Energie-Erstberatung für Bürger und Bürgerinnen der Verbandsgemeinde Deidesheim
Zum Ende des Jahres bietet die Verbandsgemeinde zwei Nachmittage an, an denen unsere Bürgerinnen und Bürger eine Energie-Erstberatung in Anspruch nehmen können. Die Beratungstermine können für
Donnerstag, den 7. November 2024 und
Donnerstag, den 5. Dezember 2024 ,
jeweils in der Zeit zwischen 14 Uhr und 16 Uhr
vereinbart werden. Die Beratungen dauern jeweils ca. eine Stunde und werden von einem zertifizierten energie-Effizienzberater durchgeführt. Sie finden im Besprechungszimmer im ersten Obergeschoss des Verbandsgemeinde-Rathauses statt.
Nehmen Sie bitte unter Nennung Ihres Wunschtermins (14 – 15 h / 15 -16 h / 16 – 17 h / 17 -18 h) Kontakt zu uns auf.
Die Anmeldung zu den Terminen erfolgt am besten online unter:
Die Beratung bezieht sich auf Wohngebäude. In einem einstündigen Termin werden grundlegende Infos zur energetischen Sanierung, Heizungstausch, Fördermitteln etc. im Sinne einer Erstberatung vermittelt. Bringen Sie bitte zu dem Termin Unterlagen zu Ihrem Gebäude mit. Baupläne, Energiekostenabrechnungen, Fotos, Infos zu Ihrer Heizung, ggfls. auch zu bestehenden Solarthermie - oder PV-Anlagen etc. helfen, dem Energieberater, sich ein genaueres Bild zu machen.
Bitte geben Sie bei der Anmeldung Ihren Namen, Ihre Anschrift und Telefonnummer an. Sollte die Adresse des Gebäudes, für das Sie die Beratung wünschen, von Ihrer Wohnadresse abweichen, benötigen wir auch diese Anschrift.
Sie erhalten von uns eine Terminbestätigung mit Angaben zu Datum und Uhrzeit. Sollten an einem Tag alle Termine ausgebucht sein, wird eine Nachrückerliste angelegt, die am nächsten Beratungstag abgearbeitet wird.
Sollten Sie an dem Ihnen zugeteilten Termin verhindert sein bitten wir um eine kurze Information.
Hinweis:
Sollten Sie genauer in die Details gehen oder einen Sanierungsfahrplan erstellen lassen wollen, sind weitere Untersuchungen seitens eines Energieberaters erforderlich, die in diesem Rahmen nicht geleistet werden können. Hierfür müssten Sie einen Fachmann mit den gewünschten Leistungen beauftragen.
Für Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude bzw. von Gebäuden, die in einer der Denkmalzonen liegen gilt: Sie erhalten nur eine Erstberatung.
Im Falle eines weitergehenden Beratungsbedarfs kann eine Weiterbearbeitung nur durch Energieberater erfolgen, die eine entsprechende Zusatzqualifikation haben. Diesen müssen Sie auf Ihre Kosten beauftragen.
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