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Bekanntmachung gem.§ 97 Abs. 1 GemO - Verbandsgemeinde Deidesheim

„Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Deidesheim gem.
§ 97 Abs. 1 GemO“


1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

  1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der
    Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim, Am Bahnhof 5, Zimmer 2.23 bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Verbandsgemeinderat zur Einsichtnahme aus

  2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Deidesheim haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei
    der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim, Am Bahnhof 5, 67146 Deidesheim, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen.
    Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder an den Bürgermeister, Am Bahnhof 5, 67146 Deidesheim, oder elektronisch an verwaltung@vg-deidesheim.rlp.de einzureichen.

Der Verbandsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim, den 10.11.2023

gez. Peter Lubenau
Bürgermeister