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Hundehaltung abmelden

Leistungsnummer: 99102013070000

Volltext

Die Haltung eines Hundes ist abzumelden, wenn:

  • der Hund gestorben ist.
  • Sie den Hund an jemand anderen abgegeben haben.
  • Sie den Hund ins Tierheim abgegeben haben.
  • Ihnen der Hund entlaufen ist und Sie davon ausgehen, dass er nicht mehr zurückkommt.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Prinzipiell ist jedoch die Hundesteuermarke bei einer Abmeldung wieder abzugeben.

Frist

Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)

Kommunale Satzung

Formulare

Entsprechende Formulare zur Hundeabmeldung erfragen Sie bei der zuständigen Stelle.

Online-Verfahren

Im Online-Antrag können Sie einen Hund in der Verbandsgemeinde Deidesheim an- oder abmelden und Anträge auf Steuerbefreiung bzw. -ermäßigung stellen.
Für weitere Hunde bitte den Online-Antrag jeweils erneut durchlaufen.

Link zum Online-Portal der Verbandsgemeinde Deidesheim:

Externer Link zum Online-Antrag: Hundesteuer

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Die Haltung eines Hundes ist abzumelden, wenn:

o der Hund gestorben ist.
o Sie den Hund an jemand anderen abgegeben haben.
o Sie den Hund ins Tierheim abgegeben haben.
o Ihnen der Hund entlaufen ist und Sie davon ausgehen, dass er nicht mehr zurückkommt.

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.