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Mehrsprachiges Formular für Sterbeurkunde beantragen

Leistungsnummer: 99101015012000

Volltext

Wenn Sie in einem anderen Land der Europäischen Union eine deutsche Sterbeurkunde vorlegen müssen, können Sie die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars beim Standesamt beantragen.

Das Formular ersetzt die grundsätzlich erforderliche Übersetzung der deutschen Sterbeurkunde.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars zu einer deutschen Sterbeurkunde stellen Sie mündlich oder schriftlich beim zuständigen Standesamt.

  • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars zu einer deutschen Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Für die Erstellung eines mehrsprachigen Formulars ist es erforderlich, dass Sie das Land benennen, in dem die Urkunde vorgelegt werden soll.
  • Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls das mehrsprachige Formular aus.
  • Das Standesamt übersendet Ihnen das mehrsprachige Formular per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
  • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

Sie können die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars auch im Zusammenhang mit der Ausstellung einer Sterbeurkunde beantragen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt für die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars einer Sterbeurkunde sind Sie als:

  • Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person,
  • Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person
     (zum Beispiel Kind, Enkelkind),
  • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
  • andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Sterbeurkunde,
  • amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis (Kopie), zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass.

Frist

Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann variieren.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

- Anweisung durch das Gericht

Ansprechpunkt

Zuständige Stelle für die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars für eine deutsche Sterbeurkunde ist das Standesamt, welches den Sterbefall beurkundet hat und somit das Sterberegister der verstorbenen Person führt. Dies ist grundsätzlich das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Sterbefall ereignet hat und angezeigt wurde.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 24.03.2023
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz