Hundehaltung Abmeldung
Leistungsnummer: 99102013070000
Volltext
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden, wenn:
- der Hund gestorben ist.
- Sie den Hund an jemand anderen abgegeben haben.
- Sie den Hund ins Tierheim abgegeben haben.
- Ihnen der Hund entlaufen ist und Sie davon ausgehen, dass er nicht mehr zurückkommt.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.
Frist
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Anträge / Formulare
Formulare
Entsprechende Formulare zur Hundeabmeldung erfragen Sie bei der zuständigen Stelle.
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal