Personalausweis Statusabfrage
Leistungsnummer: 99008001015000
Volltext
Die Personalausweisbehörde informiert darüber, sobald der Ausweis abgeholt werden kann.
Die Personalausweisbehörde informiert darüber, sobald der Ausweis abgeholt werden kann.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz