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Verlängerung der Reisegewerbekarte beantragen

Leistungsnummer: 99050023020000

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie im Reisegewerbe selbstständig tätig werden möchten, benötigen Sie grundsätzlich eine Reisegewerbekarte.

Sie betreiben ein Reisegewerbe, wenn Sie als Schaustellerin bzw. Schausteller, "fliegender Händlerin bzw. Händler" oder Inhaberin bzw. Inhaber eines Marktstandes tätig sind, d.h. wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten.

Laut Gesetz sind folgende gewerbliche Tätigkeiten nach der Gewerbeordnung dem Reisegewerbe zuzuordnen:

  • der Ankauf und Vertrieb von Waren
  • das Anbieten von Leistungen
  • die Aufsuchung von Bestellungen auf Leistung
  • die Ausübung von unterhaltenden Tätigkeiten als selbstständiger Schausteller oder nach Schaustellerart.

Die Reisegewerbekarte kann mit einer Befristung erteilt werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist.

Wenn Sie eine befristete Reisegewerbekarte besitzen und diese verlängern möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.

Verfahrensablauf

Wenn Sie den Antrag auf Verlängerung Ihrer Reisegewerbekarte gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihre Reisegewerbekarte verlängert. 

Zuständige Stelle

Richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht

Voraussetzungen

Damit die zuständige Behörde Ihre Reisegewerbekarte verlängert, müssen Sie bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Reisegewerbekarte
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (BelegArt O)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Bei juristischen Personen sind diese Unterlagen für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen (z. B. Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder) beizubringen
  • Ggf. Auszug aus dem Handels oder Vereinsregister, soweit das Unternehmen im Register eingetragen ist. Handelt es sich um eine GmbH & Co. KG, so ist ein entsprechender Auszug für die GmbH und die KG einzureichen
  • Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz oder amtliches Gesundheitszeugnis (nur bei der Abgabe von offenen Lebensmitteln und der Verabreichung von Speisen)

Welche Gebühren fallen an?

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Änderung der Reisegewerbekarte ist abzuwarten.

Bearbeitungsdauer

Sind die Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.

Rechtsgrundlage

  • § 55 Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein)
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Anträge / Formulare

  • Schriftform erforderlich: nein
  • Onlineverfahren möglich: ja (sofern angeboten)
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein