Haushaltsbescheinigung
Leistungsnummer: 99107050017000
Volltext
Die Haushaltsbescheinigung ist eine amtliche Bestätigung von Personendaten des Antragstellers und seiner mit ihm im Haushalt lebenden Familienangehörigen (Ehegatte, Lebenspartner und Kinder). Sie wird in Form einer besonderen Meldebescheinigung von der örtlich zuständigen Meldebehörde ausgestellt und dient zur Vorlage bei öffentlichen Stellen wie bspw. der Familienkasse für den Bezug von Kindergeld.
Rechtsgrundlage(n)
Ansprechpunkt
An Ihre örtlich zuständige Meldebehörde.
Erforderliche Unterlagen
Bei der Beantragung müssen Sie sich gegenüber der Meldebehörde ausweisen.
Kosten
Die Höhe der Gebühr legt die Meldebehörde fest. Sie orientiert sich im Allgemeinen an der Gebühr für eine Meldebescheinigung.
Soweit die Bescheinigung der Beantragung, Erbringung oder der Erstattung einer Sozialleistung nach dem Sozialgesetzbuch X (SGB X) dient, besteht Kostenfreiheit (§ 64 Abs. 2 SGB X).
Frist
Keine.
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch: Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz