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Hundehaltung Abmeldung

Leistungsnummer: 99102013070000

Volltext

Die Haltung eines Hundes ist abzumelden, wenn:

  • der Hund gestorben ist.
  • Sie den Hund an jemand anderen abgegeben haben.
  • Sie den Hund ins Tierheim abgegeben haben.
  • Ihnen der Hund entlaufen ist und Sie davon ausgehen, dass er nicht mehr zurückkommt.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.

Frist

Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)

Kommunale Satzung

Anträge / Formulare

Formulare

Entsprechende Formulare zur Hundeabmeldung erfragen Sie bei der zuständigen Stelle.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal