Personalausweis Meldung wegen Verlust
Leistungsbeschreibung
Ist der Personalausweis unauffindbar oder verloren gegangen, ist der Verlust gegenüber der Personalausweisbehörde anzuzeigen. Es kann gleichzeitig ein neuer Personalausweis beantragt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständige Personalausweisbehörde.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz