Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
Leistungsnummer: 99115005104001
Volltext
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.
Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die kommunale Verwaltungsbehörde ihrer Stadt, Verbandsgemeinde oder verbandsfreien Gemeinde.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Außerdem:
- Bei deutschen Staatsbürger:innen: Personalausweis oder Reisepass,
- Bei ausländischen Mitbürger:innen: Pass- oder Ausweisdokument
- Bei Minderjährigen: Ausweisdokument und Geburtsurkunde
Frist
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Urheber
Online-Verfahren
Link zur elektronischen Wohnsitzanmeldung:
www.wohnsitzanmeldung.de
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorhanden.