Aktuelles Bürgerdienste - FB III
Bürgerbüro
URLAUBSZEIT – REISEZEIT
Urlaubszeit steht bevor:
Reisepass oder Personalausweis rechtzeitig beantragen – auch für Kinder!
Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt, auch nicht mehr verlängert.
Das bedeutet, dass nun auch für Kinder unter 12 Jahren elektronische Reisedokumente beantragt werden müssen.
Diese werden nicht mehr vor Ort, sondern von der Bundesdruckerei ausgestellt, wodurch es zu deutlich längeren Lieferzeiten kommt.
Das Bürgerbüro bittet alle Bürgerinnen und Bürger, beim Planen und Buchen einer Reise auch an die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen zu denken, damit es auf dem Weg in den Urlaub keine bösen Überraschungen gibt.
Dabei sollten unbedingt die Lieferzeiten der Bundesdruckerei (derzeit ca. 8 Wochen) bedacht werden:
Bitte erkundigen Sie sich zudem auf der Internetseite des Auswärtigen Amts www.auswärtiges-amt.de oder in Ihrem Reisebüro, welches Reisedokument für Ihren bevorstehenden Urlaub erforderlich ist und wie lange dieses zum Zeitpunkt der Einreise noch gültig sein muss.
Personalausweis
Für die Ausstellung eines Personalausweises benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Passbild ( das Bild darf nicht älter als 1 Jahr alt sein), bei Personen unter 16 Jahre die Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter. Die Unterschrift auf den Ausweisanträgen muss persönlich im Bürgerbüro geleistet werden!
Die Gebühr für Antragsteller unter 24 Jahren beträgt 22,80 €, für Personen ab 24 Jahren 37 € und ist bei der Beantragung zu bezahlen.
Reisepass
Für die Ausstellung eines Reisepasses benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Passbild ( das Bild darf nicht älter als 1 Jahr sein), bei Personen unter 18 Jahre die Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter. Die Unterschrift auf den Passanträgen muss persönlich im Bürgerbüro geleistet werden!
Zusätzlich werden noch Fingerabdrücke (bei Kindern ab dem 6. Lebensjahr erforderlich)
Die Gebühr für Antragsteller unter 24 Jahren beträgt 37,50 €, für Personen ab 24 Jahren 70 € und ist bei der Beantragung zu bezahlen.
Wenn noch kein Ausweis / Pass ausgestellt wurde, muss bei der Antragstellung eine Geburtsurkunde vorgelegt werden.
Achtung:
Eine Verlängerung des Personalausweises und des Reisepasses ist nicht möglich!
Ihr Bürgerbüro Deidesheim
Abholung
Reisepässe können im Bürgerbüro zu den Öffnungszeiten abgeholt werden.
Bitte abgelaufene und bisherige Reisepässe mitbringen.
Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
Die Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim weist darauf hin, dass gemäß § 36 Abs. 2, § 42 Abs. 3 und § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetz (BMG) die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, den regelmäßig oder auf Anfrage durchzuführenden Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen.
Gemäß § 50 BMG sind mehre Widerspruchsmöglichkeiten hierbei gegeben u.a.:
- Widerspruch gegen Datenübermittlungen an das Bundesamt für Wehrverwaltung (§ 36 Abs. 2 BMG)
- Widerspruch gegen Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften(§ 42 Abs. 3 BMG)
- Widerspruch gegen Datenübermittlungen an Parteien, Wählergruppen oder Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen oder Abstimmungen (§ 50 Abs. 5 BMG)
- Widerspruch gegen Datenübermittlungen an Mandatsträger, Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen (§ 50 Abs. 5 BMG)
- Widerspruch gegen Datenübermittlungen an Adressbuchverlage für die Herausgabe von Adressbüchern (§ 50 Abs. 5 BMG)
Es wird darauf hingewiesen, dass jede Bürgerin und jeder Bürger das Recht haben, ihre/seine Daten im Rahmen der vorgenannten Vorschriften (Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2, § 42 Abs. 3 und § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetz (BMG) sperren zu lassen bzw. der Weitergabe zu widersprechen.
Übermittlungssperre beantragen
Bürgerinnen und Bürger können die Übermittlungssperre persönlich unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes vor Ort im Bürgerbüro schriftlich beantragen.
Umzugsmeldung online erledigen
Wer umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen ummelden.
Das ist in der Verbandsgemeinde Deidesheim seit kurzem auch online möglich.
Anfänglich nur für Einzelpersonen durchführbar, können inzwischen auch Familien ihren neuen Wohnsitz online ummelden.
Die Daten werden nach der Bestätigung durch die Meldebehörde auf dem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium (Chip) des Personalausweises geändert.
Zur Nutzung des Onlinedienstes werden ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, ein behördliches Nutzerkonto (BundID) sowie die installierte AusweisApp benötigt.
Wer zur Miete wohnt, benötigt zusätzlich eine Wohnungsgeberbestätigung
Nach erfolgreich abgeschlossenen Online-Prozess werden die Adressaufkleber automatisiert an die neue Meldeadresse versendet.
EU-Bürgerinnen und Bürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums benötigen eine eID-Karte.
Am einfachsten ist die Durchführung der elektronischen Wohnsitzanmeldung mit dem Smartphone.
Wer die Online-Funktion noch nicht auf dem neuen Personalausweis aktiviert hat, kann dies durch das Bürgerbüro der Wohnsitzbehörde veranlassen. Die AusweisApp kann z. B. aus dem Play-Store des Smartphones installiert werden. Unter BundID kann ein Nutzerkonto angelegt werden, dies ist mit dem Ausweis (nach Aktivieren der Online-Funktion) zu verknüpfen.
Wer diese Funktionen noch nicht aktiviert hat, nutzt am besten die Gelegenheit, dies nachzuholen. So können künftig weitere Verwaltungsgänge, die bereits online angeboten werden genutzt werden.
Hier geht es direkt zur elektronischen Wohnsitzanmeldung:
Neues Zuhause? Jetzt online anmelden! (wohnsitzanmeldung.de)
Der Onlinedienst elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) ist ein gemeinsames Digitalisierungsprojekt des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) und der Senatskanzlei Hamburg, das nach dem "Einer-für-alle-Prinzip" umgesetzt wurde.
Das wird für die digitale Ummeldung benötigt:
- Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion oder eID-Karte
- Smartphone
- mit AusweisApp
- Behördliches Nutzerkonto (BundID)
- Wer zur Miete wohnt, benötigt zusätzlich eine Wohnungsgeberbestätigung
Weiterführende Links:
Erklär-Video zur Wohnsitzanmeldung
Pressemitteilung zum Thema in Hamburg
Personalausweisportal - Fragen und Antworten - FAQ
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an unser Bürgerbüro unter 06326 977-123 oder die deutschlandweite Behörden-Rufnummer.
Biometrische Fotos direkt im Bürgerbüro erstellen
Neuer Service im Bürgerbüro der Verbandsgemeinde Deidesheim
Ab April 2025 bietet die Verbandsgemeinde Deidesheim eine innovative Neuerung an, die Bürgerinnen und Bürgern Zeit und Wege erspart. Ab sofort können biometrische Fotos direkt bei der Beantragung von Pass- und Ausweisdokumenten durch die Mitarbeitenden des Bürgerbüros erstellt werden – unkompliziert, schnell und mit modernster Technik.
Hierfür wurde im Bürgerbüro eine weiße Fotowand eingerichtet, an der die Aufnahmen künftig gemacht werden. Mithilfe spezieller Smartphones der Firma "Biometric Solutions" entstehen biometrisch korrekte Passbilder, die den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen. So bietet der neue Service zahlreiche Vorteile: Bürgerinnen und Bürger sparen sich nicht nur Zeit und Wege, sondern profitieren auch von einem reibungsloseren Ablauf. Auch für Familien mit Kindern (ab 6 Jahre) bietet der neue Dienst Erleichterungen. Bei Babys und Kleinkindern empfehlen wir einen Fotografen aufzusuchen. Die Aufnahmen erfolgen standardmäßig ohne Blitz und sind dadurch besonders für Menschen mit Epilepsie oder anderen neuronalen Erkrankungen verträglich.
Diese Fotos können ausschließlich nur für die Beantragung von Pass- und Ausweisdokumenten verwendet werden. Für die Beantragung des Führerscheins werden weiterhin nur Fotos auf Papier verwendet.
Die neue Technologie trägt dazu bei, Manipulationsversuche wie dem sogenannten Morphing vorzubeugen.
Ein zusätzlicher Pluspunkt: Bürgerinnen und Bürger zahlen nun lediglich 6 Euro pro Aufnahme. Alternativ können weiterhin Bilder von Fotostudios oder anderen Anbietern genutzt werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass ab dem 1. Mai 2025 ausschließlich digitale Passbilder akzeptiert werden. Fotostudios können sich hierfür beim Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) registrieren lassen und die Bilder zukünftig direkt digital an die jeweilige Behörde versenden.
Für die Verbandsgemeinde Deidesheim markiert die Einführung des neuen „Smartphone-Service“ einen weiteren Schritt der konsequenten Digitalisierungsstrategie von einer Vielzahl von Verwaltungsangeboten.
Feste
Gefahrenabwehrverordnung »Deidesheimer Weinkerwe 2025«
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Verkehr
Bürgerinformation „Parken in der Stadt Deidesheim“
Am Donnerstag, 28.08.2025 fand im Ratssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim eine Informationsveranstaltung zum Thema Parken in der Stadt Deidesheim statt.
Die Präsentation ist unter folgendem Link einsehbar:
Bürgerinformationsveranstaltung Parkraumbewirtschaftung (PDF)
Deidesheim, Neuregelung des Parkens im Bereich Heckenackerweg, Niederkircher Straße und Steingasse
In den Straßen Heckenackerweg, Niederkircher Straße und Steingasse wird zeitnah eine Zone mit eingeschränktem Halteverbot eingerichtet.
Das Parken ist dort künftig nur noch in gekennzeichneten Flächen zulässig.
Begründung:
Durch die neue Regelung wird sichergestellt, dass Feuerwehr, Busverkehr und Müllabfuhr jederzeit ungehindert passieren können. Gleichzeitig wird die Verkehrssicherheit an Kreuzungen und Einmündungen verbessert, etwa durch freie Sichtachsen.
Parken bleibt weiterhin möglich – jedoch geordnet und dort, wo es den Verkehrsfluss und die Sicherheit nicht beeinträchtigt.
Deidesheim, Franz-von-Buhl-Straße wird Einbahnstraße
Die Franz-von-Buhl-Straße in Deidesheim wird zeitnah als Einbahnstraße ausgewiesen – befahrbar künftig nur noch von der Prinz-Rupprecht-Straße in Richtung Niederkircher Straße.
Hintergrund:
Die Straße ist in mehreren Bereichen so schmal, dass ein sicherer Begegnungsverkehr nicht möglich ist.
Die neue Regelung dient der Verkehrssicherheit, verbessert die Übersichtlichkeit und reduziert potenzielle Konfliktsituationen – insbesondere für Radfahrende, zu Fuß Gehende sowie Einsatz- und Entsorgungsfahrzeuge.
Änderung der Verkehrsregelung in der Böhlerstraße Meckenheim
Sehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner der Gemeinde Meckenheim,
die Ordnungsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim informiert Sie über die Änderung der Verkehrsregelung in der Böhlerstraße. Ziel dieser Maßnahme ist die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Die Umsetzung erfolgt in den kommenden Wochen durch den Landesbetrieb Mobilität (LBM).
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihre Ordnungsbehörde
Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim
Digitale Parkgebühren in Deidesheim:
Einführung von Parkster in mehreren Parkzonen
Die Stadt Deidesheim hat im Rahmen einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Verkehrslenkung Parkgebühren in ausgewählten Bereichen eingeführt. Die Abwicklung erfolgt dabei bequem und digital über die App Parkster, mit der Parkvorgänge einfach per Smartphone gestartet, verlängert oder beendet werden können - ganz ohne Parkscheinautomat oder Kleingeld.
Folgende Parkzonen sind ab sofort gebührenpflichtig:
- Bahnhof Ost (Zonencode 67136):
Tagespauschale: 3,00 € für 24 Stunden - Schwimmbad-Parkplatz (Zonencode 67135):
Tagespauschale: 3,00 € für 24 Stunden (2 Stunden kostenfrei)
Für Dauerkarteninhaber des Schwimmbads wird eine Saisonparkkarte für 40,00 € angeboten -
erhältlich direkt im Schwimmbad. - Sensentalparkplatz (Zonencode 67134):
Montag bis Freitag: 3,00 € Tagesticket (2 Stunden kostenfrei)
Samstag, Sonntag und an Feiertagen: 5,00 € Tagesticket (2 Stunden kostenfrei) - Mühltalparkplatz (Zonencode 67133):
Montag bis Freitag: 3,00 € Tagesticket (2 Stunden kostenfrei)
Samstag, Sonntag und an Feiertagen: 5,00 € Tagesticket (2 Stunden kostenfrei)
Bürgerfreundlich, digital, flexibel
Durch die Möglichkeit, die ersten zwei Stunden kostenfrei zu parken, möchten wir sicherstellen, dass Besorgungen, kurze Erledigungen oder Besuche weiterhin einfach und ohne zusätzliche Kosten möglich sind. Ebenso wurde mit der Saisonparkkarte für Inhaber einer Dauerkarte des Schwimmbades eine faire Lösung für treue Nutzerinnen und Nutzer des Bades geschaffen.
Die Nutzung der Parkster-App soll den Zugang zur Parkraumbewirtschaftung so komfortabel wie möglich gestalten - ohne Zettel, ohne Automat, aber mit voller Transparenz und Flexibilität.
Eine Erklärung zur Nutzung der Parkster-App finden Sie hier:
Parkster: So einfach funktionierts | Parkster
Für Rückfragen wenden Sie sich gerne per E-Mail an das Ordnungsamt:
ordnungsamt@vg-deidesheim.rlp.de
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung auf dem Weg zu einem geordneten, fairen und zukunftsfähigen Parkraummanagement in unserer Stadt.
Verkehrsinfo!
Liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen,
aufgrund des Ausbaus der Hintergasse in 67150 Niederkirchen, wird ab dem 5.2.2025 bis voraussichtlich 19.2.2025 die Hauptstraße Ecke Hintergasse halbseitig gesperrt. Dafür müssen leider die Parkflächen neben dem Kriegerdenkmal gesperrt werden. Durch die Enge der Fahrbahn wird eine beidseitige Ampelschaltung installiert.
Die Bushaltestellen in diesem Bereich, werden in dieser Zeit beidseitig in Höhe Hausnummer 63 versetzt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Vollzug des Straßenverkehrsgesetzes,
Verkehrsrechtliche Anordnung gem. § 45 StVO
hier: 67146 Deidesheim, Kathrinenstraße / Im Kathrinenbild
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Verbandsgemeinde Deidesheim als zuständige Straßenverkehrsbehörde erlässt gemäß § 45 StVO folgende
verkehrsrechtliche Anordnung:
In der Kathrinenstraße wird nach dem Hotel & Gästehaus Deidesheim auf der rechten Seite ein Einbahnstraßenschild VZ 220-10 angebracht. Vor dem Parkplatz der Stadtwerke muss die Straßeneinfahrt durch VZ 267 verboten werden.
Die Straßeneinfahrt in das Kathrinenbild wird auf der rechten Seite mit einem Sackgassenschild (VZ 357) versehen.
Begründung:
In der Kathrinenstraße ist aufgrund der Enge der Straße ein Begegnungsverkehr nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Dies ist gerade im Falle eines Notfalls von großer Bedeutung. Unter Berücksichtigung der baulichen Begebenheiten der Straße ist hier keine Alternative möglich.
Der Stadtrat Deidesheim hat der Beschlussvorlage zugestimmt.
Änderung der Verkehrsregelung in der Heerstraße Meckenheim
Sehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner der Gemeinde Meckenheim,
die örtliche Ordnungsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim hat auf Antrag des Ortsgemeinderates eine Änderung der Verkehrsregelung in der Heerstraße angeordnet.
Die Änderungen im Überblick:
- Die Parkplätze in Höhe des katholischen Kindergartens werden von der rechten auf die linke Straßenseite verlegt.
- Die Einbahnstraßenregelung wird ab der Ecke Wiesenstraße neu festgelegt.
- Verkehrsteilnehmer, die aus Richtung L 519 kommen, können die Heerstraße künftig über die Wiesenstraße, Gartenstraße und Haßlocher Straße erreichen.
Ziel dieser Maßnahme ist es, den Verkehrsfluss in diesem Bereich zu verbessern und gleichzeitig die Verkehrssicherheit insbesondere im Umfeld des Kindergartens zu erhöhen.
Wir bitten um Beachtung und danken für Ihr Verständnis.
Ihre Ordnungsbehörde
Kampagne „Garagenparken“
VG Deidesheim schließt sich der Kampagne „Garagenparken“ aus Mörfelden-Walldorf an
Mit der kreativen und humorvollen Plakat-Kampagne „Garagenparken“ setzt sich Mörfelden-Walldorf für das Parken in Garagen ein. Nun hat sich auch die VG Deidesheim als erste Verbandsgemeinde in der Region dieser Initiative angeschlossen. Die ansprechenden Motive eines Comic-Autos, das den verschiedenen Wetterbedingungen ausgesetzt ist, sollen Fahrzeughalter:innen motivieren, ihre Fahrzeuge häufiger in der Garage oder auf dem privaten Grundstück zu parken. Denn viele Kommunen stehen vor der Herausforderung eines erhöhten Parkdrucks und einer Vielzahl von parkenden Fahrzeugen am Straßenrand.
Gründe für das Parken in Garagen
Für Fahrzeughalter:innen:
- Schutz vor Witterungseinflüssen wie Regen, Hitze, Schnee und Hagel, was die Fahrzeugwartungskosten senken kann.
- Reduziertes Risiko von Diebstahl oder Vandalismus.
- Erhöhte Sicherheit für das Fahrzeug.
Für die Allgemeinheit:
- Freigabe von öffentlichen Parkplätzen, was die Parkplatzknappheit in Wohngebieten oder stark frequentierten Gegenden verringert.
- Erleichterter Zugang für Einsatzfahrzeuge wie Rettungsdienste oder Feuerwehr in Notfällen, was die Reaktionszeiten verbessert und potenziell Leben rettet.
- Reduzierung von Verkehrsstaus durch weniger Suchverkehr nach Parkplätzen.
- Verbesserte Ästhetik und Raumgestaltung in Wohngebieten durch weniger geparkte Fahrzeuge auf der Straße.
Unterstützen Sie die Aktion!
Die Frühling-, Sommer-, Herbst- und Winter-Motive können hier heruntergeladen werden. Wer möchte, kann sein Lieblingsmotiv ausdrucken und an seine Haustür, seinen Zaun oder die eigene Garage hängen, um die Aktion sichtbar zu unterstützen. Auch die Flyer sind auf unserer Homepage erhältlich und können ausgedruckt werden. Sie liegen in den Rathäusern kostenlos zur Mitnahme bereit. Fragen Sie einfach danach!
| Klicken Sie auf das jeweilige Bild, um zum Download zu gelangen: |
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| Vogel 2 |
Vogel 1 |
Sonne |
Schnee |
Regen |
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Verkehrskonzept Stadt Deidesheim
Pressemitteilung Umsetzung Verkehrskonzept und Verstärkte Kontrollen Deidesheim
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Inbetriebnahme der Parkautomaten
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit wird bekannt gegeben, dass voraussichtlich in der Kalenderwoche 48/49 die Parkautomaten in der Stadt Deidesheim an den Standorten Bahnhof Ost und am Schwimmbad in Betrieb genommen werden. Die Maßnahme dient der Einrichtung transparenter und nutzerfreundlicher Parkraumbewirtschaftung im öffentlichen Raum.
Bitte beachten:
Die Aufstellung erfolgt voraussichtlich innerhalb der genannten KW 48/49, die genauen Termine können je nach Witterung und örtlicher Gegebenheiten variieren.
Die Bedienung der Automaten erfolgt gemäß den einschlägigen Hinweisen vor Ort. In der Einführungsphase kann es zu kurzen Beeinträchtigungen kommen; wir bitten um Ihr Verständnis.
Gebühren:
- Schwimmbadparkplatz 3 € - 24h Ticket (2h frei)
- Bahnhof Ost 3 € - 24h Ticket
(Ein Pendlerticket ist für das Jahr 2026 vorgesehen)
Mit freundlichen Grüßen Verbandsgemeinde Deidesheim
Weitere
Sammelaktion für Weihnachtsbäume in der Verbandsgemeinde Deidesheim
9.–12. Januar 2026
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Deidesheim,
vom 9. bis 12. Januar 2026 findet in den nachfolgenden Gemeinden die jährliche Sammelaktion für Weihnachtsbäume statt. Bitte legen Sie Ihre abgeschmückten Weihnachtsbäume an den angegebenen Sammelplätzen ab.
Hinweis: Es werden keine Container bereitgestellt.
Sammelplätze:
Deidesheim
- Parkplatz östlich des Bahnhofs (Sammelplatz, kein Container)
- Parkplatz Leinhöhlweg (Sammelplatz, kein Container)
Forst
- Parkplatz an der Turnhalle (Sammelplatz, kein Container)
Meckenheim
- Feuerwehrgerätehaus (Sammelplatz, kein Container)
- Parkplatz Hauptstraße, kath. Kirche (Sammelplatz, kein Container)
Ruppertsberg
- Dorfplatz Mittelgasse (Sammelplatz, kein Container)
Die Abholung der Tannenbäume erfolgt durch den Abfallwirtschaftsbetrieb.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihre Ordnungsbehörde
Dringend gesucht: Häuser und Wohnungen zur Unterbringung von geflüchteten Menschen
Die Verbandsgemeinde Deidesheim sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt dringend Häuser und Wohnungen zur Unterbringung von geflüchteten Menschen. Wenn Sie Wohnraum zur Verfügung stellen können, helfen Sie nicht nur direkt den Menschen in Not, sondern tragen auch zur Stärkung unserer Gemeinschaft bei.
Ihre Vorteile:
- Sichere Mieteinnahmen: Die Objekte werden direkt von der Verbandsgemeinde angemietet und bezahlt.
- Regelmäßige Betreuung: Unsere Mitarbeiter kümmern sich regelmäßig um die Betreuung der Immobilien, sodass Sie sich keine Sorgen machen müssen.
- Langfristige Mietverträge: Profitieren Sie von stabilen und langfristigen Mietverträgen.
- Soziale Verantwortung: Tragen Sie aktiv zur Lösung der Flüchtlingskrise bei und übernehmen Sie soziale Verantwortung in Ihrer Gemeinde.
So einfach geht's: Haben Sie geeigneten Wohnraum anzubieten? Kontaktieren Sie uns! Ihre Ansprechpartner, stehen Ihnen für alle Fragen und Details zur Verfügung:
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Kontakt: Beata Denkiewicz |
Kontakt: Marcel Kaltenbach |
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Tel.: 06326/977-124 |
Tel.: 06326/977-222 |
Mit Ihrer Unterstützung schaffen wir gemeinsam eine sichere und menschenwürdige Unterbringung für geflüchtete Menschen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Wichtige Mitteilung an alle Hundehalter
In letzter Zeit kommt es vermehrt zu unzumutbaren Verschmutzungen der Weinberge in unserer Verbandsgemeinde durch Hundekot. Wir möchten alle Hundehalter und -führer darauf hinweisen, dass gemäß der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Deidesheim dafür gesorgt werden muss, dass die Anlagen nicht verunreinigt werden.
Das Nichtbeachten dieser Regelung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe, um unsere schönen Weinberge sauber zu halten.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Ratten gesichtet - was ist zu tun?
Hinweise und Verhaltensempfehlungen für Bürgerinnen und Bürger
In den Sommermonaten häufen sich immer wieder Hinweise auf Rattensichtungen in unseren Ortsgemeinden. Dabei handelt es sich häufig um einzelne Tiere, die auf der Suche nach Nahrung unterwegs sind. Ein solcher Anblick ist zwar unangenehm, aber zunächst kein Grund zur Beunruhigung. Wichtig ist ein sachlicher Umgang mit dem Thema und die Beachtung einiger Grundregeln.
Ratten sind Wildtiere, die auch in menschlicher Nähe Lebensräume finden – insbesondere dort, wo Essensreste, ungesicherte Müllbehälter oder offenes Tierfutter leicht zugänglich sind. Einzelne Sichtungen bedeuten noch keinen Befall, sollten aber aufmerksam beobachtet werden.
Was kann ich tun?
- Halten Sie Mülltonnen stets geschlossen und reinigen Sie sie regelmäßig.
- Entsorgen Sie keine Speisereste in der Toilette oder auf dem Kompost.
- Füttern Sie Wild- oder Haustiere im Außenbereich nur so, dass keine Reste zurückbleiben.
- Melden Sie wiederholte Rattensichtungen an öffentlichen Orten (z. B. Spielplätzen, Containerplätzen) dem Ordnungsamt.
Wer ist zuständig?
Für Maßnahmen auf privaten Grundstücken sind grundsätzlich die Eigentümer selbst verantwortlich. Sie müssen ggf. eine Schädlingsbekämpfung auf eigene Kosten beauftragen.
Auf öffentlichen Flächen prüft das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde, ob Handlungsbedarf besteht und leitet entsprechende Schritte ein.
Bürgerinformation Krisenvorsorge
Für alle Fälle vorbereitet: Notfallvorsorge
Überschwemmungen durch Starkregenfälle, die Corona-Pandemie mit ihren internationalen Auswirkungen, Waldbrände bei anhaltender Trockenheit - diese Ereignisse sind nur einige Beispiele für Notsituationen, die in Deutschland in den letzten Jahren eingetreten sind. Das staatliche Hilfeleistungssystem greift in solchen Situationen und bietet verlässliche Unterstützung. Aber auch die beste Hilfe ist nicht immer sofort zur Stelle. Bei großflächigen Schadenslagen können die Rettungskräfte nicht überall gleichzeitig sein. In solchen Situationen ist es gut zu wissen, was zu tun ist. Wer vorbereitet ist, kann sich selbst, Angehörigen und Nachbarn helfen, bis die staatliche Hilfe eintrifft und Schäden mit Schutzmaßnahmen reduzieren.
Wir möchten Sie über die aktuellen Empfehlungen zur Krisenvorsorge des Bundesministeriums für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe informieren und Sie bei der Planung Ihrer persönlichen Notfallvorsorge unterstützen.
Um eine Notsituation gemeinschaftlich zu bewältigen, ist es wichtig in folgenden Bereichen Vorsorgen zu treffen:
- Lebensmittel-und Getränkevorrat
- Gut ausgestattete Hausapotheke
- Griffbereite Dokumentenmappe
- Im Notfall informiert bleiben mithilfe batteriebetriebener Rundfunkgeräte
- Notgepäck
- Bauliche Vorsorgemaßnahmen für mehr Sicherheit am Haus
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Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) finden Sie viele weitere Informationen zur Notfallvorsorge. Neben präventiven Tipps für verschiedene Notsituationen werden dort häufig gestellte Fragen zum Thema beleuchtet: „Warum sollte ich vorsorgen?“ oder „Werde ich weiter verlässlich mit Gas heizen können?“. Für Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern stellt das BBK eine kostenfreie Beratung und Hilfe zu den Themen der Notfallvorsorge und Selbstschutz/Selbsthilfe bereit: Tel. 0228/99550-3670 (Mo-Fr von 9 bis 15 Uhr) oder per Mail an info@bbk.bund.de. Auch ein Ratgeber einschließlich Checklisten mit Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen stehen zum Download unter folgendem Link bereit: |
Für interessierte Bürgerinnen und Bürger ohne Internetzugang ist der Ratgeber, die Checkliste sowie die Vorsorge- und Verhaltensempfehlung in Papierform kostenfrei im Foyer/Empfangsbereich der Verbandsgemeindeverwaltung erhältlich.
Ihre Verbandsgemeindeverwaltung
Fragen und Antworten zur Großen Drüsenameise (Tapinoma magnum)
Bei einer Bekämpfung, auch mit für den Hausgebrauch zugelassenen Mitteln, ist es wichtig die Schutzbestimmungen heimischer Ameisenarten zu beachten.
Über die Hälfte der heimischen Ameisenarten sind in ihrem Bestand gefährdet, einige von ihnen gehören sogar zu den besonders geschützten Arten. Nahezu alle Ameisenarten erfüllen wichtige Funktionen im Ökosystem. Sie sind an der Aasbeseitigung beteiligt, verbessern die Bodenqualität, sorgen für die Verbreitung bestimmter Pflanzensamen und sind ein wichtiger Bestandteil des Nahrungsnetzes. Es sollte daher vor jeder Bekämpfung der Tiere unbedingt durch eine fachkundige Person abgeklärt werden, ob es sich tatsächlich um Tapinoma magnum handelt.
Ist die Art eindeutig nachgewiesen, sollte die Bekämpfung idealerweise koordiniert stattfinden. Hier wird eine Absprache mit der Nachbarschaft empfohlen. Auch die Gemeinde sollte im Fall eines nachgewiesenen Vorkommens informiert werden um gegebenenfalls öffentliche Grundstücke in die Bekämpfung einzubeziehen.
Hausmittel allein sind meist nicht ausreichend um die Tiere erfolgreich zu bekämpfen bzw. zurückzudrängen. Daher ist eine professionelle Bekämpfung mittels einer Fachfirma zur Schädlingsbekämpfung mit nachgewiesener Sachkunde dringend empfohlen. Der Einsatz von Insektiziden sollte aufgrund der Gefahren sowohl für die eigene Gesundheit, wie auch für zahlreiche Insektenarten nur von erfahrenem Fachpersonal durchgeführt werden. Eine erfolgreiche Bekämpfung der Art ist nur möglich, wenn der Befall frühzeitig erkannt und eine Bekämpfung zeitnah begonnen wird. Bei bereits etablierten Superkolonien ist es sehr schwierig diese dauerhaft zu beseitigen.
Vorsorge ist besser als Nachsorge! Das Problem der Einschleppung vom Tapinoma magnum ist menschengemacht. Es wird vermutet, dass die Art mit Blumenerde aus mediterranen Gebieten eingebracht wurde und weiterhin wird. Durch das zunehmend wärmere Klima kann sich die wärmeliebende Art etablierten. Das Anpflanzen heimischer Arten verhindert das versehentliche Einbringen von Neozoen, wie Tapinoma magnum.
Pressemitteilung des Landkreises Bad Dürkheim vom 25.6.2025:
Allgemeine Informationen:
Derzeit wird in den Medien vermehrt über die Ameisenart Tapinoma magnum, auf Deutsch Große Drüsenameise genannt, berichtet. Die Art stammt ursprünglich aus dem Süden Europas. Derzeit breitet sie sich allerdings aufgrund der veränderten klimatischen Bedingungen ebenfalls in Deutschland immer weiter aus.
Problematisch ist, dass die Ameise sogenannte Superkolonien baut. Das heißt, es werden viele einzelne Nester angelegt, die jeweils eine Königin haben. Die Nester sind aber miteinander verbunden. Das kann dazu führen, dass unter Häuser, Straßen oder Gehwege Aushöhlungen entstehen.
Studien zur Erforschung und Bekämpfung laufen bereits. Man geht davon aus, dass sich die Ameise inzwischen in ganz Süd-/Westdeutschland ausgebreitet hat und Bestandteil des Ökosystems bleiben wird. Ab die ortsfremde Art einheimische Arten verdrängt, ist derzeit noch nicht klar.
Wie erkennt man Tapinoma magnum?
Es ist nicht einfach, die Art als Laie sicher zu erkennen, da es verwandte Arten gibt, welche die gleichen Merkmale aufweisen. Sicherheit kann eine DNA-Untersuchung bringen.
Grundsätzliche Merkmale der Ameise:
- 2 bis 3,5 Millimeter groß
- schwarz
- kleine Kerbe am Kopf
- oft bewegen sich sehr viele Exemplare gleichzeitig auf einer breiten Ameisenstraße
- wenn man die Ameise zerdrückt, riecht sie nach schlechter Butter oder Zitrusfrucht
- wenn man das Nest mit einem Gegenstand manipuliert, greift die Große Drüsenameise an, was heimische Arten in der Regel nicht tun
- Nester erkennt man an kleinen Anhäufungen von Sand, Kies oder Erde
- Grundsätzlich ist die Ameise für Menschen nicht gefährlich, soweit sie jedoch Nester auf einem privaten Grundstück baut, kann die Beseitigung/Bekämpfung mit erheblichen Kosten verbunden sein
Besteht Handlungsbedarf, wenn diese Art auf meinem Grundstück angesiedelt ist?
Nein, die Ameisen-Art gilt derzeit nicht als invasiv, auch wenn sie in den Medien so betitelt wird. Es besteht keine Pflicht diese Art zu bekämpfen oder zu melden.
Wer ist zuständig im Falle eines Befalls?
Falls die Ameise öffentliche Flächen mit ihren Nestern untergräbt, ist die jeweilige Gemeinde zuständig. Sind die Insekten auf privaten Grundstücken angesiedelt, ist der Grundstückseigentümer zuständig. Eine Bekämpfung hängt vom Einzelfall ab. Ein Einschreiten der Gemeinde ist lediglich erforderlich, falls die Ameisen mit ihren Nestern
beispielsweise einen Gehweg untergraben und dadurch eine Gefahr für die Sicherheit besteht.
Was kann ich als Privatperson tun?
Sollte die Ameise sich auf Ihrem Privatgrundstück ansiedeln, sind Sie als Eigentümer zuständig. Es sollte zuerst geklärt werden, ob es sich wirklich um die Große Drüsenameise handelt. Ein überstürzter Einsatz von Pestiziden könnte einheimische Ameisen vernichten. Dies sollte aus Aspekten des Naturschutzes unbedingt vermieden werden.
Es ist sinnvoll eine Fachperson einzubeziehen, um sicher bestimmen zu können, um welche Art es sich handelt. Dies kann ein Entomologe oder ein Schädlingsbekämpfer sein.
Aus welchen Gründen kann es nötig sein Pestizide zu verwenden?
Pestizide sollten nicht gedankenlos eingesetzt werden. Der Einsatz kann gerechtfertigt sein, wenn Schäden am Haus oder Weg zu befürchten sind oder bei hygienischen Problemen im Haus.
Welche Schritte kann ich ergreifen, wenn die Ameisen in mein Haus eingedrungen sind?
Man sollte die Ameisenstraße verfolgen, um nachvollziehen zu können, an welcher Stelle die Insekten ins Haus kommen. Man sollte versuchen die Einstiegsstelle bestmöglich zu verschließen. Es kann helfen, die Insekten mit Hausmitteln zu vertreiben (Einsatz von Essig, Zimt, Zitronenschalen, Lavendel oder Minze). Grundsätzlich sollte darauf geachtet werden, Lebensmittel gut zu verpacken und nicht offen stehen zu lassen.
Pressemitteilung der Landkreise - Afrikanische Schweinepest (ASP)
21. August 2025
Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise
Südliche Weinstraße, Germersheim, Bad Dürkheim und Rhein-Pfalz-Kreis:
AMTSBLATT DES LANDKREISES BAD DÜRKHEIM 2024/43:
Öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen;
Gebietsfestlegung und Festlegung tierseuchenrechtlicher Maßnahmen innerhalb der Sperrzone I
- PDF-Datei: 555 kB
Aktuelle Informationen:
Link zum Kreis Bad Dürkheim / Aktuelles / Aktuelle Themen / Afrikanische Schweinepest (ASP)