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Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.

Leistungsnummer: 99115002060002

Volltext

Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.

Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.

Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.

Ansprechpunkt

Die Meldebehörde Ihres Wohnortes in der kommunalen Verwaltungsbehörde ihrer Stadt, Verbandsgemeinde oder verbandsfreien Gemeinde.

Voraussetzungen

keine

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.

Online-Verfahren

Urheber

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorhanden.