423

Schloßwiese

3144/17, 3149/27, 4750/82, 679/2, 672/5, 672/7, 673/3, 673/8, 675/10, 675/7, 678/1, 4750/77, 4750/82

Schwimmbadstraße

6009/1, 6009/2, 1298/1, (1298 bis zum westlichen Ende des Anwesens Schwimmbadstraße 21)


Silvanerweg

3179/14, 3179/55, 3179/42 

Sonneneck

3201/93, 3204/2

Spitalgasse

22/95, 22/96, 22/97

St.-Martinsweg

2980/14, 2978/4

St.-Urban-Straße

1345/7

Stadtmauergasse

22/14

Steingasse

756/24, 756/43, 756/22, 756/39, 756/38, 755/6, 756/42, 756/41, 756/40

Traminerweg

3179/25, 3178/3

Turmstraße

54, 22/5

Untere Hofstückstraße

623/10

Vogelsang

3179/19, 3191/9, 3192/3

Waldgasse

603/40

Wassergasse

714/15

Weedgasse

22/9

Weinbachstraße

1420/3

Weingasse

22/15

Weinstraße

3708/24, 6/2, 211/5, 22/107, 22/109, 22/112, 755/8, 760/4, 729/15, 3708/19, 787/2, 22/91, 633/4

Wiesenweg

3220/15

Winzerweg

3174/18

Zyriakusweg

3179/22

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim, Am Bahnhof 5, 67146  Deidesheim einzulegen. Der Widerspruch kann auch bei der
Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Kreisrechtsausschuss, Philipp-Fauth-Str. 11, 67098 Bad Dürkheim eingelegt werden.
Die Widerspruchsfrist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch vor dem Ablauf der Monatsfrist bei einer dieser Behörden vorliegt.            

Widmungsverfügung Wohnmobilstellplatz Meckenheim

Der Wohnmobilstellplatz bei der Sportanlage Meckenheim wird mit sofortiger Wirkung als Gemeindefläche  für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

Widmungsverfügung

Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates Meckenheim vom 09.05.2022 wird die Fl. Nr. 2913/9 Wohnmobilstellplatz in Meckenheim gem. § 36 des Landesstraßengesetzes Rheinland-Pfalz (LStrG) in der derzeit geltenden Fassung im Sinne von § 3 Nr. 3  LStrG mit sofortiger Wirkung als Gemeindefläche  für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei
der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim, Am Bahnhof 5, 67146 Deidesheim einzulegen.
Der Widerspruch kann auch bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Kreisrechtsausschuss, Philipp-Fauth-Str. 11, 67098 Bad Dürkheim eingelegt werden.

Die Widerspruchsfrist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch vor dem Ablauf der Monatsfrist bei einer dieser Behörden vorliegt.  

Widmungsverfügung Großgasse Meckenheim - Änderung

Widmungsverfügung

Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates Meckenheim vom 09.05.2022 wird nach § 36 des Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz LStrG in der derzeit geltenden Fassung im Sinne von § 3 Nr. 3 LStrG  mit sofortiger Wirkung
der westliche Teilbereich aus der Wegefläche „Großgasse“ Flurstück-Nr. 3192/23 bis  zur Verlängerung der Ostgrenze des Grundstücks Flurstück-Nr. 3179/4 als Gemeindestraße / öffentliche Verkehrsfläche für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
Der Bereich östlich der Abgrenzung verbleibt als Wirtschaftsweg.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei
der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim, Am Bahnhof 5, 67146 Deidesheim einzulegen.
Der Widerspruch kann auch bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Kreisrechtsausschuss, Philipp-Fauth-Str. 11, 67098 Bad Dürkheim eingelegt werden.

Die Widerspruchsfrist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch vor dem Ablauf der Monatsfrist bei einer dieser Behörden vorliegt.             

Widmungsverfügung für Straßen- und Verkehrsflächen in Meckenheim

Die nachfolgenden Straßen- und Verkehrsflächen in Meckenheim werden mit sofortiger Wirkung als Gemeindestraßen für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

Widmungsverfügung

Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates Meckenheim vom 29.11.2021 werden folgende Straßen in Meckenheim gem. § 36 des Landesstraßengesetzes Rheinland-Pfalz (LStrG) in der derzeit geltenden Fassung im Sinne von § 3 Nr. 3  LStrG mit sofortiger Wirkung als Gemeindestraßen für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

Die Widmung erstreckt sich für folgende Grundstücke in der Gemarkung Meckenheim: 

Straße
Straße/Gehwege Flurstücksnummer
Parkplätze    FlSt.Nr.Fußwege FlSt.Nr.Fahrweg bis zum Ende der Erschließung FlSt.Nr.
Albert-Schweitzer-Straße
4154/8, 4075/3, 3467/2, 4063/2


Alte Ziegelei 3924/17


Am Obstmarkt 3192/38, 4076/36, 4067/5, 4067/7, 4076/35, 4063/3


Auf der Höhe
734/24, 758/2 734/45 764/4
Bahnhofstraße
3192/27, 3170/47,320/5


Blütenstraße
822/14


Brunnengasse
54/16


Eichengasse
102/3
166, 165, 2921/4, 144, 144/2 29/1

Freiheitsstraße

4089/22




Gartenstraße

778/7




Georg-Feil-Straße

2083/4




Grabenstätter Weg

7810, 7811

7812



Großgasse

3192/25, 3170/51, 3192/23




Haßlocher Straße

725/10, 721/8




Hauptstraße

487/10, 2921/6, 1492/6, 3153/9, 58/2, 840/22, 840/23, 840/24, 840/25, 840/26, 840/27, 840/28, 840/29

500/11

7813

47

Heerstraße

543/8, 7808, 7809

650/7



Im hohen Weg

3128/72




Im Kirchgarten

260/4




Im kleinen Sand

3904/15, 3904/14, 3924/8, 3904/53




Im langen Satz

808/10, 798/9




In den Almen

2094/2




In der Froschau

2095/3, 2099/1, 271/5

256/8



In der Ölkelter

7782


7781


Johann-Jakob-Rieger-Straße

2089/2




Kirchgasse

54/10, 54/9




Kleppergasse

54/20




Kreuzpfad

54/8




Lugny-Allee

3128/73




Raiffeisenstraße

650/3, 650/9, 7773




Ramberg I

54/22, 398/1

386/1



Rödersheimer Straße

2114/1, 2114/5, 3128/56, 2114/6,2114/4, 2193/9, 2913/5, 2913/3, 2914/31, 2914/32

2914/26



Sandgasse

54/15, 348/3, 348/5




Schulstraße

712/7




Silcherstraße

4075/1, 4076/6




Weinbergstraße

840/12




Wiesenpfad

7791


617/8


Wiesenstraße

687/4, 7790

7789



Zuckerbirnengasse

4141/2




Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim, Am Bahnhof 5, 67146 Deidesheim einzulegen.
Der Widerspruch kann auch bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Kreisrechtsausschuss, Philipp-Fauth-Str. 11, 67098 Bad Dürkheim eingelegt werden.
Die Widerspruchsfrist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch vor dem Ablauf der Monatsfrist bei einer dieser Behörden vorliegt.             

Umlegungspläne

Bekanntmachung über die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans "Östlich des St.-Martinsweges"

Weitere Bekanntmachungen

Zeitraum der Vollsperrung der L516 geändert

Weinstraße L516 - Zur Vollsperrung © Verbandsgemeinde Deidesheim / FB 2

Jetzt vorgesehen von 9. bis 20. September

Die ursprünglich von 21. August bis Mitte September vorgesehene Vollsperrung der L516 im Bereich des Ortseingangs von Deidesheim ist verschoben worden. Der Zeitraum der Vollsperrung ist jetzt von 9. bis 20. September geplant. Das hat das Verkehrsreferat der Kreisverwaltung mitgeteilt.

An der Strecke wird die Deckschicht der Fahrbahn erneuert. Der Kfz-Verkehr wird über die B271 umgeleitet. Für Radfahrende wird eine gesonderte Umleitung über andere Wege ausgeschildert.

L 528/L 519 - Ausbau der Eichengasse in der Ortslage Meckenheim

L 528, Ausbau der Eichengasse in der Ortslage Meckenheim; nächster Bauabschnitt beginnt

Am 5. August 2024 beginnen die Arbeiten zum Ausbau der L 528 (Eichengasse) in der Ortslage Meckenheim im Abschnitt von der Eichengasse Haus Nr. 24 bis Haus Nr. 30 (4. Bauabschnitt).

Die L 528 (Eichengasse) wird im Baubereich für den Verkehr voll gesperrt.
Der Verkehr wird weiterhin über die K 9, K 8 (Rödersheimer Str.) und L 519 (Hauptstraße) umgeleitet.

Weitere Informationen finden Sie auch im Mobilitätsatlas unter:
Mobilitätsatlas Rheinland-Pfalz

Für Fußgänger steht während der Bauzeit, soweit möglich, immer ein Gehweg auf einer Straßenseite zur Verfügung.

Die Maßnahme umfasst den Vollausbau der Straße einschließlich der Gehwege, die Erneuerung der Wasserleitung und der Gasleitung sowie die Herstellung einer Abwasserdruckleitung.

Die Bauzeit für den 4. Bauabschnitt beträgt aller Voraussicht nach ca. sechs Monate.

Der Landesbetrieb Mobilität Speyer bittet die Verkehrsteilnehmer sowie die Anlieger für die mit der Sperrung verbundenen Behinderungen während der Bauzeit um Verständnis.



Ortsgemeinde Meckenheim Eichengasse
6 Bauabschnitte


Busumleitungen

Busbetrieb im Zusammenhang mit der Sperrung der Eichengasse

Für die Linie 574 wurden alle Einschränkungen aufgehoben.

Die Linie 580 wird weiterhin über „Sportplatz“ umgeleitet.

Der Haltepunkt „West“ entfällt bis zur Fertigstellung der Eichengasse.

Anliegerinformation zum Strassen-Ausbau „Im Stift“

Ortsgemeinde Forst - Ausbau der Strasse "Im Stift"

Die Gemeinde Forst lädt Anliegerinnen und Anlieger, sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger herzlich zur Anlieger-Informationsveranstaltung „Ausbau der Straße Im Stift“

am 27.06.2023 um 19.00 Uhr in die Traberger Halle in Forst ein.

Eine Präsentation zu den Ausbauvarianten und Pläne sind im Ratsinformationssystem und auf der Homepage der VG-Deidesheim.de unter Stadt & Ortsgemeinden / Forst veröffentlicht.
Die Teilnahme ist ohne Anmeldung möglich.

Gez. Bernhard Klein
Ortsbürgermeister

Eine Entscheidung zur Wahl der Ausbauvariante erfolgt dann in der Gemeinderatssitzung in Forst im Juli.

Hier die Pläne zum Download:

Breitbandkabelverlegung Bautätigkeit in der VG Deidesheim

Breitbandausbau - Pflasterarbeiten © Verbandsgemeinde Deidesheim

Die Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim informiert, dass in den kommenden Wochen verstärkte Bautätigkeit durch Inexio in allen Orten erfolgt. So sollen alle Haupttrassen, sowie alle vertraglich fixierten Hausanschlüsse fertig gebaut und mit Lichtwellenleiterkabel versorgt werden.
Dazu gehört auch eine Überprüfung der Durchgängigkeit der Leerrohre.
Um das Förderprojekt des Landkreises Bad Dürkheim in unserer Verbandsgemeinde erfolgreich fertig zu stellen, bitten wir um Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis. Parallel wird an der Fertigstellung der eigenwirtschaftlichen Netze in Meckenheim durch die Deutsche Glasfaser und in Deidesheim durch die Telekom / Glasfaser Plus gebaut.

VG Deidesheim, Fachbereich 2 Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen.

Breitbandausbau - Info

Telekom/Glasfaser Plus - eigenwirtschaftlicher Ausbau in Deidesheim

Aktuell wird in Deidesheim das eigenwirtschaftliche Netz der Telekom/Glasfaser Plus gebaut.

Der Tiefbau erfolgt abschnittsweise zunächst von Osten her Richtung Zentrum, dann im Zentrum und nachfolgend im westlichen Ring um Deidesheim.

Die Asphaltierung der provisorisch geschlossenen Aufbruchflächen im Asphalt erfolgt zusammen gefaßt gegen Ende der Gesamtmaßnahme, bzw. in größeren Teilabschnitten.

Telekom Glasfaserplus Medieninformation

Spatenstich für den Glasfaserausbau in Deidesheim

Deutsche Glasfaser - eigenwirtschaftlicher Ausbau in Meckenheim

Die Freischaltung des eigenwirtschaftlichen Netzes der Deutschen Glasfaser in Meckenheim steht im Frühjahr 2024 unmittelbar bevor.
Aktuell werden im März 2024 noch Hausanschlüsse gebaut.

Die Straßenbauarbeiten müssen noch fertig gestellt werden (gepflasterte Kopflöcher werden noch asphaltiert).

Für alle Fragen zum Bau sowie für weitere Anliegen stehen zur Verfügung:

Servicepunkt Deutsche Glasfaser in Freinsheim, Bärengasse 1 geöffnet montags von 12 - 13 und 14 - 18 Uhr.

Servicepunkt Deutsche Glasfaser in Neustadt, An der Eselshaut 2 geöffnet montags von 10 - 13 und 14 - 17 Uhr.

Servicehotline der Tiefbaufirma Libra: 02552 927 9800

Servicekontakt Deutsche Glasfaser 02861 8133600 sowie info@deutsche-glasfaser.de

Alle Informationen über Deutsche Glasfaser und die buchbaren Produkte sind zudem online unter www.deutsche-glasfaser.de verfügbar.

Inexio Förderprojekt des Landkreises Bad Dürkheim in der VG Deidesheim

FAQ - Fragen und Antworten

FAQ - Fragen und Antworten

Breitbandausbau im Landkreis Bad Dürkheim

 

FAQ - Fragen und Antworten

  • Was ist der Breitbandausbau?

    Breitbandausbau bedeutet, dass ein leistungsstarkes Telekommunikationsnetz (Telefonnetz) errichtet wird. Es werden zum Ausbau neue Kabel (Glasfaserkabel) bis zum Haus verlegt.

  • Was wird gebaut?

    Im Projekt des Landkreises Bad Dürkheim wird ein neues, vom bestehenden Telefonnetz unabhängiges Glasfasernetz gebaut. Die Glasfaser wird dabei bis ins Haus gelegt. Diesen Ausbau nennt man FTTB.

  • Was heißt FTTC / FTTB / FTTH?

    Dies sind Abkürzungen für englische Begriffe. „FTTx„ steht für „fiber to the“ und bedeutet so viel wie die Glasfaser bis zum …

    Das „C“ steht für curb und bedeutet so viel wie Bordstein. Gemeint ist der Bau des Glasfasernetzes bis zum Verteilerschrank (grauer Kasten am Gehweg).

    Das „B“ steht für building und bedeutet Haus. Gemeint ist der Bau des Glasfasernetzes bis ins Haus. Dies wird im Landkreisprojekt garantiert.

    Das „H“ steht für home und bedeutet, dass die Glasfaser bis in die einzelne Wohnung gelegt wird; also die Verkabelung im Haus.

  • Was ist das Projekt des Landkreises?

    Im Projekt des Landkreises wird ein neues Glasfasernetz mit neuen Anschlüssen bis ins Haus gebaut. Das Netz wird durch öffentliche Gelder des Bundes, des Landes und der Gemeinden bezuschusst.

  • Wieso baut der Landkreis ein neues Netz?

    Der Landkreis möchte seinen Einwohnerinnen und Einwohnern ein möglichst flächendeckendes und gutes Breitbandnetz bieten. Über das Telekommunikationsnetz werden zunehmend mehr Dienste, wie Telefonie, Internet und Fernsehen mit immer höheren Datenvolumen von den Einwohnerinnen und Einwohnern abgefragt. Hierzu werden in einem ersten Schritt – entsprechend den Regeln des Bundes – alle unterversorgten Bereiche an ein neues Glasfasernetz angeschlossen.

  • Wer baut für den Landkreis?
    Für den Landkreis baut die Firma inexio Informationstechnologie und Telekommunikation GmbH.

  • Wo kann ich mich über das Ausbauprojekt des Landkreises informieren?
    Informationen zum Breitband-Ausbauprojekt des Landkreises finden Sie unter Link zum Breitbandausbau Landkreis Bad Dürkheim

  • Welche Adressen werden im Landkreis ausgebaut?
    Im Landkreis werden grundsätzlich alle Gebäude angeschlossen deren bisherige Leistung (Bandbreite) unterhalb von 30 Mbit/s liegt. Die Schwelle ist durch den Bund vorgegeben und zwingend einzuhalten.

  • Woher hat der Landkreis die Bandbreiten an meiner Adresse?

    Um die schlecht versorgten Bereiche (unter 30 Mbit/s) zu ermitteln wurden die Telekommunikationsunternehmen befragt (Markterkundung). Die Angaben der Telekommunikationsunternehmen sind für die Ermittlung des Ausbaugebietes bindend.

  • Wo kann ich nachlesen, ob ich zum Landkreisprojekt gehöre?

    Sie können auf der Homepage des Landkreises unter Link zum Breitbandausbau Landkreis Bad Dürkheim - Ausbaugebiete auf den Karten prüfen, ob Sie zum Ausbaugebiet des Kreises gehören.

    Sie haben zudem die Möglichkeit über https://www.inexio.net/bad-duerkheim durch Eingabe Ihrer Adresse zu überprüfen, ob Sie im Ausbaubereich liegen.

  • Auf der Karte des Kreises bin ich im Ausbaugebiet. Bei der Adresseingabe bei der inexio wird meine Adresse nicht / falsch angezeigt. Was muss ich tun?

    Sollten Sie Abweichungen in den Angaben des Landkreises und der inexio feststellen, kontaktieren Sie direkt den Landkreis. Herr Raimund Rinder, Tel. 06322 961 1300, E-Mail: raimund.rinder@kreis-bad-duerkheim.de steht Ihnen zur Verfügung.

  • Gibt es noch andere Ausbauprojekte?

    Ja, es gibt noch weitere Ausbauprojekte, die nicht vom Landkreis beauftragt sind, sondern die die Telekommunikationsunternehmen selbst, aus eigenem Interesse durchführen (eigenwirtschaftlicher Ausbau). Auch die vom Landkreis beauftragte inexio baut ihr Netz vom Landkreisprojekt unabhängig aus. Sie müssen somit darauf achten, ob der Ausbau zum Landkreisprojekt gehört oder von den Unternehmen aus eigenem Antrieb, ohne Förderung erfolgt.

  • Was ist ein eigenwirtschaftlicher Ausbau?

    Der eigenwirtschaftliche Ausbau eines Telekommunikationsunternehmens ist ein Ausbau, der aus eigenem betriebswirtschaftlichem Interesse durch das Telekommunikationsunternehmen durchgeführt wird. Hierbei wird das ausbauende Unternehmen nicht mit öffentlichen Geldern unterstützt.

  • Was sind A-Adressen / B-Adressen? 

    Die Unterscheidung von A-Adressen und B-Adressen nimmt die inexio vor. A-Adressen bezeichnen dabei das Landkreisprojekt. B-Adressen sind Adressen, die von der inexio aus eigenem Interesse, ohne öffentliche Förderung ausgebaut werden (eigenwirtschaftlicher Ausbau). Die B-Adressen gehören nicht zum Landkreisprojekt.

  • Laut Karten des Landkreises liegt mein Haus im geförderten Ausbaugebiet. Bei der Adressabfrage der inexio wird mitgeteilt, dass mein Haus eine B-Adresse ist. Was stimmt? Was muss ich tun?

    Es können Unterschiede in den Datensätzen vorliegen, da der Landkreis Gebiete definiert hat, die inexio aus technischen Gründen jedoch mit Adresslisten arbeitet. Dabei kann es vorkommen, dass einzelne Adressen im Ausbaugebiet in den Adresslisten als B-Adresse gelistet sind. Inexio und Landkreis stimmen deshalb die Adressen ständig ab. Stellen Sie direkt an die inexio eine Anfrage auf Überprüfung der Zuordnung ihrer Adresse. Sie erhalten von der inexio zeitnah eine Rückmeldung.

  • Wer ist Ansprechpartner für den eigenwirtschaftlichen Ausbau?
    Da der eigenwirtschaftliche Ausbau von den Telekommunikationsunternehmen ausgeht, ist das jeweilige Unternehmen Ihr erster Ansprechpartner. Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stadt-, Gemeinde- oder Verbandsgemeindeverwaltung. Der Landkreis ist ausschließlich Ansprechpartner für den geförderten Ausbau im Kreisprojekt.

  • Wie kommt die Glasfaser in mein Haus?
    Die Glasfaser wird im Tiefbau bis zu Ihrem Haus gebaut und im Haus (Hausanschlussraum) ein neuer Anschlusspunkt (Hausanschlusspunkt) gesetzt.

  • Was ist der Hausanschluss?
    Der Hausanschluss ist unter https://www.kreis-bad-duerkheim.de/kv_bad_duerkheim/Landkreis/Breitbandausbau/Der%20Hausanschluss/ noch einmal ausführlich erläutert. Dabei handelt es sich um den Anschluss des Glasfaserkabels bis ins Haus.

  • Was muss ich im Haus machen, wenn ich ans neue Glasfasernetz angeschlossen werde?

    Die hausinterne Verkabelung ist Ihre Aufgabe. Informationen zu den technischen Lösungen können Sie vom Elektriker oder über die inexio erhalten.

  • Was muss ich tun, damit mein Haus im Rahmen des Landkreisprojektes mit Glasfaser ausgebaut werde?

    Die inexio wird sich bei Ihnen melden. Grundsätzlich sollten Sie bereits ein Schreiben der inexio und des Landkreises erhalten haben. Damit Sie ausgebaut werden, müssen Sie zunächst nur mit der inexio den Hausanschlussvertrag abschließen. Diesen finden Sie auch unter https://www.kreis-bad-duerkheim.de/kv_bad_duerkheim/Landkreis/Breitbandausbau/Der%20Hausanschluss/

  • Was ist der Hausanschlussvertrag?

    Mit dem Hausanschlussvertrag erlauben Sie der inexio den Hausanschluss in Ihrem Haus zu bauen. Ohne Hausanschlussvertrag darf die inexio Ihr Haus nicht anschließen.

  • Was passiert, wenn ich keinen Hausanschlussvertrag abschließe?
    Ohne Hausanschlussvertrag wird bei Ihnen kein Glasfaseranschluss ins Haus verlegt. Die Kabel werden im Straßen- / Gehwegbereich abgelegt und stehen für einen späteren Anschluss zur Verfügung. Für einen späteren Anschluss fällt ein Baukostenzuschuss an.

  • Was kostet der Hausanschluss?

    Der Hausanschluss ist im jetzigen Projekt kostenlos. Bei einem späteren Anschluss (nach dem Bau des Netzes) fällt für einen weiteren / neuen Hausanschluss ein Baukostenzuschuss an.

  • Bis wann muss der Hausanschlussvertrag abgeschlossen werden?

    Die Hausanschlussverträge sollten idealerweise bis zum Baubeginn abgeschlossen sein, damit die Baumaßnahme auch mit entsprechendem Vorlauf geplant werden kann.

  • Ab wann fällt der Baukostenzuschuss für den Hausanschluss an?

    Ein Baukostenzuschuss fällt erst an, wenn Sie sich für einen Hausanschluss entscheiden, nachdem der Bau in Ihrer Gemeinde abgeschlossen ist. Dann entsteht für Ihren Anschluss ein zusätzlicher Aufwand, der bezahlt werden muss.

  • Ist die Strecke des Hausanschlusses von der Straße bis ins Haus längenmäßig begrenzt?

    Nein. Im Projekt des Landkreises ist der Hausanschluss kostenlos, auch wenn Ihr Haus weit von der Straße entfernt steht. Es sollte jedoch ein möglichst kurzer / direkter Weg zum Haus gewählt werden.

  • Muss ich mir einen neuen Hausanschluss legen lassen?
    Nein. Es ist Ihre freie Entscheidung, sich an das Netz anschließen zu lassen. Wenn Sie nicht an das neue Netz angeschlossen werden, nutzen Sie einfach das bestehende Telefonnetz.
    Der Landkreis empfiehlt jedoch ausdrücklich, jetzt die Chance wahrzunehmen, sich kostenlos an das neue Netz anzuschließen. Auch dann können Sie weiterhin das bestehende Telefonnetz nutzen.

  • Wie erfolgt der Hausanschluss? Kommt Inexio oder die Baufirma nochmals vor Ort?

    Es wird seitens des Bauunternehmens eine Begehung vor Ort mit dem Eigentümer stattfinden, um den direkten Weg zur Einführung des Hausanschlusses abstimmen zu können.

  • Muss ich mich vertraglich an die inexio binden?

    Nein. Sie müssen keinen Telefon- oder Internetvertrag mit der inexio abschließen.
    Es liegt auch weiterhin in Ihrer freien Entscheidung, ob und mit wem Sie einen Telefonie- oder Internetvertrag abschließen. Auch wenn inexio weitere Vertragsformulare zusammen mit den Hausanschlussverträgen per Post an die Eigentumsadressen übersendet, ist dies kein Automatismus, den Sie beachten müssen.

  • Ich habe einen laufenden Vertrag bei einem anderen Anbieter. Kann ich den Vertrag behalten?

    Sie können mit Ihrem derzeitigen Anbieter prüfen, ob dieser das neue Glasfasernetz nutzt und Ihr Vertrag beim bisherigen Anbieter weiterlaufen kann.

    Sie können sich den neuen Glasfaserhausanschluss legen lassen und immer noch über das bestehende Telefonnetz Ihren bestehenden Vertrag behalten. Ein Wechsel auf das Glasfasernetz ist dann (zum Beispiel mit einem neuen Vertrag, neuen Anbieter) auch zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit möglich.

  • Was heißt „open access“?

    „Open access“ bedeutet, dass die inexio ihr Netz für andere Anbieter (Provider) offenhalten muss. Jeder Anbieter darf sich auf dem Netz der inexio „einmieten“.

  • Ab wann können andere Anbieter (Provider) Dienstverträge auf dem Glasfaserkabel anbieten?

    Andere Anbieter müssen eine Anfrage an die inexio stellen und einen Vertrag über die Nutzung des Netzes mit der inexio schließen.

    Sobald ein anderer Anbieter sich auf dem Netz der inexio „eingemietet“ hat, können auch dessen Produkte bezogen werden.

  • Wie weiß ich, ob mein Anbieter das Netz der inexio / des Landkreises nutzt?

    Fragen Sie Ihren Anbieter und weisen Sie ihn ggf. auf das neue Netz hin.

  • Wie ist zu verfahren, wenn andere Anbieter (Provider) nicht anbieten können?

    Fragen Sie Ihren Anbieter und weisen Sie ihn ggf. auf das neue Netz hin. Die Entscheidung, das Netz zu nutzen, liegt jedoch beim jeweiligen Anbieter. Eventuell muss ein anderer Anbieter gewählt werden.

  • Wird die alte Telefonleitung abgeschaltet?

    Nein. Die alte Telefonleitung bleibt auch weiterhin in Betrieb und kann ebenfalls genutzt werden. Sie entscheiden, welche Leitung Sie nutzen.

  • Wann beginnt der Bau?

    Sie werden über die Presse und die Amtsblätter über den Baustart in Ihrer Gemeinde informiert.

  • Wo kann ich mich informieren?

    Sie können sich über die Hotline der inexio rund um das Thema des Glasfaserausbaus informieren. Tel.  0800 7849375.

 

Hausanschluss Inexio

Der Hausanschluss ist das Kernstück, damit die Glasfaser direkt ins Haus geführt werden kann. Hierzu benötigt die Firma inexio die Erlaubnis einen Hausanschluss zu errichten. Hierzu schließt der Hauseigentümer mit der inexio einen Hausanschlussvertrag ab. Der Hausanschluss ist im geförderten Ausbau kostenlos.

Hier finden Sie den Hausanschlussvertrag der inexio.

Im Vertrag werden u.a. technische Angaben abgefragt. Dies ist erforderlich um festzustellen, wie der Anschluss ausgestaltet werden muss. Der Anschluss ist bis zur Hauseinführung sowie die ersten drei Meter im Gebäude grundsätzlich kostenlos. Sind längere Strecken im Gebäude zu überwinden, müssten Sie mit der inexio Kosten ggf. klären.

Für den Hausanschluss ist eine Stromverbindung (230-V-Steckdose) erforderlich. Diese sollte sich in der Nähe des FiberTwist (siehe Abbildung Nr. 2).

Die hausinterne Verkabelung ist nicht Bestandteil des Hausanschlusses und ist durch den Eigentümer selbst herzustellen.

Im Hausanschlussvertrag ist die Anzahl der Wohneinheiten anzugeben. Dies ist erforderlich um die benötigte Anzahl an Glasfasern für das Objekt zu bestimmen.



Der Hausanschlussvertrag muss vom Eigentümer abgeschlossen werden.

  • Ich habe einen Hausanschlussvertrag abgeschlossen. Wie geht es weiter?

    Wenn Sie einen Hausanschlussvertrag mit inexio abgeschlossen haben, setzt sich ein Mitarbeiter des Bauunternehmens mit Ihnen in Verbindung und vereinbart einen Termin für eine Hausbegehung. Dabei wird gemeinsam mit Ihnen besprochen, wie der Anschluss realisiert wird und welche Arbeiten erforderlich sind.

    Diese Termine finden unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen mit Mund-Nasen-Schutz und – soweit möglich – Einhaltung des Abstandes statt.

  • Wird das Ergebnis der Hausbegehung festgehalten?

    Ja, das Ergebnis wird protokolliert und direkt im Anschluss an den Termin von Ihnen und dem Vertreter des Bauunternehmens unterzeichnet.

  • Wie erfahre ich vom Anschlusstermin?

    Das Bauunternehmen vereinbart mit Ihnen einen Termin an dem dann der Hausanschluss realisiert wird. In einem ersten Schritt wird das Leerrohr bis ins Haus verlegt. Bei einem weiteren Termin, der mit Ihnen vereinbart wird, wird das Glasfaser eingeblasen, gespleißt und die Übergabedose gesetzt. Ab diesem Zeitpunkt ist die neue Glasfaserleitung für Sie nutzbar.


Nähere Informationen zu den technischen Lösungen erhalten Sie bei der
inexio, Tel.:  0800 7849375


Informationen aus der Kreisverwaltung zum Breitbandausbau im Landkreis

Tiefbau Fertigstellung Breitband-Förderprojekt von Inexio in Meckenheim

Die Verbandsgemeindeverwaltung informiert, dass in den kommenden Wochen die Tiefbauarbeiten zur Vervollständigung der geplanten Trasse des Breitband-Förderprojektes von Inexio zuerst in Meckenheim, dann in den anderen Orten ausgeführt werden.
Inexio plant, das Förderprojekt im Gebiet der Verbandsgemeinde Deidesheim bis Herbst 2024 fertig zu stellen.

Barrierefreie Rundwege in Deidesheim „ein Tag Urlaub in Deidesheim – Wein Genuss!“

Barrierefreie Rundwege in Deidesheim

Die Stadt Deidesheim hat bis Oktober 2022 ein barrierefreies Fußwegeleitsystem errichtet. Unter dem Motto "Ein Tag Urlaub in...Deidesheim" - Wein Genuss! sind zwei Routen für einen barrierefreien Erlebnistag in der Stadt Deidesheim ausgeschildert.

Es handelt sich um ein Förderprojekt des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Rheinland-Pfalz.

  • Route 1 erschließt den historischen Stadtkern Deidesheims mit seinen touristischen Sehenswürdigkeiten und Angeboten.
Barrierefreie Fusswege Rundweg Karte 1
  • Route 2 erschließt die verschiedenen Freizeitangebote der Stadt Deidesheim.
Barrierefreie Fusswege Rundweg Karte 2

Bei der Entwicklung der Streckenführung wurde der Schwerpunkt insbesondere auf die Bedürfnisse von Menschen mit Bewegungseinschränkungen und Einschränkungen des Sehvermögens gelegt.
Zur Herstellung der Barrierefreiheit sind verschiedene bauliche Ertüchtigungen einzelner Streckenabschnitte sowie Herstellung eines kleinen Rastplatzes, sowie ein neues Beschilderungssystem ausgeführt worden.

Barrierefreier Radweg „Reben und Rüben Runde“

In 2023 konnten wir die Umbauarbeiten innerorts von Deidesheim, Forst, Niederkirchen, Meckenheim und Ruppertsberg abschließen (siehe Bilder unten). Hauptsächlich wurden hier Bordsteine abgesenkt, Umlaufsperren umgebaut, Pflaster geglättet etc.
Die langen Radwegestrecken zwischen den Orten sind ebenfalls fertig gestellt einschließlich 2 neuen Rastplätzen in Niederkirchen und Forst. Es wurden auf den Betonwegen die Stellen mit Höhenversätzen durch Pflasterflächen ersetzt. Auf kleineren Teilstücken wurde der schadhafte Asphalt erneuert.

Auch die Beschilderung ist bereits fertig gestellt. Im Frühjahr 2024 folgt noch die offizielle Einweihung.

Eine Streckenübersicht entnehmen Sie bitte beigefügter Abbildung der Infotafel.

Am Bahnhof befindet sich auch der „Einstieg“ in die beiden barrierefreien Rundwege in Deidesheim. Beschreibung und Übersichtspläne finden Sie im Folgeabschnitt.

Barrierefreier Radweg - Reben und Rüben-Runde

Barrierefreier Radweg - Reben und Rüben-Runde (PDF)









Aktuelles Bürgerdienste - FB III

Bundesweiter Warntag, 12.9.2024

PROBEWARNUNG - BUNDESWEITER WARNTAG 2024
Do 12.9.2024 - 11 Uhr - Probewarnung - für Deutschland - Es besteht keine Gefahr - Weitere Infos auf
https://warnung.bund.de/meldungen -
Herausgegeben von:
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe 1 © Pixabay

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

am Donnerstag, den 12. September 2024 findet um 11 Uhr (Entwarnung voraussichtlich um 11:45 Uhr) der jährliche bundesweite Warntag unter Verantwortung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) statt.

Insbesondere soll wieder die bundesweite Auslösung des Modulen Warnsystems (MoWaS) und die Cell-Broadcast-Technologie (Handy bzw. Smartphone) getestet werden. Bitte informieren Sie alle nicht deutschsprachigen Personen in Ihrem Umkreis, dass es sich um einen Probealarm handelt.

Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim
Fachbereich 3 Bürgerdienste
Am Bahnhof 5
67146 Deidesheim

Bekanntmachung - Kreis DÜW - Afrikanische Schweinepest (ASP)


AMTSBLATT DES LANDKREISES BAD DÜRKHEIM 2024/43:

Öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen;
Gebietsfestlegung und Festlegung tierseuchenrechtlicher Maßnahmen innerhalb der Sperrzone I

Aktuelle Informationen:
Link zum Kreis Bad Dürkheim / Aktuelles / Aktuelle Themen / Afrikanische Schweinepest (ASP)

Dringend gesucht: Häuser und Wohnungen zur Unterbringung von geflüchteten Menschen

Die Verbandsgemeinde Deidesheim sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt dringend Häuser und Wohnungen zur Unterbringung von geflüchteten Menschen. Wenn Sie Wohnraum zur Verfügung stellen können, helfen Sie nicht nur direkt den Menschen in Not, sondern tragen auch zur Stärkung unserer Gemeinschaft bei.

Ihre Vorteile:

  • Sichere Mieteinnahmen: Die Objekte werden direkt von der Verbandsgemeinde angemietet und bezahlt.
  • Regelmäßige Betreuung: Unsere Mitarbeiter kümmern sich regelmäßig um die Betreuung der Immobilien, sodass Sie sich keine Sorgen machen müssen.
  • Langfristige Mietverträge: Profitieren Sie von stabilen und langfristigen Mietverträgen.
  • Soziale Verantwortung: Tragen Sie aktiv zur Lösung der Flüchtlingskrise bei und übernehmen Sie soziale Verantwortung in Ihrer Gemeinde.

So einfach geht's: Haben Sie geeigneten Wohnraum anzubieten? Kontaktieren Sie uns! Ihre Ansprechpartner, stehen Ihnen für alle Fragen und Details zur Verfügung:

Kontakt: Saskia Rulka

Kontakt: Beata Denkiewicz

Tel.: 06326/977-122

Tel.: 06326/977-124

asyl@vg-deidesheim.rlp.de

Mit Ihrer Unterstützung schaffen wir gemeinsam eine sichere und menschenwürdige Unterbringung für geflüchtete Menschen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!



Gefahrenabwehrverordnung - Ruppertsberger Kerwe

Gefahrenabwehrverordnung
zur Verhütung von Körperverletzungen und Sachbeschädigungen auf Grund übermäßigen Alkoholgenusses bei der
Ruppertsberger Kerwe 2024

Auf Grund der §§ 1 Abs. 1, 9, 43-49 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes Rheinland-Pfalz (POG) erlässt die Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim als örtliche Ordnungsbehörde mit Zustimmung der Ortsgemeinde Ruppertsberg am 14.08.2024 folgende Gefahrenabwehrverordnung:

§ 1 Alkoholverbot

  • (1) Anlässlich der Ruppertsberger Kerwe 2024 ist es den Festbesuchern verboten, im öffentlichen Raum alkoholhaltige Getränke mitzuführen und/oder zu verzehren.
  • (2) Das Verbot gilt nicht für Bier, Wein und Schaumwein (Sekt) sowie alkoholhaltige Getränke von nicht mehr als 15 % Alkohol und nicht für gaststättenrechtlich konzessionierte bzw. genehmigte sowie gewerberechtlich zugelassene Verkaufsstellen und –flächen.
  • (3) Das Verbot gilt nicht für Besucher von privaten, nicht jedermann zugänglichen Veranstaltungen im Verbotsbereich sowie für Personen, die dort eine Wohnung, Arbeits- oder Betriebsstätte haben.

§ 2 Verbotszeiten

Das Alkoholverbot nach § 1 gilt in folgendem Zeitraum:

Freitag,          23.8.2024     ab 16 Uhr bis Samstag,  24.8.2024    bis 4 Uhr

Samstag,       24.8.2024     ab 15 Uhr bis Sonntag,  25.8.2024    bis 4 Uhr

Sonntag,        25.8.2024     ab 10 Uhr bis Montag,   26.8.2024    bis 2 Uhr

Montag,         27.8.2024      ab 16 Uhr bis Dienstag  28.8.2024    bis 2 Uhr

§ 3 Verbotsbereich

Der Verbotsbereich erfasst in der Ortsgemeinde Ruppertsberg die nachfolgend aufgeführten Straßen und den durch sie umgrenzten öffentlichen Raum (Straßen und Plätze):

Kirchstraße zwischen Mittelgasse und St.-Josef-Straße, Raiffeisenstraße, Mittelgasse, Hauptstraße ab der Kreuzung Forstgasse/ Mittelgasse bis zur Kreuzung Haagweg/ In den Kappesgärten.

§ 4 Ordnungswidrigkeiten

  • (1) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden (§ 74 Abs. 2 POG), unter Anwendung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG).
  • (2) Gegenstände, auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht oder die zu ihrer Vorbereitung oder Begehung verwendet worden sind – insbesondere Behälter, in denen verbotenerweise Alkohol mitgeführt wurde – können gemäß § 74 Abs. 3 POG bei einem Verstoß gegen das in dieser Gefahrenabwehrverordnung geregelte Alkoholverbot eingezogen werden.
  • (3) Zuständige Behörde für die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten ist gemäß § 74 Abs. 4 Nr. 2 POG i. V. m. § 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG die Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim.

§ 5 In-Kraft-Treten

Diese Gefahrenabwehrverordnung tritt am 23.8.2024 in Kraft und mit Ablauf des 28.8.2024 außer Kraft.

Deidesheim, den 14.8.2024
Verbandsgemeindeverwaltung

Dieter Dörr
Bürgermeister

Gefahrenabwehrverordnung - Forst - Weinkerwe beim Ungeheuer

Bitte um Mithilfe - Kangal Hündin mit Welpen ausgesetzt!

Fundtier Kangal
Gemarkung Niederkirchen © Verbandsgemeinde Deidesheim
Fundtier Kangal liegend mit Welpen
Gemarkung Niederkirchen © Verbandsgemeinde Deidesheim

Am Dienstagmorgen wurde eine Hündin mit 9 Welpen im Feld gefunden.
Der genaue Standort befindet sich bei den Koordinaten 49°25'53.0"N 8°13'38.0"E (Google) .
Es handelt sich hierbei um eine Hündin der Rasse Kangal.

Falls jemand etwas zu diesem Vorfall gesehen hat, oder Informationen zum Besitzer kennt, melden Sie sich bitte bei der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim Tel.: 06326/977-0 oder
bei der Tiernotinsel Bad Dürkheim e.V. Tel.. 017684851884.

Fundort Kangal 
Gemarkung Niederkirchen

 

Bürgerinformation Krisenvorsorge

"Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen - Katastrophen Alarm"
Broschüre Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe


Für alle Fälle vorbereitet: Notfallvorsorge

Überschwemmungen durch Starkregenfälle, die Corona-Pandemie mit ihren internationalen Auswirkungen, Waldbrände bei anhaltender Trockenheit - diese Ereignisse sind nur einige Beispiele für Notsituationen, die in Deutschland in den letzten Jahren eingetreten sind. Das staatliche Hilfeleistungssystem greift in solchen Situationen und bietet verlässliche Unterstützung. Aber auch die beste Hilfe ist nicht immer sofort zur Stelle. Bei großflächigen Schadenslagen können die Rettungskräfte nicht überall gleichzeitig sein. In solchen Situationen ist es gut zu wissen, was zu tun ist. Wer vorbereitet ist, kann sich selbst, Angehörigen und Nachbarn helfen, bis die staatliche Hilfe eintrifft und Schäden mit Schutzmaßnahmen reduzieren.

Wir möchten Sie über die aktuellen Empfehlungen zur Krisenvorsorge des Bundesministeriums für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe informieren und Sie bei der Planung Ihrer persönlichen Notfallvorsorge unterstützen.

Um eine Notsituation gemeinschaftlich zu bewältigen, ist es wichtig in folgenden Bereichen Vorsorgen zu treffen:

  • Lebensmittel-und Getränkevorrat
  • Gut ausgestattete Hausapotheke
  • Griffbereite Dokumentenmappe
  • Im Notfall informiert bleiben mithilfe batteriebetriebener Rundfunkgeräte
  • Notgepäck
  • Bauliche Vorsorgemaßnahmen für mehr Sicherheit am Haus

Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) finden Sie viele weitere Informationen zur Notfallvorsorge. Neben präventiven Tipps für verschiedene Notsituationen werden dort häufig gestellte Fragen zum Thema beleuchtet: „Warum sollte ich vorsorgen?“ oder „Werde ich weiter verlässlich mit Gas heizen können?“.

Für Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern stellt das BBK eine kostenfreie Beratung und Hilfe zu den Themen der Notfallvorsorge und Selbstschutz/Selbsthilfe bereit: Tel. 0228/99550-3670 (Mo-Fr von 9 bis 15 Uhr) oder per Mail an info@bbk.bund.de. Auch ein Ratgeber einschließlich Checklisten mit Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen stehen zum Download unter folgendem Link bereit:
www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Ratgeber-Checkliste/ratgeber-checkliste_node.html

Für interessierte Bürgerinnen und Bürger ohne Internetzugang ist der Ratgeber, die Checkliste sowie die Vorsorge- und Verhaltensempfehlung in Papierform kostenfrei im Foyer/Empfangsbereich der Verbandsgemeindeverwaltung erhältlich.

Ihre Verbandsgemeindeverwaltung

Verkehrskonzept Stadt Deidesheim

Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)

Die Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim weist darauf hin, dass gemäß § 36 Abs. 2, § 42 Abs. 3 und § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetz (BMG) die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, den regelmäßig oder auf Anfrage durchzuführenden Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen.
Gemäß § 50 BMG sind mehre Widerspruchsmöglichkeiten hierbei gegeben u.a.:

  • Widerspruch gegen Datenübermittlungen an das Bundesamt für Wehrverwaltung (§ 36 Abs. 2 BMG)
  • Widerspruch gegen Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften(§ 42 Abs. 3 BMG)
  • Widerspruch gegen Datenübermittlungen an Parteien, Wählergruppen oder Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen oder Abstimmungen (§ 50 Abs. 5 BMG)
  • Widerspruch gegen Datenübermittlungen an Mandatsträger, Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen (§ 50 Abs. 5 BMG)
  • Widerspruch gegen Datenübermittlungen an Adressbuchverlage für die Herausgabe von Adressbüchern (§ 50 Abs. 5 BMG)

Es wird darauf hingewiesen, dass jede Bürgerin und jeder Bürger das Recht haben, ihre/seine Daten im Rahmen der vorgenannten Vorschriften (Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2, § 42 Abs. 3 und § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetz (BMG) sperren zu lassen bzw. der Weitergabe zu widersprechen.
Übermittlungssperre beantragen
Bürgerinnen und Bürger können die Übermittlungssperre persönlich unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes vor Ort im Bürgerbüro schriftlich beantragen.

Aktuelles von den Werken - FB IV

Preisanpassung für Trinkwasser 2023 in den
Ortsgemeinden Forst und Ruppertsberg

Straßenabläufe und Gewässer freihalten – Schutz gegen Starkregen

Gully verunreinigt

Auch Gullys sollten nicht mit Grünabfall und Bauschutt verunreinigt werden!

Aus gegebenem Anlass weisen das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde und die Stadt Deidesheim daraufhin, dass Straßenabläufe und Gräben sowie wasserführende Rinnen freibleiben sollen. Insbesondere der alte und neue Weinbachgraben werden oft mit Grünschnitt, Laub und Ästen verunreinigt, was sich dann bei Starkregenereignissen, wie dies zuletzt im September der Fall war, schnell an den Bachdurchläufen staut, wodurch die Gräben überlaufen können. Aber auch Bauschutt wurde von freiwilligen Helferinnen und Helfern beim Freiräumen der Grabendurchlässe entdeckt. Stadt und Abwasserwerk appellieren daher an alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Gewässer und Abläufe freizuhalten und sich auch selbst vor Gefahren wie Starkregen, Hagel und anderen Naturereignissen, so gut es geht, zu schützen.

Derzeit wird bei der Verbandsgemeinde ein Hochwasser- und Starkregenkonzept erstellt, bei dem auch Workshops und Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger vorgesehen sind. Entsprechende Informationen werden wieder im Amtsblatt und auf der Homepage zu finden sein.

Feststellung der Bilanz und Erfolgsrechnung des Wasserwerkes der Verbandsgemeinde Deidesheim für das Wirtschaftsjahr 2022 gem. § 27 Abs. 3 EigVo

Feststellung der Bilanz und Erfolgsrechnung des Kanalwerkes der Verbandsgemeinde Deidesheim für das Wirtschaftsjahr 2021 gem. § 27 Abs. 3 EigVo

Aktuelles aus der Finanzabteilung - FB V

Gästebeitrag für die Stadt Deidesheim

Wichtige Hinweise zur Anzeige- und Meldepflicht

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Stadt Deidesheim erhebt jährlich für die Herstellung, den Betrieb und die Unterhaltung der ganz oder teilweise touristischen Zwecken dienenden Einrichtungen sowie für die zu diesen Zwecken durchgeführten Veranstaltungen einen Gästebeitrag.

Erhebungsgebiet ist das gesamte Gemarkungsgebiet der Stadt Deidesheim.

Der Gästebeitrag wurde von der Stadt Deidesheim erstmals zum 1.1.2018 eingeführt und ist von allen Personen zu entrichten, die im Gemarkungsgebiet der Stadt Deidesheim Unterkunft nehmen, ohne dort eine Hauptwohnung zu haben und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Einrichtungen und zur Teilnahme an den Veranstaltungen geboten wird.

Der Gästebeitrag wird jährlich in der Haushaltssatzung festgesetzt. Er beträgt zur Zeit 2,50 € je Person und Aufenthaltstag. Eine Beitragsbefreiung nach § 4 der Gästebeitragssatzung liegt vor, wenn die in der Gästebeitragssatzung genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

In der letzten Zeit sind aufgrund von Hinweisen und Kontrollen vermehrt aufgefallen, dass Unterkünfte nicht ordnungsgemäß bei der Verbandsgemeinde gemeldet sind. Daher werden in den nächsten Wochen weitere Überprüfungen durchgeführt.

Das in § 7 der Satzung beschriebene Erhebungsverfahren inklusive Meldevordruck und Meldepflicht des Beherbergungsbetriebes ist zwingend einzuhalten.

Wir möchten daher darauf hinweisen, dass wer vorsätzlich oder leichtfertig seiner Anzeige- und Meldepflichten zuwiderhandelt nach § 10 der Satzung eine Ordnungswidrigkeit begeht, die mit einer Geldbuße bis zu 10.000 € geahndet wird.

Alle, die im Gemarkungsgebiet der Stadt Deidesheim Unterkünfte vermieten oder Übernachtungsmöglichkeiten bieten und es bisher versäumt haben, diese ordnungsgemäß anzumelden, müssen dies unverzüglich nachholen.

Für weitere Rückfragen und Informationen steht Ihnen die Abteilung Steuern der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim gerne unter Tel.-Nr. 06326/977-153 und per Mail unter steuern@vg-deidesheim.rlp.de zur Verfügung.

Die Satzung zur Erhebung des Gästebeitrages kann unter Verwaltung & Politik / Satzungen & Rechtsverordnungen / Stadt Deidesheim eingesehen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Steueramt der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim

Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge (WKB) - Niederkirchen

Sehr geehrte Damen und Herren,

in den nächsten Tagen wird der Bescheid für den wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag der Gemeinde Niederkirchen zugestellt. Die Fälligkeit der Spitzabrechnung 2023 / Vorausleistung 2024 ist auf den 15.08.2024 und 15.11.2024 datiert.

Beitragsmaßstäbe:

  • Bei der Festlegung des Gemeindeanteils hatte sich der Gemeinderat nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz zu richten.
    Der Anteil der Gemeinde beträgt bei allen Ausbaumaßnahmen 35%. Der verbleibende Anliegeranteil von 65% wird auf die beitragspflichtigen Grundstücke verteilt.
  • Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche mit Zuschlägen für bebaute und unbebaute Grundstücke, bei überplanten Grundstücken entsprechend dem gültigen Bebauungsplan. Der Zuschlag je Vollgeschoss beträgt 10%.
  • Bei teilweise gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzten Grundstücken erhöhen sich die oben dargestellten Maßstabsdaten um 10%, bei überwiegend und ausschließlich in dieser Weise genutzten Grundstücken um 20%.
  • Die Satzung sieht für bestimmte Straßen, für die Ausbaubeiträge / Erschließungsbeiträge zu entrichten waren, Verschonungsfristen von max. 20 Jahren vor.
  • Die gesamte beitragspflichtige Fläche unterliegt ggfs. Schwankungen zwischen den Beitragsjahren, da diese ständig überprüft und den aktuellen Gegebenheiten (z.B. bei Verschonungen) angepasst wird.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrem persönlichen Bescheid.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Verbandsgemeindeverwaltung

Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge (WKB) - Ruppertsberg

Sehr geehrte Damen und Herren,

in den nächsten Tagen wird der Bescheid für den wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag der Gemeinde Ruppertsberg zugestellt. Die Fälligkeit ist auf den 16.9.2024 datiert.

Beitragsmaßstäbe:

  • Bei der Festlegung des Gemeindeanteils hatte sich der Gemeinderat nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz zu richten. Der Anteil der Gemeinde beträgt bei allen Ausbaumaßnahmen 36%. Der verbleibende Anliegeranteil von 64% wird auf die beitragspflichtigen Grundstücke verteilt.
  • Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche mit Zuschlägen für bebaute und unbebaute Grundstücke, bei überplanten Grundstücken entsprechend dem gültigen Bebauungsplan. Bei bis zu zwei Vollgeschossen beträgt der Zuschlag einheitlich 60%. Bei Grundstücken mit mehr als 2 Vollgeschossen erhöht sich der Zuschlag für jedes weitere Vollgeschoss um 30%.
  • Bei teilweise gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzten Grundstücken erhöhen sich die oben dargestellten Maßstabsdaten um 10%, bei überwiegend und ausschließlich in dieser Weise genutzten Grundstücken um 20%.
  • Die Satzung sieht für bestimmte Straßen, für die Ausbaubeiträge / Erschließungsbeiträge zu entrichten waren, Verschonungsfristen von max. 20 Jahren vor.
  • Die gesamte beitragspflichtige Fläche unterliegt ggfs. Schwankungen zwischen den Beitragsjahren, da diese ständig überprüft und den aktuellen Gegebenheiten (z.B. bei Verschonungen) angepasst wird.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrem persönlichen Bescheid.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Verbandsgemeindeverwaltung

Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge (WKB) - Forst

Sehr geehrte Damen und Herren,

in den nächsten Tagen wird der Bescheid für den wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag der Gemeinde Forst zugestellt. Die Fälligkeit der Spitzabrechnung 2023 / Vorausleistung 2024 ist auf den 16.9.2024 und 15.11.2024 datiert.

Beitragsmaßstäbe:

  • Bei der Festlegung des Gemeindeanteils hatte sich der Gemeinderat nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz zu richten. Der Anteil der Gemeinde beträgt bei allen Ausbaumaßnahmen 35%. Der verbleibende Anliegeranteil von 65% wird auf die beitragspflichtigen Grundstücke verteilt.
  • Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche mit Zuschlägen für bebaute und unbebaute Grundstücke, bei überplanten Grundstücken entsprechend dem gültigen Bebauungsplan. Bei bis zu zwei Vollgeschossen beträgt der Zuschlag einheitlich 20%. Bei Grundstücken mit mehr als 2 Vollgeschossen erhöht sich der Zuschlag für jedes weitere Vollgeschoss um 10%.
  • Bei teilweise gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzten Grundstücken erhöhen sich die oben dargestellten Maßstabsdaten um 10%, bei überwiegend und ausschließlich in dieser Weise genutzten Grundstücken um 20%.
  • Die Satzung sieht für bestimmte Straßen, für die Ausbaubeiträge / Erschließungsbeiträge / Sanierungsausgleichsbeträge zu entrichten waren, Verschonungsfristen von max. 20 Jahren vor.
  • Die gesamte beitragspflichtige Fläche unterliegt ggfs. Schwankungen zwischen den Beitragsjahren, da diese ständig überprüft und den aktuellen Gegebenheiten (z.B. bei Verschonungen) angepasst wird.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrem persönlichen Bescheid.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Verbandsgemeindeverwaltung

Anmeldung zur Hundesteuer ab dem Jahr 2024
Wegfall der Hundesteuermarken in der VG Deidesheim

Symbol - Aus der Verwaltung - Wappen der Verbandsgemeinde

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach der derzeit gültigen Hundesteuersatzung der Stadt Deidesheim und den Ortsgemeinden Forst, Meckenheim, Niederkirchen und Ruppertsberg sind Hunde innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme in den Haushalt anzumelden.

In der letzten Zeit sind aufgrund von Hinweisen und Kontrollen vermehrt Halter aufgefallen, deren Hunde nicht ordnungsgemäß erfasst sind.

Wir möchten daher darauf hinweisen, dass wer vorsätzlich oder leichtfertig der Anmeldepflicht zur Hundesteuer zuwiderhandelt eine Ordnungswidrigkeit begeht, die mit einer Geldbuße belegt wird. Eine Straftat begeht, wer vorsätzlich seinen Hund nicht anmeldet, um Steuern zu sparen und/oder dadurch versucht diese zu verkürzen.

Alle Hundebesitzer, die in der Verbandsgemeinde Deidesheim einen Hund bzw. mehrere Hunde halten und es bisher versäumt haben diese anzumelden, müssen dies unverzüglich nachholen.
Es besteht die Möglichkeit das Anmeldeformular unter: www.vg-deidesheim.de/Bürgerservice/Formulare/ zu drucken und auszufüllen.

Andernfalls muss mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren und einer Geldbuße gerechnet werden.

Bitte beachten Sie, dass ab dem Jahr 2024 keine Hundesteuermarken mehr ausgegeben werden.

Demnach reicht dann der Steuerbescheid als Nachweis der Zugehörigkeit des Tieres sowie der Steuerpflicht aus.

Für weitere Rückfragen und Informationen steht Ihnen die Abteilung Steuern der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim gerne unter Tel.-Nr. 06326/977-153 und per Mail unter annette.kerbeck@vg-deidesheim.rlp.de zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Steueramt der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim