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Personalausweis Statusabfrage

Leistungsnummer: 99008001015000

Volltext

Die Personalausweisbehörde informiert darüber, sobald der Ausweis abgeholt werden kann.

Die Personalausweisbehörde informiert darüber, sobald der Ausweis abgeholt werden kann.

Voraussetzungen

- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

Rechtsgrundlage(n)

Online-Verfahren