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Freilaufende und ausgesetzte Haustiere melden

Leistungsnummer: 99089023150000

Fundtiere – Zuständigkeit und Meldung

Aufgefundene Haus- und Heimtiere können rechtlich als Fundsachen gelten. Die zuständige Fundbehörde nimmt entsprechende Fundmeldungen entgegen und veranlasst bei Bedarf die weitere Unterbringung und Versorgung des Tieres, beispielsweise über ein Tierheim oder eine andere geeignete Stelle.

Wichtig: Welche Tiere können als Fundtiere gemeldet werden?

Als Fundtiere kommen insbesondere offensichtlich entlaufene, verlorene oder ausgesetzte Haus- und Heimtiere in Betracht, deren Halter nicht bekannt oder nicht unmittelbar feststellbar ist.

Nicht als Fundtiere gemeldet werden können:

  • eigene Tiere,
  • Tiere von Nachbarn oder sonstige Tiere, deren Halter bekannt ist,
  • freilebende bzw. wildlebende Tiere sowie
  • Tiere, die sich lediglich unbeaufsichtigt außerhalb des Grundstücks ihres bekannten Halters aufhalten.

Die Fundtierregelungen dienen nicht dazu, private Auseinandersetzungen über Tierhaltung oder wiederholt freilaufende Tiere aus der Nachbarschaft über die Fundbehörde abzuwickeln.

Was ist im Fundfall zu tun?

Wenn Sie ein offensichtlich entlaufenes oder ausgesetztes Haus- oder Heimtier auffinden, melden Sie den Fund bitte der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim. Die weitere Vorgehensweise und gegebenenfalls erforderliche Unterbringung des Tieres wird mit Ihnen abgestimmt.

Gefährdet ein freilaufendes Tier unmittelbar die öffentliche Sicherheit oder die Verkehrssicherheit, verständigen Sie bitte die Polizei.

Außerhalb der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung können verletzte Fundtiere über den tierärztlichen Notdienst gemeldet werden.

Tierärztlicher Notdienst

Während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim:
Bitte zunächst bei der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim melden.

Außerhalb der Öffnungszeiten:

Bitte beachten:

Die genannten Notfallkontakte sind für entsprechende Fund- bzw. Notfälle vorgesehen. Eigene Tiere, Tiere bekannter Halter – insbesondere Nachbartiere – sowie freilebende oder wildlebende Tiere sind dort nicht als Fundtiere zu melden.

Kosten

Für die Anzeige eines Fundtieres bei der Fundbehörde fallen grundsätzlich keine Gebühren an.