Dienstradleasing
In unserer Umgebung sind bereits sehr viele Menschen regelmäßig mit dem Fahrrad unterwegs – die meisten allerdings in der Freizeit.
Aber wie wäre es mit einem Dienstrad statt des Dienstwagens?
Dienstradleasing beschreibt den Erwerb eines Fahrrads, E-Bikes, Pedelecs über den Arbeitgeber. Dieser least das Fahrrad und überlässt es dem Arbeitnehmer. Letzterer entscheidet sich mit dem Dienstradleasing – auch „Jobbike“ genannt – dafür, auf einen Teil seines Gehaltes zu verzichten und stattdessen als „geldwerte Leistung“ das Rad zu erhalten.
Man spricht von einer Gehaltsumwandlung. Durch die Gehaltsumwandlung bleibt das Fahrrad für den Arbeitgeber kostenneutral. Außerdem entstehen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Steuervorteile. Auch die Anschaffungskosten können bis zu 40% günstiger sein. Verschiedene Leasingfirmen haben sich darauf spezialisiert, den bürokratischen Aufwand zu reduzieren.
Dienstradleasing ist unabhängig von der Größe des jeweiligen Betriebes und tatsächlich schon für Kleinstfirmen mit nur einem Mitarbeiter möglich.
Und wenn jetzt das barrierefreie Radwegekonzept des Kreises umgesetzt wird, steht dem Einsatz des Rades nichts mehr im Wege!
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