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Gewässer

Mitarbeiter der Feldhut bzw. des Gewässerzweckverbandes stellen nicht nur in der Pflegesaison zwischen Oktober und Februar sondern rund um das Jahr fest, dass unsere Gewässer zur Entsorgung von Abfällen missbraucht werden. Gartenabfälle, Holz, Paletten, Plastikplanen, Müllsäcke, Renovierungsabfälle und vieles mehr wurden schon aus unseren Gräben und Bächen gefischt.
All dies gehört einer ordentlichen Entsorgung zugeführt und kann in den Gewässern, z.B. an Rechen, zu Rückstau führen, der im schlimmsten Fall (z.B. bei Starkregen) zu einer Überschwemmung in bewohntem Gebiet führt.
Das Entsorgen von Produktresten wie Farben, Pflanzenschutz – oder Düngemitteln etc. ist in oder am Gewässer übrigens auch nicht erlaubt, ebenso wenig die Anwendung von umweltbelastenden Materialien wie z.B. Altöl an Weinbergspfosten.  Auch das Lagern von Material an Uferrändern ist nicht gestattet.
Im Innenbereich muss ein Abstand von mindestens 5 Metern, im Außenbereich ein Abstand von mindestens 10 m eingehalten werden. 


Smiley mit drei Fragezeichen - FAQ / häufig gestellte Fragen © KM


Frage & Antwort

Wo finde ich nähere Infos?

Die Gemeinnützige Fortbildungsgemeinschaft für Wasserwirtschaft und Landschaftsentwicklung hat zum Thema ein Faltblatt herausgegeben.

Link zum Faltblatt unter Publikationen (gfg-fortbildung.de)