Teiländerung des Flächennutzungsplans »Waldkindergarten«
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Teiländerung des Flächennutzungsplans „Waldkindergarten“
- Öffentliche Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB -
Der Verbandsgemeinderat Deidesheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.06.2026 beschlossen, für die Teiländerung des Flächennutzungsplans „Waldkindergarten“ auf Gemarkung Deidesheim die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit steht der Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplans mit der Begründung einschließlich Umweltbericht in der Zeit vom
31.08.2026 bis einschließlich 02.10.2026
auf der Homepage der Verbandsgemeinde Deidesheim unter –
www.vg-deidesheim.de/Verwaltung-Politik/Bekanntmachungen-aus-der-Verwaltung/Bekanntmachungen-FB-II-Bauabteilung/FB-2-Bauleitpläne/
– zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Ergänzend dazu besteht die Möglichkeit, den Planungsentwurf bei der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim, Am Bahnhof 5, 67146 Deidesheim, Bauabteilung – Zimmer 1.1 – von montags bis freitags, während der folgenden Dienstzeiten einzusehen:
Montag bis Freitag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
zusätzlich montags 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Neben den genannten Unterlagen können in dieser Zeit auch folgende Informationen zu Umweltrelevanten Aspekten eingesehen werden:
- ein Umweltbericht zum Bebauungsplan mit Darlegung der Auswirkungen auf die Schutzgüter Natur- und Landschaft, Schutzziele des Vogelschutzgebietes, Menschen sowie Kultur- und sonstige Sachgüter
- eine VSG-Verträglichkeitsvorprüfung zur Prüfung möglicher Beeinträchtigungen auf das Vogelschutzgebiet „Haardtrand“ (VSG 6514-401) sowie der Darstellung der möglichen bzw. erforderlichen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen,
- Umweltbezogene Stellungnahmen der Fachbehörden und Umweltverbände aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zu den Themenbereichen Berücksichtigung von wasserwirtschaftlichen Maßnahmen sowie Umgang mit Schmutz- und Niederschlagswasser, Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung sowie Erfordernis einer landesplanerischen Stellungnahme, sparsamer Umgang mit Grund- und Boden sowie Vermeidung von unkontrolliertem Parkdruck, pädagogische Empfehlungen im Hinblick auf den Standort im Biosphärenreservat.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu der planerischen Konzeption per E-Mail an bauleitplanung@vg-deidesheim.rlp.deabgegeben werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf dem postalischen Weg an ‚Verbandsgemeinde Deidesheim, Am Bahnhof 5, 67146 Deidesheim abgegeben sowie nach Terminvereinbarung auch mündlich zur Niederschrift gebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Einen Hinweis auf die Veröffentlichung der Unterlagen finden sie ebenso auf dem Internetportal des Landes www.geoportal.rlp.de.
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Ziele und Zwecke der Planung:
Bezüglich der baurechtlichen Zulässigkeit des bestehenden Waldkindergartens Deidesheim auf dem städtischen Grundstück Fl.Nr. 5920, Gemarkung Deidesheim, fand am 12.03.2025 ein Abstimmungstermin mit Vertretern der Unteren Bauaufsichtsbehörde, der Rechtsvertretung der Stadt Deidesheim sowie der Verwaltung statt.
Die Bauaufsichtsbehörde hat bereits bisher die Auffassung vertreten, dass die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Schutzwagens auf dem im Außenbereich liegenden Grundstück Fl.Nr.5920 der Stadt Deidesheim ohne Bebauungsplan nicht gegeben ist.
Nachdem sich im Zuge des Abstimmungstermins ergeben hat, dass das angestrebte Nutzungskonzept des Waldkindergartens Deidesheim über den bisher dargelegten Rahmen hinausgehen soll (Ganztagsbetreuung der Kinder mit Essensversorgung), ist im Ergebnis der durchgeführten Rechtsprüfung, der Auffassung der Bauaufsichtsbehörde zu folgen.
Die bisher dargelegte Konzeption ging bei dem Schutzwagen ausschließlich von einer Notunterkunft bei Extremwitterung aus.
Zur Aufstellung des Bebauungsplans ist eine Teiländerung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren erforderlich.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich der Teiländerung des Flächennutzungsplans „Waldkindergarten“ liegt in der Gemarkung der Stadt Deidesheim und umfasst eine rd. 970 m² große Teilfläche des Flurstücks Fl.Nr. 5920.
Der Geltungsbereich wird begrenzt:
- im Norden durch eine Linie vom Knickpunkt in der westlichen bzw. südwestlichen Grenze des Flurstücks 1504 zu einem Punkt, an dem sich eine Linie 40 m westlich der westlichen Grenze des Flurstücks 1504 mit dem östlichen Rand eines bestehenden Fahrwegs schneidet,
- im Osten durch das Grundstück Flurstücks-Nummer 1504 sowie eine Teilfläche der Gemarkungsgrenze Ruppertsberg und dort das Grundstück Flurstücks-Nummer 4863 sowie Teilflächen der Flurstücks-Nummer 4858,
- im Süden durch eine Teilfläche der Gemarkungsgrenze Ruppertsberg und dort das Grundstück Flurstücks-Nummer 4857,
- im Westen durch Teilflächen der Flurstücks-Nummer 5920 (unbefestigter Fahrweg und Waldfläche).
ohne Maßstab
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gez.
Dieter Dörr
Bürgermeister