Kampfhund: Änderung von Halterdaten melden
Leistungsnummer: 99110009014001
Volltext
Im Falle eines Umzuges sind Sie dazu verpflichtet, den Hund bei der zuständigen Behörde Ihres neuen Wohnortes zu melden.
Sollte sich der Besitzer des Hundes ändern, dann müssen Sie dessen Name sowie Anschrift der zuständigen Behörde melden.
Zuständige Stelle
Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung als örtliche Ordnungsbehörde
Voraussetzungen
Ihnen muss eine Haltungserlaubnis vorliegen.
Erforderliche Unterlagen
- Halten Sie Ihre bisherige Halterdaten, sowie die Haltungserlaubnis bereit
- Bei Umzug: Ihre neue Anschrift bereithalten
- Bei Halterwechsel: Sie benötigen den Namen und die Anschrift des neuen Halters
Frist
Neue Halterdaten sind unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden.
Rechtsgrundlage(n)
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz