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Aktuelles Bürgerdienste - FB III

Pressemeldung

Wohnmobilstellplatz Meckenheim - Beschilderung 
Parkplatz für Wohnmobile
Parkster APP

Ab sofort:
Parken mit der Parkster App auf dem Wohnmobilstellplatz in Meckenheim

Deidesheim / Meckenheim, 1. Dezember 2024 – Urlauber können ihre Stellplatztickets auf dem Wohnmobilstellplatz in Meckenheim ab sofort auch mit dem Smartphone lösen.

„Die Gemeinde freut sich, dass wir unseren Gästen jetzt das digitale Parken als komfortable Alternative zum Bezahlen am Parkscheinautomaten anbieten“, sagt Silke Hoos, Bürgermeisterin der Ortsgemeinde Meckenheim. „Diese Idee entstand in Zusammenarbeit zwischen der Ortsgemeinde und dem Ordnungsamt, und wir hoffen, dass dieses Angebot gut angenommen wird. Wer seinen Parkschein über das Smartphone löst, spart sich die Suche nach Kleingeld und hat seinen Parkautomaten praktisch in der Hosentasche.“

Kooperationspartner bei der App für das digitale Parken ist das Unternehmen Parkster. Es vermarktet Lösungen zur Parkraumverwaltung für Städte und Gemeinden, Tourismusverbände, Immobilienbewirtschafter und Parkraumbetreiber sowie Modelle für Unternehmen zur Parkgebührenabrechnung von Außendienst- und mobilen Mitarbeitern.

Die Vorteile des digitalen Stellplatztickets

  • Bequem Parkschein lösen – ohne Umweg zum Kassenhäuschen oder Parkautomat
  • Bargeldlos bezahlen – kein Kramen nach Münzen im Geldbeutel
  • Kein gedrucktes Ticket im Fahrzeug erforderlich

So funktioniert das Smartphone-Parken mit Parkster

Wohnmobilisten benötigten für das Lösen eines digitalen Stellplatztickets die Parkster App auf ihrem Smartphone. Die App ist für Android-Endgeräte auf Google Play sowie für das iPhone im App Store kostenlos erhältlich. Für den Parkvorgang wählen Nutzer zunächst den Parkplatz und die Parkdauer in der App aus. Dann geben sie ihr Kennzeichen ein und starten den Parkvorgang.

Auf dem Wohnmobilstellplatz in Meckenheim beträgt die Stellplatzgebühr 10 € pro Übernachtung / 24h. Die Höchstparkdauer beträgt drei Tage.

Mit einem Parkster-Konto parken Nutzer ohne zusätzliche Servicegebühren und erhalten eine monatliche Sammelrechnung, die detailliert ihre Parkvorgänge auflistet. Bezahlt wird auf Rechnung oder mit Visa/Mastercard. Die Eingabe sensibler Kontodaten in der App ist nicht erforderlich. Nutzer können festlegen, ob sie ihre Rechnung per Mail (kostenfrei, voreingestellt) oder per Post (2,99 € inkl. MwSt. pro Rechnung) erhalten wollen.

Parkster bietet mit dem Express-Parken zudem die Option, den Parkschein auch ohne Registrierung zu lösen. Hierfür fallen 0,50 € Servicegebühren pro Parkvorgang an. Bezahlt werden kann per PayPal, Debit-/Kreditkarte und Google Pay oder Apple Pay.  

Parken ohne Parkschein lohnt nicht

Und wie wird der digitale Parkschein kontrolliert? Die örtliche Verkehrsüberwachung kann alle über die Parkster App gelösten Parkscheine in Echtzeit einsehen. Deren Mitarbeiter sehen also bei jedem Fahrzeug sofort, ob ein Ticket gelöst wurde und ob dieses noch gültig ist.

Weitere Informationen rund um Parkster finden Sie unter www.parkster.de.

Wohnmobilstellplatz Meckenheim - parkende Wohnmobile und
Beschilderung 
Parkplatz für Wohnmobile
Parkster APP

Verkehrsinfo!

Liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen,

aufgrund des Ausbaus der Hintergasse in 67150 Niederkirchen, wird ab dem 5.2.2025 bis voraussichtlich 19.2.2025 die Hauptstraße Ecke Hintergasse halbseitig gesperrt. Dafür müssen leider die Parkflächen neben dem Kriegerdenkmal gesperrt werden. Durch die Enge der Fahrbahn wird eine beidseitige Ampelschaltung installiert.

Die Bushaltestellen in diesem Bereich, werden in dieser Zeit beidseitig in Höhe Hausnummer 63 versetzt.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Dringend gesucht: Häuser und Wohnungen zur Unterbringung von geflüchteten Menschen

Die Verbandsgemeinde Deidesheim sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt dringend Häuser und Wohnungen zur Unterbringung von geflüchteten Menschen. Wenn Sie Wohnraum zur Verfügung stellen können, helfen Sie nicht nur direkt den Menschen in Not, sondern tragen auch zur Stärkung unserer Gemeinschaft bei.

Ihre Vorteile:

  • Sichere Mieteinnahmen: Die Objekte werden direkt von der Verbandsgemeinde angemietet und bezahlt.
  • Regelmäßige Betreuung: Unsere Mitarbeiter kümmern sich regelmäßig um die Betreuung der Immobilien, sodass Sie sich keine Sorgen machen müssen.
  • Langfristige Mietverträge: Profitieren Sie von stabilen und langfristigen Mietverträgen.
  • Soziale Verantwortung: Tragen Sie aktiv zur Lösung der Flüchtlingskrise bei und übernehmen Sie soziale Verantwortung in Ihrer Gemeinde.

So einfach geht's: Haben Sie geeigneten Wohnraum anzubieten? Kontaktieren Sie uns! Ihre Ansprechpartner, stehen Ihnen für alle Fragen und Details zur Verfügung:


Kontakt: Beata Denkiewicz


Kontakt: Marcel Kaltenbach


Tel.: 06326/977-124


Tel.: 06326/977-222


asyl@vg-deidesheim.rlp.de

Mit Ihrer Unterstützung schaffen wir gemeinsam eine sichere und menschenwürdige Unterbringung für geflüchtete Menschen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Umzugsmeldung künftig online erledigen

elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA)
NeuesZuhause?
Online anmelden

Wer umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen ummelden.

Das ist in der Verbandsgemeinde Deidesheim seit kurzem auch online möglich.

Anfänglich nur für Einzelpersonen durchführbar, können inzwischen auch Familien ihren neuen Wohnsitz online ummelden.

Die Daten werden nach der Bestätigung durch die Meldebehörde auf dem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium (Chip) des Personalausweises geändert.

Zur Nutzung des Onlinedienstes werden ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, ein behördliches Nutzerkonto (BundID) sowie die installierte AusweisApp benötigt.
Wer zur Miete wohnt, benötigt zusätzlich eine Wohnungsgeberbestätigung
Nach erfolgreich abgeschlossenen Online-Prozess werden die Adressaufkleber automatisiert an die neue Meldeadresse versendet.

EU-Bürgerinnen und Bürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums benötigen eine eID-Karte.

Am einfachsten ist die Durchführung der elektronischen Wohnsitzanmeldung mit dem Smartphone.
Wer die Online-Funktion noch nicht auf dem neuen Personalausweis aktiviert hat, kann dies durch das Bürgerbüro der Wohnsitzbehörde veranlassen. Die AusweisApp kann z. B. aus dem Play-Store des Smartphones installiert werden. Unter BundID kann ein Nutzerkonto angelegt werden, dies ist mit dem Ausweis (nach Aktivieren der Online-Funktion) zu verknüpfen.

Wer diese Funktionen noch nicht aktiviert hat, nutzt am besten die Gelegenheit, dies nachzuholen. So können künftig weitere Verwaltungsgänge, die bereits online angeboten werden genutzt werden.

Hier geht es direkt zur elektronischen Wohnsitzanmeldung:

Neues Zuhause? Jetzt online anmelden! (wohnsitzanmeldung.de)

Der Onlinedienst elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) ist ein gemeinsames Digitalisierungsprojekt des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) und der Senatskanzlei Hamburg, das nach dem "Einer-für-alle-Prinzip" umgesetzt wurde.  

Das wird für die digitale Ummeldung benötigt:

elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA)
Das wird für die digitale Ummeldung benötigt:
Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion oder eID-Karte,
Smartphone mit AusweisApp,
Behördliches Nutzerkonto,
wer zur Miete wohnt, braucht zusätzlich eine Wohnungsgeberbestätigung

Weiterführende Links:

Bundesweite Wohnsitzanmeldung

Erklär-Video zur Wohnsitzanmeldung

Pressemitteilung zum Thema in Hamburg

Pressemitteilung des BMI

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an unser Bürgerbüro unter 06326 977-123 oder die deutschlandweite Behörden-Rufnummer.

Weitere Infos auf wohnsitzanmeldung.de
Die elektronische Wohnsitzanmeldung wird bereitgestellt von
Hansestadt Hamburg
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Finanziert von der Europäischen Union

Wichtige Mitteilung an alle Hundehalter

In letzter Zeit kommt es vermehrt zu unzumutbaren Verschmutzungen der Weinberge in unserer Verbandsgemeinde durch Hundekot. Wir möchten alle Hundehalter und -führer darauf hinweisen, dass gemäß der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Deidesheim dafür gesorgt werden muss, dass die Anlagen nicht verunreinigt werden.

Das Nichtbeachten dieser Regelung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe, um unsere schönen Weinberge sauber zu halten.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Bekanntmachung - Kreis DÜW - Afrikanische Schweinepest (ASP)


AMTSBLATT DES LANDKREISES BAD DÜRKHEIM 2024/43:

Öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen;
Gebietsfestlegung und Festlegung tierseuchenrechtlicher Maßnahmen innerhalb der Sperrzone I

Aktuelle Informationen:
Link zum Kreis Bad Dürkheim / Aktuelles / Aktuelle Themen / Afrikanische Schweinepest (ASP)

URLAUBSZEIT – REISEZEIT

Bundesministerium des Innern und für Heimat
Rechtzeitig schauen:
Perso und Pass noch gültig?
Ab 1.1.2024 NEU:
Die derzeitigen Kinderreisepässe werden nicht mehr verlängert. Bei Fragen wählen Sie die 115 oder wenden Sie sich an Ihre lokale Passbehörde.

Urlaubszeit steht bevor:
Reisepass oder Personalausweis rechtzeitig beantragen – auch für Kinder!

Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt, auch nicht mehr verlängert.
Das bedeutet, dass nun auch für Kinder unter 12 Jahren elektronische Reisedokumente beantragt werden müssen.

Diese werden nicht mehr vor Ort, sondern von der Bundesdruckerei ausgestellt, wodurch es zu deutlich längeren Lieferzeiten kommt.

Das Bürgerbüro bittet alle Bürgerinnen und Bürger, beim Planen und Buchen einer Reise auch an die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen zu denken, damit es auf dem Weg in den Urlaub keine bösen Überraschungen gibt.
Dabei sollten unbedingt die Lieferzeiten der Bundesdruckerei (derzeit ca. 8 Wochen) bedacht werden:

Bitte erkundigen Sie sich zudem auf der Internetseite des Auswärtigen Amts www.auswärtiges-amt.de oder in Ihrem Reisebüro, welches Reisedokument für Ihren bevorstehenden Urlaub erforderlich ist und wie lange dieses zum Zeitpunkt der Einreise noch gültig sein muss.

Personalausweis

Für die Ausstellung eines Personalausweises benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Passbild ( das Bild darf nicht älter als 1 Jahr alt sein), bei Personen unter 16 Jahre die Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter. Die Unterschrift auf den Ausweisanträgen muss persönlich im Bürgerbüro geleistet werden!
Die Gebühr für Antragsteller unter 24 Jahren beträgt 22,80 €, für Personen ab 24 Jahren 37 € und ist bei der Beantragung zu bezahlen.

Reisepass

Für die Ausstellung eines Reisepasses benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Passbild ( das Bild darf nicht älter als 1 Jahr sein), bei Personen unter 18 Jahre die Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter. Die Unterschrift auf den Passanträgen muss persönlich im Bürgerbüro geleistet werden!
Zusätzlich werden noch Fingerabdrücke (bei Kindern ab dem 6. Lebensjahr erforderlich)
Die Gebühr für Antragsteller unter 24 Jahren beträgt 37,50 €, für Personen ab 24 Jahren 70 € und ist bei der Beantragung zu bezahlen.


Wenn noch kein Ausweis / Pass ausgestellt wurde, muss bei der Antragstellung eine Geburtsurkunde vorgelegt werden.

Achtung:

Eine Verlängerung des Personalausweises und des Reisepasses ist nicht möglich!

Ihr Bürgerbüro Deidesheim


Abholung

Reisepässe können im Bürgerbüro zu den Öffnungszeiten abgeholt werden.

Bitte abgelaufene und bisherige Reisepässe mitbringen.

Bürgerinformation Krisenvorsorge

"Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen - Katastrophen Alarm"
Broschüre Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe


Für alle Fälle vorbereitet: Notfallvorsorge

Überschwemmungen durch Starkregenfälle, die Corona-Pandemie mit ihren internationalen Auswirkungen, Waldbrände bei anhaltender Trockenheit - diese Ereignisse sind nur einige Beispiele für Notsituationen, die in Deutschland in den letzten Jahren eingetreten sind. Das staatliche Hilfeleistungssystem greift in solchen Situationen und bietet verlässliche Unterstützung. Aber auch die beste Hilfe ist nicht immer sofort zur Stelle. Bei großflächigen Schadenslagen können die Rettungskräfte nicht überall gleichzeitig sein. In solchen Situationen ist es gut zu wissen, was zu tun ist. Wer vorbereitet ist, kann sich selbst, Angehörigen und Nachbarn helfen, bis die staatliche Hilfe eintrifft und Schäden mit Schutzmaßnahmen reduzieren.

Wir möchten Sie über die aktuellen Empfehlungen zur Krisenvorsorge des Bundesministeriums für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe informieren und Sie bei der Planung Ihrer persönlichen Notfallvorsorge unterstützen.

Um eine Notsituation gemeinschaftlich zu bewältigen, ist es wichtig in folgenden Bereichen Vorsorgen zu treffen:

  • Lebensmittel-und Getränkevorrat
  • Gut ausgestattete Hausapotheke
  • Griffbereite Dokumentenmappe
  • Im Notfall informiert bleiben mithilfe batteriebetriebener Rundfunkgeräte
  • Notgepäck
  • Bauliche Vorsorgemaßnahmen für mehr Sicherheit am Haus

Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) finden Sie viele weitere Informationen zur Notfallvorsorge. Neben präventiven Tipps für verschiedene Notsituationen werden dort häufig gestellte Fragen zum Thema beleuchtet: „Warum sollte ich vorsorgen?“ oder „Werde ich weiter verlässlich mit Gas heizen können?“.

Für Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern stellt das BBK eine kostenfreie Beratung und Hilfe zu den Themen der Notfallvorsorge und Selbstschutz/Selbsthilfe bereit: Tel. 0228/99550-3670 (Mo-Fr von 9 bis 15 Uhr) oder per Mail an info@bbk.bund.de. Auch ein Ratgeber einschließlich Checklisten mit Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen stehen zum Download unter folgendem Link bereit:
www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Ratgeber-Checkliste/ratgeber-checkliste_node.html

Für interessierte Bürgerinnen und Bürger ohne Internetzugang ist der Ratgeber, die Checkliste sowie die Vorsorge- und Verhaltensempfehlung in Papierform kostenfrei im Foyer/Empfangsbereich der Verbandsgemeindeverwaltung erhältlich.

Ihre Verbandsgemeindeverwaltung

Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)

Die Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim weist darauf hin, dass gemäß § 36 Abs. 2, § 42 Abs. 3 und § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetz (BMG) die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, den regelmäßig oder auf Anfrage durchzuführenden Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen.
Gemäß § 50 BMG sind mehre Widerspruchsmöglichkeiten hierbei gegeben u.a.:

  • Widerspruch gegen Datenübermittlungen an das Bundesamt für Wehrverwaltung (§ 36 Abs. 2 BMG)
  • Widerspruch gegen Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften(§ 42 Abs. 3 BMG)
  • Widerspruch gegen Datenübermittlungen an Parteien, Wählergruppen oder Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen oder Abstimmungen (§ 50 Abs. 5 BMG)
  • Widerspruch gegen Datenübermittlungen an Mandatsträger, Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen (§ 50 Abs. 5 BMG)
  • Widerspruch gegen Datenübermittlungen an Adressbuchverlage für die Herausgabe von Adressbüchern (§ 50 Abs. 5 BMG)

Es wird darauf hingewiesen, dass jede Bürgerin und jeder Bürger das Recht haben, ihre/seine Daten im Rahmen der vorgenannten Vorschriften (Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2, § 42 Abs. 3 und § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetz (BMG) sperren zu lassen bzw. der Weitergabe zu widersprechen.
Übermittlungssperre beantragen
Bürgerinnen und Bürger können die Übermittlungssperre persönlich unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes vor Ort im Bürgerbüro schriftlich beantragen.

Verkehrskonzept Stadt Deidesheim