Verkehr
Parkregelung Ergänzungen
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Neue Parkregelung in der Parkzone D1 und D2
WICHTIGE INFORMATIONFÜR DIE ANLIEGERINNEN UND ANLIEGER
Neue Parkregelung in der Parkzone D1 und D2
Im Rahmen der Umsetzung des Parkraumkonzepts der Stadt Deidesheim wird in den Parkzonen D1 und D2 eine neue Parkregelung eingeführt (Straßenverzeichnis auf der Rückseite). Anlass hierfür sind zahlreiche Rückmeldungen von Bewohnerinnen und Bewohnern zu wiederkehrenden Problemen, insbesondere blockierte Feuerwehrzufahrten, feststeckende Lkw – darunter auch Fahrzeuge der Müllabfuhr – sowie die Nichtnutzung vorhandener privater Stellplätze durch Bewohnerinnen und Bewohner.
Die Vermessung der Straßen erfolgte durch ein Vermessungsbüro. Auf dieser Grundlage wurden die gekennzeichneten Parkflächen durch Verkehrsplaner festgelegt, wobei die maximal mögliche Anzahl an Stellplätzen unter Berücksichtigung der erforderlichen Durchfahrtsbreiten ausgeschöpft wurde. Die Neuregelung tritt mit der Aufstellung des unten abgebildeten Verkehrszeichens in Kraft.
Künftig gilt im gesamten Bereich:
Damit gelten innerhalb der gesamten Parkzone künftig einheitliche und leicht verständliche Parkregelungen:
- Parken ist nur auf den gekennzeichneten Flächen zulässig.
- Die Höchstparkdauer beträgt 2 Stunden mit Parkscheibe.
- Bewohnerinnen und Bewohner mit gültigem Bewohnerparkausweis D1 / D2 sind von der Höchstparkdauer befreit und dürfen dort zeitlich unbegrenzt parken.
Bewohnerparkausweise
Für Bewohnerinnen und Bewohner in den Zonen besteht die Möglichkeit, einen kostenpflichtigen Bewohnerparkausweis zu beantragen, sofern keine privaten Stellflächen zur Verfügung stehen. Dieser berechtigt zum zeitlich unbegrenzten Parken innerhalb der ausgewiesenen Parkzone.
Der Antrag für den Bewohnerparkausweis kann über die Homepage der Verbandsgemeinde Deidesheim (Rubrik: Formulare) heruntergeladen und per E-Mail (ordnungsamt@vg-deidesheim.rlp.de) gestellt werden.
Änderungen und Anpassungen bleiben vorbehalten.
Straßenverzeichnis Parkzonen D1 und D2
Zone D1
Am Buhl'schen Park
Bassermann-Jordan-Straße
Bennstraße
Berliner Straße
Bleichstraße
Dalbergstraße
Deichelgasse
Dr.-Julius-Siben-Straße
Friedhofweg
Grottenmauergasse
Habergartenstraße
Heumarktstraße (Parkzone VZ 314.1)
Im Ringgarten
Kaisergarten
Kardinal-Wendel-Straße
Ketschauerhofstraße
Kirschgasse
Königsgarten
Königsgartenstraße
Leinhöhlweg
Mühltalstraße
Obere Hofstückstraße
Pfarrgasse
Platanenweg
Prälat-Hartz-Straße
Ringstraße
Roßmühle
Schillerstraße
Schwimmbadstraße
Siebenbauernhof
St.-Urban-Straße
Stadtmauergasse
Untere Hofstückstraße
Waldgasse
Weedgasse
Weinbachstraße
Weingasse
Weinbergstraße
Zone D2
An der Marlach
Bahnhofstraße (Parkzone VZ 314.1)
Fasanenweg
Finkenweg
Johannes-Mungenast-Weg (Parkzone VZ 314.1)
Kirschgartenstraße
Mandelring
Marktplatz (Parkzone VZ 314.1)
Spitalgasse (Parkzone VZ 314.1)
Turmstraße (Parkzone VZ 314.1)
Wassergasse
Neue Parkregelung - Verbandsgemeindeverwaltung und Finkenwegparkplatz
WICHTIGE INFORMATIONFÜR DIE ANLIEGERINNEN UND ANLIEGER
Neue Parkregelung – Verbandsgemeindeverwaltung und Finkenwegparkplatz
Ab den kommenden Wochen gilt mit Aufstellung der Parkautomaten an folgenden Parkplätzen eine neue Parkregelung:
Parkplatz der Verbandsgemeindeverwaltung
- Montag – Freitag: 3 € Tagesticket (24 Std.), 1. Stunde kostenfrei
- Samstag – Sonntag: 3 € Tagesticket (24 Std.)
Finkenwegparkplatz
- 3 € Tagesticket (24 Std.)
Die Tickets sind an den vor Ort aufgestellten Automaten erhältlich und gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu platzieren oder über Parkster zu buchen.
Änderungen und Anpassungen bleiben vorbehalten.
Straßenverzeichnis Parkzonen D1 und D2
Zone D1
Am Buhl'schen Park
Bassermann-Jordan-Straße
Bennstraße
Berliner Straße
Bleichstraße
Dalbergstraße
Deichelgasse
Dr.-Julius-Siben-Straße
Friedhofweg
Grottenmauergasse
Habergartenstraße
Heumarktstraße (Parkzone VZ 314.1)
Im Ringgarten
Kaisergarten
Kardinal-Wendel-Straße
Ketschauerhofstraße
Kirschgasse
Königsgarten
Königsgartenstraße
Leinhöhlweg
Mühltalstraße
Obere Hofstückstraße
Pfarrgasse
Platanenweg
Prälat-Hartz-Straße
Ringstraße
Roßmühle
Schillerstraße
Schwimmbadstraße
Siebenbauernhof
St.-Urban-Straße
Stadtmauergasse
Untere Hofstückstraße
Waldgasse
Weedgasse
Weinbachstraße
Weingasse
Weinbergstraße
Zone D2
An der Marlach
Bahnhofstraße (Parkzone VZ 314.1)
Fasanenweg
Finkenweg
Johannes-Mungenast-Weg (Parkzone VZ 314.1)
Kirschgartenstraße
Mandelring
Marktplatz (Parkzone VZ 314.1)
Spitalgasse (Parkzone VZ 314.1)
Turmstraße (Parkzone VZ 314.1)
Wassergasse
Bürgerinformation „Parken in der Stadt Deidesheim“
Am Donnerstag, 28.08.2025 fand im Ratssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim eine Informationsveranstaltung zum Thema Parken in der Stadt Deidesheim statt.
Die Präsentation ist unter folgendem Link einsehbar:
Bürgerinformationsveranstaltung Parkraumbewirtschaftung (PDF)
Deidesheim, Neuregelung des Parkens im Bereich Heckenackerweg, Niederkircher Straße und Steingasse
In den Straßen Heckenackerweg, Niederkircher Straße und Steingasse wird zeitnah eine Zone mit eingeschränktem Halteverbot eingerichtet.
Das Parken ist dort künftig nur noch in gekennzeichneten Flächen zulässig.
Begründung:
Durch die neue Regelung wird sichergestellt, dass Feuerwehr, Busverkehr und Müllabfuhr jederzeit ungehindert passieren können. Gleichzeitig wird die Verkehrssicherheit an Kreuzungen und Einmündungen verbessert, etwa durch freie Sichtachsen.
Parken bleibt weiterhin möglich – jedoch geordnet und dort, wo es den Verkehrsfluss und die Sicherheit nicht beeinträchtigt.
Deidesheim, Franz-von-Buhl-Straße wird Einbahnstraße
Die Franz-von-Buhl-Straße in Deidesheim wird zeitnah als Einbahnstraße ausgewiesen – befahrbar künftig nur noch von der Prinz-Rupprecht-Straße in Richtung Niederkircher Straße.
Hintergrund:
Die Straße ist in mehreren Bereichen so schmal, dass ein sicherer Begegnungsverkehr nicht möglich ist.
Die neue Regelung dient der Verkehrssicherheit, verbessert die Übersichtlichkeit und reduziert potenzielle Konfliktsituationen – insbesondere für Radfahrende, zu Fuß Gehende sowie Einsatz- und Entsorgungsfahrzeuge.
Änderung der Verkehrsregelung in der Böhlerstraße Meckenheim
Sehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner der Gemeinde Meckenheim,
die Ordnungsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim informiert Sie über die Änderung der Verkehrsregelung in der Böhlerstraße. Ziel dieser Maßnahme ist die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Die Umsetzung erfolgt in den kommenden Wochen durch den Landesbetrieb Mobilität (LBM).
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihre Ordnungsbehörde
Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim
Digitale Parkgebühren in Deidesheim:
Einführung von Parkster in mehreren Parkzonen
Die Stadt Deidesheim hat im Rahmen einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Verkehrslenkung Parkgebühren in ausgewählten Bereichen eingeführt. Die Abwicklung erfolgt dabei bequem und digital über die App Parkster, mit der Parkvorgänge einfach per Smartphone gestartet, verlängert oder beendet werden können - ganz ohne Parkscheinautomat oder Kleingeld.
Folgende Parkzonen sind ab sofort gebührenpflichtig:
- Bahnhof Ost (Zonencode 67136):
Tagespauschale: 3,00 € für 24 Stunden - Schwimmbad-Parkplatz (Zonencode 67135):
Tagespauschale: 3,00 € für 24 Stunden (2 Stunden kostenfrei)
Für Dauerkarteninhaber des Schwimmbads wird eine Saisonparkkarte für 40,00 € angeboten -
erhältlich direkt im Schwimmbad. - Sensentalparkplatz (Zonencode 67134):
Montag bis Freitag: 3,00 € Tagesticket (2 Stunden kostenfrei)
Samstag, Sonntag und an Feiertagen: 5,00 € Tagesticket (2 Stunden kostenfrei) - Mühltalparkplatz (Zonencode 67133):
Montag bis Freitag: 3,00 € Tagesticket (2 Stunden kostenfrei)
Samstag, Sonntag und an Feiertagen: 5,00 € Tagesticket (2 Stunden kostenfrei)
Bürgerfreundlich, digital, flexibel
Durch die Möglichkeit, die ersten zwei Stunden kostenfrei zu parken, möchten wir sicherstellen, dass Besorgungen, kurze Erledigungen oder Besuche weiterhin einfach und ohne zusätzliche Kosten möglich sind. Ebenso wurde mit der Saisonparkkarte für Inhaber einer Dauerkarte des Schwimmbades eine faire Lösung für treue Nutzerinnen und Nutzer des Bades geschaffen.
Die Nutzung der Parkster-App soll den Zugang zur Parkraumbewirtschaftung so komfortabel wie möglich gestalten - ohne Zettel, ohne Automat, aber mit voller Transparenz und Flexibilität.
Eine Erklärung zur Nutzung der Parkster-App finden Sie hier:
Parkster: So einfach funktionierts | Parkster
Für Rückfragen wenden Sie sich gerne per E-Mail an das Ordnungsamt:
ordnungsamt@vg-deidesheim.rlp.de
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung auf dem Weg zu einem geordneten, fairen und zukunftsfähigen Parkraummanagement in unserer Stadt.
Verkehrsinfo!
Liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen,
aufgrund des Ausbaus der Hintergasse in 67150 Niederkirchen, wird ab dem 5.2.2025 bis voraussichtlich 19.2.2025 die Hauptstraße Ecke Hintergasse halbseitig gesperrt. Dafür müssen leider die Parkflächen neben dem Kriegerdenkmal gesperrt werden. Durch die Enge der Fahrbahn wird eine beidseitige Ampelschaltung installiert.
Die Bushaltestellen in diesem Bereich, werden in dieser Zeit beidseitig in Höhe Hausnummer 63 versetzt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Kampagne „Garagenparken“
VG Deidesheim schließt sich der Kampagne „Garagenparken“ aus Mörfelden-Walldorf an
Mit der kreativen und humorvollen Plakat-Kampagne „Garagenparken“ setzt sich Mörfelden-Walldorf für das Parken in Garagen ein. Nun hat sich auch die VG Deidesheim als erste Verbandsgemeinde in der Region dieser Initiative angeschlossen. Die ansprechenden Motive eines Comic-Autos, das den verschiedenen Wetterbedingungen ausgesetzt ist, sollen Fahrzeughalter:innen motivieren, ihre Fahrzeuge häufiger in der Garage oder auf dem privaten Grundstück zu parken. Denn viele Kommunen stehen vor der Herausforderung eines erhöhten Parkdrucks und einer Vielzahl von parkenden Fahrzeugen am Straßenrand.
Gründe für das Parken in Garagen
Für Fahrzeughalter:innen:
- Schutz vor Witterungseinflüssen wie Regen, Hitze, Schnee und Hagel, was die Fahrzeugwartungskosten senken kann.
- Reduziertes Risiko von Diebstahl oder Vandalismus.
- Erhöhte Sicherheit für das Fahrzeug.
Für die Allgemeinheit:
- Freigabe von öffentlichen Parkplätzen, was die Parkplatzknappheit in Wohngebieten oder stark frequentierten Gegenden verringert.
- Erleichterter Zugang für Einsatzfahrzeuge wie Rettungsdienste oder Feuerwehr in Notfällen, was die Reaktionszeiten verbessert und potenziell Leben rettet.
- Reduzierung von Verkehrsstaus durch weniger Suchverkehr nach Parkplätzen.
- Verbesserte Ästhetik und Raumgestaltung in Wohngebieten durch weniger geparkte Fahrzeuge auf der Straße.
Unterstützen Sie die Aktion!
Die Frühling-, Sommer-, Herbst- und Winter-Motive können hier heruntergeladen werden. Wer möchte, kann sein Lieblingsmotiv ausdrucken und an seine Haustür, seinen Zaun oder die eigene Garage hängen, um die Aktion sichtbar zu unterstützen. Auch die Flyer sind auf unserer Homepage erhältlich und können ausgedruckt werden. Sie liegen in den Rathäusern kostenlos zur Mitnahme bereit. Fragen Sie einfach danach!
| Klicken Sie auf das jeweilige Bild, um zum Download zu gelangen: |
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| Vogel 2 |
Vogel 1 |
Sonne |
Schnee |
Regen |
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Verkehrskonzept Stadt Deidesheim
Pressemitteilung Umsetzung Verkehrskonzept und Verstärkte Kontrollen Deidesheim
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Inbetriebnahme der Parkautomaten
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit wird bekannt gegeben, dass voraussichtlich in der Kalenderwoche 48/49 die Parkautomaten in der Stadt Deidesheim an den Standorten Bahnhof Ost und am Schwimmbad in Betrieb genommen werden. Die Maßnahme dient der Einrichtung transparenter und nutzerfreundlicher Parkraumbewirtschaftung im öffentlichen Raum.
Bitte beachten:
Die Aufstellung erfolgt voraussichtlich innerhalb der genannten KW 48/49, die genauen Termine können je nach Witterung und örtlicher Gegebenheiten variieren.
Die Bedienung der Automaten erfolgt gemäß den einschlägigen Hinweisen vor Ort. In der Einführungsphase kann es zu kurzen Beeinträchtigungen kommen; wir bitten um Ihr Verständnis.
Gebühren:
- Schwimmbadparkplatz 3 € - 24h Ticket (2h frei)
- Bahnhof Ost 3 € - 24h Ticket
(Ein Pendlerticket ist für das Jahr 2026 vorgesehen)
Mit freundlichen Grüßen Verbandsgemeinde Deidesheim
Vollzug des Straßenverkehrsgesetzes,
Verkehrsrechtliche Anordnung gem. § 45 StVO
hier: 67146 Deidesheim, Kathrinenstraße / Im Kathrinenbild
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Verbandsgemeinde Deidesheim als zuständige Straßenverkehrsbehörde erlässt gemäß § 45 StVO folgende
verkehrsrechtliche Anordnung:
In der Kathrinenstraße wird nach dem Hotel & Gästehaus Deidesheim auf der rechten Seite ein Einbahnstraßenschild VZ 220-10 angebracht. Vor dem Parkplatz der Stadtwerke muss die Straßeneinfahrt durch VZ 267 verboten werden.
Die Straßeneinfahrt in das Kathrinenbild wird auf der rechten Seite mit einem Sackgassenschild (VZ 357) versehen.
Begründung:
In der Kathrinenstraße ist aufgrund der Enge der Straße ein Begegnungsverkehr nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Dies ist gerade im Falle eines Notfalls von großer Bedeutung. Unter Berücksichtigung der baulichen Begebenheiten der Straße ist hier keine Alternative möglich.
Der Stadtrat Deidesheim hat der Beschlussvorlage zugestimmt.
Änderung der Verkehrsregelung in der Heerstraße Meckenheim
Sehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner der Gemeinde Meckenheim,
die örtliche Ordnungsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim hat auf Antrag des Ortsgemeinderates eine Änderung der Verkehrsregelung in der Heerstraße angeordnet.
Die Änderungen im Überblick:
- Die Parkplätze in Höhe des katholischen Kindergartens werden von der rechten auf die linke Straßenseite verlegt.
- Die Einbahnstraßenregelung wird ab der Ecke Wiesenstraße neu festgelegt.
- Verkehrsteilnehmer, die aus Richtung L 519 kommen, können die Heerstraße künftig über die Wiesenstraße, Gartenstraße und Haßlocher Straße erreichen.
Ziel dieser Maßnahme ist es, den Verkehrsfluss in diesem Bereich zu verbessern und gleichzeitig die Verkehrssicherheit insbesondere im Umfeld des Kindergartens zu erhöhen.
Wir bitten um Beachtung und danken für Ihr Verständnis.
Ihre Ordnungsbehörde