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Energieberatung, nächste Termine

Logo Klimaschutzkonzept quadratisch
Spinne, Photovaltaikanlage
Vogelschau auf Häuser, E-Auto © Verbandsgemeinde Deidesheim / A. Will

Energie-Erstberatung für Bürger und Bürgerinnen der Verbandsgemeinde Deidesheim

Dank der bisherigen Nachfrage nach den Beratungsterminen haben wir uns entschlossen, weitere Termine anzubieten.

Der nächste Beratungsnachmittag findet statt

am Donnerstag, dem 5. September

 von 14 Uhr bis 18 Uhr

im Besprechungszimmer im ersten Obergeschoss des VG-Rathauses, Am Bahnhof 5, Deidesheim, Raum Nr. 1.10 (vom Treppenhaus gesehen links, erste Tür links).

Nehmen Sie bitte unter Nennung Ihres Wunschtermins Kontakt zu uns auf.
Am besten melden Sie sich online unter:

Klimaschutzmanagement


Vielen Dank.

Die Beratung bezieht sich auf Wohngebäude. In einem einstündigen Termin werden grundlegende Infos zur energetischen Sanierung, Heizungstausch, Fördermitteln etc. im Sinne einer Erstberatung vermittelt. Bringen Sie bitte zu dem Termin Unterlagen zu Ihrem Gebäude mit. Baupläne, Energiekostenabrechnungen, Fotos, Infos zu Ihrer Heizung, ggfls. auch zu bestehenden Solarthermie - oder PV-Anlagen etc. helfen, dem Energieberater, sich ein genaueres Bild zu machen.

Bitte geben Sie bei der Anmeldung Ihren Namen, Ihre Anschrift und Telefonnummer an. Sollte die Adresse des Gebäudes, für das Sie die Beratung wünschen, von Ihrer Wohnadresse abweichen, benötigen wir auch diese Anschrift. Sie erhalten von uns eine Terminbestätigung mit Angaben zu Datum und Uhrzeit. Sollten an einem Tag alle Termine ausgebucht sein, wird eine Nachrückerliste angelegt, die am nächsten Beratungstag abgearbeitet wird. Sollten Sie an dem Ihnen zugeteilten Termin verhindert sein bitten wir um eine kurze Information.

Hinweis: Sollten Sie genauer in die Details gehen oder einen Sanierungsfahrplan erstellen lassen wollen, sind weitere Untersuchungen seitens eines Energieberaters erforderlich, die in diesem Rahmen nicht geleistet werden können. Hierfür müssten Sie einen Fachmann mit den gewünschten Leistungen beauftragen. Für Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude bzw. von Gebäuden, die in einer der Denkmalzonen liegen gilt: Sie erhalten nur eine Erstberatung. Im Falle eines weitergehenden Beratungsbedarfs kann eine Weiterbearbeitung nur durch Energieberater erfolgen, die eine entsprechende Zusatzqualifikation haben. Diesen müssen Sie auf Ihre Kosten beauftragen.