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Bekanntmachungen

Aktuelles aus der Bauabteilung - FB II

Bebauungspläne

Bebauungsplan „Östlich des St. - Martinsweges (D5)“ der Stadt Deidesheim

Hier finden Sie den rechtskräftigen Bebauungsplan der Verbandsgemeinde Deidesheim:

Widmungsverfügungen

Widmungsverfügung für Straßen- und Verkehrsflächen in Deidesheim

Die nachfolgenden Straßen- und Verkehrsflächen in Deidesheim werden mit sofortiger Wirkung als Gemeindestraßen für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

Widmungsverfügung

Aufgrund des Beschlusses des Stadtrates Deidesheim vom 04.10.2022 werden folgende Straßen in Deidesheim gem. § 36 des Landesstraßengesetzes Rheinland-Pfalz (LStrG) in der derzeit geltenden Fassung im Sinne von § 3 Nr. 3 a LStrG mit sofortiger Wirkung als Gemeindestraßen für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

Die Widmung erstreckt sich für folgende Grundstücke in der Gemarkung Deidesheim: 

Straße

Straße, Gehwege, Parkplätze und Fußwege Flurstücksnummer

Bis zum Ende der Bebauung/ Erschließung FlSt.Nr.

Am Bahnhof

721/8, 723/2

Am Buhl´schen Park

573/9, 573/22

Am Weinbach 

3326/6

An der Marlach

667/27, 667/10, 662/23, 662/31, 657/3

Appengasse

4750/90, 4750/73, 4750/15, 3131/4, 3148/7, 3148/8, 3143/17

Baccusweg

3178/7

Bahnhofstraße

721/12, 702/7, 704/27

Bassermann-Jordan-Straße

1405/1, 1418/9

Bennstraße

464/3, 480/3, 497/9

Berliner Straße

1368/3, 1491/5 

Bgm.-Oberhettinger-Straße

3184/2, 3192/2, 3220/1, 3314/21, 3314/22, 3201/55 , 3191/2

Bleichstraße

447/7, 447/9,

Burggasse

6/3, 6/7, 6/9, 22/90,

Burgunderweg

3174/8, 3179/28, 3174/5

Dalbergstraße

545

Deichelgasse

564/2

Dr.-Julius-Siben-Straße

628/8, 628/9

Fasanenweg

714/14

Finkenweg

4750/64, 701/6, 4750/56, 4750/55, 704/6, 701/10,702/4

Franz-von-Buhl-Straße

730/9

Friedhofweg

479/5

Georg-von-Bach-Straße

3027/20

Grottenmauergasse

22/8

Habergartenstraße

1368/5, 520/5, 573/29

Heckenackerweg

756/33, 756/32, 756/34, 756/35

Heumarktstraße

22/114, 208/4

Im Gemminger

3201/97

Im Hassert

3201/47, 3201/71

Im Hohen Acker

3318/2, 3326/43, 3332/1, 3303/12, (3303/11 Teilbereich Brücke beim Weinbachgraben, Verlängerung der Straße „Im Hohen Acker“)

Im Kathrinenbild

3020/2, 4750/47, 4750/57

Im Kränzler

3201/89

Im Linsenbusch

3201/111, 3173/21, 3174/29, 3324/8, 3326/22, 3326/23, 3326/4, 3327/4, 3174/19

3131/8

Im Ringgarten

540/5, 542/3

Im Unteren Grain

772/2

In der Türkengewann

3191/14

Johannes-Mungenast-Weg

436/16

Kaisergarten

3708/8

Kardinal-Wendel-Straße

1324/41

Kastanienweg

2991/15

Kathrinenstraße

3020/4

Ketschauerhofstraße

22/12

Kirschgartenstraße

436/19, 716/38

Kirchgasse

22/110, 211/5

Königsgarten

628/13, 443

Königsgartenstraße

442, 628/12 

Küferweg

3174/33

Langenböhl

3201/44

Leinhöhlweg

6001

Mandelring

651/2, 651/24

Marktplatz

22/104

Mühltalstraße

1453/1, 1324/39

Niederkircher Straße

3708/17, 3708/22, 3708/19, 3708/26, 3007/2, 3010/19, 3010/6, 3010/7,3010/8, 3027/5, 3032/6, 744/2, 787/3, 734/5, 734/8, 736/3, 738/8, 743/5, 787/4, 755/7, 755/8, 787/2

Obere Hofstückstraße

785/9, 1343/7, 1355/10

613/2

Pfarrgasse

22/101, 22/93

Platanenweg

479/4

Portugieserweg

3174/34

Prälat-Hartz-Straße

1324/43

Prinz-Rupprecht-Straße

3708/18, 729/13

Rennpfad

3201/90

Rieslingweg

3149/16, 3327/2, 3174/30, 3174/31, 3174/32, 3177/1, 3179/46, 3183/43

3331/1

Ringstraße

785/16

Roßmühle

22/27, 176, 185/1, 185/2

Schillerstraße

1368/4

Schloßstraße

22/18, 423

Schloßwiese

3144/17, 3149/27, 4750/82, 679/2, 672/5, 672/7, 673/3, 673/8, 675/10, 675/7, 678/1, 4750/77, 4750/82

Schwimmbadstraße

6009/1, 6009/2, 1298/1, (1298 bis zum westlichen Ende des Anwesens Schwimmbadstraße 21)


Silvanerweg

3179/14, 3179/55, 3179/42 

Sonneneck

3201/93, 3204/2

Spitalgasse

22/95, 22/96, 22/97

St.-Martinsweg

2980/14, 2978/4

St.-Urban-Straße

1345/7

Stadtmauergasse

22/14

Steingasse

756/24, 756/43, 756/22, 756/39, 756/38, 755/6, 756/42, 756/41, 756/40

Traminerweg

3179/25, 3178/3

Turmstraße

54, 22/5

Untere Hofstückstraße

623/10

Vogelsang

3179/19, 3191/9, 3192/3

Waldgasse

603/40

Wassergasse

714/15

Weedgasse

22/9

Weinbachstraße

1420/3

Weingasse

22/15

Weinstraße

3708/24, 6/2, 211/5, 22/107, 22/109, 22/112, 755/8, 760/4, 729/15, 3708/19, 787/2, 22/91, 633/4

Wiesenweg

3220/15

Winzerweg

3174/18

Zyriakusweg

3179/22

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim, Am Bahnhof 5, 67146  Deidesheim einzulegen. Der Widerspruch kann auch bei der
Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Kreisrechtsausschuss, Philipp-Fauth-Str. 11, 67098 Bad Dürkheim eingelegt werden.
Die Widerspruchsfrist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch vor dem Ablauf der Monatsfrist bei einer dieser Behörden vorliegt.            

Widmungsverfügung Wohnmobilstellplatz Meckenheim

Der Wohnmobilstellplatz bei der Sportanlage Meckenheim wird mit sofortiger Wirkung als Gemeindefläche  für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

Widmungsverfügung

Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates Meckenheim vom 09.05.2022 wird die Fl. Nr. 2913/9 Wohnmobilstellplatz in Meckenheim gem. § 36 des Landesstraßengesetzes Rheinland-Pfalz (LStrG) in der derzeit geltenden Fassung im Sinne von § 3 Nr. 3  LStrG mit sofortiger Wirkung als Gemeindefläche  für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei
der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim, Am Bahnhof 5, 67146 Deidesheim einzulegen.
Der Widerspruch kann auch bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Kreisrechtsausschuss, Philipp-Fauth-Str. 11, 67098 Bad Dürkheim eingelegt werden.

Die Widerspruchsfrist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch vor dem Ablauf der Monatsfrist bei einer dieser Behörden vorliegt.  

Widmungsverfügung Großgasse Meckenheim - Änderung

Widmungsverfügung

Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates Meckenheim vom 09.05.2022 wird nach § 36 des Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz LStrG in der derzeit geltenden Fassung im Sinne von § 3 Nr. 3 LStrG  mit sofortiger Wirkung
der westliche Teilbereich aus der Wegefläche „Großgasse“ Flurstück-Nr. 3192/23 bis  zur Verlängerung der Ostgrenze des Grundstücks Flurstück-Nr. 3179/4 als Gemeindestraße / öffentliche Verkehrsfläche für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
Der Bereich östlich der Abgrenzung verbleibt als Wirtschaftsweg.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei
der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim, Am Bahnhof 5, 67146 Deidesheim einzulegen.
Der Widerspruch kann auch bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Kreisrechtsausschuss, Philipp-Fauth-Str. 11, 67098 Bad Dürkheim eingelegt werden.

Die Widerspruchsfrist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch vor dem Ablauf der Monatsfrist bei einer dieser Behörden vorliegt.             

Widmungsverfügung für Straßen- und Verkehrsflächen in Meckenheim

Die nachfolgenden Straßen- und Verkehrsflächen in Meckenheim werden mit sofortiger Wirkung als Gemeindestraßen für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

Widmungsverfügung

Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates Meckenheim vom 29.11.2021 werden folgende Straßen in Meckenheim gem. § 36 des Landesstraßengesetzes Rheinland-Pfalz (LStrG) in der derzeit geltenden Fassung im Sinne von § 3 Nr. 3  LStrG mit sofortiger Wirkung als Gemeindestraßen für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

Die Widmung erstreckt sich für folgende Grundstücke in der Gemarkung Meckenheim: 

Straße
Straße/Gehwege Flurstücksnummer
Parkplätze    FlSt.Nr.Fußwege FlSt.Nr.Fahrweg bis zum Ende der Erschließung FlSt.Nr.
Albert-Schweitzer-Straße
4154/8, 4075/3, 3467/2, 4063/2


Alte Ziegelei 3924/17


Am Obstmarkt 3192/38, 4076/36, 4067/5, 4067/7, 4076/35, 4063/3


Auf der Höhe
734/24, 758/2 734/45 764/4
Bahnhofstraße
3192/27, 3170/47,320/5


Blütenstraße
822/14


Brunnengasse
54/16


Eichengasse
102/3
166, 165, 2921/4, 144, 144/2 29/1

Freiheitsstraße

4089/22




Gartenstraße

778/7




Georg-Feil-Straße

2083/4




Grabenstätter Weg

7810, 7811

7812



Großgasse

3192/25, 3170/51, 3192/23




Haßlocher Straße

725/10, 721/8




Hauptstraße

487/10, 2921/6, 1492/6, 3153/9, 58/2, 840/22, 840/23, 840/24, 840/25, 840/26, 840/27, 840/28, 840/29

500/11

7813

47

Heerstraße

543/8, 7808, 7809

650/7



Im hohen Weg

3128/72




Im Kirchgarten

260/4




Im kleinen Sand

3904/15, 3904/14, 3924/8, 3904/53




Im langen Satz

808/10, 798/9




In den Almen

2094/2




In der Froschau

2095/3, 2099/1, 271/5

256/8



In der Ölkelter

7782


7781


Johann-Jakob-Rieger-Straße

2089/2




Kirchgasse

54/10, 54/9




Kleppergasse

54/20




Kreuzpfad

54/8




Lugny-Allee

3128/73




Raiffeisenstraße

650/3, 650/9, 7773




Ramberg I

54/22, 398/1

386/1



Rödersheimer Straße

2114/1, 2114/5, 3128/56, 2114/6,2114/4, 2193/9, 2913/5, 2913/3, 2914/31, 2914/32

2914/26



Sandgasse

54/15, 348/3, 348/5




Schulstraße

712/7




Silcherstraße

4075/1, 4076/6




Weinbergstraße

840/12




Wiesenpfad

7791


617/8


Wiesenstraße

687/4, 7790

7789



Zuckerbirnengasse

4141/2




Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim, Am Bahnhof 5, 67146 Deidesheim einzulegen.
Der Widerspruch kann auch bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Kreisrechtsausschuss, Philipp-Fauth-Str. 11, 67098 Bad Dürkheim eingelegt werden.
Die Widerspruchsfrist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch vor dem Ablauf der Monatsfrist bei einer dieser Behörden vorliegt.             

Umlegungspläne

Bekanntmachung über die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans "Östlich des St.-Martinsweges"

Weitere Bekanntmachungen

Ausbau der Hintergasse in Niederkirchen

Bürgerversammlung zum Ausbau der Hintergasse

Die Anliegerinnen und Anlieger der Hintergasse werden herzlich eingeladen zur Bürgerinformation zum Ausbau der Hintergasse.

Am 21.1.2025 um 19 Uhr in den Chrysostomus-Hof.

Die Baubeteiligten informieren über die Bauabschnitte mit Sperrungen, die geplanten Bauzeiten und vorgesehenen Arbeiten.

Gez. Bürgermeister Stefan Stähly

Voraussichtlich ab dem 7.1.2025 - abhängig von der Witterung - startet der Ausbau der Hintergasse im 1. Bauabschnitt zwischen Hauptstraße und Gutleutpfad.

Zunächst wird der Asphalt aufgenommen und es werden teilweise Kanal-Hausanschlüsse erneuert. Nach der Erneuerung der Versorgungsleitungen folgt der Straßenoberbau. Die Anbindung der neuen Wasserleitung in der Hauptstraße erfolgt zwischendurch unter kurzzeitiger Sperrung und Umleitung in der Hauptstraße. Der erste Bauabschnitt dauert voraussichtlich bis Sommer 2025, abhängig vom Baufortschritt erfolgen weitere Informationen.

Der Straßenabschnitt wird für den Verkehr voll gesperrt.
Eine Zufahrt kann leider nicht gewährleistet werden.
Zugangsmöglichkeiten werden provisorisch erstellt.
Rettungsdienste und Feuerwehr sind über die Sperrung informiert.

Wenden Sie sich bei Fragen bitte an den Polier der Firma Baumgarten direkt vor Ort, deren Büro Gebrüder Baumgarten GmbH Tel.: 06303 / 92 22-0 oder an die Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim unter den Telefonnummern 06326 977-136, -173, oder -170.

Bis zum Baubeginn wird sich das Sachverständigen-Ingenieurbüro IB Meier bei Ihnen melden zwecks Terminvereinbarung zur Beweissicherung.

Müllsammelplätze werden vor Ort eingerichtet.
Wir bitten um Ihre Mithilfe, unterstützt durch die Baufirma.

Es informiert Sie die Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim - Fachbereich 2 Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen

1.            Bauabschnitt

Bauabschnitt Hintergasse Niederkirchen - Plan

Sinkkastenreinigung

Sinkkastenreinigung © S. Stähly

In der Verbandsgemeinde Deidesheim werden voraussichtlich die Sinkkästen (Straßeneinläufe) gereinigt:

Deidesheim:             Montag, den 3.2.2025 bis Mittwoch, den 5.2.2025  

Forst:                         Donnerstag, den 6.2.2025

Niederkirchen:          Mittwoch, den 29.1.2025 bis Donnerstag, den 30.1.2025

Meckenheim:            Montag, den 27.1.2025 bis Dienstag, den 28.1.2025

Ruppertsberg:          Freitag, den 31.1.2025

Bei Frosttagen verschieben sich die Reinigungstage.

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger darauf zu achten, dass die Straßeneinläufe mindestens 1,50 Meter beidseitig frei zugänglich sind und nicht durch parkende Autos zugestellt werden, da die Reinigung maschinell erfolgt.  

Die Arbeiten werden zwischen 7 Uhr und 17 Uhr durchgeführt.

Es informiert Sie die Verbandsgemeindeverwaltung Fachbereich 2
Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen 


Breitbandkabelverlegung Bautätigkeit in der VG Deidesheim

Breitbandausbau - Pflasterarbeiten © Verbandsgemeinde Deidesheim

Breitbandausbau in Deidesheim

Im Auftrag der Telekom ist die Firma Ellin Line GmbH zur Zeit wieder mit drei Bautrupps in Deidesheim an verschiedenen Stellen, für den Breitbandausbau tätig.

Davon ist ein Bautrupp ausschließlich mit der Wiederherstellung der Asphaltoberflächen beschäftigt.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim informiert, dass in den kommenden Wochen verstärkte Bautätigkeit durch Inexio in allen Orten erfolgt. So sollen alle Haupttrassen, sowie alle vertraglich fixierten Hausanschlüsse fertig gebaut und mit Lichtwellenleiterkabel versorgt werden.
Dazu gehört auch eine Überprüfung der Durchgängigkeit der Leerrohre.
Um das Förderprojekt des Landkreises Bad Dürkheim in unserer Verbandsgemeinde erfolgreich fertig zu stellen, bitten wir um Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis. Parallel wird an der Fertigstellung der eigenwirtschaftlichen Netze in Meckenheim durch die Deutsche Glasfaser und in Deidesheim durch die Telekom / Glasfaser Plus gebaut.

VG Deidesheim, Fachbereich 2 Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen.

Breitbandausbau - Info

Deutsche Glasfaser - eigenwirtschaftlicher Ausbau in Meckenheim

Deutsche Glasfaser Meckenheim- Aktivierung und Bau der restlichen Hausanschlüsse

Die Deutsche Glasfaser informiert, dass die restlichen bereits beauftragten Hausanschlüsse Zug um Zug aktiviert und beauftragte Hausanschlüsse in Kürze baulich fertig gestellt werden.
Dafür meldet sich die bauausführende Firma Libra telefonisch mehrmals bei den Kunden, um Termine zu vereinbaren.
Für Rückfragen bei der Firma Libra melden Sie sich bitte unter Tel. 02552 9279800 oder per Mail unter info@libra-gmbh.com

Neue Kunden können im Rahmen eines Nachanschlussverfahrens der Deutschen Glasfaser noch berücksichtigt werden.

Deutsche Glasfaser Bau-Hotline unter 02861-89060940 www.deutsche-glasfaser.de

Es informiert die Verbandsgemeindeverwaltung - Fachbereich 2

Die Straßenbauarbeiten müssen noch fertig gestellt werden (gepflasterte Kopflöcher werden noch asphaltiert).

28.11.2024, Meckenheim. Deutsche Glasfaser schließt seit einigen Tagen die ersten Haushalte in Meckenheim an das neue Glasfasernetz an. Die Anwohnerinnen und Anwohner können ab jetzt dank des schnellen und zukunftssicheren Glasfaseranschlusses mit bis zu 1.000 Megabit pro Sekunde surfen, telefonieren und streamen. Seit Februar 2023 baut Deutsche Glasfaser neben dem Förderprojekt im Landkreis Bad Dürkheim das Glasfasernetz in Meckenheim eigenwirtschaftlich aus und treibt damit gemeinsam mit der Verbandsgemeinde die digitale Versorgung des Ortes voran.

Als einer der ersten Kunden in Meckenheim wurde Charlotte Ducker an das Hochgeschwindigkeitsnetz angeschlossen und kann nun die hohen Bandbreiten des Glasfaseranschlusses nutzen. „Schritt für Schritt kommen wir voran und wir freuen uns, dass wir die ersten Hausanschlüsse erfolgreich aktivieren konnten. Inzwischen sind bereits mehr als 100 Haushalte angeschlossen“, sagt Zahra Schmidt, Projektmanagerin Bau von Deutsche Glasfaser. Im nächsten Schritt werden nach und nach die weiteren Hausanschlüsse gebaut. Alle Haushalte im Ausbaugebiet in Meckenheim, die sich für einen Anschluss an das Glasfasernetz entschieden haben, werden im weiteren Bauprozess aktiviert.

„Die enge Zusammenarbeit mit den Verwaltungen in Meckenheim, aber auch mit den vorgelagerten Kommunen, aus denen die Glasfaserleitungen kommen, ermöglicht jetzt die Inbetriebnahmen in Meckenheim“, so Zahra Schmidt. „Ein besonderer Dank geht in diesem Zusammenhang an Bürgermeisterin Elke Stachowiak aus Ellerstadt.“

Deutsche Glasfaser baut in Meckenheim FTTH-Glasfaserleitungen (Fiber To The Home). Hier verlegt das Unternehmen Glasfaser direkt und für volle Leistungsstärke ins Haus. „Ohne Glasfaser läuft in Zukunft nichts. Als Digital-Versorger der Regionen sorgen wir für eine flächendeckende Versorgung des ländlichen Raums. sagt Isabelle Scherer, Senior Managerin Kommunale Kooperationen von Deutsche Glasfaser.

Sobald alle Kunden am neuen Glasfasernetz angeschlossen sind, startet unmittelbar die Arbeiten für die Nachanschlüsse – Kunden, die sich erst nach Abschluss der Arbeiten in ihrer Straße für einen Anschluss entschieden haben. Je nach Witterung, plant Deutsche Glasfaser diese Kunden auch spätestens bis Frühjahr 2025 versorgen zu können.

Mehr Informationen zum Glasfaserausbau gibt es über die kostenlose Deutsche Glasfaser Bau-Hotline unter 02861 - 890 60 940 (montags bis freitags zwischen 7 und 18 Uhr) oder unter  www.deutsche­glasfaser.de.

Deutsche Glasfaser - Freischaltung Meckenheim © Verbandsgemeinde Deidesheim

Foto von L. Lachmuth der VG Deidesheim zeigt von links:

Isabelle Scherer, Kommunale Kooperation Deutsche Glasfaser, Birgit Groß, 1. Beigeordnete VG Deidesheim, Silke Hoos, Bürgermeisterin Meckenheim, Elke Stachowiak, Bürgermeisterin Ellerstadt, Sandrina Schwab, VG Deidesheim Tiefbau, Zahra Schmidt, Projektleiterin Deutsche Glasfaser, Frau Ducker, Kundin aus Meckenheim, Czajkowski Bilal, Bauleiter Deutsche Glasfaser, Mirza Karavelich, Baufirma Libra, Herr Ducker, Kunde aus Meckenheim


28.11.2024, Meckenheim. Deutsche Glasfaser schließt seit einigen Tagen die ersten Haushalte in Meckenheim an das neue Glasfasernetz an. Die Anwohnerinnen und Anwohner können ab jetzt dank des schnellen und zukunftssicheren Glasfaseranschlusses mit bis zu 1.000 Megabit pro Sekunde surfen, telefonieren und streamen. Seit Februar 2023 baut Deutsche Glasfaser neben dem Förderprojekt im Landkreis Bad Dürkheim das Glasfasernetz in Meckenheim eigenwirtschaftlich aus und treibt damit gemeinsam mit der Verbandsgemeinde die digitale Versorgung des Ortes voran.

Als einer der ersten Kunden in Meckenheim wurde Charlotte Ducker an das Hochgeschwindigkeitsnetz angeschlossen und kann nun die hohen Bandbreiten des Glasfaseranschlusses nutzen. „Schritt für Schritt kommen wir voran und wir freuen uns, dass wir die ersten Hausanschlüsse erfolgreich aktivieren konnten. Inzwischen sind bereits mehr als 100 Haushalte angeschlossen“, sagt Zahra Schmidt, Projektmanagerin Bau von Deutsche Glasfaser. Im nächsten Schritt werden nach und nach die weiteren Hausanschlüsse gebaut. Alle Haushalte im Ausbaugebiet in Meckenheim, die sich für einen Anschluss an das Glasfasernetz entschieden haben, werden im weiteren Bauprozess aktiviert.

„Die enge Zusammenarbeit mit den Verwaltungen in Meckenheim, aber auch mit den vorgelagerten Kommunen, aus denen die Glasfaserleitungen kommen, ermöglicht jetzt die Inbetriebnahmen in Meckenheim“, so Zahra Schmidt. „Ein besonderer Dank geht in diesem Zusammenhang an Bürgermeisterin Elke Stachowiak aus Ellerstadt.“

Deutsche Glasfaser baut in Meckenheim FTTH-Glasfaserleitungen (Fiber To The Home). Hier verlegt das Unternehmen Glasfaser direkt und für volle Leistungsstärke ins Haus. „Ohne Glasfaser läuft in Zukunft nichts. Als Digital-Versorger der Regionen sorgen wir für eine flächendeckende Versorgung des ländlichen Raums. sagt Isabelle Scherer, Senior Managerin Kommunale Kooperationen von Deutsche Glasfaser.

Sobald alle Kunden am neuen Glasfasernetz angeschlossen sind, startet unmittelbar die Arbeiten für die Nachanschlüsse – Kunden, die sich erst nach Abschluss der Arbeiten in ihrer Straße für einen Anschluss entschieden haben. Je nach Witterung, plant Deutsche Glasfaser diese Kunden auch spätestens bis Frühjahr 2025 versorgen zu können.

Mehr Informationen zum Glasfaserausbau gibt es über die kostenlose Deutsche Glasfaser Bau-Hotline unter 02861 - 890 60 940 (montags bis freitags zwischen 7 und 18 Uhr) oder unter

Telekom/Glasfaser Plus - eigenwirtschaftlicher Ausbau in Deidesheim

Aktuell wird in Deidesheim das eigenwirtschaftliche Netz der Telekom/Glasfaser Plus gebaut.

Der Tiefbau erfolgt abschnittsweise zunächst von Osten her Richtung Zentrum, dann im Zentrum und nachfolgend im westlichen Ring um Deidesheim.

Die Asphaltierung der provisorisch geschlossenen Aufbruchflächen im Asphalt erfolgt zusammen gefaßt gegen Ende der Gesamtmaßnahme, bzw. in größeren Teilabschnitten.

Telekom Glasfaserplus Medieninformation

Spatenstich für den Glasfaserausbau in Deidesheim

Inexio Förderprojekt des Landkreises Bad Dürkheim in der VG Deidesheim

FAQ - Fragen und Antworten

FAQ - Fragen und Antworten

Breitbandausbau im Landkreis Bad Dürkheim

 

FAQ - Fragen und Antworten

  • Was ist der Breitbandausbau?

    Breitbandausbau bedeutet, dass ein leistungsstarkes Telekommunikationsnetz (Telefonnetz) errichtet wird. Es werden zum Ausbau neue Kabel (Glasfaserkabel) bis zum Haus verlegt.

  • Was wird gebaut?

    Im Projekt des Landkreises Bad Dürkheim wird ein neues, vom bestehenden Telefonnetz unabhängiges Glasfasernetz gebaut. Die Glasfaser wird dabei bis ins Haus gelegt. Diesen Ausbau nennt man FTTB.

  • Was heißt FTTC / FTTB / FTTH?

    Dies sind Abkürzungen für englische Begriffe. „FTTx„ steht für „fiber to the“ und bedeutet so viel wie die Glasfaser bis zum …

    Das „C“ steht für curb und bedeutet so viel wie Bordstein. Gemeint ist der Bau des Glasfasernetzes bis zum Verteilerschrank (grauer Kasten am Gehweg).

    Das „B“ steht für building und bedeutet Haus. Gemeint ist der Bau des Glasfasernetzes bis ins Haus. Dies wird im Landkreisprojekt garantiert.

    Das „H“ steht für home und bedeutet, dass die Glasfaser bis in die einzelne Wohnung gelegt wird; also die Verkabelung im Haus.

  • Was ist das Projekt des Landkreises?

    Im Projekt des Landkreises wird ein neues Glasfasernetz mit neuen Anschlüssen bis ins Haus gebaut. Das Netz wird durch öffentliche Gelder des Bundes, des Landes und der Gemeinden bezuschusst.

  • Wieso baut der Landkreis ein neues Netz?

    Der Landkreis möchte seinen Einwohnerinnen und Einwohnern ein möglichst flächendeckendes und gutes Breitbandnetz bieten. Über das Telekommunikationsnetz werden zunehmend mehr Dienste, wie Telefonie, Internet und Fernsehen mit immer höheren Datenvolumen von den Einwohnerinnen und Einwohnern abgefragt. Hierzu werden in einem ersten Schritt – entsprechend den Regeln des Bundes – alle unterversorgten Bereiche an ein neues Glasfasernetz angeschlossen.

  • Wer baut für den Landkreis?
    Für den Landkreis baut die Firma inexio Informationstechnologie und Telekommunikation GmbH.

  • Wo kann ich mich über das Ausbauprojekt des Landkreises informieren?
    Informationen zum Breitband-Ausbauprojekt des Landkreises finden Sie unter Link zum Breitbandausbau Landkreis Bad Dürkheim

  • Welche Adressen werden im Landkreis ausgebaut?
    Im Landkreis werden grundsätzlich alle Gebäude angeschlossen deren bisherige Leistung (Bandbreite) unterhalb von 30 Mbit/s liegt. Die Schwelle ist durch den Bund vorgegeben und zwingend einzuhalten.

  • Woher hat der Landkreis die Bandbreiten an meiner Adresse?

    Um die schlecht versorgten Bereiche (unter 30 Mbit/s) zu ermitteln wurden die Telekommunikationsunternehmen befragt (Markterkundung). Die Angaben der Telekommunikationsunternehmen sind für die Ermittlung des Ausbaugebietes bindend.

  • Wo kann ich nachlesen, ob ich zum Landkreisprojekt gehöre?

    Sie können auf der Homepage des Landkreises unter Link zum Breitbandausbau Landkreis Bad Dürkheim - Ausbaugebiete auf den Karten prüfen, ob Sie zum Ausbaugebiet des Kreises gehören.

    Sie haben zudem die Möglichkeit über https://www.inexio.net/bad-duerkheim durch Eingabe Ihrer Adresse zu überprüfen, ob Sie im Ausbaubereich liegen.

  • Auf der Karte des Kreises bin ich im Ausbaugebiet. Bei der Adresseingabe bei der inexio wird meine Adresse nicht / falsch angezeigt. Was muss ich tun?

    Sollten Sie Abweichungen in den Angaben des Landkreises und der inexio feststellen, kontaktieren Sie direkt den Landkreis. Herr Raimund Rinder, Tel. 06322 961 1300, E-Mail: raimund.rinder@kreis-bad-duerkheim.de steht Ihnen zur Verfügung.

  • Gibt es noch andere Ausbauprojekte?

    Ja, es gibt noch weitere Ausbauprojekte, die nicht vom Landkreis beauftragt sind, sondern die die Telekommunikationsunternehmen selbst, aus eigenem Interesse durchführen (eigenwirtschaftlicher Ausbau). Auch die vom Landkreis beauftragte inexio baut ihr Netz vom Landkreisprojekt unabhängig aus. Sie müssen somit darauf achten, ob der Ausbau zum Landkreisprojekt gehört oder von den Unternehmen aus eigenem Antrieb, ohne Förderung erfolgt.

  • Was ist ein eigenwirtschaftlicher Ausbau?

    Der eigenwirtschaftliche Ausbau eines Telekommunikationsunternehmens ist ein Ausbau, der aus eigenem betriebswirtschaftlichem Interesse durch das Telekommunikationsunternehmen durchgeführt wird. Hierbei wird das ausbauende Unternehmen nicht mit öffentlichen Geldern unterstützt.

  • Was sind A-Adressen / B-Adressen? 

    Die Unterscheidung von A-Adressen und B-Adressen nimmt die inexio vor. A-Adressen bezeichnen dabei das Landkreisprojekt. B-Adressen sind Adressen, die von der inexio aus eigenem Interesse, ohne öffentliche Förderung ausgebaut werden (eigenwirtschaftlicher Ausbau). Die B-Adressen gehören nicht zum Landkreisprojekt.

  • Laut Karten des Landkreises liegt mein Haus im geförderten Ausbaugebiet. Bei der Adressabfrage der inexio wird mitgeteilt, dass mein Haus eine B-Adresse ist. Was stimmt? Was muss ich tun?

    Es können Unterschiede in den Datensätzen vorliegen, da der Landkreis Gebiete definiert hat, die inexio aus technischen Gründen jedoch mit Adresslisten arbeitet. Dabei kann es vorkommen, dass einzelne Adressen im Ausbaugebiet in den Adresslisten als B-Adresse gelistet sind. Inexio und Landkreis stimmen deshalb die Adressen ständig ab. Stellen Sie direkt an die inexio eine Anfrage auf Überprüfung der Zuordnung ihrer Adresse. Sie erhalten von der inexio zeitnah eine Rückmeldung.

  • Wer ist Ansprechpartner für den eigenwirtschaftlichen Ausbau?
    Da der eigenwirtschaftliche Ausbau von den Telekommunikationsunternehmen ausgeht, ist das jeweilige Unternehmen Ihr erster Ansprechpartner. Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stadt-, Gemeinde- oder Verbandsgemeindeverwaltung. Der Landkreis ist ausschließlich Ansprechpartner für den geförderten Ausbau im Kreisprojekt.

  • Wie kommt die Glasfaser in mein Haus?
    Die Glasfaser wird im Tiefbau bis zu Ihrem Haus gebaut und im Haus (Hausanschlussraum) ein neuer Anschlusspunkt (Hausanschlusspunkt) gesetzt.

  • Was ist der Hausanschluss?
    Der Hausanschluss ist unter https://www.kreis-bad-duerkheim.de/kv_bad_duerkheim/Landkreis/Breitbandausbau/Der%20Hausanschluss/ noch einmal ausführlich erläutert. Dabei handelt es sich um den Anschluss des Glasfaserkabels bis ins Haus.

  • Was muss ich im Haus machen, wenn ich ans neue Glasfasernetz angeschlossen werde?

    Die hausinterne Verkabelung ist Ihre Aufgabe. Informationen zu den technischen Lösungen können Sie vom Elektriker oder über die inexio erhalten.

  • Was muss ich tun, damit mein Haus im Rahmen des Landkreisprojektes mit Glasfaser ausgebaut werde?

    Die inexio wird sich bei Ihnen melden. Grundsätzlich sollten Sie bereits ein Schreiben der inexio und des Landkreises erhalten haben. Damit Sie ausgebaut werden, müssen Sie zunächst nur mit der inexio den Hausanschlussvertrag abschließen. Diesen finden Sie auch unter https://www.kreis-bad-duerkheim.de/kv_bad_duerkheim/Landkreis/Breitbandausbau/Der%20Hausanschluss/

  • Was ist der Hausanschlussvertrag?

    Mit dem Hausanschlussvertrag erlauben Sie der inexio den Hausanschluss in Ihrem Haus zu bauen. Ohne Hausanschlussvertrag darf die inexio Ihr Haus nicht anschließen.

  • Was passiert, wenn ich keinen Hausanschlussvertrag abschließe?
    Ohne Hausanschlussvertrag wird bei Ihnen kein Glasfaseranschluss ins Haus verlegt. Die Kabel werden im Straßen- / Gehwegbereich abgelegt und stehen für einen späteren Anschluss zur Verfügung. Für einen späteren Anschluss fällt ein Baukostenzuschuss an.

  • Was kostet der Hausanschluss?

    Der Hausanschluss ist im jetzigen Projekt kostenlos. Bei einem späteren Anschluss (nach dem Bau des Netzes) fällt für einen weiteren / neuen Hausanschluss ein Baukostenzuschuss an.

  • Bis wann muss der Hausanschlussvertrag abgeschlossen werden?

    Die Hausanschlussverträge sollten idealerweise bis zum Baubeginn abgeschlossen sein, damit die Baumaßnahme auch mit entsprechendem Vorlauf geplant werden kann.

  • Ab wann fällt der Baukostenzuschuss für den Hausanschluss an?

    Ein Baukostenzuschuss fällt erst an, wenn Sie sich für einen Hausanschluss entscheiden, nachdem der Bau in Ihrer Gemeinde abgeschlossen ist. Dann entsteht für Ihren Anschluss ein zusätzlicher Aufwand, der bezahlt werden muss.

  • Ist die Strecke des Hausanschlusses von der Straße bis ins Haus längenmäßig begrenzt?

    Nein. Im Projekt des Landkreises ist der Hausanschluss kostenlos, auch wenn Ihr Haus weit von der Straße entfernt steht. Es sollte jedoch ein möglichst kurzer / direkter Weg zum Haus gewählt werden.

  • Muss ich mir einen neuen Hausanschluss legen lassen?
    Nein. Es ist Ihre freie Entscheidung, sich an das Netz anschließen zu lassen. Wenn Sie nicht an das neue Netz angeschlossen werden, nutzen Sie einfach das bestehende Telefonnetz.
    Der Landkreis empfiehlt jedoch ausdrücklich, jetzt die Chance wahrzunehmen, sich kostenlos an das neue Netz anzuschließen. Auch dann können Sie weiterhin das bestehende Telefonnetz nutzen.

  • Wie erfolgt der Hausanschluss? Kommt Inexio oder die Baufirma nochmals vor Ort?

    Es wird seitens des Bauunternehmens eine Begehung vor Ort mit dem Eigentümer stattfinden, um den direkten Weg zur Einführung des Hausanschlusses abstimmen zu können.

  • Muss ich mich vertraglich an die inexio binden?

    Nein. Sie müssen keinen Telefon- oder Internetvertrag mit der inexio abschließen.
    Es liegt auch weiterhin in Ihrer freien Entscheidung, ob und mit wem Sie einen Telefonie- oder Internetvertrag abschließen. Auch wenn inexio weitere Vertragsformulare zusammen mit den Hausanschlussverträgen per Post an die Eigentumsadressen übersendet, ist dies kein Automatismus, den Sie beachten müssen.

  • Ich habe einen laufenden Vertrag bei einem anderen Anbieter. Kann ich den Vertrag behalten?

    Sie können mit Ihrem derzeitigen Anbieter prüfen, ob dieser das neue Glasfasernetz nutzt und Ihr Vertrag beim bisherigen Anbieter weiterlaufen kann.

    Sie können sich den neuen Glasfaserhausanschluss legen lassen und immer noch über das bestehende Telefonnetz Ihren bestehenden Vertrag behalten. Ein Wechsel auf das Glasfasernetz ist dann (zum Beispiel mit einem neuen Vertrag, neuen Anbieter) auch zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit möglich.

  • Was heißt „open access“?

    „Open access“ bedeutet, dass die inexio ihr Netz für andere Anbieter (Provider) offenhalten muss. Jeder Anbieter darf sich auf dem Netz der inexio „einmieten“.

  • Ab wann können andere Anbieter (Provider) Dienstverträge auf dem Glasfaserkabel anbieten?

    Andere Anbieter müssen eine Anfrage an die inexio stellen und einen Vertrag über die Nutzung des Netzes mit der inexio schließen.

    Sobald ein anderer Anbieter sich auf dem Netz der inexio „eingemietet“ hat, können auch dessen Produkte bezogen werden.

  • Wie weiß ich, ob mein Anbieter das Netz der inexio / des Landkreises nutzt?

    Fragen Sie Ihren Anbieter und weisen Sie ihn ggf. auf das neue Netz hin.

  • Wie ist zu verfahren, wenn andere Anbieter (Provider) nicht anbieten können?

    Fragen Sie Ihren Anbieter und weisen Sie ihn ggf. auf das neue Netz hin. Die Entscheidung, das Netz zu nutzen, liegt jedoch beim jeweiligen Anbieter. Eventuell muss ein anderer Anbieter gewählt werden.

  • Wird die alte Telefonleitung abgeschaltet?

    Nein. Die alte Telefonleitung bleibt auch weiterhin in Betrieb und kann ebenfalls genutzt werden. Sie entscheiden, welche Leitung Sie nutzen.

  • Wann beginnt der Bau?

    Sie werden über die Presse und die Amtsblätter über den Baustart in Ihrer Gemeinde informiert.

  • Wo kann ich mich informieren?

    Sie können sich über die Hotline der inexio rund um das Thema des Glasfaserausbaus informieren. Tel.  0800 7849375.

 

Hausanschluss Inexio

Der Hausanschluss ist das Kernstück, damit die Glasfaser direkt ins Haus geführt werden kann. Hierzu benötigt die Firma inexio die Erlaubnis einen Hausanschluss zu errichten. Hierzu schließt der Hauseigentümer mit der inexio einen Hausanschlussvertrag ab. Der Hausanschluss ist im geförderten Ausbau kostenlos.

Hier finden Sie den Hausanschlussvertrag der inexio.

Im Vertrag werden u.a. technische Angaben abgefragt. Dies ist erforderlich um festzustellen, wie der Anschluss ausgestaltet werden muss. Der Anschluss ist bis zur Hauseinführung sowie die ersten drei Meter im Gebäude grundsätzlich kostenlos. Sind längere Strecken im Gebäude zu überwinden, müssten Sie mit der inexio Kosten ggf. klären.

Für den Hausanschluss ist eine Stromverbindung (230-V-Steckdose) erforderlich. Diese sollte sich in der Nähe des FiberTwist (siehe Abbildung Nr. 2).

Die hausinterne Verkabelung ist nicht Bestandteil des Hausanschlusses und ist durch den Eigentümer selbst herzustellen.

Im Hausanschlussvertrag ist die Anzahl der Wohneinheiten anzugeben. Dies ist erforderlich um die benötigte Anzahl an Glasfasern für das Objekt zu bestimmen.



Der Hausanschlussvertrag muss vom Eigentümer abgeschlossen werden.

  • Ich habe einen Hausanschlussvertrag abgeschlossen. Wie geht es weiter?

    Wenn Sie einen Hausanschlussvertrag mit inexio abgeschlossen haben, setzt sich ein Mitarbeiter des Bauunternehmens mit Ihnen in Verbindung und vereinbart einen Termin für eine Hausbegehung. Dabei wird gemeinsam mit Ihnen besprochen, wie der Anschluss realisiert wird und welche Arbeiten erforderlich sind.

    Diese Termine finden unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen mit Mund-Nasen-Schutz und – soweit möglich – Einhaltung des Abstandes statt.

  • Wird das Ergebnis der Hausbegehung festgehalten?

    Ja, das Ergebnis wird protokolliert und direkt im Anschluss an den Termin von Ihnen und dem Vertreter des Bauunternehmens unterzeichnet.

  • Wie erfahre ich vom Anschlusstermin?

    Das Bauunternehmen vereinbart mit Ihnen einen Termin an dem dann der Hausanschluss realisiert wird. In einem ersten Schritt wird das Leerrohr bis ins Haus verlegt. Bei einem weiteren Termin, der mit Ihnen vereinbart wird, wird das Glasfaser eingeblasen, gespleißt und die Übergabedose gesetzt. Ab diesem Zeitpunkt ist die neue Glasfaserleitung für Sie nutzbar.


Nähere Informationen zu den technischen Lösungen erhalten Sie bei der
inexio, Tel.:  0800 7849375


Informationen aus der Kreisverwaltung zum Breitbandausbau im Landkreis

Tiefbau Fertigstellung Breitband-Förderprojekt von Inexio in Meckenheim

Die Verbandsgemeindeverwaltung informiert, dass in den kommenden Wochen die Tiefbauarbeiten zur Vervollständigung der geplanten Trasse des Breitband-Förderprojektes von Inexio zuerst in Meckenheim, dann in den anderen Orten ausgeführt werden.
Inexio plant, das Förderprojekt im Gebiet der Verbandsgemeinde Deidesheim bis Herbst 2024 fertig zu stellen.

Meckenheim - Reparatur von defekter Straßenbeleuchtung

In Kürze startet die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchten in ganz Meckenheim.
Dabei  handelt es sich um eine vom Bund und Land geförderte Klimaschutz-Maßnahme.

Wir bitten um Ihr Verständnis daß defekte Straßenlampen bis dahin teilweise nicht unmittelbar repariert werden.

Es informiert Sie Ihre Verbandsgemeindeverwaltung - Fachbereich 2

Der Landesbetrieb Mobilität Speyer informiert zu Asphaltarbeiten entlang der L528 bei Meckenheim Richtung Böhl


Ab Montag, 9. Dezember wird mit der Sanierung des Radweges an der L 528 zwischen Meckenheim und Böhl begonnen.
Die Sanierung des Radwegs erfolgt unter punktueller Vollsperrung.
Der Radverkehr wird während der Bauzeit umgeleitet. Die Umleitung ist vor Ort ausgeschildert.
Der Asphaltoberbau wird erneuert. Außerdem werden Wurzelschäden beseitigt.
Die Bauzeit für diesen und einen weiteren Radweg bei Friedelsheim beträgt, je nach Witterung, voraussichtlich drei Wochen.

Es handelt sich hierbei um ein Teilprojekt im Rahmen der Gesamtmaßnahme „Radwegesanierung an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen“, bei der insgesamt 17 Sanierungsmaßnahmen an Radwegen im gesamten Amtsbereich des LBM Speyer durchgeführt werden.
Die Gesamtkosten der Maßnahmen an Bund,- Landes- und Kreisstraßen betragen ca. 2,1 Mio. Euro.
Über weitere Einzelbaumaßnahmen wird der LBM Speyer zu einem späteren Zeitpunkt informieren.
Weitere Informationen finden Sie im Mobilitätsatlas unter Mobilitätsatlas (rlp.de).

Der Landesbetrieb Mobilität Speyer bittet die Verkehrsteilnehmer sowie die Anlieger für die mit der Sperrung verbundenen Behinderungen während der Bauzeit um Verständnis.

Beschilderung
Landesbetrieb Mobilität Speyer LBM
Radwegsanierung - L 528 Meckenheim - Böhl
Aufgestellt:
Landesbetrieb Mobilität Speyer
St. Guido-Straße 17
67346 Speyer
geplanter Ausführungszeitraum:
Sommer / Herbst 2024

Aussichtsplattform Basaltsee Forst - Förderprojekt

Errichtung einer Aussichtsplattform in der Gemeinde Forst
in Verbindung mit einem geologischem Lehrpfad im NSG „Haardtrand – Am Bechsteinkopf“

Die Gemeinde Forst beabsichtigte, auf einer Teilflache im Bereich eines ehemaligen, zwischenzeitlich renaturierten Basaltbruchs eine Aussichtsplattform mit Informationstafeln zu errichten, um dieses besondere Biotop innerhalb des Naturschutzgebietes „Haardtrand - Am Bechsteinkopf" für die Besucher erlebbar zu machen. Das vorgenannte Projekt wurde in enger Abstimmung mit der Oberen und Unteren Naturschutzbehörde, der Basalt AG Kirn als vormaliger Betreiber des Steinbruchs sowie dem Landesamt für Geologie und Bergbau Mainz und der Forstbehörde erarbeitet. Der Steinbruch liegt unmittelbar im Bereich eines gut frequentierten Wanderwegenetzes und ist aufgrund der Steilkanten durch eine Zaunanlage gesichert, die aber auch den Blick auf den Steinbruch behindert. Immer wieder ist festzustellen, dass Beschädigungen an der Zaunanlage entstehen, da Besucher versuchen, einen Blick auf die Steinbruchkante und auf die tiefer gelegene Wasserfläche zu erhalten. Die umgesetzte Maßnahme dient daher der gezielten Besucherlenkung und soll vor allem das Bewusstsein für den an dieser Stelle entstandenen Naturlebensraum und das Ökosystem stärken.
Durch die Maßnahme sollen daher insbesondere Wanderer aller Altersklassen als Zielgruppe angesprochen werden. Hierbei soll vor allem verdeutlicht werden, dass man sich innerhalb eines geschützten Naturraumes bewegt und daher auch im eigenen Verhalten eine besondere Rücksicht auf diesen Bereich zu nehmen ist.

Die Plattform wurde am 17.6.2024 offiziell im Rahmen einer kleinen Veranstaltung eingeweiht. Man kann schon jetzt sagen, dass die Plattform von Besuchern und Wanderern des Naturschutzgebietes gut angenommen wird. Nach erfolgter Umsetzung der geplanten Maßnahmen wird davon ausgegangen, dass hierdurch das unbefugte Beschädigen und Durchdringen der Zaunanlage zum Basaltbruch hinfällig und auch das Missachten des Wegegebotes in diesem Bereich deutlich verringert wird, was insgesamt dem Schutzzweck des Naturschutzgebietes zugutekommt.

Durch die geplante Aussichtsplattform, die in einem Abstand von ca. 7,5 m zur Steinbruchkante mit einer Standhöhe des Betrachters von ca. 2 m in Holzbauweise geplant ist, soll den Besuchern der ungehinderte Blick auf den Steinbruch und die am Fuß des Steinbruchs befindliche Wasserfläche ermöglicht werden. Das Naturerleben wird dadurch vereinfacht ohne in das Ökosystem des „Basaltsees“ einzugreifen oder dieses zu stören.
Die ergänzend aufgestellten Informationstafeln entlang des Waldwegs vom Wanderparkplatz dienen der gezielten Besucherlenkung, um ein Verlassen der Wege zu verhindern. Ebenso führt der Inhalt der Tafeln insbesondere zu einer Stärkung des Bewusstseins für das einzigartige Ökosystem und die Besonderheiten des Naturschutzgebietes, aber auch wird ein Einblick auf den historischen Abbau des Basalts in der Vergangenheit und die geologischen Besonderheiten in diesem Bereich gegeben.
Für die Gestaltung der Tafeln wurde eigens ein umweltpädagogisches Konzept ausgearbeitet, welches so gestaltet und aufgebaut ist, dass Menschen aller Altersgruppen mit und ohne Einschränkungen angesprochen werden.
Bei der Umsetzung des Projekts waren neben zahlreichen Behörden ein Ingenieurbüro für die Planung und Bemessung der Plattform, zwei Baufirmen, der Bauhof und eine Firma für den Druck der Informationstafeln beteiligt. Das Projekt stieß ohne Ausnahme bei allen Beteiligten auf hohe Zustimmung und daraus ergab sich ein erfreuliches Engagement das Projekt schnell und erfolgreich umzusetzen.

Förderung

Dieses Projekt wurde durch die STIFTUNG NATUR UND UMWELT RHEINLAND-PFALZ und der BINGO! Die Umweltlotterie VON LOTTO finanziell gefördert.

BINGO!
Die Umweltlotterie
VON LOTTO
Logo
STIFTUNG
NATUR UND UMWELT
RHEINLAND-PFALZ

 

Übersicht der 10 Informationstafeln:

Erneuerung der Eisenbahnüberführung Deidesheim / Ruppertsberg

Eisenbahnüberführung Richtung Ruppertsberg
- Diedelbrücke von Westen - © Verbandsgemeinde Deidesheim

Information zu Bauarbeiten

Erneuerung der Eisenbahnüberführung EÜ Deidesheim über die Straße
„Im Diedel“ in Deidesheim / „Obergasse“ in Ruppertsberg

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

die Deutsche Bahn (DB) erneuert die Eisenbahnüberführung über die Straße „Im Diedel“ in Deidesheim / „Obergasse“ in Ruppertsberg. Dazu wird die Brücke aus dem Jahr 1914 abgebrochen und an gleicher Stelle ein dem Stand der Technik und dem Regelwerk entsprechender Ersatzneubau errichtet. Das Vorhaben dient der grundsätzlichen Aufrechterhaltung der Verfügbarkeit und Gewährleistung eines sicheren Bahnverkehrs zwischen Neustadt und Bad Dürkheim.

Ab voraussichtlich dem 2. Dezember 2024 beginnen nunmehr die Hauptarbeiten mit der dafür notwendigen Vollsperrung der Straße „Im Diedel / Obergasse“.
Die Vollsperrung der Straße dauert bis voraussichtlich Herbst des Jahres 2025 an.

Eisenbahnüberführung Richtung Deidesheim
- Diedelbrücke von Osten - © Verbandsgemeinde Deidesheim

Das neue Brückenbauwerk wird im Bereich der Straße „Im Diedel“ außerhalb des Gleisbereiches als ein sogenanntes Halbrahmenbauwerk in Ortbetonbauweise hergestellt. Im Rahmen einer mehrtägigen Sperrpause im Juli 2025 wird das alte Brückenbauwerk gesamthaft abgebrochen und das neue Bauwerk eingeschoben. Anschließend erfolgt die Wiederherstellung der Gleise im Bereich des neuen Bauwerks und der Bahnbetrieb kann über das neue Brückenbauwerk erfolgen.


Die Arbeiten zum Abbruch der alten Brücke sowie zur Errichtung des Ersatzneubaus wird zu erhöhten Schallemissionen führen, mit denen jedoch fast ausschließlich tagsüber zu rechnen ist.

Die Deutsche Bahn dankt im Voraus für Ihr Verständnis für etwaige entstehende Unannehmlichkeiten im Zuge der notwendigen Maßnahme. Fortlaufend werden wir Sie über den aktuellen Stand der Maßnahme Informieren.


Fragen und Nachrichten gerne an: bahnbruecke-deidesheim@deutschebahn.com

Ihre Deutsche Bahn
im November 2024

DB
Logo Bauarbeiten
Neues Netz für Deutschland
Das große Investitionsprogramm
für Mobiltät und Klimawende

Forst Wiesenweg

Lageplan Forst Wiesenweg

Wegen Bauarbeiten wird der Wiesenweg in Forst sehr wahrscheinlich in der KW 48 voll gesperrt.

Der Durchlass, welcher im Zuge der Breitbandverlegung beschädigt wurde, wird repariert.

Die Umleitung erfolgt über die Zufahrt am Friedhof.

Verlegung Blindenleitsystem am Bahnhof Deidesheim

Die Verbandsgemeindeverwaltung informiert, dass die Deutsche Bahn am Haltepunkt Deidesheim auf beiden Bahnsteigen ein gepflastertes Blindenleitsystem im bestehenden Belag ergänzen wird.

Die Bauzeit wird voraussichtlich im Oktober nachts stattfinden. Bitte die Fußgänger-Verkehrsführung beachten. Als Lagerfläche entfallen auf der Ostseite einige Parkplätze während der Bauzeit.

Meilenstein in Deidesheim: Pfalzwerke beenden Erschließung des Baugebiets „Östlich des St. Martinsweges, D5“

MEDIENINFORMATION
PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT

Ludwigshafen/Deidesheim, 09. Oktober 2024

Erschließung des Baugebiets »Östlich des St. Martinsweges, D5«
Von links:
junge Familien im Baugebiet,
Dieter Schneider PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT,
Herbert Latz-Weber Beigeordneter, 
Dieter Dörr  Verbandsgemeinde- und Stadtbürgermeister, 
Manfred Dörr Altbürgermeister Stadt Deidesheim,
Matthias Müller Bauleiter Fa. Bender, 
Sandrina Schwab Fachbereich 2 Verbandsgemeinde Deidesheim,
Jürgen Göbel Geschäftsführer ipr consult,
Gert Neumüller Werkleiter Verbandsgemeindewerke Deidesheim, © PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT

Mit der feierlichen Durchtrennung des roten Bandes übergab Stadt- und Verbandsbürgermeister Dieter Dörr am 9. Oktober 2024 das Baugebiet „Östlich des St. Martinsweges, D5“ in Deidesheim offiziell an die Bauherren.

„Heute feiern wir nicht nur den Abschluss der Erschließung, sondern auch den Beginn eines neuen Kapitels für Deidesheim. Die Grundstücke bieten Familien die Chance, sich in einer der schönsten Gegenden der Pfalz niederzulassen“, freut sich Bürgermeister Dieter Dörr bei der feierlichen Übergabe im Neubaugebiet.

Die Pfalzwerke Infrastruktur GmbH, eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT, war mit der privatrechtlichen Erschließung beauftragt. Die Arbeiten starteten im September 2023. Nach einem Jahr reiner Bauzeit konnte das beauftragte Bauunternehmen Bender, Mertesheim, die Bauarbeiten beenden und die Erschließungsstraßen fertigstellen. Zur Erschließung des Neubaugebiets gehört das Verlegen moderner Versorgungsleitungen, die zukünftigen Bewohnern eine zukunftssichere Anbindung an Strom, Wasser und Telekommunikation wie Glasfaser bieten. Im Herbst werden abschließend die Begrünungsarbeiten durchgeführt. Ferner steht die Querungshilfe zur Landstraße an, hier beteiligt sich der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz finanziell.

„Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit mit der Stadt und Verbandsgemeinde Deidesheim und das in uns gesetzte Vertrauen bei der Umsetzung des Projektes. Unser Ziel ist, als verlässlicher Partner für Städte und Gemeinden an deren infrastruktureller Entwicklung aktiv mitzuwirken und gemeinsam die Region voranzubringen“, so Dieter Schneider, Geschäftsführer der Pfalzwerke Infrastruktur GmbH.

Der Erschließungsvertrag zwischen der Ortsgemeinde Deidesheim und der Pfalzwerke Infrastruktur GmbH wurde im Juni 2018 geschlossen. Danach führte das Katasteramt die Bodenprüfung durch und das Planungsbüro IPR consult aus Neustadt an der Weinstraße startete die Erschließungsplanung für das Baugebiet.

Das Baugebiet umfasst eine Fläche von 2,3 Hektar, von denen 1,2 Hektar als Baufläche für 25 Grundstücke vorgesehen sind. Diese sind im Durchschnitt 480 Quadratmeter groß. Die Herstellungskosten belaufen sich auf rund 2 Millionen Euro.

Das Baugebiet „Östlich des St. Martinsweges“ steht nun bereit, um eine neue Gemeinschaft von Familien in Deidesheim willkommen zu heißen.

Förderung für Balkonkraftwerke in der VG Deidesheim

Der Verbandsgemeinderat Deidesheim hat in seiner Sitzung am 26.9.2024 die Richtlinie zur Förderung von Balkonkraftwerken erlassen. Damit haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, einen Zuschuss von 100,- € auf ein neu angeschafftes Balkonkraftwerk (Kaufdatum ab 15.10.2024) gemäß der beigefügten Richtlinie zu beantragen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Klimamanagement der VG Deidesheim

Klimaschutzmanagement

Richtlinien

L 528/L 519 - Ausbau der Eichengasse in der Ortslage Meckenheim

L 528 - Eichengasse Meckenheim Bauabschnitte - Übersicht

L 528, Ausbau der Eichengasse in der Ortslage Meckenheim; nächster Bauabschnitt beginnt

Am Montag, den 25. November beginnen die Arbeiten zum Ausbau der L 528 (Eichengasse) in der Ortslage Meckenheim im Abschnitt von der Eichengasse Haus Nr. 30 bis Ortsende (5. Bauabschnitt).

Die L 528 (Eichengasse) wird im Baubereich für den Verkehr voll gesperrt.
Der Verkehr wird weiterhin über die K 9, K 8 (Rödersheimer Str.) und L 519 (Hauptstraße) umgeleitet.

Weitere Informationen finden Sie auch im Mobilitätsatlas unter:
Mobilitätsatlas Rheinland-Pfalz

Für Fußgänger steht während der Bauzeit, soweit möglich, immer ein Gehweg auf einer Straßenseite zur Verfügung.

Die Bauzeit für den 5. Bauabschnitt beträgt aller Voraussicht nach ca. sechs Monate.

Der Landesbetrieb Mobilität Speyer bittet die Verkehrsteilnehmer sowie die Anlieger für die mit der Sperrung verbundenen Behinderungen während der Bauzeit um Verständnis.



Busumleitungen

Busbetrieb im Zusammenhang mit der Sperrung der Eichengasse

Für die Linie 574 wurden alle Einschränkungen aufgehoben.

Die Linie 580 wird weiterhin über „Sportplatz“ umgeleitet.

Der Haltepunkt „West“ entfällt bis zur Fertigstellung der Eichengasse.

Anliegerinformation zum Strassen-Ausbau „Im Stift“

Ortsgemeinde Forst - Ausbau der Strasse "Im Stift"

Die Gemeinde Forst lädt Anliegerinnen und Anlieger, sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger herzlich zur Anlieger-Informationsveranstaltung „Ausbau der Straße Im Stift“

am 27.06.2023 um 19.00 Uhr in die Traberger Halle in Forst ein.

Eine Präsentation zu den Ausbauvarianten und Pläne sind im Ratsinformationssystem und auf der Homepage der VG-Deidesheim.de unter Stadt & Ortsgemeinden / Forst veröffentlicht.
Die Teilnahme ist ohne Anmeldung möglich.

Gez. Bernhard Klein
Ortsbürgermeister

Eine Entscheidung zur Wahl der Ausbauvariante erfolgt dann in der Gemeinderatssitzung in Forst im Juli.

Hier die Pläne zum Download:

Barrierefreie Rundwege in Deidesheim „ein Tag Urlaub in Deidesheim – Wein Genuss!“

Barrierefreie Rundwege in Deidesheim

Die Stadt Deidesheim hat bis Oktober 2022 ein barrierefreies Fußwegeleitsystem errichtet. Unter dem Motto "Ein Tag Urlaub in...Deidesheim" - Wein Genuss! sind zwei Routen für einen barrierefreien Erlebnistag in der Stadt Deidesheim ausgeschildert.

Es handelt sich um ein Förderprojekt des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Rheinland-Pfalz.

  • Route 1 erschließt den historischen Stadtkern Deidesheims mit seinen touristischen Sehenswürdigkeiten und Angeboten.
Barrierefreie Fusswege Rundweg Karte 1
  • Route 2 erschließt die verschiedenen Freizeitangebote der Stadt Deidesheim.
Barrierefreie Fusswege Rundweg Karte 2

Bei der Entwicklung der Streckenführung wurde der Schwerpunkt insbesondere auf die Bedürfnisse von Menschen mit Bewegungseinschränkungen und Einschränkungen des Sehvermögens gelegt.
Zur Herstellung der Barrierefreiheit sind verschiedene bauliche Ertüchtigungen einzelner Streckenabschnitte sowie Herstellung eines kleinen Rastplatzes, sowie ein neues Beschilderungssystem ausgeführt worden.

Barrierefreier Radweg „Reben und Rüben Runde“

In 2023 konnten wir die Umbauarbeiten innerorts von Deidesheim, Forst, Niederkirchen, Meckenheim und Ruppertsberg abschließen (siehe Bilder unten). Hauptsächlich wurden hier Bordsteine abgesenkt, Umlaufsperren umgebaut, Pflaster geglättet etc.
Die langen Radwegestrecken zwischen den Orten sind ebenfalls fertig gestellt einschließlich 2 neuen Rastplätzen in Niederkirchen und Forst. Es wurden auf den Betonwegen die Stellen mit Höhenversätzen durch Pflasterflächen ersetzt. Auf kleineren Teilstücken wurde der schadhafte Asphalt erneuert.

Auch die Beschilderung ist bereits fertig gestellt. Im Frühjahr 2024 folgt noch die offizielle Einweihung.

Eine Streckenübersicht entnehmen Sie bitte beigefügter Abbildung der Infotafel.

Am Bahnhof befindet sich auch der „Einstieg“ in die beiden barrierefreien Rundwege in Deidesheim. Beschreibung und Übersichtspläne finden Sie im Folgeabschnitt.

Barrierefreier Radweg - Reben und Rüben-Runde

Barrierefreier Radweg - Reben und Rüben-Runde (PDF)









Aktuelles Bürgerdienste - FB III

Umzugsmeldung künftig online erledigen

elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA)
NeuesZuhause?
Online anmelden

Wer umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen ummelden.

Das ist in der Verbandsgemeinde Deidesheim seit kurzem auch online möglich.

Anfänglich nur für Einzelpersonen durchführbar, können inzwischen auch Familien ihren neuen Wohnsitz online ummelden.

Die Daten werden nach der Bestätigung durch die Meldebehörde auf dem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium (Chip) des Personalausweises geändert.

Zur Nutzung des Onlinedienstes werden ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, ein behördliches Nutzerkonto (BundID) sowie die installierte AusweisApp benötigt.
Wer zur Miete wohnt, benötigt zusätzlich eine Wohnungsgeberbestätigung
Nach erfolgreich abgeschlossenen Online-Prozess werden die Adressaufkleber automatisiert an die neue Meldeadresse versendet.

EU-Bürgerinnen und Bürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums benötigen eine eID-Karte.

Am einfachsten ist die Durchführung der elektronischen Wohnsitzanmeldung mit dem Smartphone.
Wer die Online-Funktion noch nicht auf dem neuen Personalausweis aktiviert hat, kann dies durch das Bürgerbüro der Wohnsitzbehörde veranlassen. Die AusweisApp kann z. B. aus dem Play-Store des Smartphones installiert werden. Unter BundID kann ein Nutzerkonto angelegt werden, dies ist mit dem Ausweis (nach Aktivieren der Online-Funktion) zu verknüpfen.

Wer diese Funktionen noch nicht aktiviert hat, nutzt am besten die Gelegenheit, dies nachzuholen. So können künftig weitere Verwaltungsgänge, die bereits online angeboten werden genutzt werden.

Hier geht es direkt zur elektronischen Wohnsitzanmeldung:

Neues Zuhause? Jetzt online anmelden! (wohnsitzanmeldung.de)

Der Onlinedienst elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) ist ein gemeinsames Digitalisierungsprojekt des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) und der Senatskanzlei Hamburg, das nach dem "Einer-für-alle-Prinzip" umgesetzt wurde.  

Das wird für die digitale Ummeldung benötigt:

elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA)
Das wird für die digitale Ummeldung benötigt:
Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion oder eID-Karte,
Smartphone mit AusweisApp,
Behördliches Nutzerkonto,
wer zur Miete wohnt, braucht zusätzlich eine Wohnungsgeberbestätigung

Weiterführende Links:

Bundesweite Wohnsitzanmeldung

Erklär-Video zur Wohnsitzanmeldung

Pressemitteilung zum Thema in Hamburg

Pressemitteilung des BMI

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an unser Bürgerbüro unter 06326 977-123 oder die deutschlandweite Behörden-Rufnummer.

Weitere Infos auf wohnsitzanmeldung.de
Die elektronische Wohnsitzanmeldung wird bereitgestellt von
Hansestadt Hamburg
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Finanziert von der Europäischen Union

Wichtige Mitteilung an alle Hundehalter

In letzter Zeit kommt es vermehrt zu unzumutbaren Verschmutzungen der Weinberge in unserer Verbandsgemeinde durch Hundekot. Wir möchten alle Hundehalter und -führer darauf hinweisen, dass gemäß der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Deidesheim dafür gesorgt werden muss, dass die Anlagen nicht verunreinigt werden.

Das Nichtbeachten dieser Regelung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe, um unsere schönen Weinberge sauber zu halten.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Dringend gesucht: Häuser und Wohnungen zur Unterbringung von geflüchteten Menschen

Die Verbandsgemeinde Deidesheim sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt dringend Häuser und Wohnungen zur Unterbringung von geflüchteten Menschen. Wenn Sie Wohnraum zur Verfügung stellen können, helfen Sie nicht nur direkt den Menschen in Not, sondern tragen auch zur Stärkung unserer Gemeinschaft bei.

Ihre Vorteile:

  • Sichere Mieteinnahmen: Die Objekte werden direkt von der Verbandsgemeinde angemietet und bezahlt.
  • Regelmäßige Betreuung: Unsere Mitarbeiter kümmern sich regelmäßig um die Betreuung der Immobilien, sodass Sie sich keine Sorgen machen müssen.
  • Langfristige Mietverträge: Profitieren Sie von stabilen und langfristigen Mietverträgen.
  • Soziale Verantwortung: Tragen Sie aktiv zur Lösung der Flüchtlingskrise bei und übernehmen Sie soziale Verantwortung in Ihrer Gemeinde.

So einfach geht's: Haben Sie geeigneten Wohnraum anzubieten? Kontaktieren Sie uns! Ihre Ansprechpartner, stehen Ihnen für alle Fragen und Details zur Verfügung:

Kontakt: Saskia Rulka

Kontakt: Beata Denkiewicz

Tel.: 06326/977-122

Tel.: 06326/977-124

asyl@vg-deidesheim.rlp.de

Mit Ihrer Unterstützung schaffen wir gemeinsam eine sichere und menschenwürdige Unterbringung für geflüchtete Menschen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!



Pressemeldung

Wohnmobilstellplatz Meckenheim - Beschilderung 
Parkplatz für Wohnmobile
Parkster APP

Ab sofort:
Parken mit der Parkster App auf dem Wohnmobilstellplatz in Meckenheim

Deidesheim / Meckenheim, 1. Dezember 2024 – Urlauber können ihre Stellplatztickets auf dem Wohnmobilstellplatz in Meckenheim ab sofort auch mit dem Smartphone lösen.

„Die Gemeinde freut sich, dass wir unseren Gästen jetzt das digitale Parken als komfortable Alternative zum Bezahlen am Parkscheinautomaten anbieten“, sagt Silke Hoos, Bürgermeisterin der Ortsgemeinde Meckenheim. „Diese Idee entstand in Zusammenarbeit zwischen der Ortsgemeinde und dem Ordnungsamt, und wir hoffen, dass dieses Angebot gut angenommen wird. Wer seinen Parkschein über das Smartphone löst, spart sich die Suche nach Kleingeld und hat seinen Parkautomaten praktisch in der Hosentasche.“

Kooperationspartner bei der App für das digitale Parken ist das Unternehmen Parkster. Es vermarktet Lösungen zur Parkraumverwaltung für Städte und Gemeinden, Tourismusverbände, Immobilienbewirtschafter und Parkraumbetreiber sowie Modelle für Unternehmen zur Parkgebührenabrechnung von Außendienst- und mobilen Mitarbeitern.

Die Vorteile des digitalen Stellplatztickets

  • Bequem Parkschein lösen – ohne Umweg zum Kassenhäuschen oder Parkautomat
  • Bargeldlos bezahlen – kein Kramen nach Münzen im Geldbeutel
  • Kein gedrucktes Ticket im Fahrzeug erforderlich

So funktioniert das Smartphone-Parken mit Parkster

Wohnmobilisten benötigten für das Lösen eines digitalen Stellplatztickets die Parkster App auf ihrem Smartphone. Die App ist für Android-Endgeräte auf Google Play sowie für das iPhone im App Store kostenlos erhältlich. Für den Parkvorgang wählen Nutzer zunächst den Parkplatz und die Parkdauer in der App aus. Dann geben sie ihr Kennzeichen ein und starten den Parkvorgang.

Auf dem Wohnmobilstellplatz in Meckenheim beträgt die Stellplatzgebühr 10 € pro Übernachtung / 24h. Die Höchstparkdauer beträgt drei Tage.

Mit einem Parkster-Konto parken Nutzer ohne zusätzliche Servicegebühren und erhalten eine monatliche Sammelrechnung, die detailliert ihre Parkvorgänge auflistet. Bezahlt wird auf Rechnung oder mit Visa/Mastercard. Die Eingabe sensibler Kontodaten in der App ist nicht erforderlich. Nutzer können festlegen, ob sie ihre Rechnung per Mail (kostenfrei, voreingestellt) oder per Post (2,99 € inkl. MwSt. pro Rechnung) erhalten wollen.

Parkster bietet mit dem Express-Parken zudem die Option, den Parkschein auch ohne Registrierung zu lösen. Hierfür fallen 0,50 € Servicegebühren pro Parkvorgang an. Bezahlt werden kann per PayPal, Debit-/Kreditkarte und Google Pay oder Apple Pay.  

Parken ohne Parkschein lohnt nicht

Und wie wird der digitale Parkschein kontrolliert? Die örtliche Verkehrsüberwachung kann alle über die Parkster App gelösten Parkscheine in Echtzeit einsehen. Deren Mitarbeiter sehen also bei jedem Fahrzeug sofort, ob ein Ticket gelöst wurde und ob dieses noch gültig ist.

Weitere Informationen rund um Parkster finden Sie unter www.parkster.de.

Wohnmobilstellplatz Meckenheim - parkende Wohnmobile und
Beschilderung 
Parkplatz für Wohnmobile
Parkster APP

Bekanntmachung - Kreis DÜW - Afrikanische Schweinepest (ASP)


AMTSBLATT DES LANDKREISES BAD DÜRKHEIM 2024/43:

Öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen;
Gebietsfestlegung und Festlegung tierseuchenrechtlicher Maßnahmen innerhalb der Sperrzone I

Aktuelle Informationen:
Link zum Kreis Bad Dürkheim / Aktuelles / Aktuelle Themen / Afrikanische Schweinepest (ASP)

URLAUBSZEIT – REISEZEIT

Bundesministerium des Innern und für Heimat
Rechtzeitig schauen:
Perso und Pass noch gültig?
Ab 1.1.2024 NEU:
Die derzeitigen Kinderreisepässe werden nicht mehr verlängert. Bei Fragen wählen Sie die 115 oder wenden Sie sich an Ihre lokale Passbehörde.

Urlaubszeit steht bevor:
Reisepass oder Personalausweis rechtzeitig beantragen – auch für Kinder!

Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt, auch nicht mehr verlängert.
Das bedeutet, dass nun auch für Kinder unter 12 Jahren elektronische Reisedokumente beantragt werden müssen.

Diese werden nicht mehr vor Ort, sondern von der Bundesdruckerei ausgestellt, wodurch es zu deutlich längeren Lieferzeiten kommt.

Das Bürgerbüro bittet alle Bürgerinnen und Bürger, beim Planen und Buchen einer Reise auch an die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen zu denken, damit es auf dem Weg in den Urlaub keine bösen Überraschungen gibt.
Dabei sollten unbedingt die Lieferzeiten der Bundesdruckerei (derzeit ca. 8 Wochen) bedacht werden:

Bitte erkundigen Sie sich zudem auf der Internetseite des Auswärtigen Amts www.auswärtiges-amt.de oder in Ihrem Reisebüro, welches Reisedokument für Ihren bevorstehenden Urlaub erforderlich ist und wie lange dieses zum Zeitpunkt der Einreise noch gültig sein muss.

Personalausweis

Für die Ausstellung eines Personalausweises benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Passbild ( das Bild darf nicht älter als 1 Jahr alt sein), bei Personen unter 16 Jahre die Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter. Die Unterschrift auf den Ausweisanträgen muss persönlich im Bürgerbüro geleistet werden!
Die Gebühr für Antragsteller unter 24 Jahren beträgt 22,80 €, für Personen ab 24 Jahren 37 € und ist bei der Beantragung zu bezahlen.

Reisepass

Für die Ausstellung eines Reisepasses benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Passbild ( das Bild darf nicht älter als 1 Jahr sein), bei Personen unter 18 Jahre die Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter. Die Unterschrift auf den Passanträgen muss persönlich im Bürgerbüro geleistet werden!
Zusätzlich werden noch Fingerabdrücke (bei Kindern ab dem 6. Lebensjahr erforderlich)
Die Gebühr für Antragsteller unter 24 Jahren beträgt 37,50 €, für Personen ab 24 Jahren 70 € und ist bei der Beantragung zu bezahlen.


Wenn noch kein Ausweis / Pass ausgestellt wurde, muss bei der Antragstellung eine Geburtsurkunde vorgelegt werden.

Achtung:

Eine Verlängerung des Personalausweises und des Reisepasses ist nicht möglich!

Ihr Bürgerbüro Deidesheim


Abholung

Reisepässe können im Bürgerbüro zu den Öffnungszeiten abgeholt werden.

Bitte abgelaufene und bisherige Reisepässe mitbringen.

Bürgerinformation Krisenvorsorge

"Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen - Katastrophen Alarm"
Broschüre Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe


Für alle Fälle vorbereitet: Notfallvorsorge

Überschwemmungen durch Starkregenfälle, die Corona-Pandemie mit ihren internationalen Auswirkungen, Waldbrände bei anhaltender Trockenheit - diese Ereignisse sind nur einige Beispiele für Notsituationen, die in Deutschland in den letzten Jahren eingetreten sind. Das staatliche Hilfeleistungssystem greift in solchen Situationen und bietet verlässliche Unterstützung. Aber auch die beste Hilfe ist nicht immer sofort zur Stelle. Bei großflächigen Schadenslagen können die Rettungskräfte nicht überall gleichzeitig sein. In solchen Situationen ist es gut zu wissen, was zu tun ist. Wer vorbereitet ist, kann sich selbst, Angehörigen und Nachbarn helfen, bis die staatliche Hilfe eintrifft und Schäden mit Schutzmaßnahmen reduzieren.

Wir möchten Sie über die aktuellen Empfehlungen zur Krisenvorsorge des Bundesministeriums für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe informieren und Sie bei der Planung Ihrer persönlichen Notfallvorsorge unterstützen.

Um eine Notsituation gemeinschaftlich zu bewältigen, ist es wichtig in folgenden Bereichen Vorsorgen zu treffen:

  • Lebensmittel-und Getränkevorrat
  • Gut ausgestattete Hausapotheke
  • Griffbereite Dokumentenmappe
  • Im Notfall informiert bleiben mithilfe batteriebetriebener Rundfunkgeräte
  • Notgepäck
  • Bauliche Vorsorgemaßnahmen für mehr Sicherheit am Haus

Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) finden Sie viele weitere Informationen zur Notfallvorsorge. Neben präventiven Tipps für verschiedene Notsituationen werden dort häufig gestellte Fragen zum Thema beleuchtet: „Warum sollte ich vorsorgen?“ oder „Werde ich weiter verlässlich mit Gas heizen können?“.

Für Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern stellt das BBK eine kostenfreie Beratung und Hilfe zu den Themen der Notfallvorsorge und Selbstschutz/Selbsthilfe bereit: Tel. 0228/99550-3670 (Mo-Fr von 9 bis 15 Uhr) oder per Mail an info@bbk.bund.de. Auch ein Ratgeber einschließlich Checklisten mit Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen stehen zum Download unter folgendem Link bereit:
www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Ratgeber-Checkliste/ratgeber-checkliste_node.html

Für interessierte Bürgerinnen und Bürger ohne Internetzugang ist der Ratgeber, die Checkliste sowie die Vorsorge- und Verhaltensempfehlung in Papierform kostenfrei im Foyer/Empfangsbereich der Verbandsgemeindeverwaltung erhältlich.

Ihre Verbandsgemeindeverwaltung

Verkehrskonzept Stadt Deidesheim

Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)

Die Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim weist darauf hin, dass gemäß § 36 Abs. 2, § 42 Abs. 3 und § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetz (BMG) die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, den regelmäßig oder auf Anfrage durchzuführenden Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen.
Gemäß § 50 BMG sind mehre Widerspruchsmöglichkeiten hierbei gegeben u.a.:

  • Widerspruch gegen Datenübermittlungen an das Bundesamt für Wehrverwaltung (§ 36 Abs. 2 BMG)
  • Widerspruch gegen Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften(§ 42 Abs. 3 BMG)
  • Widerspruch gegen Datenübermittlungen an Parteien, Wählergruppen oder Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen oder Abstimmungen (§ 50 Abs. 5 BMG)
  • Widerspruch gegen Datenübermittlungen an Mandatsträger, Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen (§ 50 Abs. 5 BMG)
  • Widerspruch gegen Datenübermittlungen an Adressbuchverlage für die Herausgabe von Adressbüchern (§ 50 Abs. 5 BMG)

Es wird darauf hingewiesen, dass jede Bürgerin und jeder Bürger das Recht haben, ihre/seine Daten im Rahmen der vorgenannten Vorschriften (Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2, § 42 Abs. 3 und § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetz (BMG) sperren zu lassen bzw. der Weitergabe zu widersprechen.
Übermittlungssperre beantragen
Bürgerinnen und Bürger können die Übermittlungssperre persönlich unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes vor Ort im Bürgerbüro schriftlich beantragen.

Aktuelles von den Werken - FB IV

Wasserzähler - Zählerstände erfassen

Link zum Portal

Datenschutz

Preisanpassung für Trinkwasser 2023 in den
Ortsgemeinden Forst und Ruppertsberg

Straßenabläufe und Gewässer freihalten – Schutz gegen Starkregen

Gully verunreinigt

Auch Gullys sollten nicht mit Grünabfall und Bauschutt verunreinigt werden!

Aus gegebenem Anlass weisen das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde und die Stadt Deidesheim daraufhin, dass Straßenabläufe und Gräben sowie wasserführende Rinnen freibleiben sollen. Insbesondere der alte und neue Weinbachgraben werden oft mit Grünschnitt, Laub und Ästen verunreinigt, was sich dann bei Starkregenereignissen, wie dies zuletzt im September der Fall war, schnell an den Bachdurchläufen staut, wodurch die Gräben überlaufen können. Aber auch Bauschutt wurde von freiwilligen Helferinnen und Helfern beim Freiräumen der Grabendurchlässe entdeckt. Stadt und Abwasserwerk appellieren daher an alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Gewässer und Abläufe freizuhalten und sich auch selbst vor Gefahren wie Starkregen, Hagel und anderen Naturereignissen, so gut es geht, zu schützen.

Derzeit wird bei der Verbandsgemeinde ein Hochwasser- und Starkregenkonzept erstellt, bei dem auch Workshops und Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger vorgesehen sind. Entsprechende Informationen werden wieder im Amtsblatt und auf der Homepage zu finden sein.

Feststellung der Bilanz und Erfolgsrechnung des Kanalwerkes der Verbandsgemeinde Deidesheim für das Wirtschaftsjahr 2021 gem. § 27 Abs. 3 EigVo

Feststellung der Bilanz und Erfolgsrechnung des Wasserwerkes der Verbandsgemeinde Deidesheim für das Wirtschaftsjahr 2022 gem. § 27 Abs. 3 EigVo

Aktuelles aus der Finanzabteilung - FB V

Neuer Grundsteuerbescheid 2025

Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz
Grundsteuerbescheid 2025
Das müssen Sie wissen!

Wichtige Informationen für Grundstückseigentümer

Ab 2025 erhalten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer ihre Grundsteuerbescheide auf Basis der im Rahmen der Grundsteuerreform ermittelten neuen Grundsteuerwerte. Diese Bescheide werden von der jeweiligen Gemeinde oder Stadt ausgestellt, in deren Zuständigkeitsbereich sich das Grundstück befindet. Die Berechnungsgrundlagen basieren auf den durch das Finanzamt festgestellten neuen Grundsteuerwerten, die ab dem Stichtag 1.1.2025 anstelle der bisherigen Einheitswerte gelten.

Bereits seit Oktober 2022 wurden die Feststellungen der neuen Grundsteuerwerte sowie die darauf aufbauenden Festsetzungen des Grundsteuermessbetrags den Eigentümern durch das Finanzamt zugestellt. Diese bilden die Grundlage für die nun von den Gemeinden und Städten festgesetzte Grundsteuer.

Zahlung und Kontakt bei Rückfragen

Die im Bescheid ausgewiesene Grundsteuer ist ab dem 1.1.2025 direkt an die zuständige Gemeinde zu zahlen.

Bei Rückfragen unterscheiden sich die Zuständigkeiten wie folgt:

  1. Fragen zum Grundsteuerbescheid (z. B. zu Zahlung, Hebesatz oder Erlass der Grundsteuer) beantwortet die Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem Grundsteuerbescheid.
  2. Fragen zum Grundsteuerwert oder Grundsteuermessbetrag richten Sie bitte schriftlich an das für das Grundstück zuständige Finanzamt (Lagefinanzamt). Die Kontaktdaten finden Sie auf den entsprechenden Bescheiden.

Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform und weitere Hilfestellungen sind auf der Website des Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz unter www.lfst.rlp.de/service/grund-und-boden/grundsteuerreform verfügbar.

Hinweis bei laufenden Einspruchsverfahren

Sollten Sie Einspruch gegen die Feststellung des Grundsteuerwerts oder den Grundsteuermessbetrag eingelegt haben, wird dieses Verfahren durch den Erhalt des Grundsteuerbescheids nicht abgeschlossen.
Die Grundsteuer ist dennoch fristgerecht an die Gemeinde/Stadt zu zahlen.

Rheinland-Pfalz
Finanzverwaltung
Grundsteuerbescheid 2025
Das müssen Sie wissen!
Steuerzahlung?
Die Grundsteuer zahlen Sie direkt an Ihre Stadt / Gemeinde
Fragen?
- zur Zahlung (z. B. Hebesatz oder Erlass): Wenden Sie sich an Ihre Stadt / Verbandsgemeinde
- zur Bewertung (z. B. Grundsteuerwert): Wenden Sie sich an das Finanzamt
Grundsteuerreform
Mehr Infos unter
www.lfst.rlp.de
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Bekanntmachung gem. § 97 Abs. 1 GemO - Ruppertsberg

Bekanntmachung der Gemeinde Ruppertsberg gem. § 97 Abs. 1 GemO

1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

  1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindever-waltung Deidesheim, Am Bahnhof 5, Zimmer 2.23 bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2025 und seinen Anlagen ist auch auf www.vg-deidesheim.de veröffentlicht.

  2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Ruppertsberg haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwal-tung Deidesheim, Am Bahnhof 5, 67146 Deidesheim, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder an den Ortsbürgermeister, Am Bahnhof 5, 67146 Deidesheim, oder elektronisch an verwaltung@vg-deidesheim.rlp.de einzureichen. Der Gemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Ruppertsberg, den 7.10.2024

gez.
Peter Benoit
Ortsbürgermeister

Bekanntmachung gem. § 97 Abs. 1 GemO - Niederkirchen

Bekanntmachung der Gemeinde Niederkirchen gem. § 97 Abs. 1 GemO

1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

  1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim, Am Bahnhof 5, Zimmer 2.7 bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2025 und seinen Anlagen ist auch auf www.vg-deidesheim.de veröffentlicht.

  2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Niederkirchen haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim, Am Bahnhof 5, 67146 Deidesheim, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder an den Ortsbürgermeister, Am Bahnhof 5, 67146 Deidesheim,
    oder elektronisch an verwaltung@vg-deidesheim.rlp.de einzureichen. Der Gemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Niederkirchen, den 4.11.2024

gez.
Stefan Stähly
Ortsbürgermeister

Gästebeitrag für die Stadt Deidesheim

Wichtige Hinweise zur Anzeige- und Meldepflicht

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Stadt Deidesheim erhebt jährlich für die Herstellung, den Betrieb und die Unterhaltung der ganz oder teilweise touristischen Zwecken dienenden Einrichtungen sowie für die zu diesen Zwecken durchgeführten Veranstaltungen einen Gästebeitrag.

Erhebungsgebiet ist das gesamte Gemarkungsgebiet der Stadt Deidesheim.

Der Gästebeitrag wurde von der Stadt Deidesheim erstmals zum 1.1.2018 eingeführt und ist von allen Personen zu entrichten, die im Gemarkungsgebiet der Stadt Deidesheim Unterkunft nehmen, ohne dort eine Hauptwohnung zu haben und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Einrichtungen und zur Teilnahme an den Veranstaltungen geboten wird.

Der Gästebeitrag wird jährlich in der Haushaltssatzung festgesetzt. Er beträgt zur Zeit 2,50 € je Person und Aufenthaltstag. Eine Beitragsbefreiung nach § 4 der Gästebeitragssatzung liegt vor, wenn die in der Gästebeitragssatzung genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

In der letzten Zeit sind aufgrund von Hinweisen und Kontrollen vermehrt aufgefallen, dass Unterkünfte nicht ordnungsgemäß bei der Verbandsgemeinde gemeldet sind. Daher werden in den nächsten Wochen weitere Überprüfungen durchgeführt.

Das in § 7 der Satzung beschriebene Erhebungsverfahren inklusive Meldevordruck und Meldepflicht des Beherbergungsbetriebes ist zwingend einzuhalten.

Wir möchten daher darauf hinweisen, dass wer vorsätzlich oder leichtfertig seiner Anzeige- und Meldepflichten zuwiderhandelt nach § 10 der Satzung eine Ordnungswidrigkeit begeht, die mit einer Geldbuße bis zu 10.000 € geahndet wird.

Alle, die im Gemarkungsgebiet der Stadt Deidesheim Unterkünfte vermieten oder Übernachtungsmöglichkeiten bieten und es bisher versäumt haben, diese ordnungsgemäß anzumelden, müssen dies unverzüglich nachholen.

Für weitere Rückfragen und Informationen steht Ihnen die Abteilung Steuern der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim gerne unter Tel.-Nr. 06326/977-153 und per Mail unter steuern@vg-deidesheim.rlp.de zur Verfügung.

Die Satzung zur Erhebung des Gästebeitrages kann unter Verwaltung & Politik / Satzungen & Rechtsverordnungen / Stadt Deidesheim eingesehen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Steueramt der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim

Anmeldung zur Hundesteuer ab dem Jahr 2024
Wegfall der Hundesteuermarken in der VG Deidesheim

Symbol - Aus der Verwaltung - Wappen der Verbandsgemeinde

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach der derzeit gültigen Hundesteuersatzung der Stadt Deidesheim und den Ortsgemeinden Forst, Meckenheim, Niederkirchen und Ruppertsberg sind Hunde innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme in den Haushalt anzumelden.

In der letzten Zeit sind aufgrund von Hinweisen und Kontrollen vermehrt Halter aufgefallen, deren Hunde nicht ordnungsgemäß erfasst sind.

Wir möchten daher darauf hinweisen, dass wer vorsätzlich oder leichtfertig der Anmeldepflicht zur Hundesteuer zuwiderhandelt eine Ordnungswidrigkeit begeht, die mit einer Geldbuße belegt wird. Eine Straftat begeht, wer vorsätzlich seinen Hund nicht anmeldet, um Steuern zu sparen und/oder dadurch versucht diese zu verkürzen.

Alle Hundebesitzer, die in der Verbandsgemeinde Deidesheim einen Hund bzw. mehrere Hunde halten und es bisher versäumt haben diese anzumelden, müssen dies unverzüglich nachholen.
Es besteht die Möglichkeit das Anmeldeformular unter: www.vg-deidesheim.de/Bürgerservice/Formulare/ zu drucken und auszufüllen.

Andernfalls muss mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren und einer Geldbuße gerechnet werden.

Bitte beachten Sie, dass ab dem Jahr 2024 keine Hundesteuermarken mehr ausgegeben werden.

Demnach reicht dann der Steuerbescheid als Nachweis der Zugehörigkeit des Tieres sowie der Steuerpflicht aus.

Für weitere Rückfragen und Informationen steht Ihnen die Abteilung Steuern der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim gerne unter Tel.-Nr. 06326/977-153 und per Mail unter annette.kerbeck@vg-deidesheim.rlp.de zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Steueramt der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim