Bekanntmachungen
Aktuelles aus der Bauabteilung - FB II
Bauanträge
Hinweis: Bauantrag erforderlich bei Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung
Die Verbandsgemeinde Deidesheim weist darauf hin, dass für die Umnutzung in eine Ferienwohnung / ein Ferienhaus ein Bauantrag erforderlich ist. Darüber hinaus sind steuerliche und abgabenrechtliche Pflichten zu beachten.
Was ist eine Ferienwohnung?
Als Ferienwohnung gilt Wohnraum, der nicht dauerhaft, sondern zeitweise an wechselnde Gäste zu Erholungszwecken vermietet wird. Die Nutzung unterscheidet sich damit von klassischem Dauerwohnraum – sowohl in baurechtlicher Hinsicht als auch im Hinblick auf Nachbarschaft und Infrastruktur.
§ 13a BauNVO definiert Ferienwohnungen wie folgt: Räume oder Gebäude, die einem ständig wechselnden Kreis von Gästen gegen Entgelt vorübergehend zur Unterkunft zur Verfügung gestellt werden und die zur Begründung einer eigenen Häuslichkeit geeignet und bestimmt sind, gehören […] in der Regel zu den nicht störenden Gewerbebetrieben.
Genehmigungspflicht beachten
Wer seine Wohnung oder Teile seines Hauses gewerblich als Ferienwohnung nutzen möchte, muss dies rechtzeitig beim zuständigen Bauamt anzeigen.
Da es sich nicht mehr um eine reine wohnliche Nutzung im Sinne der Bauordnung handelt, ist eine formelle Nutzungsänderung in Form eines Bauantrages notwendig.
Ein Bauantrag ist u.a. erforderlich, wenn:
- Sich die Nutzungsart ändert
- Räume dauerhaft dem Wohnungsmarkt entzogen werden,
- bauliche Änderungen vorgenommen werden (z. B. Einbau separater Eingänge, Küchen oder Bäder),
- mehrere Ferienwohnungen in einem Gebäude entstehen sollen,
- sich die Nutzung auf Nachbarn oder die Umgebung auswirken kann (z. B. durch erhöhtes Verkehrsaufkommen oder Lärm)
Warum ist eine Genehmigung notwendig?
Die Prüfung dient unter anderem:
- der Einhaltung von Brandschutz- und Sicherheitsvorgaben,
- dem Schutz der Wohnnutzung in Wohngebieten,
- der geordneten städtebaulichen Entwicklung,
- und der Vermeidung von Konflikten mit Anwohnern.
Tourismussteuer und Gästebeitrag (betrifft nur die Stadt Deidesheim)
Neben der baurechtlichen Genehmigungspflicht sind folgende Punkte zu beachten:
Tourismussteuer
- Die Stadt Deidesheim erhebt jährlich für die Tourismuswerbung und für die Herstellung, den Betrieb und die Unterhaltung der ganz oder teilweise touristischen Zwecken dienenden Einrichtungen sowie für die zu diesen Zwecken durchgeführten Veranstaltungen einen Tourismusbeitrag
- Beitragspflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen sowie nicht- oder teilrechtsfähige Personenvereinigungen, denen aufgrund des Tourismus im Erhebungsgebiet unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden
Gästebeitrag
- Vermieter*innen sind verpflichtet, für ihre Gäste den Gästebeitrag abzuführen. Dies gilt auch bei gelegentlicher oder kurzfristiger Vermietung.
- ist von allen Personen zu entrichten, die im Gemarkungsgebiet der Stadt Deidesheim Unterkunft nehmen, ohne dort eine Hauptwohnung zu haben und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Einrichtungen und zur Teilnahme an den Veranstaltungen geboten wird.
- Er beträgt zurzeit 2,50 € je Person und Aufenthaltstag
Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Vermietung beim Bauamt der Verbandsgemeinde Deidesheim, welche Unterlagen für einen Bauantrag für Ihre geplante Ferienwohnung notwendig sind.
Die Vermietung von Ferienwohnungen ist nur mit einer gültigen Baugenehmigung zulässig.
Die Nutzung ohne entsprechende Genehmigung kann baurechtliche Konsequenzen und Bußgelder nach sich ziehen.
Alle, die Unterkünfte vermieten oder Übernachtungsmöglichkeiten bieten und es bisher versäumt haben, diese ordnungsgemäß anzumelden und genehmigen zu lassen, müssen dies unverzüglich nachholen.
Bei Fragen stehen Ihnen das Bauamt sowie das Steueramt gerne zur Verfügung.
Nutzung von Garagen
Die Zweckbestimmung von Garagen ist das Abstellen von Kraftfahrzeugen (§ 47 Abs. 9 LBauO). Das bedeutet: Wer eine Garage errichtet, der darf diese auch nur als solche nutzen. Eine Nutzung der Garage, zum Beispiel als Büro oder Abstellkammer, ist nicht erlaubt.
Was darf gelagert werden?
Neben Kraftfahrzeugen, dürfen Dinge gelagert werden, die zu diesem KFZ gehören. Darunter fallen Reifen, Dachgepäckträger und Dachboxen oder Wagenheber. Aber auch Betriebsstoffe wie Frostschutzmittel, Motoröl oder Scheibenreiniger dürfen dort fachgerecht gelagert werden, wenn sie „haushaltsübliche Mengen“ nicht überschreiten.
Was ist nicht erlaubt?
Eine Garage darf nicht zu einem Büro, Gästezimmer, Partyraum oder zu einer Abstellkammer umfunktioniert werden. Darin ist eine verbotene „Zweckentfremdung“ zu sehen. Aus Sicherheitsgründen dürfen auch Gegenstände wie Gasgrill oder Gasflaschen sowie sonstige gefährliche, explosive und brennbare Stoffe nicht eingelagert werden. Auch eine Hobbywerkstatt darf nicht in eine Garage betrieben werden. Je nach Umfang kann sie als „unzulässige Nutzung“ untersagt werden - selbst, wenn sie nur dafür eingerichtet worden ist, an dem eigenen Auto zu schrauben. Entscheidend ist, dass die Garage ohne große Aufräumarbeiten mit dem Auto als Stellplatz genutzt werden kann.
Bauleitpläne
Bebauungsplan »Waldkindergarten« der Stadt Deidesheim
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Bebauungsplan „Waldkindergarten“ der Stadt Deidesheim
a) Beschluss zur Änderung des Geltungsbereichs
Der Stadtrat Deidesheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.03.2025 den formalen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Waldkindergarten“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 3 BauGB gefasst.
Im Zuge der weiteren Planung hat sich herausgestellt, dass der ursprünglich beschlossene Umgriff des Bebauungsplanes reduziert werden kann.
Der Stadtrat Deidesheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.10.2025 den Beschluss gefasst den Planungsumgriff gemäß nachstehender Beschreibung zu ändern.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine rd. 970 m² große Teilfläche des Flurstücks Fl.Nr. 5920.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird begrenzt:
- im Norden durch eine Linie vom Knickpunkt in der westlichen bzw. südwestlichen Grenze des Flurstücks 1504 zu einem Punkt, an dem sich eine Linie 40 m westlich der westlichen Grenze des Flurstücks 1504 mit dem östlichen Rand eines bestehenden Fahrwegs schneidet,
- im Osten durch das Grundstück Flurstücks-Nummer 1504 sowie eine Teilfläche der Gemarkungsgrenze Ruppertsberg und dort das Grundstück Flurstücks-Nummer 4863 sowie Teilflächen der Flurstücks-Nummer 4858, im Süden durch eine Teilfläche der Gemarkungsgrenze Ruppertsberg und dort das Grundstück Flurstücks-Nummer 4857,
- im Westen durch Teilflächen der Flurstücks-Nummer 5920 (unbefestigter Fahrweg und Waldfläche).
ohne Maßstab
Die Änderung des Geltungsbereichs wird hiermit ortüblich bekanntgemacht.
b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplanentwurf „Waldkindergarten“ der Stadt Deidesheim
Nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig an der Bauleitplanung zu beteiligen.
Hierbei sind die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der vorgesehenen Planung darzulegen und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit steht der Entwurf des Bebauungsplanes mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung einschließlich Umweltbericht in der Zeit vom17.11.2025 bis einschließlich 19.12.2025 auf der Homepage der Verbandsgemeinde Deidesheim unter
zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Ergänzend dazu besteht die Möglichkeit, den Planungsentwurf bei der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim, Am Bahnhof 5, 67146 Deidesheim, Bauabteilung – Zimmer 1.1 – von montags bis freitags, während der folgenden Dienstzeiteneinzusehen:
Montag bis Freitag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
zusätzlich montags 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu der planerischen Konzeption schriftlich oder elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@vg-deidesheim.rlp.de abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
- PDF-Datei: 835 kB
- PDF-Datei: 136 kB
- PDF-Datei: 2.5 MB
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gez. |
Teiländerung des Flächennutzungsplans »Waldkindergarten«
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Teiländerung des Flächennutzungsplans „Waldkindergarten“
a) Beschluss zur Änderung des Geltungsbereichs
Der Verbandsgemeinderat Deidesheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03.04.2025 den formalen Aufstellungsbeschluss für die Teiländerung des Flächennutzungsplans
„Waldkindergarten“ auf Gemarkung Deidesheim gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 3 BauGB gefasst.
Im Zuge der weiteren Planung hat sich herausgestellt, dass der ursprünglich beschlossene Umgriff der Flächennutzungsplanänderung reduziert werden kann.
Der Verbandsgemeinderat Deidesheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.10.2025 den Beschluss gefasst den Planungsumgriff gemäß nachstehender Beschreibung zu ändern.
Der Geltungsbereich der Teiländerung des Flächennutzungsplans „Waldkindergarten“ liegt in der Gemarkung der Stadt Deidesheim und umfasst eine rd. 970 m² große Teilfläche des Flurstücks Fl.Nr. 5920.
Der Geltungsbereich der Teiländerung des Flächennutzungsplans wird begrenzt:
- im Norden durch eine Linie vom Knickpunkt in der westlichen bzw. südwestlichen Grenze des Flurstücks 1504 zu einem Punkt, an dem sich eine Linie 40 m westlich der westlichen Grenze des Flurstücks 1504 mit dem östlichen Rand eines bestehenden Fahrwegs schneidet,im Osten durch das Grundstück Flurstücks-Nummer 1504 sowie eine Teilfläche der Gemarkungsgrenze Ruppertsberg und dort das Grundstück Flurstücks-Nummer 4863 sowie Teilflächen der Flurstücks-Nummer 4858,
- im Süden durch eine Teilfläche der Gemarkungsgrenze Ruppertsberg und dort das Grundstück Flurstücks-Nummer 4857,
- im Westen durch Teilflächen der Flurstücks-Nummer 5920 (unbefestigter Fahrweg und Waldfläche).
ohne Maßstab
Die Änderung des Geltungsbereichs wird hiermit ortüblich bekanntgemacht.
b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Entwurf der Flächennutzungsplanteiländerung „Waldkindergarten“
Nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig an der Bauleitplanung zu beteiligen.
Hierbei sind die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der vorgesehenen Planung darzulegen und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit steht der Entwurf der Teiländerung
des Flächennutzungsplanes mit der Begründung einschließlich Umweltbericht in der Zeit
vom 17.11.2025 bis einschließlich 19.12.2025 auf der Homepage der Verbandsgemeinde Deidesheim unter
zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Ergänzend dazu besteht die Möglichkeit, den Planungsentwurf bei der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim, Am Bahnhof 5, 67146 Deidesheim, Bauabteilung – Zimmer 1.1 – von montags bis freitags, während der folgenden Dienstzeiten
einzusehen:
Montag bis Freitag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
zusätzlich montags 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu der planerischen Konzeption schriftlich oder elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@vg-deidesheim.rlp.de abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist
die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
- PDF-Datei: 842 kB
- PDF-Datei: 1.9 MB
gez.
Dieter Dörr
Bürgermeister
Bebauungsplan „Östlich des St. - Martinsweges (D5)“ der Stadt Deidesheim
Hier finden Sie den rechtskräftigen Bebauungsplan der Verbandsgemeinde Deidesheim:
- PDF-Datei: 1.8 MB
- PDF-Datei: 12.3 MB
- PDF-Datei: 2.8 MB
- PDF-Datei: 3.2 MB
Widmungsverfügungen
Widmungsverfügung für Straßen- und Verkehrsflächen in Deidesheim
Die nachfolgenden Straßen- und Verkehrsflächen in Deidesheim werden mit sofortiger Wirkung als Gemeindestraßen für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
Widmungsverfügung
Aufgrund des Beschlusses des Stadtrates Deidesheim vom 04.10.2022 werden folgende Straßen in Deidesheim gem. § 36 des Landesstraßengesetzes Rheinland-Pfalz (LStrG) in der derzeit geltenden Fassung im Sinne von § 3 Nr. 3 a LStrG mit sofortiger Wirkung als Gemeindestraßen für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
Die Widmung erstreckt sich für folgende Grundstücke in der Gemarkung Deidesheim:
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Straße |
Straße, Gehwege, Parkplätze und Fußwege Flurstücksnummer |
Bis zum Ende der Bebauung/ Erschließung FlSt.Nr. |
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Am Bahnhof |
721/8, 723/2 |
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Am Buhl´schen Park |
573/9, 573/22 |
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Am Weinbach |
3326/6 |
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An der Marlach |
667/27, 667/10, 662/23, 662/31, 657/3 |
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Appengasse |
4750/90, 4750/73, 4750/15, 3131/4, 3148/7, 3148/8, 3143/17 |
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Baccusweg |
3178/7 |
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Bahnhofstraße |
721/12, 702/7, 704/27 |
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Bassermann-Jordan-Straße |
1405/1, 1418/9 |
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Bennstraße |
464/3, 480/3, 497/9 |
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Berliner Straße |
1368/3, 1491/5 |
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Bgm.-Oberhettinger-Straße |
3184/2, 3192/2, 3220/1, 3314/21, 3314/22, 3201/55 , 3191/2 |
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Bleichstraße |
447/7, 447/9, |
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Burggasse |
6/3, 6/7, 6/9, 22/90, |
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Burgunderweg |
3174/8, 3179/28, 3174/5 |
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Dalbergstraße |
545 |
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Deichelgasse |
564/2 |
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Dr.-Julius-Siben-Straße |
628/8, 628/9 |
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Fasanenweg |
714/14 |
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Finkenweg |
4750/64, 701/6, 4750/56, 4750/55, 704/6, 701/10,702/4 |
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Franz-von-Buhl-Straße |
730/9 |
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Friedhofweg |
479/5 |
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Georg-von-Bach-Straße |
3027/20 |
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Grottenmauergasse |
22/8 |
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Habergartenstraße |
1368/5, 520/5, 573/29 |
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Heckenackerweg |
756/33, 756/32, 756/34, 756/35 |
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Heumarktstraße |
22/114, 208/4 |
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Im Gemminger |
3201/97 |
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Im Hassert |
3201/47, 3201/71 |
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Im Hohen Acker |
3318/2, 3326/43, 3332/1, 3303/12, (3303/11 Teilbereich Brücke beim Weinbachgraben, Verlängerung der Straße „Im Hohen Acker“) |
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Im Kathrinenbild |
3020/2, 4750/47, 4750/57 |
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Im Kränzler |
3201/89 |
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Im Linsenbusch |
3201/111, 3173/21, 3174/29, 3324/8, 3326/22, 3326/23, 3326/4, 3327/4, 3174/19 |
3131/8 |
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Im Ringgarten |
540/5, 542/3 |
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Im Unteren Grain |
772/2 |
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In der Türkengewann |
3191/14 |
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Johannes-Mungenast-Weg |
436/16 |
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Kaisergarten |
3708/8 |
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Kardinal-Wendel-Straße |
1324/41 |
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Kastanienweg |
2991/15 |
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Kathrinenstraße |
3020/4 |
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Ketschauerhofstraße |
22/12 |
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Kirschgartenstraße |
436/19, 716/38 |
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Kirchgasse |
22/110, 211/5 |
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Königsgarten |
628/13, 443 |
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Königsgartenstraße |
442, 628/12 |
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Küferweg |
3174/33 |
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Langenböhl |
3201/44 |
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Leinhöhlweg |
6001 |
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Mandelring |
651/2, 651/24 |
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Marktplatz |
22/104 |
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Mühltalstraße |
1453/1, 1324/39 |
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Niederkircher Straße |
3708/17, 3708/22, 3708/19, 3708/26, 3007/2, 3010/19, 3010/6, 3010/7,3010/8, 3027/5, 3032/6, 744/2, 787/3, 734/5, 734/8, 736/3, 738/8, 743/5, 787/4, 755/7, 755/8, 787/2 |
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Obere Hofstückstraße |
785/9, 1343/7, 1355/10 |
613/2 |
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Pfarrgasse |
22/101, 22/93 |
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Platanenweg |
479/4 |
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Portugieserweg |
3174/34 |
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Prälat-Hartz-Straße |
1324/43 |
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Prinz-Rupprecht-Straße |
3708/18, 729/13 |
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Rennpfad |
3201/90 |
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Rieslingweg |
3149/16, 3327/2, 3174/30, 3174/31, 3174/32, 3177/1, 3179/46, 3183/43 |
3331/1 |
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Ringstraße |
785/16 |
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Roßmühle |
22/27, 176, 185/1, 185/2 |
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Schillerstraße |
1368/4 |
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Schloßstraße |
22/18, 423 |
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Schloßwiese |
3144/17, 3149/27, 4750/82, 679/2, 672/5, 672/7, 673/3, 673/8, 675/10, 675/7, 678/1, 4750/77, 4750/82 |
|
|
Schwimmbadstraße |
6009/1, 6009/2, 1298/1, (1298 bis zum westlichen Ende des Anwesens Schwimmbadstraße 21) |
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Silvanerweg |
3179/14, 3179/55, 3179/42 |
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Sonneneck |
3201/93, 3204/2 |
|
|
Spitalgasse |
22/95, 22/96, 22/97 |
|
|
St.-Martinsweg |
2980/14, 2978/4 |
|
|
St.-Urban-Straße |
1345/7 |
|
|
Stadtmauergasse |
22/14 |
|
|
Steingasse |
756/24, 756/43, 756/22, 756/39, 756/38, 755/6, 756/42, 756/41, 756/40 |
|
|
Traminerweg |
3179/25, 3178/3 |
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Turmstraße |
54, 22/5 |
|
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Untere Hofstückstraße |
623/10 |
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Vogelsang |
3179/19, 3191/9, 3192/3 |
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Waldgasse |
603/40 |
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Wassergasse |
714/15 |
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Weedgasse |
22/9 |
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Weinbachstraße |
1420/3 |
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Weingasse |
22/15 |
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Weinstraße |
3708/24, 6/2, 211/5, 22/107, 22/109, 22/112, 755/8, 760/4, 729/15, 3708/19, 787/2, 22/91, 633/4 |
|
|
Wiesenweg |
3220/15 |
|
|
Winzerweg |
3174/18 |
|
|
Zyriakusweg |
3179/22 |
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim, Am Bahnhof 5, 67146 Deidesheim einzulegen. Der Widerspruch kann auch bei der
Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Kreisrechtsausschuss, Philipp-Fauth-Str. 11, 67098 Bad Dürkheim eingelegt werden.
Die Widerspruchsfrist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch vor dem Ablauf der Monatsfrist bei einer dieser Behörden vorliegt.
Widmungsverfügung Wohnmobilstellplatz Meckenheim
Der Wohnmobilstellplatz bei der Sportanlage Meckenheim wird mit sofortiger Wirkung als Gemeindefläche für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
Widmungsverfügung
Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates Meckenheim vom 09.05.2022 wird die Fl. Nr. 2913/9 Wohnmobilstellplatz in Meckenheim gem. § 36 des Landesstraßengesetzes Rheinland-Pfalz (LStrG) in der derzeit geltenden Fassung im Sinne von § 3 Nr. 3 LStrG mit sofortiger Wirkung als Gemeindefläche für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei
der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim, Am Bahnhof 5, 67146 Deidesheim einzulegen.
Der Widerspruch kann auch bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Kreisrechtsausschuss, Philipp-Fauth-Str. 11, 67098 Bad Dürkheim eingelegt werden.
Die Widerspruchsfrist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch vor dem Ablauf der Monatsfrist bei einer dieser Behörden vorliegt.
Widmungsverfügung Großgasse Meckenheim - Änderung
Widmungsverfügung
Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates Meckenheim vom 09.05.2022 wird nach § 36 des Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz LStrG in der derzeit geltenden Fassung im Sinne von § 3 Nr. 3 LStrG mit sofortiger Wirkung
der westliche Teilbereich aus der Wegefläche „Großgasse“ Flurstück-Nr. 3192/23 bis zur Verlängerung der Ostgrenze des Grundstücks Flurstück-Nr. 3179/4 als Gemeindestraße / öffentliche Verkehrsfläche für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
Der Bereich östlich der Abgrenzung verbleibt als Wirtschaftsweg.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei
der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim, Am Bahnhof 5, 67146 Deidesheim einzulegen.
Der Widerspruch kann auch bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Kreisrechtsausschuss, Philipp-Fauth-Str. 11, 67098 Bad Dürkheim eingelegt werden.
Die Widerspruchsfrist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch vor dem Ablauf der Monatsfrist bei einer dieser Behörden vorliegt.
Widmungsverfügung für Straßen- und Verkehrsflächen in Meckenheim
Die nachfolgenden Straßen- und Verkehrsflächen in Meckenheim werden mit sofortiger Wirkung als Gemeindestraßen für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
Widmungsverfügung
Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates Meckenheim vom 29.11.2021 werden folgende Straßen in Meckenheim gem. § 36 des Landesstraßengesetzes Rheinland-Pfalz (LStrG) in der derzeit geltenden Fassung im Sinne von § 3 Nr. 3 LStrG mit sofortiger Wirkung als Gemeindestraßen für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
Die Widmung erstreckt sich für folgende Grundstücke in der Gemarkung Meckenheim:
| Straße | Straße/Gehwege Flurstücksnummer | Parkplätze FlSt.Nr. | Fußwege FlSt.Nr. | Fahrweg bis zum Ende der Erschließung FlSt.Nr. |
|---|---|---|---|---|
| Albert-Schweitzer-Straße |
4154/8, 4075/3, 3467/2, 4063/2 | |||
| Alte Ziegelei | 3924/17 | |||
| Am Obstmarkt | 3192/38, 4076/36, 4067/5, 4067/7, 4076/35, 4063/3 | |||
| Auf der Höhe |
734/24, 758/2 | 734/45 | 764/4 | |
| Bahnhofstraße |
3192/27, 3170/47,320/5 | |||
| Blütenstraße |
822/14 | |||
| Brunnengasse |
54/16 | |||
| Eichengasse |
102/3 | 166, 165, 2921/4, 144, 144/2 | 29/1 | |
|
Freiheitsstraße |
4089/22 |
|||
|
Gartenstraße |
778/7 |
|||
|
Georg-Feil-Straße |
2083/4 |
|||
|
Grabenstätter Weg |
7810, 7811 |
7812 |
||
|
Großgasse |
3192/25, 3170/51, 3192/23 |
|||
|
Haßlocher Straße |
725/10, 721/8 |
|||
|
Hauptstraße |
487/10, 2921/6, 1492/6, 3153/9, 58/2, 840/22, 840/23, 840/24, 840/25, 840/26, 840/27, 840/28, 840/29 |
500/11 |
7813 |
47 |
|
Heerstraße |
543/8, 7808, 7809 |
650/7 |
||
|
Im hohen Weg |
3128/72 |
|||
|
Im Kirchgarten |
260/4 |
|||
|
Im kleinen Sand |
3904/15, 3904/14, 3924/8, 3904/53 |
|||
|
Im langen Satz |
808/10, 798/9 |
|||
|
In den Almen |
2094/2 |
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In der Froschau |
2095/3, 2099/1, 271/5 |
256/8 |
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In der Ölkelter |
7782 |
7781 |
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Johann-Jakob-Rieger-Straße |
2089/2 |
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Kirchgasse |
54/10, 54/9 |
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Kleppergasse |
54/20 |
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Kreuzpfad |
54/8 |
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Lugny-Allee |
3128/73 |
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Raiffeisenstraße |
650/3, 650/9, 7773 |
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Ramberg I |
54/22, 398/1 |
386/1 |
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Rödersheimer Straße |
2114/1, 2114/5, 3128/56, 2114/6,2114/4, 2193/9, 2913/5, 2913/3, 2914/31, 2914/32 |
2914/26 |
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Sandgasse |
54/15, 348/3, 348/5 |
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Schulstraße |
712/7 |
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Silcherstraße |
4075/1, 4076/6 |
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Weinbergstraße |
840/12 |
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Wiesenpfad |
7791 |
617/8 |
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Wiesenstraße |
687/4, 7790 |
7789 |
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Zuckerbirnengasse |
4141/2 |
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim, Am Bahnhof 5, 67146 Deidesheim einzulegen.
Der Widerspruch kann auch bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Kreisrechtsausschuss, Philipp-Fauth-Str. 11, 67098 Bad Dürkheim eingelegt werden.
Die Widerspruchsfrist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch vor dem Ablauf der Monatsfrist bei einer dieser Behörden vorliegt.
Umlegungspläne
Bekanntmachung über die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans "Östlich des St.-Martinsweges"
- PDF-Datei: 344 kB
Weitere Bekanntmachungen
Erneuerung der Eisenbahnüberführung Deidesheim / Ruppertsberg
Information zu Bauarbeiten
Erneuerung der Eisenbahnüberführung EÜ Deidesheim über die Straße
„Im Diedel“ in Deidesheim / „Obergasse“ in Ruppertsberg
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die Arbeiten zur Erneuerung der Eisenbahnüberführung über die Straße „Im Diedel“ in Deidesheim/„Obergasse“ in Ruppertsberg schreiten kontinuierlich voran.
Das Brückenbauwerk wurde erfolgreich eingeschoben.
Derzeit finden die Restarbeiten, Straßen- und Gehwegarbeiten sowie Böschungs- und Bepflanzungsarbeiten, der Baumaßnahme statt.
Die Öffnung der Straße „Im Diedel“ in Deidesheim / „Obergasse“ in Ruppertsberg erfolgt voraussichtlich Anfang Dezember.
Die Deutsche Bahn dankt im Voraus für Ihr Verständnis für etwaige entstehende Unannehmlichkeiten im Zuge der notwendigen Maßnahme.
Fragen und Nachrichten gerne an: bahnbruecke-deidesheim@deutschebahn.com
Ihre Deutsche Bahn
im November 2025
Breitbandkabelverlegung Bautätigkeit in der Verbandsgemeinde
Eigenwirtschaftlicher Breitbandausbau der Telekom/Glasfaser Plus:
Mit witterungsbedingten Pausen geht der Tiefbau zur Breitbandkabelverlegung im westlichen Teil von Deidesheim weiter voran.
Ein konkreter Freischaltungstermin steht noch nicht fest.
Die provisorischen Schotterstrecken werden asphaltiert, wenn die Witterung dies zulässt und die Tiefbaufirma Ihre Asphaltkolonne für Deidesheim eintaktet.
Telekom/Glasfaser Plus - eigenwirtschaftlicher Ausbau in Deidesheim
Oberflächenreparaturen in der Innenstadt von Deidesheim starten in KW 40
ab Kalenderwoche 40 wird mit den Reparaturarbeiten der Oberflächen in der Innenstadt begonnen.
Die Arbeiten betreffen jene Bereiche, die im Zuge der eigenwirtschaftlichen Glasfaser- und Tiefbaumaßnahmen in Deidesheim geöffnet wurden. Schritt für Schritt werden diese Oberflächen instandgesetzt und fachgerecht verschlossen. Ziel ist es, bis zum Wintereinbruch sämtliche offenen Stellen in den Straßen und Gehwegen zu beseitigen und so die Beeinträchtigungen für Anwohner und Besucher zu minimieren.
Während der Arbeiten kann es stellenweise zu Einschränkungen im Straßenverkehr sowie im Gehwegbereich kommen.
Die ausführenden Firmen sind bemüht, die Belastungen für Anwohner und Gewerbetreibende so gering wie möglich zu halten.
Wir danken allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis und ihre Geduld.
Bei folgender Adresse können Sie Ihre persönlichen Anliegen wie Mängel oder Schäden melden:
Glasfaser Plus Callcenter 0800 331000 oder
glasfaserplus.atlassian.net/service
Es informiert Sie die Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim
Aktuell wird in Deidesheim das eigenwirtschaftliche Netz der Telekom/Glasfaser Plus gebaut.
Der Tiefbau erfolgt abschnittsweise zunächst von Osten her Richtung Zentrum, dann im Zentrum und nachfolgend im westlichen Ring um Deidesheim.
Die Asphaltierung der provisorisch geschlossenen Aufbruchflächen im Asphalt erfolgt zusammen gefaßt gegen Ende der Gesamtmaßnahme, bzw. in größeren Teilabschnitten.
Telekom Glasfaserplus Medieninformation
Spatenstich für den Glasfaserausbau in Deidesheim
Die Tiefbaufirma Ellin Line wird im Auftrag der Telekom/Glasfaser Plus in den kommenden Wochen die Fertigstellung der provisorischen Oberflächen in Asphaltbauweise in Deidesheim ausführen. Mit punktuellen Einschränkungen ist zu rechnen. Wir bitten Sie die entsprechende Beschilderung zu beachten.
Unabhängig davon erfolgen in Deidesheim noch die verbliebenen Tiefbauarbeiten zur Breitbandkabelverlegung.
Breitband Meckenheim und Sperrungen
Eigenwirtschaftlicher Breitbandausbau der Deutschen Glasfaser:
Die Tiefbaufirma Libra wird im Auftrag der Deutschen Glasfaser in den kommenden Wochen die Fertigstellung der provisorischen Oberflächen in Asphaltbauweise in Meckenheim ausführen. Mit punktuellen Einschränkungen ist zu rechnen. Wir bitten Sie die entsprechende Beschilderung zu beachten.
Die Deutsche Glasfaser informiert, dass das Breitbandnetz frei geschaltet ist.
Die restlichen bereits beauftragten Hausanschlüsse werden baulich fertig gestellt und danach Zug um Zug freigeschaltet. Dafür meldet sich die bauausführende Firma Libra telefonisch mehrmals bei den Kunden, um Termine zu vereinbaren.
Für Rückfragen bei der Firma Libra melden Sie sich bitte unter Tel. 02552 9279800 oder per Mail unter info@libra-gmbh.com
Neue Kunden können im Rahmen eines Nachanschlussverfahrens zu den Vertragsbedingungen der Deutschen Glasfaser noch berücksichtigt werden. Deutsche Glasfaser Bau-Hotline unter 02861-89060940 www.deutsche-glasfaser.de
Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim
Fachbereich 2 -Natürl. Lebensgrundlagen & Bauen
Inexio Förderprojekt des Landkreises Bad Dürkheim in der VG Deidesheim
Geförderter Breitbandausbau von Inexio in der Verbandsgemeinde Deidesheim
Die von Inexio beauftragte Firma DK Bau aus Duisburg arbeiten weiter an der Fertigstellung des Breitbandnetzes in der VG Deidesheim.
Aufgrund von Tiefbaufirmenwechseln werden vereinzelt noch bauliche Lückenschlüsse notwendig.
Teilweise ist das Lichtsignal bereits in den Hauptverteilern der Orte angekommen.
Parallel dazu werden die Hausanschlüsse fertig gebaut und sind vereinzelt bereits frei geschaltet, z.B. in Niederkirchen.
Hierfür kommt die Firma DK Bau auf die Eigentümer zu zwecks Terminen vor Ort.
In Deidesheim und Meckenheim wurden Anschlüsse von Inexio ja nur entlang der Durchgangsstrecken der Breitbandverlegung angeboten, in Forst, Niederkirchen und Ruppertsberg im gesamten Ort.
Bitte beachten Sie, dass im Förderprojekt von Inexio aktuell keine kostenfreien Hausanschlüsse mehr vertraglich realisiert werden können.
Grundlage zum kostenfreien Bau der Hausanschlüsse waren die bereits vor Jahren abgeschlossenen Hausanschlussverträge mit Inexio über das Förderprojekt der Kreisverwaltung Bad Dürkheim.
Bei Rückfragen zu vertraglichen Angelegenheiten können Sie sich an die von Inexio beauftragte Projektleitung des Ingenieurbüros Welsch wenden: o.heckert@ingenieurbuero-welsch.de
Bei Rückfragen zu baulichen Angelegenheiten können Sie sich an die von Inexio beauftragte Tiefbaufirma DK Bau wenden: mert.yaman@dk-tiefbau.de
FAQ - Fragen und Antworten
FAQ - Fragen und Antworten
FAQ - Fragen und Antworten
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Was ist der Breitbandausbau?
Breitbandausbau bedeutet, dass ein leistungsstarkes Telekommunikationsnetz (Telefonnetz) errichtet wird. Es werden zum Ausbau neue Kabel (Glasfaserkabel) bis zum Haus verlegt.
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Was wird gebaut?
Im Projekt des Landkreises Bad Dürkheim wird ein neues, vom bestehenden Telefonnetz unabhängiges Glasfasernetz gebaut. Die Glasfaser wird dabei bis ins Haus gelegt. Diesen Ausbau nennt man FTTB.
- Wann ist ein Hausanschluss fertig?
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Ein Hausanschluss ist fertig, wenn der APL – Kasten (Grauer Kasten) sitzt sowie nebendran der Fibertwistsockel ( Kleine weißgraue Platte) mit dem APL verbunden ist!
Der APL muss ebenfalls durch das kleine farbliche Röhrchen mit Glasfaser verbunden sein! Siehe hierzu ein Musterfoto!
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- Wie erhalten die Bürgerinnen und Bürger Infos zur Freischaltung?
Der Kunde wird postalisch von Inexio über die Portierung / Freischaltung informiert!
- Wie erhalten die Bürgerinnen und Bürger Infos zur Freischaltung?
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Was heißt FTTC / FTTB / FTTH?
Dies sind Abkürzungen für englische Begriffe. „FTTx„ steht für „fiber to the“ und bedeutet so viel wie die Glasfaser bis zum …
Das „C“ steht für curb und bedeutet so viel wie Bordstein. Gemeint ist der Bau des Glasfasernetzes bis zum Verteilerschrank (grauer Kasten am Gehweg).
Das „B“ steht für building und bedeutet Haus. Gemeint ist der Bau des Glasfasernetzes bis ins Haus. Dies wird im Landkreisprojekt garantiert.
Das „H“ steht für home und bedeutet, dass die Glasfaser bis in die einzelne Wohnung gelegt wird; also die Verkabelung im Haus.
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Was ist das Projekt des Landkreises?
Im Projekt des Landkreises wird ein neues Glasfasernetz mit neuen Anschlüssen bis ins Haus gebaut. Das Netz wird durch öffentliche Gelder des Bundes, des Landes und der Gemeinden bezuschusst.
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Wieso baut der Landkreis ein neues Netz?
Der Landkreis möchte seinen Einwohnerinnen und Einwohnern ein möglichst flächendeckendes und gutes Breitbandnetz bieten. Über das Telekommunikationsnetz werden zunehmend mehr Dienste, wie Telefonie, Internet und Fernsehen mit immer höheren Datenvolumen von den Einwohnerinnen und Einwohnern abgefragt. Hierzu werden in einem ersten Schritt – entsprechend den Regeln des Bundes – alle unterversorgten Bereiche an ein neues Glasfasernetz angeschlossen.
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Wer baut für den Landkreis?
Für den Landkreis baut die Firma inexio Informationstechnologie und Telekommunikation GmbH. -
Wo kann ich mich über das Ausbauprojekt des Landkreises informieren?
Informationen zum Breitband-Ausbauprojekt des Landkreises finden Sie unter Link zum Breitbandausbau Landkreis Bad Dürkheim -
Welche Adressen werden im Landkreis ausgebaut?
Im Landkreis werden grundsätzlich alle Gebäude angeschlossen deren bisherige Leistung (Bandbreite) unterhalb von 30 Mbit/s liegt. Die Schwelle ist durch den Bund vorgegeben und zwingend einzuhalten.
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Woher hat der Landkreis die Bandbreiten an meiner Adresse?
Um die schlecht versorgten Bereiche (unter 30 Mbit/s) zu ermitteln wurden die Telekommunikationsunternehmen befragt (Markterkundung). Die Angaben der Telekommunikationsunternehmen sind für die Ermittlung des Ausbaugebietes bindend.
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Wo kann ich nachlesen, ob ich zum Landkreisprojekt gehöre?
Sie können auf der Homepage des Landkreises unter Link zum Breitbandausbau Landkreis Bad Dürkheim - Ausbaugebiete auf den Karten prüfen, ob Sie zum Ausbaugebiet des Kreises gehören.
Sie haben zudem die Möglichkeit über https://www.inexio.net/bad-duerkheim durch Eingabe Ihrer Adresse zu überprüfen, ob Sie im Ausbaubereich liegen.
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Auf der Karte des Kreises bin ich im Ausbaugebiet. Bei der Adresseingabe bei der inexio wird meine Adresse nicht / falsch angezeigt. Was muss ich tun?
Sollten Sie Abweichungen in den Angaben des Landkreises und der inexio feststellen, kontaktieren Sie direkt den Landkreis
Tel. 06322 961 1300
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Gibt es noch andere Ausbauprojekte?
Ja, es gibt noch weitere Ausbauprojekte, die nicht vom Landkreis beauftragt sind, sondern die die Telekommunikationsunternehmen selbst, aus eigenem Interesse durchführen (eigenwirtschaftlicher Ausbau). Auch die vom Landkreis beauftragte inexio baut ihr Netz vom Landkreisprojekt unabhängig aus. Sie müssen somit darauf achten, ob der Ausbau zum Landkreisprojekt gehört oder von den Unternehmen aus eigenem Antrieb, ohne Förderung erfolgt.
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Was ist ein eigenwirtschaftlicher Ausbau?
Der eigenwirtschaftliche Ausbau eines Telekommunikationsunternehmens ist ein Ausbau, der aus eigenem betriebswirtschaftlichem Interesse durch das Telekommunikationsunternehmen durchgeführt wird. Hierbei wird das ausbauende Unternehmen nicht mit öffentlichen Geldern unterstützt.
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Was sind A-Adressen / B-Adressen?
Die Unterscheidung von A-Adressen und B-Adressen nimmt die inexio vor. A-Adressen bezeichnen dabei das Landkreisprojekt. B-Adressen sind Adressen, die von der inexio aus eigenem Interesse, ohne öffentliche Förderung ausgebaut werden (eigenwirtschaftlicher Ausbau). Die B-Adressen gehören nicht zum Landkreisprojekt.
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Laut Karten des Landkreises liegt mein Haus im geförderten Ausbaugebiet. Bei der Adressabfrage der inexio wird mitgeteilt, dass mein Haus eine B-Adresse ist. Was stimmt? Was muss ich tun?
Es können Unterschiede in den Datensätzen vorliegen, da der Landkreis Gebiete definiert hat, die inexio aus technischen Gründen jedoch mit Adresslisten arbeitet. Dabei kann es vorkommen, dass einzelne Adressen im Ausbaugebiet in den Adresslisten als B-Adresse gelistet sind. Inexio und Landkreis stimmen deshalb die Adressen ständig ab. Stellen Sie direkt an die inexio eine Anfrage auf Überprüfung der Zuordnung ihrer Adresse. Sie erhalten von der inexio zeitnah eine Rückmeldung.
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Wer ist Ansprechpartner für den eigenwirtschaftlichen Ausbau?
Da der eigenwirtschaftliche Ausbau von den Telekommunikationsunternehmen ausgeht, ist das jeweilige Unternehmen Ihr erster Ansprechpartner. Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stadt-, Gemeinde- oder Verbandsgemeindeverwaltung. Der Landkreis ist ausschließlich Ansprechpartner für den geförderten Ausbau im Kreisprojekt. -
Wie kommt die Glasfaser in mein Haus?
Die Glasfaser wird im Tiefbau bis zu Ihrem Haus gebaut und im Haus (Hausanschlussraum) ein neuer Anschlusspunkt (Hausanschlusspunkt) gesetzt. -
Was ist der Hausanschluss?
Der Hausanschluss ist unter https://www.kreis-bad-duerkheim.de/kv_bad_duerkheim/Landkreis/Breitbandausbau/Der%20Hausanschluss/ noch einmal ausführlich erläutert. Dabei handelt es sich um den Anschluss des Glasfaserkabels bis ins Haus.
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Was muss ich im Haus machen, wenn ich ans neue Glasfasernetz angeschlossen werde?
Die hausinterne Verkabelung ist Ihre Aufgabe. Informationen zu den technischen Lösungen können Sie vom Elektriker oder über die inexio erhalten.
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Was muss ich tun, damit mein Haus im Rahmen des Landkreisprojektes mit Glasfaser ausgebaut werde?
Die inexio wird sich bei Ihnen melden. Grundsätzlich sollten Sie bereits ein Schreiben der inexio und des Landkreises erhalten haben. Damit Sie ausgebaut werden, müssen Sie zunächst nur mit der inexio den Hausanschlussvertrag abschließen. Diesen finden Sie auch unter https://www.kreis-bad-duerkheim.de/kv_bad_duerkheim/Landkreis/Breitbandausbau/Der%20Hausanschluss/
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Was ist der Hausanschlussvertrag?
Mit dem Hausanschlussvertrag erlauben Sie der inexio den Hausanschluss in Ihrem Haus zu bauen. Ohne Hausanschlussvertrag darf die inexio Ihr Haus nicht anschließen.
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Was passiert, wenn ich keinen Hausanschlussvertrag abschließe?
Ohne Hausanschlussvertrag wird bei Ihnen kein Glasfaseranschluss ins Haus verlegt. Die Kabel werden im Straßen- / Gehwegbereich abgelegt und stehen für einen späteren Anschluss zur Verfügung. Für einen späteren Anschluss fällt ein Baukostenzuschuss an. -
Was kostet der Hausanschluss?
Der Hausanschluss ist im jetzigen Projekt kostenlos. Bei einem späteren Anschluss (nach dem Bau des Netzes) fällt für einen weiteren / neuen Hausanschluss ein Baukostenzuschuss an.
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Bis wann muss der Hausanschlussvertrag abgeschlossen werden?
Die Hausanschlussverträge sollten idealerweise bis zum Baubeginn abgeschlossen sein, damit die Baumaßnahme auch mit entsprechendem Vorlauf geplant werden kann.
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Ab wann fällt der Baukostenzuschuss für den Hausanschluss an?
Ein Baukostenzuschuss fällt erst an, wenn Sie sich für einen Hausanschluss entscheiden, nachdem der Bau in Ihrer Gemeinde abgeschlossen ist. Dann entsteht für Ihren Anschluss ein zusätzlicher Aufwand, der bezahlt werden muss.
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Ist die Strecke des Hausanschlusses von der Straße bis ins Haus längenmäßig begrenzt?
Nein. Im Projekt des Landkreises ist der Hausanschluss kostenlos, auch wenn Ihr Haus weit von der Straße entfernt steht. Es sollte jedoch ein möglichst kurzer / direkter Weg zum Haus gewählt werden.
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Muss ich mir einen neuen Hausanschluss legen lassen?
Nein. Es ist Ihre freie Entscheidung, sich an das Netz anschließen zu lassen. Wenn Sie nicht an das neue Netz angeschlossen werden, nutzen Sie einfach das bestehende Telefonnetz.
Der Landkreis empfiehlt jedoch ausdrücklich, jetzt die Chance wahrzunehmen, sich kostenlos an das neue Netz anzuschließen. Auch dann können Sie weiterhin das bestehende Telefonnetz nutzen.
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Wie erfolgt der Hausanschluss? Kommt Inexio oder die Baufirma nochmals vor Ort?
Es wird seitens des Bauunternehmens eine Begehung vor Ort mit dem Eigentümer stattfinden, um den direkten Weg zur Einführung des Hausanschlusses abstimmen zu können.
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Muss ich mich vertraglich an die inexio binden?
Nein. Sie müssen keinen Telefon- oder Internetvertrag mit der inexio abschließen.
Es liegt auch weiterhin in Ihrer freien Entscheidung, ob und mit wem Sie einen Telefonie- oder Internetvertrag abschließen. Auch wenn inexio weitere Vertragsformulare zusammen mit den Hausanschlussverträgen per Post an die Eigentumsadressen übersendet, ist dies kein Automatismus, den Sie beachten müssen.
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Ich habe einen laufenden Vertrag bei einem anderen Anbieter. Kann ich den Vertrag behalten?
Sie können mit Ihrem derzeitigen Anbieter prüfen, ob dieser das neue Glasfasernetz nutzt und Ihr Vertrag beim bisherigen Anbieter weiterlaufen kann.
Sie können sich den neuen Glasfaserhausanschluss legen lassen und immer noch über das bestehende Telefonnetz Ihren bestehenden Vertrag behalten. Ein Wechsel auf das Glasfasernetz ist dann (zum Beispiel mit einem neuen Vertrag, neuen Anbieter) auch zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit möglich.
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Was heißt „open access“?
„Open access“ bedeutet, dass die inexio ihr Netz für andere Anbieter (Provider) offenhalten muss. Jeder Anbieter darf sich auf dem Netz der inexio „einmieten“.
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Ab wann können andere Anbieter (Provider) Dienstverträge auf dem Glasfaserkabel anbieten?
Andere Anbieter müssen eine Anfrage an die inexio stellen und einen Vertrag über die Nutzung des Netzes mit der inexio schließen.
Sobald ein anderer Anbieter sich auf dem Netz der inexio „eingemietet“ hat, können auch dessen Produkte bezogen werden.
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Wie weiß ich, ob mein Anbieter das Netz der inexio / des Landkreises nutzt?
Fragen Sie Ihren Anbieter und weisen Sie ihn ggf. auf das neue Netz hin.
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Wie ist zu verfahren, wenn andere Anbieter (Provider) nicht anbieten können?
Fragen Sie Ihren Anbieter und weisen Sie ihn ggf. auf das neue Netz hin. Die Entscheidung, das Netz zu nutzen, liegt jedoch beim jeweiligen Anbieter. Eventuell muss ein anderer Anbieter gewählt werden.
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Wird die alte Telefonleitung abgeschaltet?
Nein. Die alte Telefonleitung bleibt auch weiterhin in Betrieb und kann ebenfalls genutzt werden. Sie entscheiden, welche Leitung Sie nutzen.
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Wann beginnt der Bau?
Sie werden über die Presse und die Amtsblätter über den Baustart in Ihrer Gemeinde informiert.
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Wo kann ich mich informieren?
Sie können sich über die Hotline der inexio rund um das Thema des Glasfaserausbaus informieren. Tel. 0800 7849375.
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Hausanschluss Inexio
Der Hausanschluss ist das Kernstück, damit die Glasfaser direkt ins Haus geführt werden kann. Hierzu benötigt die Firma inexio die Erlaubnis einen Hausanschluss zu errichten. Hierzu schließt der Hauseigentümer mit der inexio einen Hausanschlussvertrag ab. Der Hausanschluss ist im geförderten Ausbau kostenlos.
Hier finden Sie den Hausanschlussvertrag der inexio.
Im Vertrag werden u.a. technische Angaben abgefragt. Dies ist erforderlich um festzustellen, wie der Anschluss ausgestaltet werden muss. Der Anschluss ist bis zur Hauseinführung sowie die ersten drei Meter im Gebäude grundsätzlich kostenlos. Sind längere Strecken im Gebäude zu überwinden, müssten Sie mit der inexio Kosten ggf. klären.
Für den Hausanschluss ist eine Stromverbindung (230-V-Steckdose) erforderlich. Diese sollte sich in der Nähe des FiberTwist (siehe Abbildung Nr. 2).
Die hausinterne Verkabelung ist nicht Bestandteil des Hausanschlusses und ist durch den Eigentümer selbst herzustellen.
Im Hausanschlussvertrag ist die Anzahl der Wohneinheiten anzugeben. Dies ist erforderlich um die benötigte Anzahl an Glasfasern für das Objekt zu bestimmen.
Der Hausanschlussvertrag muss vom Eigentümer abgeschlossen werden.
- Ich habe einen Hausanschlussvertrag abgeschlossen. Wie geht es weiter?
Wenn Sie einen Hausanschlussvertrag mit inexio abgeschlossen haben, setzt sich ein Mitarbeiter des Bauunternehmens mit Ihnen in Verbindung und vereinbart einen Termin für eine Hausbegehung. Dabei wird gemeinsam mit Ihnen besprochen, wie der Anschluss realisiert wird und welche Arbeiten erforderlich sind.
Diese Termine finden unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen mit Mund-Nasen-Schutz und – soweit möglich – Einhaltung des Abstandes statt.
- Wird das Ergebnis der Hausbegehung festgehalten?
Ja, das Ergebnis wird protokolliert und direkt im Anschluss an den Termin von Ihnen und dem Vertreter des Bauunternehmens unterzeichnet. - Wie erfahre ich vom Anschlusstermin?
Das Bauunternehmen vereinbart mit Ihnen einen Termin an dem dann der Hausanschluss realisiert wird. In einem ersten Schritt wird das Leerrohr bis ins Haus verlegt. Bei einem weiteren Termin, der mit Ihnen vereinbart wird, wird das Glasfaser eingeblasen, gespleißt und die Übergabedose gesetzt. Ab diesem Zeitpunkt ist die neue Glasfaserleitung für Sie nutzbar.
Nähere Informationen zu den technischen Lösungen erhalten Sie bei der
inexio, Tel.: 0800 7849375
Informationen aus der Kreisverwaltung zum Breitbandausbau im Landkreis
Tiefbau Fertigstellung Breitband-Förderprojekt von Inexio in Meckenheim
Die Verbandsgemeindeverwaltung informiert, dass in den kommenden Wochen die Tiefbauarbeiten zur Vervollständigung der geplanten Trasse des Breitband-Förderprojektes von Inexio zuerst in Meckenheim, dann in den anderen Orten ausgeführt werden.
Inexio plant, das Förderprojekt im Gebiet der Verbandsgemeinde Deidesheim bis Herbst 2024 fertig zu stellen.
Deutsche Glasfaser - eigenwirtschaftlicher Ausbau in Meckenheim
Deutsche Glasfaser Meckenheim- Aktivierung und Bau der restlichen Hausanschlüsse
Die Deutsche Glasfaser informiert, dass das Breitbandnetz frei geschaltet ist.
Die restlichen bereits beauftragten Hausanschlüsse werden baulich fertig gestellt und danach Zug um Zug freigeschaltet. Dafür meldet sich die bauausführende Firma Libra telefonisch mehrmals bei den Kunden, um Termine zu vereinbaren.
Für Rückfragen bei der Firma Libra melden Sie sich bitte unter Tel. 02552 9279800 oder per Mail unter info@libra-gmbh.com
Neue Kunden können im Rahmen eines Nachanschlussverfahrens zu den Vertragsbedingungen der Deutschen Glasfaser noch berücksichtigt werden. Deutsche Glasfaser Bau-Hotline unter 02861-89060940 www.deutsche-glasfaser.de
Die Überarbeitung der provisorisch geschlossenen Oberflächen (z.B. gepflasterte Kopflöcher) erfolgt, wenn die Witterung Asphaltarbeiten zulässt und die Tiefbaufirma Ihre Asphaltkolonne für Meckenheim eintaktet.
Die Straßenbauarbeiten müssen noch fertig gestellt werden (gepflasterte Kopflöcher werden noch asphaltiert).
28.11.2024, Meckenheim. Deutsche Glasfaser schließt seit einigen Tagen die ersten Haushalte in Meckenheim an das neue Glasfasernetz an. Die Anwohnerinnen und Anwohner können ab jetzt dank des schnellen und zukunftssicheren Glasfaseranschlusses mit bis zu 1.000 Megabit pro Sekunde surfen, telefonieren und streamen. Seit Februar 2023 baut Deutsche Glasfaser neben dem Förderprojekt im Landkreis Bad Dürkheim das Glasfasernetz in Meckenheim eigenwirtschaftlich aus und treibt damit gemeinsam mit der Verbandsgemeinde die digitale Versorgung des Ortes voran.
Als einer der ersten Kunden in Meckenheim wurde Charlotte Ducker an das Hochgeschwindigkeitsnetz angeschlossen und kann nun die hohen Bandbreiten des Glasfaseranschlusses nutzen. „Schritt für Schritt kommen wir voran und wir freuen uns, dass wir die ersten Hausanschlüsse erfolgreich aktivieren konnten. Inzwischen sind bereits mehr als 100 Haushalte angeschlossen“, sagt Zahra Schmidt, Projektmanagerin Bau von Deutsche Glasfaser. Im nächsten Schritt werden nach und nach die weiteren Hausanschlüsse gebaut. Alle Haushalte im Ausbaugebiet in Meckenheim, die sich für einen Anschluss an das Glasfasernetz entschieden haben, werden im weiteren Bauprozess aktiviert.
„Die enge Zusammenarbeit mit den Verwaltungen in Meckenheim, aber auch mit den vorgelagerten Kommunen, aus denen die Glasfaserleitungen kommen, ermöglicht jetzt die Inbetriebnahmen in Meckenheim“, so Zahra Schmidt. „Ein besonderer Dank geht in diesem Zusammenhang an Bürgermeisterin Elke Stachowiak aus Ellerstadt.“
Deutsche Glasfaser baut in Meckenheim FTTH-Glasfaserleitungen (Fiber To The Home). Hier verlegt das Unternehmen Glasfaser direkt und für volle Leistungsstärke ins Haus. „Ohne Glasfaser läuft in Zukunft nichts. Als Digital-Versorger der Regionen sorgen wir für eine flächendeckende Versorgung des ländlichen Raums. sagt Isabelle Scherer, Senior Managerin Kommunale Kooperationen von Deutsche Glasfaser.
Sobald alle Kunden am neuen Glasfasernetz angeschlossen sind, startet unmittelbar die Arbeiten für die Nachanschlüsse – Kunden, die sich erst nach Abschluss der Arbeiten in ihrer Straße für einen Anschluss entschieden haben. Je nach Witterung, plant Deutsche Glasfaser diese Kunden auch spätestens bis Frühjahr 2025 versorgen zu können.
Mehr Informationen zum Glasfaserausbau gibt es über die kostenlose Deutsche Glasfaser Bau-Hotline unter 02861 - 890 60 940 (montags bis freitags zwischen 7 und 18 Uhr) oder unter www.deutscheglasfaser.de.
Foto von L. Lachmuth der VG Deidesheim zeigt von links:
Isabelle Scherer, Kommunale Kooperation Deutsche Glasfaser, Birgit Groß, 1. Beigeordnete VG Deidesheim, Silke Hoos, Bürgermeisterin Meckenheim, Elke Stachowiak, Bürgermeisterin Ellerstadt, Sandrina Schwab, VG Deidesheim Tiefbau, Zahra Schmidt, Projektleiterin Deutsche Glasfaser, Frau Ducker, Kundin aus Meckenheim, Czajkowski Bilal, Bauleiter Deutsche Glasfaser, Mirza Karavelich, Baufirma Libra, Herr Ducker, Kunde aus Meckenheim
Pressemitteilung:
e-carsharing in Ruppertsberg – elektrisch mobil
Pressemitteilung
Ab dem 31.07.25 können alle in der deer App registrierten BürgerInnen mit einer Ladesäule in Ruppertsberg die mobile Freiheit des deer e-carsharings genießen und so flexibel und nachhaltig von A nach B fahren.
Das neue deer-Fahrzeug an der Ladestation in der Baumgartenstraße 7, 67152 Ruppertsberg, können KundInnen bequem per App für den von Ihnen gewünschten Zeitraum reservieren und buchen.
Die kostenlose Registrierung erfolgt über die „deer ecarsharing“ App oder über das Buchungsportal. Nach Verifizierung des Führerscheins wird die Nutzung freigeschaltet. Die Bedienung der Fahrzeuge läuft anschließend über die App.
Jede Fahrt mit einem der 1000 deer e-Fahrzeuge im 30-Minuten-, Stunden-, Tages- oder Wochenend-Tarif kann innerhalb des deer-Mobilitätsnetzes in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Hessen an jeder der 1201 Ladepunkte an 418 Standorten beginnen und enden. Dank des stationsflexiblen Modells sind auch Einwegfahrten ohne Probleme möglich und das eigene Auto kann zuhause bleiben, Kosten werden gespart und die Umwelt geschont. Die sichere Reichweite des Autos für die nachkommenden KundInnen, ebenso wie ein sicherer Parkplatz an der Ladesäule ohne Zusatzkosten ist gewährleistet.
Zudem verfügt das deer Mobilitätsnetz über Stationen an den Flughäfen Frankfurt, Karlsruhe/Baden-Baden und Stuttgart. KundInnen können mit dem #deerFlughafen ihre Fahrt vom oder zum Flughafen bestreiten.
Weitere Infos zu den neuen Tarifen gibt es unter: https://www.deer-mobility.de/tarife/
Die Gemeinde Ruppertsberg freut sich, mit den Ladestationen und dem e-carsharing der Firma deer das nachhaltige Mobilitätsangebot der Stadt weiter auszubauen
Mit einem umfassenden Service steht das Team der deer GmbH den KundInnen bei jeder Frage telefonisch (07051 1300-120) sowie per Mail carsharing@deer-mobility.de zur Verfügung.
deer GmbH
Mitarbeiterin Fa. Deer, Peter Benoit Bürgermeister von Ruppertsberg, Wolfgang Veth erster Beigeordneter von Ruppertsberg.
Aufgrund der Verkehrs- und Klimawende sind Mobilitätskonzepte für die Zukunft gefragt. Mehr Mobilität mit weniger Fahrzeugen ist die sowohl ökologische, als auch ökonomische Herausforderung der sich die deer GmbH stellt. Eine Lösung ist das „Teilen“ des Fahrzeugs, damit das Grundbedürfnis „Mobilität“ auch im ländlichen Raum flexibel und durch eine vollelektische Flotte zudem nachhaltig gedeckt wird.
Aus diesem Grund hat die Energie Calw GmbH (ENCW) im Jahr 2019 mit der deer GmbH als hundertprozentige Tochterfirma ein dynamisches und innovatives Mobilitätsunternehmen mit Sitz in Herrenberg-Gültstein neu gegründet. Die deer widmet sich der Konzeption und Einführung ganzheitlicher, nachhaltiger und digitaler Mobilitätskonzepte für Kommunen, die Wohnungswirtschaft oder B2B Kunden. Weitere Informationen rund um die deer GmbH und deren Philosophie finden Sie hier: https://rb.gy/qvdmlm
Social Media
Erklärvideo e-carsharing: In diesen Erklärvideos wird der vollständige Buchungsvorgang sowie die Nutzung des deer e-carsharings anschaulich erläutert: https://www.deer-mobility.de/faqs-e-carsharing/
Ansprechpartner/Pressekontakt:
Abteilung Marketing und Öffentlichkeitsarbeit
Eileen Stork
marketing@deer-mobility.de
Anschrift:
deer GmbH
Hertzstraße 16
71083 Herrenberg-Gültstein
deer Rabattcode Ruppertsberg (PDF)
Ausbau der Hintergasse in Niederkirchen
- PDF-Datei: 793 kB
- PDF-Datei: 679 kB
Ab der Woche nach Pfingsten 10.6.2025 beginnt der 2. Bauabschnitt beim Straßenausbau in der Hintergasse.
Dieser reicht vom Leutpfad bis kurz vor die Kreuzung Nordgasse und wird für den Verkehr voll gesperrt.
Fußwege zum Eingang werden jeweils provisorisch hergestellt.
Zug um Zug wird die Zufahrt für Anliegerinnen und Anlieger des 1. Bauabschnittes frei gegeben.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass eine Zufahrt im gesperrten Bereich des 2. BA meist nicht gewährt werden kann.
Der Müllsammelplatz an der Hauptstraße bleibt bestehen. An der Nordgasse wird eine weitere Sammelstelle eingerichtet.
Zur Nutzung des Leutpfads bitte die örtliche Beschilderung beachten, hier wird auch noch eine Vollsperrung im Auftrag der Stadtwerke notwendig.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Es informiert die Verbandsgemeinde Deidesheim, Fachbereich 2.
Wenden Sie sich bei Fragen bitte an den Polier der Firma Baumgarten direkt vor Ort, deren Büro Gebrüder Baumgarten GmbH Tel.: 06303 / 92 22-0 oder an die Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim unter den Telefonnummern 06326 977-136, -173, oder -170.
Pressemitteilung:
e-carsharing in Deidesheim - elektrisch mobil
Ab dem 6. Februar 2025 können alle in der deer App registrierten BürgerInnen mit einer Ladesäule in Deidesheim die mobile Freiheit des deer e-carsharings genießen und so flexibel und nachhaltig von A nach B fahren.
Das neue deer-Fahrzeug an der Ladestation in der Schlosswiese 1b in 67146 Deidesheim, können KundInnen bequem per App für den von Ihnen gewünschten Zeitraum reservieren und buchen.
Die kostenlose Registrierung erfolgt über die „deer ecarsharing“ App oder über das Buchungsportal www.deer-mobility.de/hier-gratis-registrieren. Nach Verifizierung des Führerscheins wird die Nutzung freigeschaltet. Die Bedienung der Fahrzeuge läuft anschließend über die App.
Jede Fahrt mit einem der 1000 deer e-Fahrzeuge im Stunden-, Tages- oder Wochenend-Tarif kann innerhalb des deer-Mobilitätsnetzes in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Hessen an jeder der 1112 Ladepunkte an 404 Standorten beginnen und enden. Dank des stationsflexiblen Modells sind auch Einwegfahrten ohne Probleme möglich und das eigene Auto kann zuhause bleiben, Kosten werden gespart und die Umwelt geschont. Die sichere Reichweite des Autos für die nachkommenden KundInnen, ebenso wie ein sicherer Parkplatz an der Ladesäule ohne Zusatzkosten ist gewährleistet.
Zudem verfügt das deer Mobilitätsnetz über Stationen an den Flughäfen Frankfurt, Karlsruhe/Baden-Baden und Stuttgart. KundInnen können mit dem #deerFlughafen ihre Fahrt vom oder zum Flughafen bestreiten.
Weitere Infos zu den Tarifen gibt es unter: www.deer-mobility.de/tarife
Die Gemeinde Deidesheim freut sich, mit dem e-carsharing der Firma deer das nachhaltige Mobilitätsangebot der Stadt weiter auszubauen.
Mit einem umfassenden Service steht das Team der deer GmbH den KundInnen bei jeder Frage telefonisch (07051 1300-120) sowie per Mail (carsharing@deer-mobility.de) zur Verfügung.
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Rabatt verlängert bis 28.2.2025
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deer GmbH
Aufgrund der Verkehrs- und Klimawende sind Mobilitätskonzepte für die Zukunft gefragt. Mehr Mobilität mit weniger Fahrzeugen ist die sowohl ökologische, als auch ökonomische Herausforderung der sich die deer GmbH stellt. Eine Lösung ist das „Teilen“ des Fahrzeugs, damit das Grundbedürfnis „Mobilität“ auch im ländlichen Raum flexibel und durch eine vollelektische Flotte zudem nachhaltig gedeckt wird.
Aus diesem Grund hat die Energie Calw GmbH (ENCW) im Jahr 2019 mit der deer GmbH als hundertprozentige Tochterfirma ein dynamisches und innovatives Mobilitätsunternehmen mit Sitz in Herrenberg-Gültstein neu gegründet. Die deer widmet sich der Konzeption und Einführung ganzheitlicher, nachhaltiger und digitaler Mobilitätskonzepte für Kommunen, die Wohnungswirtschaft oder B2B Kunden. Weitere Informationen rund um die deer GmbH und deren Philosophie finden Sie hier: www.deer-mobility.de/wer-wir-sind
Social Media
Erklärvideo e-carsharing: In diesen Erklärvideos wird der vollständige Buchungsvorgang sowie die Nutzung des deer e-carsharings anschaulich erläutert: www.deer-mobility.de/so-einfach-gehts
Ansprechpartner/Pressekontakt:
Abteilung Marketing und Öffentlichkeitsarbeit
Eileen Stork
marketing@deer-mobility.de
Anschrift:
deer GmbH
Hertzstraße 16
71083 Herrenberg-Gültstein
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Beginn der Starkregen-Saison
Mit dem Einzug des Sommers startet auch die Starkregen-Saison. Erste stärkere Gewitterregen sind bereits aufgetreten. Die Hochwasserzeit erstreckt sich hauptsächlich über die Sommermonate, wobei der Höhepunkt häufig im Juli liegt. Starkregenereignisse entstehen durch die Aufwärtsbewegung und Abkühlung warmer, feuchter Luft, was in den Sommermonaten durch hohe Temperaturen und trockene Böden begünstigt wird. Obwohl Starkregen in Deutschland grundsätzlich das ganze Jahr über möglich ist, sind Wahrscheinlichkeit und Intensität in den Sommermonaten am höchsten.
Wolkenbruchartige Niederschläge können innerhalb kurzer Zeit Straßen und Plätze überfluten – nicht nur in der Nähe von Flüssen oder Bächen. Starkregen kann jede und jeden treffen. Rückstauendes Wasser aus Kanälen, Überflutungen aus Bächen und Flüssen sowie oberflächliches Wasserabfließen in bebauten Gebieten können zu Überflutungen von Grundstücken, Gebäuden und Verkehrsinfrastruktur führen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
www.vg-deidesheim.de/Verwaltung-Politik/Hochwasser-Starkregen-Vorsorgekonzept
Hier finden Sie Broschüren und Hinweise zum Thema Hochwasser- und Starkregenvorsorge.
Deutsche Bahn saniert Bahndamm zwischen Deidesheim und Wachenheim
Die Deutsche Bahn (DB) investiert für eine starke Schiene weiter in ihre Infrastruktur.
So auch auf der nicht elektrifizierten eingleisigen Hauptbahn zwischen Deidesheim und Wachenheim. Hier wurden in der Vergangenheit Durchsetzungen des Erdkörpers mit Dachsbauten festgestellt. Um drohende Gleislageprobleme durch die agilen Bautätigkeiten der Dachse zu verhindern, wurde der Streckenabschnitt gesperrt und der Bahndamm nunmehr saniert.
Hierzu wird der bestehende Bahndamm mittels eines Fräs-Misch-Injektionsverfahrens (FMI) verfestigt. Zuvor wird der bestehende Oberbau rückgebaut und anschließend wiederhergestellt. Nach Beendigung der Maßnahme können die Züge wieder wie gewohnt verkehren.
Die Vorarbeiten beginnen bereits in der 22. Kalenderwoche (26. Mai bis 1. Juni) mit der Vorbereitung der Baustelleneinrichtungsflächen:
Hierbei werden Logistikflächen eingerichtet sowie Rampen und Baustraßen hergestellt; auf ein Minimum reduzierte Vegetationsrückschnitte sind bereits erfolgt.
Zum Schutz der Dachse wurde ein Dachsmonitoring eingerichtet.
Während der Hauptbauzeit ab dem 23. Juni 2025 bis einschließlich 13. Dezember 2025 wird der Streckenabschnitt zwischen Deidesheim und Wachenheim weiterhin voll gesperrt sein. In diesem Zeitraum kann in Ausnahmefällen vereinzelt auch nachts gebaut werden. Es ist jedoch nicht mit ruhestörenden Schallimmissionen zu rechnen.
Außerdem werden wir betroffene Haushalte rechtzeitig darüber informieren.
Während der Sperrung bleibt der bestehende Schienenersatzverkehr (Rheinpfalzbus) eingerichtet.
Alle Busverbindungen werden im Fahrplan der DB dargestellt und von der Rheinpfalzbus an den Haltepunkten ausgehängt.
Deutsche Bahn
Mai 2025
Streckensperrung Bahnstrecke RB 45 zwischen Deidesheim und Bad Dürkheim
ZÖPNV informiert über Eckpunkte des Ersatzfahrplans für gesperrte Bahnstrecke
Wegen Kurzfristigkeit in den ersten Tagen Verspätungen zu erwarten
Einer Mitteilung des Zweckverbands Öffentlicher Personen-Nahverkehr Rheinland-Pfalz Süd (ZÖPNV) zufolge stehen die Eckpunkte für den Ersatzfahrplan fest, der wegen der kurzfristig schon ab Montag, 17. März gesperrten Bahnstrecke zwischen Deidesheim und Bad Dürkheim nötig ist.
Zusammengefasst lässt sich sagen:
- Im Abschnitt Neustadt – Deidesheim fahren die Regionalbahnen, in der Fahrtrichtung nach Neustadt in geänderten Zeiten
- Im Abschnitt Deidesheim – Bad Dürkheim – Freinsheim entfallen die Regionalbahnen
- Im Abschnitt Deidesheim – Bad Dürkheim – Freinsheim sind Ersatzbusse im Einsatz, die in der Verlängerung 1x pro Stunde auch Grünstadt bedienen
- Im morgendlichen Berufs- und Schülerverkehr fahren noch einzelne Züge zwischen Freinsheim und Bad Dürkheim bzw. umgekehrt
- Die Züge der Regionalbahn-Linie 46 Frankenthal – Freinsheim – Grünstadt – Monsheim / - Ramsen fahren regulär
Es kommt insgesamt laut ZÖPNV zu verlängerten Reisezeiten und zeitlich geänderten Umsteigeverbindungen. Entsprechende Informationen und der Ersatzfahrplan (siehe Anhang) sind auch online auf rolph.de zu finden.
Ab heute werden in den Zügen der betroffenen Regionalbahn Info-Postkarten (siehe Anhang) an die Fahrgäste verteilt, die den Ersatzfahrplan beschreiben und per QR-Code auf die Internetseite der Deutschen Bahn mit weiteren Informationen und dem Gesamtfahrplan führen. Auf der Postkarte sind auch die Kontaktdaten des DB Regio Kundendialogs hinterlegt, an den sich Fahrgäste auch bei Problemen wenden können.
Der ZÖPNV weist noch einmal darauf hin, dass die kurzfristig vorgezogene Sperrung dazu führt, dass es den Planerinnen und Planern bei der DB Regio, den Busunternehmen und dem ZÖPNV nicht mehr vollumfänglich möglich war, das Buskonzept im Detail auszuplanen. Die Busfahrzeiten konnten nicht getestet werden, die Festlegung der Haltestellen wurde nicht abgeschlossen, mögliche Straßenbaumaßnahmen mit Umleitungen konnten noch nicht abgefragt und in den Fahrplänen berücksichtigt werden.
Das bedeutet, dass es vor allem in der ersten Woche der Streckensperrung zu größeren Abweichungen und Verspätungen bei den Fahrplänen der Ersatzbusse kommen kann. Laut ZÖPNV laufen bereits weitere Planungsarbeiten, um den Ersatzverkehr anzupassen, so schnell wie möglich zu verbessern und zuverlässig zu gestalten. Am Montag, 24. März, soll der Wechsel zur überarbeiteten Fassung des Ersatzfahrplans erfolgen.
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Meckenheim - Reparatur von defekter Straßenbeleuchtung
In Kürze startet die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchten in ganz Meckenheim.
Dabei handelt es sich um eine vom Bund und Land geförderte Klimaschutz-Maßnahme.
Wir bitten um Ihr Verständnis daß defekte Straßenlampen bis dahin teilweise nicht unmittelbar repariert werden.
Es informiert Sie Ihre Verbandsgemeindeverwaltung - Fachbereich 2
Der Landesbetrieb Mobilität Speyer informiert zu Asphaltarbeiten entlang der L528 bei Meckenheim Richtung Böhl
Ab Montag, 9. Dezember wird mit der Sanierung des Radweges an der L 528 zwischen Meckenheim und Böhl begonnen.
Die Sanierung des Radwegs erfolgt unter punktueller Vollsperrung.
Der Radverkehr wird während der Bauzeit umgeleitet. Die Umleitung ist vor Ort ausgeschildert.
Der Asphaltoberbau wird erneuert. Außerdem werden Wurzelschäden beseitigt.
Die Bauzeit für diesen und einen weiteren Radweg bei Friedelsheim beträgt, je nach Witterung, voraussichtlich drei Wochen.
Es handelt sich hierbei um ein Teilprojekt im Rahmen der Gesamtmaßnahme „Radwegesanierung an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen“, bei der insgesamt 17 Sanierungsmaßnahmen an Radwegen im gesamten Amtsbereich des LBM Speyer durchgeführt werden.
Die Gesamtkosten der Maßnahmen an Bund,- Landes- und Kreisstraßen betragen ca. 2,1 Mio. Euro.
Über weitere Einzelbaumaßnahmen wird der LBM Speyer zu einem späteren Zeitpunkt informieren.
Weitere Informationen finden Sie im Mobilitätsatlas unter Mobilitätsatlas (rlp.de).
Der Landesbetrieb Mobilität Speyer bittet die Verkehrsteilnehmer sowie die Anlieger für die mit der Sperrung verbundenen Behinderungen während der Bauzeit um Verständnis.
Aussichtsplattform Basaltsee Forst - Förderprojekt
Errichtung einer Aussichtsplattform in der Gemeinde Forst
in Verbindung mit einem geologischem Lehrpfad im NSG „Haardtrand – Am Bechsteinkopf“
Die Gemeinde Forst beabsichtigte, auf einer Teilflache im Bereich eines ehemaligen, zwischenzeitlich renaturierten Basaltbruchs eine Aussichtsplattform mit Informationstafeln zu errichten, um dieses besondere Biotop innerhalb des Naturschutzgebietes „Haardtrand - Am Bechsteinkopf" für die Besucher erlebbar zu machen. Das vorgenannte Projekt wurde in enger Abstimmung mit der Oberen und Unteren Naturschutzbehörde, der Basalt AG Kirn als vormaliger Betreiber des Steinbruchs sowie dem Landesamt für Geologie und Bergbau Mainz und der Forstbehörde erarbeitet. Der Steinbruch liegt unmittelbar im Bereich eines gut frequentierten Wanderwegenetzes und ist aufgrund der Steilkanten durch eine Zaunanlage gesichert, die aber auch den Blick auf den Steinbruch behindert. Immer wieder ist festzustellen, dass Beschädigungen an der Zaunanlage entstehen, da Besucher versuchen, einen Blick auf die Steinbruchkante und auf die tiefer gelegene Wasserfläche zu erhalten. Die umgesetzte Maßnahme dient daher der gezielten Besucherlenkung und soll vor allem das Bewusstsein für den an dieser Stelle entstandenen Naturlebensraum und das Ökosystem stärken.
Durch die Maßnahme sollen daher insbesondere Wanderer aller Altersklassen als Zielgruppe angesprochen werden. Hierbei soll vor allem verdeutlicht werden, dass man sich innerhalb eines geschützten Naturraumes bewegt und daher auch im eigenen Verhalten eine besondere Rücksicht auf diesen Bereich zu nehmen ist.
Die Plattform wurde am 17.6.2024 offiziell im Rahmen einer kleinen Veranstaltung eingeweiht. Man kann schon jetzt sagen, dass die Plattform von Besuchern und Wanderern des Naturschutzgebietes gut angenommen wird. Nach erfolgter Umsetzung der geplanten Maßnahmen wird davon ausgegangen, dass hierdurch das unbefugte Beschädigen und Durchdringen der Zaunanlage zum Basaltbruch hinfällig und auch das Missachten des Wegegebotes in diesem Bereich deutlich verringert wird, was insgesamt dem Schutzzweck des Naturschutzgebietes zugutekommt.
Durch die geplante Aussichtsplattform, die in einem Abstand von ca. 7,5 m zur Steinbruchkante mit einer Standhöhe des Betrachters von ca. 2 m in Holzbauweise geplant ist, soll den Besuchern der ungehinderte Blick auf den Steinbruch und die am Fuß des Steinbruchs befindliche Wasserfläche ermöglicht werden. Das Naturerleben wird dadurch vereinfacht ohne in das Ökosystem des „Basaltsees“ einzugreifen oder dieses zu stören.
Die ergänzend aufgestellten Informationstafeln entlang des Waldwegs vom Wanderparkplatz dienen der gezielten Besucherlenkung, um ein Verlassen der Wege zu verhindern. Ebenso führt der Inhalt der Tafeln insbesondere zu einer Stärkung des Bewusstseins für das einzigartige Ökosystem und die Besonderheiten des Naturschutzgebietes, aber auch wird ein Einblick auf den historischen Abbau des Basalts in der Vergangenheit und die geologischen Besonderheiten in diesem Bereich gegeben.
Für die Gestaltung der Tafeln wurde eigens ein umweltpädagogisches Konzept ausgearbeitet, welches so gestaltet und aufgebaut ist, dass Menschen aller Altersgruppen mit und ohne Einschränkungen angesprochen werden.
Bei der Umsetzung des Projekts waren neben zahlreichen Behörden ein Ingenieurbüro für die Planung und Bemessung der Plattform, zwei Baufirmen, der Bauhof und eine Firma für den Druck der Informationstafeln beteiligt. Das Projekt stieß ohne Ausnahme bei allen Beteiligten auf hohe Zustimmung und daraus ergab sich ein erfreuliches Engagement das Projekt schnell und erfolgreich umzusetzen.
Förderung
Dieses Projekt wurde durch die STIFTUNG NATUR UND UMWELT RHEINLAND-PFALZ und der BINGO! Die Umweltlotterie VON LOTTO finanziell gefördert.
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Übersicht der 10 Informationstafeln:
Verlegung Blindenleitsystem am Bahnhof Deidesheim
Die Verbandsgemeindeverwaltung informiert, dass die Deutsche Bahn am Haltepunkt Deidesheim auf beiden Bahnsteigen ein gepflastertes Blindenleitsystem im bestehenden Belag ergänzen wird.
Die Bauzeit wird voraussichtlich im Oktober nachts stattfinden. Bitte die Fußgänger-Verkehrsführung beachten. Als Lagerfläche entfallen auf der Ostseite einige Parkplätze während der Bauzeit.
Meilenstein in Deidesheim: Pfalzwerke beenden Erschließung des Baugebiets „Östlich des St. Martinsweges, D5“
MEDIENINFORMATION
PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT
Ludwigshafen/Deidesheim, 09. Oktober 2024
Mit der feierlichen Durchtrennung des roten Bandes übergab Stadt- und Verbandsbürgermeister Dieter Dörr am 9. Oktober 2024 das Baugebiet „Östlich des St. Martinsweges, D5“ in Deidesheim offiziell an die Bauherren.
„Heute feiern wir nicht nur den Abschluss der Erschließung, sondern auch den Beginn eines neuen Kapitels für Deidesheim. Die Grundstücke bieten Familien die Chance, sich in einer der schönsten Gegenden der Pfalz niederzulassen“, freut sich Bürgermeister Dieter Dörr bei der feierlichen Übergabe im Neubaugebiet.
Die Pfalzwerke Infrastruktur GmbH, eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT, war mit der privatrechtlichen Erschließung beauftragt. Die Arbeiten starteten im September 2023. Nach einem Jahr reiner Bauzeit konnte das beauftragte Bauunternehmen Bender, Mertesheim, die Bauarbeiten beenden und die Erschließungsstraßen fertigstellen. Zur Erschließung des Neubaugebiets gehört das Verlegen moderner Versorgungsleitungen, die zukünftigen Bewohnern eine zukunftssichere Anbindung an Strom, Wasser und Telekommunikation wie Glasfaser bieten. Im Herbst werden abschließend die Begrünungsarbeiten durchgeführt. Ferner steht die Querungshilfe zur Landstraße an, hier beteiligt sich der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz finanziell.
„Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit mit der Stadt und Verbandsgemeinde Deidesheim und das in uns gesetzte Vertrauen bei der Umsetzung des Projektes. Unser Ziel ist, als verlässlicher Partner für Städte und Gemeinden an deren infrastruktureller Entwicklung aktiv mitzuwirken und gemeinsam die Region voranzubringen“, so Dieter Schneider, Geschäftsführer der Pfalzwerke Infrastruktur GmbH.
Der Erschließungsvertrag zwischen der Ortsgemeinde Deidesheim und der Pfalzwerke Infrastruktur GmbH wurde im Juni 2018 geschlossen. Danach führte das Katasteramt die Bodenprüfung durch und das Planungsbüro IPR consult aus Neustadt an der Weinstraße startete die Erschließungsplanung für das Baugebiet.
Das Baugebiet umfasst eine Fläche von 2,3 Hektar, von denen 1,2 Hektar als Baufläche für 25 Grundstücke vorgesehen sind. Diese sind im Durchschnitt 480 Quadratmeter groß. Die Herstellungskosten belaufen sich auf rund 2 Millionen Euro.
Das Baugebiet „Östlich des St. Martinsweges“ steht nun bereit, um eine neue Gemeinschaft von Familien in Deidesheim willkommen zu heißen.
Anliegerinformation zum Strassen-Ausbau „Im Stift“
Die Gemeinde Forst lädt Anliegerinnen und Anlieger, sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger herzlich zur Anlieger-Informationsveranstaltung „Ausbau der Straße Im Stift“
am 27.06.2023 um 19.00 Uhr in die Traberger Halle in Forst ein.
Eine Präsentation zu den Ausbauvarianten und Pläne sind im Ratsinformationssystem und auf der Homepage der VG-Deidesheim.de unter Stadt & Ortsgemeinden / Forst veröffentlicht.
Die Teilnahme ist ohne Anmeldung möglich.
Gez. Bernhard Klein
Ortsbürgermeister
Eine Entscheidung zur Wahl der Ausbauvariante erfolgt dann in der Gemeinderatssitzung in Forst im Juli.
Hier die Pläne zum Download:
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Barrierefreie Rundwege in Deidesheim „ein Tag Urlaub in Deidesheim – Wein Genuss!“
Barrierefreie Rundwege in Deidesheim
Die Stadt Deidesheim hat bis Oktober 2022 ein barrierefreies Fußwegeleitsystem errichtet. Unter dem Motto "Ein Tag Urlaub in...Deidesheim" - Wein Genuss! sind zwei Routen für einen barrierefreien Erlebnistag in der Stadt Deidesheim ausgeschildert.
Es handelt sich um ein Förderprojekt des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Rheinland-Pfalz.
- Route 1 erschließt den historischen Stadtkern Deidesheims mit seinen touristischen Sehenswürdigkeiten und Angeboten.
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- Route 2 erschließt die verschiedenen Freizeitangebote der Stadt Deidesheim.
- PDF-Datei: 1.6 MB
Bei der Entwicklung der Streckenführung wurde der Schwerpunkt insbesondere auf die Bedürfnisse von Menschen mit Bewegungseinschränkungen und Einschränkungen des Sehvermögens gelegt.
Zur Herstellung der Barrierefreiheit sind verschiedene bauliche Ertüchtigungen einzelner Streckenabschnitte sowie Herstellung eines kleinen Rastplatzes, sowie ein neues Beschilderungssystem ausgeführt worden.
Barrierefreier Radweg „Reben und Rüben Runde“
In 2023 konnten wir die Umbauarbeiten innerorts von Deidesheim, Forst, Niederkirchen, Meckenheim und Ruppertsberg abschließen (siehe Bilder unten). Hauptsächlich wurden hier Bordsteine abgesenkt, Umlaufsperren umgebaut, Pflaster geglättet etc.
Die langen Radwegestrecken zwischen den Orten sind ebenfalls fertig gestellt einschließlich 2 neuen Rastplätzen in Niederkirchen und Forst. Es wurden auf den Betonwegen die Stellen mit Höhenversätzen durch Pflasterflächen ersetzt. Auf kleineren Teilstücken wurde der schadhafte Asphalt erneuert.
Auch die Beschilderung ist bereits fertig gestellt. Im Frühjahr 2024 folgt noch die offizielle Einweihung.
Eine Streckenübersicht entnehmen Sie bitte beigefügter Abbildung der Infotafel.
Am Bahnhof befindet sich auch der „Einstieg“ in die beiden barrierefreien Rundwege in Deidesheim. Beschreibung und Übersichtspläne finden Sie im Folgeabschnitt.
Barrierefreier Radweg - Reben und Rüben-Runde (PDF)
Aktuelles Bürgerdienste - FB III
Ruftaxi – Preiserhöhung
Ab dem 1.12.2025 erhöhen sich die Preise für Ruftaxis. Grund hierfür sind die deutlich gestiegenen Energiekosten sowie die anhaltende Inflation. Der Fahrpreis für eine Fahrt zwischen Neustadt, den Gemeinden der Verbandsgemeinden Deidesheim und Wachenheim sowie Bad Dürkheim beträgt nun abhängig vom Fahrziel wischen 3 € und 5,85 €, statt bisher zwischen 2 € und 3,90 €.
Inhaber des Deutschlandtickets fahren weiterhin kostenlos.
Die ursprünglich zum 1. Oktober vorgesehene Preisänderung kann nach vollständigem Abschluss des erforderlichen Verfahrens und nach Rücksprache mit dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) nun erst zum 1.12.2025 wirksam werden.
Anpassung der Fahrpreise auf der Linie 4987:
Weihnachtsmarkt Deidesheim - Verkehrsinfo
VERKEHRSINFO
Deidesheimer Advent vom 28. November bis 21. Dezember 2025
Vom 28. November bis 21. Dezember 2025 findet an allen vier Adventswochenenden der Deidesheimer Weihnachtsmarkt statt. Damit wir gemeinsam eine schöne und sichere Veranstaltung erleben können, sind Sicherheits-und Verkehrsmaßnahmen notwendig, über die wir Sie hier rechtzeitig informieren möchten.
Für den Aufbau des Weihnachtsmarktes gilt ab 14. November 2025 im Veranstaltungsbereich der Bahnhofstraße, Markt- und Stadtplatz absolutes Haltverbot. Aufgrund des Haltverbots bitten wir Sie, Ihre Fahrzeuge rechtzeitig aus dem Bereich zu entfernen. Fahrzeuge, die im Veranstaltungsgebiet stehen, werden kostenpflichtig abgeschleppt.
Bitte beachten Sie, dass dann auch ein generelles Durchfahrtverbot der Bahnhofstraße gilt.
Ab 14. November 2025 können Bewohner mit Bewohnerparkausweis die ausgewiesenen Bewohner-Parkplätze im Finken- und Fasanenweg nutzen.
Ab Dienstag, 25.11.2025 gilt aufgrund des Aufbaus auf dem Parkplatz der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim ebenfalls ein absolutes Haltverbot.
An den Adventswochenenden wird die Bahnhofstraße, der Stadtplatz, Marktplatz und die Schlossstraße für den Weihnachtsmarkt komplett für den Fahrzeugverkehr aller Art gesperrt:
- Freitag, 28.11./5./12./19.12., 16.00-ca. 21.00 Uhr
- Samstag, 29.11./6./13./20.12., 13.00-ca. 21.00 Uhr
- Sonntag, 30.11./7./14./21.12., 10.00-ca. 21.00 Uhr
Eine Ein-/Ausfahrt ist nur außerhalb der o.g. Sperrzeiten für Bewohner und Lieferverkehr frei.
Bitte planen Sie alle Lieferungen, Abholungen und Warenbestellungen entsprechend um.
Bitte beachten Sie, dass es in der Niederkircher Straße und Prinz-Rupprecht-Straße wieder eine Einbahnstraßenregelung geben wird.
Für Ihre Rückfragen können Sie sich an die Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim unter der Rufnummer +49 6326 977 – 0 wenden. Die Bürozeiten sind Montag bis Freitag 8.00-12.00 Uhr, zusätzlich donnerstags 14.00 bis 18.00 Uhr.
Für die unvermeidlichen zeitweisen Beeinträchtigungen bitten wir um Nachsicht. Wir bemühen uns, die Belastung der Anliegerinnen und Anlieger durch Sperrungen und andere unabdingbare Maßnahmen so gering wie möglich zu halten.
Wir freuen uns, mit Ihnen eine schöne Adventszeit zu erleben und danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihr Mitwirken!
Änderung im Gewerberecht ab 1.11.2025
Rückmeldeverfahren bei Verlegung des Betriebs in einen anderen Meldebezirk
Bisher war bei einer Betriebsverlegung in eine andere Stadt/Gemeinde eine Abmeldung durch den Gewerbetreibenden bei der bisher zuständigen Behörde und eine Anmeldung bei der neu zuständigen Behörde, in deren Meldebezirk der Betrieb verlegt wurde, erforderlich.
Ab dem 1. November 2025 entfällt für die Verlegung eines Gewerbebetriebes in einen anderen Meldebezirk die Abmeldung bei der bisher zuständigen Behörde.
Umzugsmeldung online erledigen
Wer umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen ummelden.
Das ist in der Verbandsgemeinde Deidesheim seit kurzem auch online möglich.
Anfänglich nur für Einzelpersonen durchführbar, können inzwischen auch Familien ihren neuen Wohnsitz online ummelden.
Die Daten werden nach der Bestätigung durch die Meldebehörde auf dem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium (Chip) des Personalausweises geändert.
Zur Nutzung des Onlinedienstes werden ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, ein behördliches Nutzerkonto (BundID) sowie die installierte AusweisApp benötigt.
Wer zur Miete wohnt, benötigt zusätzlich eine Wohnungsgeberbestätigung
Nach erfolgreich abgeschlossenen Online-Prozess werden die Adressaufkleber automatisiert an die neue Meldeadresse versendet.
EU-Bürgerinnen und Bürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums benötigen eine eID-Karte.
Am einfachsten ist die Durchführung der elektronischen Wohnsitzanmeldung mit dem Smartphone.
Wer die Online-Funktion noch nicht auf dem neuen Personalausweis aktiviert hat, kann dies durch das Bürgerbüro der Wohnsitzbehörde veranlassen. Die AusweisApp kann z. B. aus dem Play-Store des Smartphones installiert werden. Unter BundID kann ein Nutzerkonto angelegt werden, dies ist mit dem Ausweis (nach Aktivieren der Online-Funktion) zu verknüpfen.
Wer diese Funktionen noch nicht aktiviert hat, nutzt am besten die Gelegenheit, dies nachzuholen. So können künftig weitere Verwaltungsgänge, die bereits online angeboten werden genutzt werden.
Hier geht es direkt zur elektronischen Wohnsitzanmeldung:
Neues Zuhause? Jetzt online anmelden! (wohnsitzanmeldung.de)
Der Onlinedienst elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) ist ein gemeinsames Digitalisierungsprojekt des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) und der Senatskanzlei Hamburg, das nach dem "Einer-für-alle-Prinzip" umgesetzt wurde.
Das wird für die digitale Ummeldung benötigt:
- Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion oder eID-Karte
- Smartphone
- mit AusweisApp
- Behördliches Nutzerkonto (BundID)
- Wer zur Miete wohnt, benötigt zusätzlich eine Wohnungsgeberbestätigung
Weiterführende Links:
Erklär-Video zur Wohnsitzanmeldung
Pressemitteilung zum Thema in Hamburg
Personalausweisportal - Fragen und Antworten - FAQ
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an unser Bürgerbüro unter 06326 977-123 oder die deutschlandweite Behörden-Rufnummer.
Bürgerinformation „Parken in der Stadt Deidesheim“
Am Donnerstag, 28.08.2025 fand im Ratssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim eine Informationsveranstaltung zum Thema Parken in der Stadt Deidesheim statt.
Die Präsentation ist unter folgendem Link einsehbar:
Bürgerinformationsveranstaltung Parkraumbewirtschaftung (PDF)
Deidesheim, Franz-von-Buhl-Straße wird Einbahnstraße
Die Franz-von-Buhl-Straße in Deidesheim wird zeitnah als Einbahnstraße ausgewiesen – befahrbar künftig nur noch von der Prinz-Rupprecht-Straße in Richtung Niederkircher Straße.
Hintergrund:
Die Straße ist in mehreren Bereichen so schmal, dass ein sicherer Begegnungsverkehr nicht möglich ist.
Die neue Regelung dient der Verkehrssicherheit, verbessert die Übersichtlichkeit und reduziert potenzielle Konfliktsituationen – insbesondere für Radfahrende, zu Fuß Gehende sowie Einsatz- und Entsorgungsfahrzeuge.
Deidesheim, Neuregelung des Parkens im Bereich Heckenackerweg, Niederkircher Straße und Steingasse
In den Straßen Heckenackerweg, Niederkircher Straße und Steingasse wird zeitnah eine Zone mit eingeschränktem Halteverbot eingerichtet.
Das Parken ist dort künftig nur noch in gekennzeichneten Flächen zulässig.
Begründung:
Durch die neue Regelung wird sichergestellt, dass Feuerwehr, Busverkehr und Müllabfuhr jederzeit ungehindert passieren können. Gleichzeitig wird die Verkehrssicherheit an Kreuzungen und Einmündungen verbessert, etwa durch freie Sichtachsen.
Parken bleibt weiterhin möglich – jedoch geordnet und dort, wo es den Verkehrsfluss und die Sicherheit nicht beeinträchtigt.
Pressemitteilung der Landkreise - Afrikanische Schweinepest (ASP)
21. August 2025
Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise
Südliche Weinstraße, Germersheim, Bad Dürkheim und Rhein-Pfalz-Kreis:
AMTSBLATT DES LANDKREISES BAD DÜRKHEIM 2024/43:
Öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen;
Gebietsfestlegung und Festlegung tierseuchenrechtlicher Maßnahmen innerhalb der Sperrzone I
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Aktuelle Informationen:
Link zum Kreis Bad Dürkheim / Aktuelles / Aktuelle Themen / Afrikanische Schweinepest (ASP)
Fragen und Antworten zur Großen Drüsenameise (Tapinoma magnum)
Bei einer Bekämpfung, auch mit für den Hausgebrauch zugelassenen Mitteln, ist es wichtig die Schutzbestimmungen heimischer Ameisenarten zu beachten.
Über die Hälfte der heimischen Ameisenarten sind in ihrem Bestand gefährdet, einige von ihnen gehören sogar zu den besonders geschützten Arten. Nahezu alle Ameisenarten erfüllen wichtige Funktionen im Ökosystem. Sie sind an der Aasbeseitigung beteiligt, verbessern die Bodenqualität, sorgen für die Verbreitung bestimmter Pflanzensamen und sind ein wichtiger Bestandteil des Nahrungsnetzes. Es sollte daher vor jeder Bekämpfung der Tiere unbedingt durch eine fachkundige Person abgeklärt werden, ob es sich tatsächlich um Tapinoma magnum handelt.
Ist die Art eindeutig nachgewiesen, sollte die Bekämpfung idealerweise koordiniert stattfinden. Hier wird eine Absprache mit der Nachbarschaft empfohlen. Auch die Gemeinde sollte im Fall eines nachgewiesenen Vorkommens informiert werden um gegebenenfalls öffentliche Grundstücke in die Bekämpfung einzubeziehen.
Hausmittel allein sind meist nicht ausreichend um die Tiere erfolgreich zu bekämpfen bzw. zurückzudrängen. Daher ist eine professionelle Bekämpfung mittels einer Fachfirma zur Schädlingsbekämpfung mit nachgewiesener Sachkunde dringend empfohlen. Der Einsatz von Insektiziden sollte aufgrund der Gefahren sowohl für die eigene Gesundheit, wie auch für zahlreiche Insektenarten nur von erfahrenem Fachpersonal durchgeführt werden. Eine erfolgreiche Bekämpfung der Art ist nur möglich, wenn der Befall frühzeitig erkannt und eine Bekämpfung zeitnah begonnen wird. Bei bereits etablierten Superkolonien ist es sehr schwierig diese dauerhaft zu beseitigen.
Vorsorge ist besser als Nachsorge! Das Problem der Einschleppung vom Tapinoma magnum ist menschengemacht. Es wird vermutet, dass die Art mit Blumenerde aus mediterranen Gebieten eingebracht wurde und weiterhin wird. Durch das zunehmend wärmere Klima kann sich die wärmeliebende Art etablierten. Das Anpflanzen heimischer Arten verhindert das versehentliche Einbringen von Neozoen, wie Tapinoma magnum.
Pressemitteilung des Landkreises Bad Dürkheim vom 25.6.2025:
Allgemeine Informationen:
Derzeit wird in den Medien vermehrt über die Ameisenart Tapinoma magnum, auf Deutsch Große Drüsenameise genannt, berichtet. Die Art stammt ursprünglich aus dem Süden Europas. Derzeit breitet sie sich allerdings aufgrund der veränderten klimatischen Bedingungen ebenfalls in Deutschland immer weiter aus.
Problematisch ist, dass die Ameise sogenannte Superkolonien baut. Das heißt, es werden viele einzelne Nester angelegt, die jeweils eine Königin haben. Die Nester sind aber miteinander verbunden. Das kann dazu führen, dass unter Häuser, Straßen oder Gehwege Aushöhlungen entstehen.
Studien zur Erforschung und Bekämpfung laufen bereits. Man geht davon aus, dass sich die Ameise inzwischen in ganz Süd-/Westdeutschland ausgebreitet hat und Bestandteil des Ökosystems bleiben wird. Ab die ortsfremde Art einheimische Arten verdrängt, ist derzeit noch nicht klar.
Wie erkennt man Tapinoma magnum?
Es ist nicht einfach, die Art als Laie sicher zu erkennen, da es verwandte Arten gibt, welche die gleichen Merkmale aufweisen. Sicherheit kann eine DNA-Untersuchung bringen.
Grundsätzliche Merkmale der Ameise:
- 2 bis 3,5 Millimeter groß
- schwarz
- kleine Kerbe am Kopf
- oft bewegen sich sehr viele Exemplare gleichzeitig auf einer breiten Ameisenstraße
- wenn man die Ameise zerdrückt, riecht sie nach schlechter Butter oder Zitrusfrucht
- wenn man das Nest mit einem Gegenstand manipuliert, greift die Große Drüsenameise an, was heimische Arten in der Regel nicht tun
- Nester erkennt man an kleinen Anhäufungen von Sand, Kies oder Erde
- Grundsätzlich ist die Ameise für Menschen nicht gefährlich, soweit sie jedoch Nester auf einem privaten Grundstück baut, kann die Beseitigung/Bekämpfung mit erheblichen Kosten verbunden sein
Besteht Handlungsbedarf, wenn diese Art auf meinem Grundstück angesiedelt ist?
Nein, die Ameisen-Art gilt derzeit nicht als invasiv, auch wenn sie in den Medien so betitelt wird. Es besteht keine Pflicht diese Art zu bekämpfen oder zu melden.
Wer ist zuständig im Falle eines Befalls?
Falls die Ameise öffentliche Flächen mit ihren Nestern untergräbt, ist die jeweilige Gemeinde zuständig. Sind die Insekten auf privaten Grundstücken angesiedelt, ist der Grundstückseigentümer zuständig. Eine Bekämpfung hängt vom Einzelfall ab. Ein Einschreiten der Gemeinde ist lediglich erforderlich, falls die Ameisen mit ihren Nestern
beispielsweise einen Gehweg untergraben und dadurch eine Gefahr für die Sicherheit besteht.
Was kann ich als Privatperson tun?
Sollte die Ameise sich auf Ihrem Privatgrundstück ansiedeln, sind Sie als Eigentümer zuständig. Es sollte zuerst geklärt werden, ob es sich wirklich um die Große Drüsenameise handelt. Ein überstürzter Einsatz von Pestiziden könnte einheimische Ameisen vernichten. Dies sollte aus Aspekten des Naturschutzes unbedingt vermieden werden.
Es ist sinnvoll eine Fachperson einzubeziehen, um sicher bestimmen zu können, um welche Art es sich handelt. Dies kann ein Entomologe oder ein Schädlingsbekämpfer sein.
Aus welchen Gründen kann es nötig sein Pestizide zu verwenden?
Pestizide sollten nicht gedankenlos eingesetzt werden. Der Einsatz kann gerechtfertigt sein, wenn Schäden am Haus oder Weg zu befürchten sind oder bei hygienischen Problemen im Haus.
Welche Schritte kann ich ergreifen, wenn die Ameisen in mein Haus eingedrungen sind?
Man sollte die Ameisenstraße verfolgen, um nachvollziehen zu können, an welcher Stelle die Insekten ins Haus kommen. Man sollte versuchen die Einstiegsstelle bestmöglich zu verschließen. Es kann helfen, die Insekten mit Hausmitteln zu vertreiben (Einsatz von Essig, Zimt, Zitronenschalen, Lavendel oder Minze). Grundsätzlich sollte darauf geachtet werden, Lebensmittel gut zu verpacken und nicht offen stehen zu lassen.
Änderung der Verkehrsregelung in der Böhlerstraße Meckenheim
Sehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner der Gemeinde Meckenheim,
die Ordnungsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim informiert Sie über die Änderung der Verkehrsregelung in der Böhlerstraße. Ziel dieser Maßnahme ist die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Die Umsetzung erfolgt in den kommenden Wochen durch den Landesbetrieb Mobilität (LBM).
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihre Ordnungsbehörde
Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim
Gefahrenabwehrverordnung »Deidesheimer Weinkerwe 2025«
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Bürgerinformation Krisenvorsorge
Für alle Fälle vorbereitet: Notfallvorsorge
Überschwemmungen durch Starkregenfälle, die Corona-Pandemie mit ihren internationalen Auswirkungen, Waldbrände bei anhaltender Trockenheit - diese Ereignisse sind nur einige Beispiele für Notsituationen, die in Deutschland in den letzten Jahren eingetreten sind. Das staatliche Hilfeleistungssystem greift in solchen Situationen und bietet verlässliche Unterstützung. Aber auch die beste Hilfe ist nicht immer sofort zur Stelle. Bei großflächigen Schadenslagen können die Rettungskräfte nicht überall gleichzeitig sein. In solchen Situationen ist es gut zu wissen, was zu tun ist. Wer vorbereitet ist, kann sich selbst, Angehörigen und Nachbarn helfen, bis die staatliche Hilfe eintrifft und Schäden mit Schutzmaßnahmen reduzieren.
Wir möchten Sie über die aktuellen Empfehlungen zur Krisenvorsorge des Bundesministeriums für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe informieren und Sie bei der Planung Ihrer persönlichen Notfallvorsorge unterstützen.
Um eine Notsituation gemeinschaftlich zu bewältigen, ist es wichtig in folgenden Bereichen Vorsorgen zu treffen:
- Lebensmittel-und Getränkevorrat
- Gut ausgestattete Hausapotheke
- Griffbereite Dokumentenmappe
- Im Notfall informiert bleiben mithilfe batteriebetriebener Rundfunkgeräte
- Notgepäck
- Bauliche Vorsorgemaßnahmen für mehr Sicherheit am Haus
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Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) finden Sie viele weitere Informationen zur Notfallvorsorge. Neben präventiven Tipps für verschiedene Notsituationen werden dort häufig gestellte Fragen zum Thema beleuchtet: „Warum sollte ich vorsorgen?“ oder „Werde ich weiter verlässlich mit Gas heizen können?“. Für Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern stellt das BBK eine kostenfreie Beratung und Hilfe zu den Themen der Notfallvorsorge und Selbstschutz/Selbsthilfe bereit: Tel. 0228/99550-3670 (Mo-Fr von 9 bis 15 Uhr) oder per Mail an info@bbk.bund.de. Auch ein Ratgeber einschließlich Checklisten mit Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen stehen zum Download unter folgendem Link bereit: |
Für interessierte Bürgerinnen und Bürger ohne Internetzugang ist der Ratgeber, die Checkliste sowie die Vorsorge- und Verhaltensempfehlung in Papierform kostenfrei im Foyer/Empfangsbereich der Verbandsgemeindeverwaltung erhältlich.
Ihre Verbandsgemeindeverwaltung
Deidesheim verbessert Parkraummanagement -
Parkscheinautomaten kommen in alle Parkzonen
Pressemitteilung
Auf Empfehlung des Ordnungsamts der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim hat die Verkehrskommission der Stadt Deidesheim am 16. Juni 2025 die flächendeckende Einführung von Parkscheinautomaten in allen Parkzonen beschlossen. Der Stadtrat hat dem Vorschlag in seiner Sitzung am 24. Juni 2025 zugestimmt.
Stadt Deidesheim: Wir hören zu – und handeln
„Viele Menschen in Deidesheim haben uns angesprochen, weil sie sich eine einfachere, analog nutzbare Möglichkeit zum Parken gewünscht haben – besonders ältere Menschen, Familien oder Gäste ohne Smartphone“, erklärt die Stadt Deidesheim.
„Die Einführung von Parkscheinautomaten ist ein direktes Ergebnis dieses Dialogs. Wir nehmen Rückmeldungen ernst und setzen sie um – pragmatisch, lösungsorientiert und mit Blick auf alle Nutzergruppen. Bürgernähe und Alltagstauglichkeit stehen für uns im Mittelpunkt.“
Ordnungsamt: Parkraummanagement gemeinsam mit der Bürgerschaft weiterentwickeln
Auch das Ordnungsamt der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim unterstreicht, dass die Entscheidung nicht aus fiskalischen Gründen getroffen wurde:
„Die Parkgebühren dienen in erster Linie der Steuerung des ruhenden Verkehrs. Ziel ist es, den verfügbaren Parkraum effizienter zu nutzen und Dauerparken an zentralen Standorten zu reduzieren. So entsteht mehr Bewegung im System – und eine fairere Verteilung der Stellplätze“, erklärt das Ordnungsamt.
„Gleichzeitig sind wir im engen Austausch mit Bürgerinnen und Bürgern, Gewerbetreibenden und Pendlern. Wir verstehen das Parkraummanagement als dynamischen Prozess, der sich mit den Bedürfnissen der Menschen weiterentwickelt.“
Konkrete Parkgebühren im Überblick
Die Parkgebühren wurden bewusst moderat ausgestaltet und orientieren sich an Lage, Nutzungsfrequenz und Funktion der jeweiligen Fläche:
- Bahnhof Ost (Zonencode 67136):
Tagespauschale 3 € für 24 Stunden.
Aktuell wird geprüft, ob ein vergünstigtes Pendlerticket für regelmäßige Nutzerinnen
und Nutzer des ÖPNV eingeführt werden kann. Hierzu laufen bereits erste Gespräche. - Schwimmbad-Parkplatz (Zonecode 67135):
2 Stunden kostenfrei, danach Tagespauschale 3 € für 24 Stunden.
Für Inhaberinnen und Inhaber von Schwimmbad-Dauerkarten steht eine
Saisonparkkarte für 40 € zur Verfügung – erhältlich direkt im Schwimmbad. - Sensentalparkplatz (Zonencode 67134):
Montag bis Freitag: 2 Stunden kostenfrei, danach Tagesticket 3 €
Samstag, Sonntag und an Feiertagen: 2 Stunden kostenfrei, danach Tagesticket 5 € - Mühltalparkplatz (Zonencode 67133):
Montag bis Freitag: 2 Stunden kostenfrei, danach Tagesticket 3 €
Samstag, Sonntag und an Feiertagen: 2 Stunden kostenfrei, danach Tagesticket 5 €
Analog und digital: Wahlfreiheit für alle Nutzerinnen und Nutzer
Mit der Einführung der Parkscheinautomaten wird das bereits etablierte Handyparken nicht ersetzt, sondern sinnvoll ergänzt. Beide Systeme stehen künftig parallel zur Verfügung.
„So schaffen wir echte Wahlfreiheit – unabhängig von technischer Ausstattung oder digitaler Affinität“, betont die Stadt Deidesheim.
„Das Parkraummanagement in Deidesheim ist kein starres System, sondern entwickelt sich weiter – im Dialog mit den Menschen vor Ort. Verwaltung und Politik ziehen an einem Strang, um praxistaugliche, sozial ausgewogene und zukunftsfähige Lösungen zu schaffen.“
Transparente Umsetzung: Bürgerveranstaltung vor Baubegin
Bevor mit dem Aufbau der neuen Parkscheinautomaten begonnen wird, lädt die Stadt Deidesheim gemeinsam mit dem Ordnungsamt und der Bauverwaltung der Verbandsgemeindeverwaltung zu einer öffentlichen Bürgerveranstaltung ein. Dort werden alle relevanten Informationen vorgestellt – unter anderem der zeitliche Ablauf der Baumaßnahmen, die konkrete Platzierung der Automaten sowie deren Bedienung und Funktionalität.
„Uns ist wichtig, dass alle Bürgerinnen und Bürger gut informiert sind und ihre Fragen direkt stellen können“, so die Stadt Deidesheim. „Wir setzen auf Transparenz, frühzeitige Kommunikation und einen offenen Austausch – gerade bei Veränderungen, die den Alltag vieler Menschen betreffen.“
Ratten gesichtet - was ist zu tun?
Hinweise und Verhaltensempfehlungen für Bürgerinnen und Bürger
In den Sommermonaten häufen sich immer wieder Hinweise auf Rattensichtungen in unseren Ortsgemeinden. Dabei handelt es sich häufig um einzelne Tiere, die auf der Suche nach Nahrung unterwegs sind. Ein solcher Anblick ist zwar unangenehm, aber zunächst kein Grund zur Beunruhigung. Wichtig ist ein sachlicher Umgang mit dem Thema und die Beachtung einiger Grundregeln.
Ratten sind Wildtiere, die auch in menschlicher Nähe Lebensräume finden – insbesondere dort, wo Essensreste, ungesicherte Müllbehälter oder offenes Tierfutter leicht zugänglich sind. Einzelne Sichtungen bedeuten noch keinen Befall, sollten aber aufmerksam beobachtet werden.
Was kann ich tun?
- Halten Sie Mülltonnen stets geschlossen und reinigen Sie sie regelmäßig.
- Entsorgen Sie keine Speisereste in der Toilette oder auf dem Kompost.
- Füttern Sie Wild- oder Haustiere im Außenbereich nur so, dass keine Reste zurückbleiben.
- Melden Sie wiederholte Rattensichtungen an öffentlichen Orten (z. B. Spielplätzen, Containerplätzen) dem Ordnungsamt.
Wer ist zuständig?
Für Maßnahmen auf privaten Grundstücken sind grundsätzlich die Eigentümer selbst verantwortlich. Sie müssen ggf. eine Schädlingsbekämpfung auf eigene Kosten beauftragen.
Auf öffentlichen Flächen prüft das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde, ob Handlungsbedarf besteht und leitet entsprechende Schritte ein.
Vollzug des Straßenverkehrsgesetzes,
Verkehrsrechtliche Anordnung gem. § 45 StVO
hier: 67146 Deidesheim, Kathrinenstraße / Im Kathrinenbild
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Verbandsgemeinde Deidesheim als zuständige Straßenverkehrsbehörde erlässt gemäß § 45 StVO folgende
verkehrsrechtliche Anordnung:
In der Kathrinenstraße wird nach dem Hotel & Gästehaus Deidesheim auf der rechten Seite ein Einbahnstraßenschild VZ 220-10 angebracht. Vor dem Parkplatz der Stadtwerke muss die Straßeneinfahrt durch VZ 267 verboten werden.
Die Straßeneinfahrt in das Kathrinenbild wird auf der rechten Seite mit einem Sackgassenschild (VZ 357) versehen.
Begründung:
In der Kathrinenstraße ist aufgrund der Enge der Straße ein Begegnungsverkehr nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Dies ist gerade im Falle eines Notfalls von großer Bedeutung. Unter Berücksichtigung der baulichen Begebenheiten der Straße ist hier keine Alternative möglich.
Der Stadtrat Deidesheim hat der Beschlussvorlage zugestimmt.
Änderung der Verkehrsregelung in der Heerstraße Meckenheim
Sehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner der Gemeinde Meckenheim,
die örtliche Ordnungsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim hat auf Antrag des Ortsgemeinderates eine Änderung der Verkehrsregelung in der Heerstraße angeordnet.
Die Änderungen im Überblick:
- Die Parkplätze in Höhe des katholischen Kindergartens werden von der rechten auf die linke Straßenseite verlegt.
- Die Einbahnstraßenregelung wird ab der Ecke Wiesenstraße neu festgelegt.
- Verkehrsteilnehmer, die aus Richtung L 519 kommen, können die Heerstraße künftig über die Wiesenstraße, Gartenstraße und Haßlocher Straße erreichen.
Ziel dieser Maßnahme ist es, den Verkehrsfluss in diesem Bereich zu verbessern und gleichzeitig die Verkehrssicherheit insbesondere im Umfeld des Kindergartens zu erhöhen.
Wir bitten um Beachtung und danken für Ihr Verständnis.
Ihre Ordnungsbehörde
Digitale Parkgebühren in Deidesheim:
Einführung von Parkster in mehreren Parkzonen
Die Stadt Deidesheim hat im Rahmen einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Verkehrslenkung Parkgebühren in ausgewählten Bereichen eingeführt. Die Abwicklung erfolgt dabei bequem und digital über die App Parkster, mit der Parkvorgänge einfach per Smartphone gestartet, verlängert oder beendet werden können - ganz ohne Parkscheinautomat oder Kleingeld.
Folgende Parkzonen sind ab sofort gebührenpflichtig:
- Bahnhof Ost (Zonencode 67136):
Tagespauschale: 3,00 € für 24 Stunden - Schwimmbad-Parkplatz (Zonencode 67135):
Tagespauschale: 3,00 € für 24 Stunden (2 Stunden kostenfrei)
Für Dauerkarteninhaber des Schwimmbads wird eine Saisonparkkarte für 40,00 € angeboten -
erhältlich direkt im Schwimmbad. - Sensentalparkplatz (Zonencode 67134):
Montag bis Freitag: 3,00 € Tagesticket (2 Stunden kostenfrei)
Samstag, Sonntag und an Feiertagen: 5,00 € Tagesticket (2 Stunden kostenfrei) - Mühltalparkplatz (Zonencode 67133):
Montag bis Freitag: 3,00 € Tagesticket (2 Stunden kostenfrei)
Samstag, Sonntag und an Feiertagen: 5,00 € Tagesticket (2 Stunden kostenfrei)
Bürgerfreundlich, digital, flexibel
Durch die Möglichkeit, die ersten zwei Stunden kostenfrei zu parken, möchten wir sicherstellen, dass Besorgungen, kurze Erledigungen oder Besuche weiterhin einfach und ohne zusätzliche Kosten möglich sind. Ebenso wurde mit der Saisonparkkarte für Inhaber einer Dauerkarte des Schwimmbades eine faire Lösung für treue Nutzerinnen und Nutzer des Bades geschaffen.
Die Nutzung der Parkster-App soll den Zugang zur Parkraumbewirtschaftung so komfortabel wie möglich gestalten - ohne Zettel, ohne Automat, aber mit voller Transparenz und Flexibilität.
Eine Erklärung zur Nutzung der Parkster-App finden Sie hier:
Parkster: So einfach funktionierts | Parkster
Für Rückfragen wenden Sie sich gerne per E-Mail an das Ordnungsamt:
ordnungsamt@vg-deidesheim.rlp.de
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung auf dem Weg zu einem geordneten, fairen und zukunftsfähigen Parkraummanagement in unserer Stadt.
Biometrische Fotos direkt im Bürgerbüro erstellen
Neuer Service im Bürgerbüro der Verbandsgemeinde Deidesheim
Ab April 2025 bietet die Verbandsgemeinde Deidesheim eine innovative Neuerung an, die Bürgerinnen und Bürgern Zeit und Wege erspart. Ab sofort können biometrische Fotos direkt bei der Beantragung von Pass- und Ausweisdokumenten durch die Mitarbeitenden des Bürgerbüros erstellt werden – unkompliziert, schnell und mit modernster Technik.
Hierfür wurde im Bürgerbüro eine weiße Fotowand eingerichtet, an der die Aufnahmen künftig gemacht werden. Mithilfe spezieller Smartphones der Firma "Biometric Solutions" entstehen biometrisch korrekte Passbilder, die den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen. So bietet der neue Service zahlreiche Vorteile: Bürgerinnen und Bürger sparen sich nicht nur Zeit und Wege, sondern profitieren auch von einem reibungsloseren Ablauf. Auch für Familien mit Kindern (ab 6 Jahre) bietet der neue Dienst Erleichterungen. Bei Babys und Kleinkindern empfehlen wir einen Fotografen aufzusuchen. Die Aufnahmen erfolgen standardmäßig ohne Blitz und sind dadurch besonders für Menschen mit Epilepsie oder anderen neuronalen Erkrankungen verträglich.
Diese Fotos können ausschließlich nur für die Beantragung von Pass- und Ausweisdokumenten verwendet werden. Für die Beantragung des Führerscheins werden weiterhin nur Fotos auf Papier verwendet.
Die neue Technologie trägt dazu bei, Manipulationsversuche wie dem sogenannten Morphing vorzubeugen.
Ein zusätzlicher Pluspunkt: Bürgerinnen und Bürger zahlen nun lediglich 6 Euro pro Aufnahme. Alternativ können weiterhin Bilder von Fotostudios oder anderen Anbietern genutzt werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass ab dem 1. Mai 2025 ausschließlich digitale Passbilder akzeptiert werden. Fotostudios können sich hierfür beim Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) registrieren lassen und die Bilder zukünftig direkt digital an die jeweilige Behörde versenden.
Für die Verbandsgemeinde Deidesheim markiert die Einführung des neuen „Smartphone-Service“ einen weiteren Schritt der konsequenten Digitalisierungsstrategie von einer Vielzahl von Verwaltungsangeboten.
Dringend gesucht: Häuser und Wohnungen zur Unterbringung von geflüchteten Menschen
Die Verbandsgemeinde Deidesheim sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt dringend Häuser und Wohnungen zur Unterbringung von geflüchteten Menschen. Wenn Sie Wohnraum zur Verfügung stellen können, helfen Sie nicht nur direkt den Menschen in Not, sondern tragen auch zur Stärkung unserer Gemeinschaft bei.
Ihre Vorteile:
- Sichere Mieteinnahmen: Die Objekte werden direkt von der Verbandsgemeinde angemietet und bezahlt.
- Regelmäßige Betreuung: Unsere Mitarbeiter kümmern sich regelmäßig um die Betreuung der Immobilien, sodass Sie sich keine Sorgen machen müssen.
- Langfristige Mietverträge: Profitieren Sie von stabilen und langfristigen Mietverträgen.
- Soziale Verantwortung: Tragen Sie aktiv zur Lösung der Flüchtlingskrise bei und übernehmen Sie soziale Verantwortung in Ihrer Gemeinde.
So einfach geht's: Haben Sie geeigneten Wohnraum anzubieten? Kontaktieren Sie uns! Ihre Ansprechpartner, stehen Ihnen für alle Fragen und Details zur Verfügung:
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Kontakt: Beata Denkiewicz |
Kontakt: Marcel Kaltenbach |
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Tel.: 06326/977-124 |
Tel.: 06326/977-222 |
Mit Ihrer Unterstützung schaffen wir gemeinsam eine sichere und menschenwürdige Unterbringung für geflüchtete Menschen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Kampagne „Garagenparken“
VG Deidesheim schließt sich der Kampagne „Garagenparken“ aus Mörfelden-Walldorf an
Mit der kreativen und humorvollen Plakat-Kampagne „Garagenparken“ setzt sich Mörfelden-Walldorf für das Parken in Garagen ein. Nun hat sich auch die VG Deidesheim als erste Verbandsgemeinde in der Region dieser Initiative angeschlossen. Die ansprechenden Motive eines Comic-Autos, das den verschiedenen Wetterbedingungen ausgesetzt ist, sollen Fahrzeughalter:innen motivieren, ihre Fahrzeuge häufiger in der Garage oder auf dem privaten Grundstück zu parken. Denn viele Kommunen stehen vor der Herausforderung eines erhöhten Parkdrucks und einer Vielzahl von parkenden Fahrzeugen am Straßenrand.
Gründe für das Parken in Garagen
Für Fahrzeughalter:innen:
- Schutz vor Witterungseinflüssen wie Regen, Hitze, Schnee und Hagel, was die Fahrzeugwartungskosten senken kann.
- Reduziertes Risiko von Diebstahl oder Vandalismus.
- Erhöhte Sicherheit für das Fahrzeug.
Für die Allgemeinheit:
- Freigabe von öffentlichen Parkplätzen, was die Parkplatzknappheit in Wohngebieten oder stark frequentierten Gegenden verringert.
- Erleichterter Zugang für Einsatzfahrzeuge wie Rettungsdienste oder Feuerwehr in Notfällen, was die Reaktionszeiten verbessert und potenziell Leben rettet.
- Reduzierung von Verkehrsstaus durch weniger Suchverkehr nach Parkplätzen.
- Verbesserte Ästhetik und Raumgestaltung in Wohngebieten durch weniger geparkte Fahrzeuge auf der Straße.
Unterstützen Sie die Aktion!
Die Frühling-, Sommer-, Herbst- und Winter-Motive können hier heruntergeladen werden. Wer möchte, kann sein Lieblingsmotiv ausdrucken und an seine Haustür, seinen Zaun oder die eigene Garage hängen, um die Aktion sichtbar zu unterstützen. Auch die Flyer sind auf unserer Homepage erhältlich und können ausgedruckt werden. Sie liegen in den Rathäusern kostenlos zur Mitnahme bereit. Fragen Sie einfach danach!
| Klicken Sie auf das jeweilige Bild, um zum Download zu gelangen: |
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| Vogel 2 |
Vogel 1 |
Sonne |
Schnee |
Regen |
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Verkehrsinfo!
Liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen,
aufgrund des Ausbaus der Hintergasse in 67150 Niederkirchen, wird ab dem 5.2.2025 bis voraussichtlich 19.2.2025 die Hauptstraße Ecke Hintergasse halbseitig gesperrt. Dafür müssen leider die Parkflächen neben dem Kriegerdenkmal gesperrt werden. Durch die Enge der Fahrbahn wird eine beidseitige Ampelschaltung installiert.
Die Bushaltestellen in diesem Bereich, werden in dieser Zeit beidseitig in Höhe Hausnummer 63 versetzt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Wichtige Mitteilung an alle Hundehalter
In letzter Zeit kommt es vermehrt zu unzumutbaren Verschmutzungen der Weinberge in unserer Verbandsgemeinde durch Hundekot. Wir möchten alle Hundehalter und -führer darauf hinweisen, dass gemäß der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Deidesheim dafür gesorgt werden muss, dass die Anlagen nicht verunreinigt werden.
Das Nichtbeachten dieser Regelung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe, um unsere schönen Weinberge sauber zu halten.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
URLAUBSZEIT – REISEZEIT
Urlaubszeit steht bevor:
Reisepass oder Personalausweis rechtzeitig beantragen – auch für Kinder!
Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt, auch nicht mehr verlängert.
Das bedeutet, dass nun auch für Kinder unter 12 Jahren elektronische Reisedokumente beantragt werden müssen.
Diese werden nicht mehr vor Ort, sondern von der Bundesdruckerei ausgestellt, wodurch es zu deutlich längeren Lieferzeiten kommt.
Das Bürgerbüro bittet alle Bürgerinnen und Bürger, beim Planen und Buchen einer Reise auch an die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen zu denken, damit es auf dem Weg in den Urlaub keine bösen Überraschungen gibt.
Dabei sollten unbedingt die Lieferzeiten der Bundesdruckerei (derzeit ca. 8 Wochen) bedacht werden:
Bitte erkundigen Sie sich zudem auf der Internetseite des Auswärtigen Amts www.auswärtiges-amt.de oder in Ihrem Reisebüro, welches Reisedokument für Ihren bevorstehenden Urlaub erforderlich ist und wie lange dieses zum Zeitpunkt der Einreise noch gültig sein muss.
Personalausweis
Für die Ausstellung eines Personalausweises benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Passbild ( das Bild darf nicht älter als 1 Jahr alt sein), bei Personen unter 16 Jahre die Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter. Die Unterschrift auf den Ausweisanträgen muss persönlich im Bürgerbüro geleistet werden!
Die Gebühr für Antragsteller unter 24 Jahren beträgt 22,80 €, für Personen ab 24 Jahren 37 € und ist bei der Beantragung zu bezahlen.
Reisepass
Für die Ausstellung eines Reisepasses benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Passbild ( das Bild darf nicht älter als 1 Jahr sein), bei Personen unter 18 Jahre die Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter. Die Unterschrift auf den Passanträgen muss persönlich im Bürgerbüro geleistet werden!
Zusätzlich werden noch Fingerabdrücke (bei Kindern ab dem 6. Lebensjahr erforderlich)
Die Gebühr für Antragsteller unter 24 Jahren beträgt 37,50 €, für Personen ab 24 Jahren 70 € und ist bei der Beantragung zu bezahlen.
Wenn noch kein Ausweis / Pass ausgestellt wurde, muss bei der Antragstellung eine Geburtsurkunde vorgelegt werden.
Achtung:
Eine Verlängerung des Personalausweises und des Reisepasses ist nicht möglich!
Ihr Bürgerbüro Deidesheim
Abholung
Reisepässe können im Bürgerbüro zu den Öffnungszeiten abgeholt werden.
Bitte abgelaufene und bisherige Reisepässe mitbringen.
Verkehrskonzept Stadt Deidesheim
Pressemitteilung Umsetzung Verkehrskonzept und Verstärkte Kontrollen Deidesheim
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- PDF-Datei: 361 kB
Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
Die Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim weist darauf hin, dass gemäß § 36 Abs. 2, § 42 Abs. 3 und § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetz (BMG) die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, den regelmäßig oder auf Anfrage durchzuführenden Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen.
Gemäß § 50 BMG sind mehre Widerspruchsmöglichkeiten hierbei gegeben u.a.:
- Widerspruch gegen Datenübermittlungen an das Bundesamt für Wehrverwaltung (§ 36 Abs. 2 BMG)
- Widerspruch gegen Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften(§ 42 Abs. 3 BMG)
- Widerspruch gegen Datenübermittlungen an Parteien, Wählergruppen oder Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen oder Abstimmungen (§ 50 Abs. 5 BMG)
- Widerspruch gegen Datenübermittlungen an Mandatsträger, Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen (§ 50 Abs. 5 BMG)
- Widerspruch gegen Datenübermittlungen an Adressbuchverlage für die Herausgabe von Adressbüchern (§ 50 Abs. 5 BMG)
Es wird darauf hingewiesen, dass jede Bürgerin und jeder Bürger das Recht haben, ihre/seine Daten im Rahmen der vorgenannten Vorschriften (Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2, § 42 Abs. 3 und § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetz (BMG) sperren zu lassen bzw. der Weitergabe zu widersprechen.
Übermittlungssperre beantragen
Bürgerinnen und Bürger können die Übermittlungssperre persönlich unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes vor Ort im Bürgerbüro schriftlich beantragen.
Aktuelles von den Werken - FB IV
Kanalsanierung Ortsgemeinde Meckenheim
Im Zuge der Kanalsanierung in der Ortsgemeinde Meckenheim finden an nachfolgend aufgeführten Terminen Arbeiten statt. Hierbei kann es zu kurzzeitigen Verkehrsbehinderungen kommen.
20.10.2025 Kreuzpfad
21.10.2025 Raiffeisenstraße
21.10.2025 Georg- Feil- Straße
22.+23.10.2025 Heerstraße
23.10.2025 Kirchgasse
23.10.2025 Auf der Höhe
24.10.2025 Böhler Straße
24.10.2025 Im Kirchgarten
Bei Fragen stehen Ihnen die Verbandsgemeindewerke Deidesheim zur Verfügung.
Preisanpassung für Trinkwasser 2023 in den
Ortsgemeinden Forst und Ruppertsberg
- PDF-Datei: 254 kB
Straßenabläufe und Gewässer freihalten – Schutz gegen Starkregen
Auch Gullys sollten nicht mit Grünabfall und Bauschutt verunreinigt werden!
Aus gegebenem Anlass weisen das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde und die Stadt Deidesheim daraufhin, dass Straßenabläufe und Gräben sowie wasserführende Rinnen freibleiben sollen. Insbesondere der alte und neue Weinbachgraben werden oft mit Grünschnitt, Laub und Ästen verunreinigt, was sich dann bei Starkregenereignissen, wie dies zuletzt im September der Fall war, schnell an den Bachdurchläufen staut, wodurch die Gräben überlaufen können. Aber auch Bauschutt wurde von freiwilligen Helferinnen und Helfern beim Freiräumen der Grabendurchlässe entdeckt. Stadt und Abwasserwerk appellieren daher an alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Gewässer und Abläufe freizuhalten und sich auch selbst vor Gefahren wie Starkregen, Hagel und anderen Naturereignissen, so gut es geht, zu schützen.
Derzeit wird bei der Verbandsgemeinde ein Hochwasser- und Starkregenkonzept erstellt, bei dem auch Workshops und Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger vorgesehen sind. Entsprechende Informationen werden wieder im Amtsblatt und auf der Homepage zu finden sein.
Feststellung der Bilanz und Erfolgsrechnung des Kanalwerkes der Verbandsgemeinde Deidesheim für das Wirtschaftsjahr 2021 gem. § 27 Abs. 3 EigVo
- PDF-Datei: 107 kB
Feststellung der Bilanz und Erfolgsrechnung des Wasserwerkes der Verbandsgemeinde Deidesheim für das Wirtschaftsjahr 2022 gem. § 27 Abs. 3 EigVo
- PDF-Datei: 108 kB
Rattenbekämpfung
Ratten stellen schon seit langer Zeit eine Gefahr für den Menschen dar, da sie als Allesfresser die Nähe zu menschlichen Siedlungen suchen. Schätzungen sprechen von mindestens ein bis zwei Ratten je Einwohner, die im Untergrund leben.
Generell gehören Speisereste nicht in die Toilette, damit nicht ungebetene „Gäste“ angelockt, sondern auch Verstopfungen im Kanalhausanschlussbereich vermieden werden.
Die Verbandsgemeindewerke Deidesheim lassen z.Zt. im gesamten Kanalsystem der Verbandsgemeinde sog. nontoxische Köder auslegen. Nach ca. 2 Wochen werden die Hotspots ermittelt, so dass dann gezielt toxische Köder zur Bekämpfung ausgebracht werden. Die Belastung des Abwassers wird somit erheblich gemindert.
Aktuelles aus der Finanzabteilung - FB V
Elektronische Rechnungsstellung
Informationen zum Einreichen elektronischer Rechnungen über den
zentralen E-Rechnungseingang RLP (ZRE)
Behördenname:Verbandsgemeinde Deidesheim
Leitweg-ID: 073325001000-001-49
Sehr geehrte Lieferanten, sehr geehrte Dienstleister,
wir bitten Sie, uns ab sofort nur noch elektronische Rechnungen zu senden und dies über den Zentralen E-Rechnungseingang RLP (ZRE) zu tun. Ab dem 01.04.2025 sind Rechnungssteller dazu verpflichtet, für alle Rechnungen aufgrund von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen in RLP elektronische Rechnungen zu verschicken. Dies ist in § 1 sowie § 3 der E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz (ERechVORP) geregelt und gilt unabhängig vom Auftragswert. Öffentliche Aufträge sind hier definiert.
Definition E-Rechnung
Eine E-Rechnung ist nicht nur von einer Rechnung auf Papier zu unterscheiden, sondern auch von einer digitalen Rechnung, z. B. im PDF-Format. Allgemeine Informationen und genauere Spezifizierungen dazu, welche Kriterien eine E-Rechnung erfüllen muss, finden sich auf dem
E-Rechnungs-Portal RLP.
Registrierung am ZRE
Um den ZRE nutzen zu können, müssen Sie sich hier registrieren. Die Registrierung erfolgt mit Hilfe des „Mein Unternehmenskonto“ auf Basis von ELSTER. Genauere Informationen erhalten Sie hier. Sie müssen jede Firma (pro Umsatzsteuer-ID) einzeln registrieren.
Übertragungskanäle
E-Mail: Rechnungen per E-Mail müssen immer an folgende Mailadresse geschickt werden:
Wenn Sie eine Rechnung per Mail einreichen, muss Ihre Absenderadresse in einem ZRE-Benutzerkonto hinterlegt sein. Aktuell kann pro ZRE-Benutzerkonto nur eine Mailadresse hinterlegt werden. Die Rückmeldung des ZRE wird an die Mailadresse gesendet, von der die Rechnung eingereicht wird – sowohl bei Ablehnung als auch bei erfolgreicher Zustellung. Daher bitten wir Sie, keine Rechnungen von einer Noreply- oder einer Bounce-Mailadresse einzureichen. Wenn Sie Rechnungen über Dienstleister bzw. Softwareanbieter versenden, stellen Sie sicher, dass Sie die Absenderadresse kennen.
Upload: Wer eine Rechnung im ZRE selbst hochladen möchte, muss beim ZRE registriert und eingeloggt sein. Nach erfolgreichem Login wird die Möglichkeit zum Upload angeboten. Fehlermeldung und Bestätigung erfolgen hier direkt im Browser.
Webformular:Wer registriert und eingeloggt ist, hat zudem die Möglichkeit, eine Rechnung im Webformular zu erstellen. Dieses Angebot ist mit manuellem Aufwand verbunden und eher auf unkomplizierte Rechnungen ausgelegt. Eine Archivierung im Portal erfolgt nicht, daher müssen Sie die Rechnung über den Download-Button herunterladen, sobald sie erstellt ist.
Mahnungen und sonstiger Schriftverkehr
Da der ZRE lediglich E-Rechnungen verarbeitet (inkl. z. B. Teilrechnungen, Korrekturen und Gutschriften), müssen Sie Mahnungen und sonstigen Schriftverkehr zwingend an die E-Mail-Adresse des Käufers senden (nicht an ZRE-rlp@Poststelle.rlp.de, sondern z. B. an die in „BT-58“ der Rechnung hinterlegte Mailadresse).
Rechnungsformate und Rechnungsbegründende Unterlagen
Sie können Rechnungen einreichen, die der aktuell gültigen Fassung des Standards XRechnung entsprechen. Zusätzlich verarbeitet der ZRE momentan die zuletzt außer Kraft gesetzte Version des Standards. Auch ZUGFeRD-Rechnungen im Profil XRechnung können eingereicht werden, die Profile EN 16931 und Extended befinden sich aktuell in der Testphase. Eine solche ZUGFeRD-Rechnung besteht aus einem PDF mit eingebetteter XML-Datei. Beachten Sie hierbei bitte, dass der ZRE das PDF verwirft und aus der XML-Datei, die die relevante Originalrechnung beinhaltet, wieder eine eigene Visualisierung anfertigt.
Rechnungsbegründende Anlagen müssen Base64-kodiert sein und können in den folgenden Formaten zur E-Rechnung hinzugefügt werden: PDF, PNG, JPG, JPEG, CSV, XLSX, ODS. Alle Anlagen müssen unterschiedliche Namen haben. Dies betrifft auch eingebettete, Base64 codierte Anlagen innerhalb der E-Rechnung. Die Dateinamen dürfen kein @-Zeichen enthalten und werden ggf. abgeschnitten, wenn sie zu lang sind. Es darf nur eine Rechnung pro E-Mail eingereicht werden, die Gesamtgröße inkl. aller Anhänge darf 20 MB nicht überschreiten. Genauere Infos und Angaben dazu, was Sie noch bei der Einreichung beachten sollten, finden Sie hier.
Inhalt der E-Rechnung („BT-Felder“)
Die Pflichtfelder des Standards XRechnung – der nach Beschluss des IT-Planungsrats grundsätzlich maßgebliche Standard für die Verwendung der E-Rechnung in Deutschland – ergeben sich in den meisten Fällen aus dem Umsatzsteuergesetz. Zusätzliche Pflichtangaben sind Zahlungsbedingungen, Bankverbindungsdaten, die Mailadresse des Rechnungsstellers („BT-43“, wichtig für Rückmeldungen) und die Leitweg-ID, deren korrekte Angabe essenziell für die korrekte Zustellung der Rechnung ist. Unsere Leitweg-ID finden Sie am Anfang dieses Dokuments. Bitte achten Sie darauf, dass sie ohne Leerzeichen und im Zeichensatz UTF-8 im Feld „BT-10“ eingetragen wird. „BT“ steht für „Business Term“ und bezeichnet ein Informationselement. Detaillierte Informationen dazu können Sie der Spezifikation der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) entnehmen.
Zusätzlich zu den Pflichtfeldern befüllen Sie bitte in jeder Rechnung die folgenden
BT-Felder, sofern diese Angaben vorliegen:
|
Name |
ID |
Eingabe |
|
Contract reference |
BT-12 |
Vertragsnummer |
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Purchase order reference |
BT-13 |
Bestellnummer / Kassenzeichen |
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Seller identifier |
BT-29 |
Lieferantennummer |
|
Buyer identifier |
BT-46 |
Kundennummer des Käufers |
|
Buyer contact point |
BT-56 |
Ansprechperson oder Kontaktstelle (z. B. Referat / Abteilung) beim Käufer |
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Buyer contact email address |
BT-58 |
Eine E-Mail-Adresse der Ansprechperson oder Kontaktstelle aus BT-56 |
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Actual delivery date |
BT-72 |
Lieferdatum (alternativ kann in BT-73 und BT-74 der Lieferzeitraum angegeben werden) |
Alternativ werden wir übergangsweise noch Rechnungen in PDF-Format (= digitale Rechnung und keine E-Rechnung) akzeptieren.
- Rechnungen im PDF-Format sind an die Funktions-E-Mail-Adresse: rechnung@vg-deidesheim.rlp.de zu übermitteln
- Nicht zulässig sind veränderbare Formate, wie z. B. Word-, Excel-, JPEG-Dateien etc.
- Die maximale Größe einer E-Mail darf 20 Megabyte nicht überschreiten.
- Rechnungen, welche an andere E-Mail-Adressen der Verbandsgemeinde-verwaltung Deidesheim gesendet werden (z. B. Mitarbeiter*innen Mailadressen), werden nicht verarbeitet und gelten als nicht zugegangen.
- Textinhalte der E-Mail werden aufgrund der automatisierten Verarbeitung nicht gelesen. Bitte verzichten Sie auf die Übersendung von relevanten Informationen in Ihrer E-Mail.
Rechnungen in Papierformat werden wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zukünftig nicht mehr akzeptieren.
Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge (WKB) - Forst
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den nächsten Tagen wird der Bescheid für den wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag der Gemeinde Forst zugestellt. Hierbei werden die gezahlten Beiträge aus dem Jahr 2024 mit der Vorausleistung 2025 abgerechnet. Die Fälligkeit ist auf den 15.9.2025 und 14.11.2025 datiert.
Beitragsmaßstäbe:
- Bei der Festlegung des Gemeindeanteils hatte sich der Gemeinderat nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz zu richten. Der Anteil der Gemeinde beträgt bei allen Ausbaumaßnahmen 35%. Der verbleibende Anliegeranteil von 65% wird auf die beitragspflichtigen Grundstücke verteilt.
- Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche mit Zuschlägen für bebaute und unbebaute Grundstücke, bei überplanten Grundstücken entsprechend dem gültigen Bebauungsplan. Bei bis zu zwei Vollgeschossen beträgt der Zuschlag einheitlich 20%. Bei Grundstücken mit mehr als 2 Vollgeschossen erhöht sich der Zuschlag für jedes weitere Vollgeschoss um 10%.
- Bei teilweise gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzten Grundstücken erhöhen sich die oben dargestellten Maßstabsdaten um 10%, bei überwiegend und ausschließlich in dieser Weise genutzten Grundstücken um 20%.
- Die Satzung sieht für bestimmte Straßen, für die Ausbaubeiträge / Erschließungsbeiträge / Sanierungsausgleichsbeträge zu entrichten waren, Verschonungsfristen von max. 20 Jahren vor.
- Die gesamte beitragspflichtige Fläche unterliegt ggfs. Schwankungen zwischen den Beitragsjahren, da diese ständig überprüft und den aktuellen Gegebenheiten (z.B. bei Verschonungen) angepasst wird.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrem persönlichen Bescheid.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Verbandsgemeindeverwaltung
Hebesätze 2025 für die Gemeinde Ruppertsberg
Auszug aus der Satzung der Gemeinde Ruppertsberg über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025 (Hebesatzsatzung) vom 9.12.2024
§ 2 Hebesätze
Die Gemeinde Ruppertsberg setzt die folgenden Hebesätze für das Jahr 2025 fest:
- für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 950 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 560 v. H. - für die Gewerbesteuer auf 400 v. H.
der Steuermessbeträge.
Hebesätze 2025 für die Stadt Deidesheim
Auszug aus der Satzung der Stadt Deidesheim über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025 (Hebesatzsatzung) vom 3.12.2024
§ 2 Hebesätze
Die Stadt Deidesheim setzt die folgenden Hebesätze für das Jahr 2025 fest:
- für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 778 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 540 v. H. - für die Gewerbesteuer auf 400 v. H.
der Steuermessbeträge.
Hebesätze 2025 für die Gemeinde Forst
Auszug aus der Satzung der Gemeinde Forst über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025 (Hebesatzsatzung) vom 10.12.2024
§ 2 Hebesätze
Die Gemeinde Forst setzt die folgenden Hebesätze ab dem Jahr 2025 fest:
- für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 630 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 465 v. H. - für die Gewerbesteuer auf 400 v. H.
der Steuermessbeträge.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
- für den ersten Hund 84 €
- für den zweiten Hund 120 €
- für jeden weitern Hund 144 €
Sog. Kampfhunde:
- für den ersten Hund 500 €
- für den zweiten Hund 800 €
- für jeden weitern Hund 1.000 €
Hebesätze 2025 für die Gemeinde Meckenheim
Auszug aus der Satzung der Gemeinde Meckenheim über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025 (Hebesatzsatzung) vom 9.12.2024
§ 2 Hebesätze
Die Gemeinde Meckenheim setzt die folgenden Hebesätze für das Jahr 2025 fest:
- für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 583 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 465 v. H. - für die Gewerbesteuer auf 380 v. H.
der Steuermessbeträge.
Hebesätze 2025 für die Gemeinde Niederkirchen
Auszug aus der Satzung der Gemeinde Niederkirchen über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025 (Hebesatzsatzung) vom 5.12.2024
§ 5 Hebesätze
Die Gemeinde Niederkirchen setzt die folgenden Hebesätze für das Jahr 2025 fest:
- für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 650 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 515 v. H. - für die Gewerbesteuer auf 400 v. H.
der Steuermessbeträge.
Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge (WKB) - Niederkirchen
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den nächsten Tagen wird der Bescheid für den wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag der Gemeinde Niederkirchen zugestellt. Hierbei werden die gezahlten Beiträge aus dem Jahr 2024 mit der Vorausleistung 2025 abgerechnet. Die Fälligkeit ist auf den 15.8.2025 und 14.11.2025 datiert.
Beitragsmaßstäbe:
- Bei der Festlegung des Gemeindeanteils hatte sich der Gemeinderat nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz zu richten. Der Anteil der Gemeinde beträgt bei allen Ausbaumaßnahmen 35%. Der verbleibende Anliegeranteil von 65% wird auf die beitragspflichtigen Grundstücke verteilt.
- Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche mit Zuschlägen für bebaute und unbebaute Grundstücke, bei überplanten Grundstücken entsprechend dem gültigen Bebauungsplan. Der Zuschlag je Vollgeschoss beträgt 10%.
- Bei teilweise gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzten Grundstücken erhöhen sich die oben dargestellten Maßstabsdaten um 10%, bei überwiegend und ausschließlich in dieser Weise genutzten Grundstücken um 20%.
- Die Satzung sieht für bestimmte Straßen, für die Ausbaubeiträge / Erschließungsbeiträge zu entrichten waren, Verschonungsfristen von max. 20 Jahren vor.
- Die gesamte beitragspflichtige Fläche unterliegt ggfs. Schwankungen zwischen den Beitragsjahren, da diese ständig überprüft und den aktuellen Gegebenheiten (z.B. bei Verschonungen) angepasst wird.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrem persönlichen Bescheid.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Verbandsgemeindeverwaltung
Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge (WKB) - Ruppertsberg
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den nächsten Tagen wird der Bescheid für den wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag der Gemeinde Ruppertsberg zugestellt. Hierbei werden die gezahlten Beiträge aus dem Jahr 2024 mit der Vorausleistung 2025 abgerechnet. Die Fälligkeit ist auf den 16.6.2025 und 14.11.2025 datiert.
Beitragsmaßstäbe:
- Bei der Festlegung des Gemeindeanteils hatte sich der Gemeinderat nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz zu richten. Der Anteil der Gemeinde beträgt bei allen Ausbaumaßnahmen 36%. Der verbleibende Anliegeranteil von 64% wird auf die beitragspflichtigen Grundstücke verteilt.
- Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche mit Zuschlägen für bebaute und unbebaute Grundstücke, bei überplanten Grundstücken entsprechend dem gültigen Bebauungsplan. Bei bis zu zwei Vollgeschossen beträgt der Zuschlag einheitlich 60%. Bei Grundstücken mit mehr als 2 Vollgeschossen erhöht sich der Zuschlag für jedes weitere Vollgeschoss um 30%.
- Bei teilweise gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzten Grundstücken erhöhen sich die oben dargestellten Maßstabsdaten um 10%, bei überwiegend und ausschließlich in dieser Weise genutzten Grundstücken um 20%.
- Die Satzung sieht für bestimmte Straßen, für die Ausbaubeiträge / Erschließungsbeiträge zu entrichten waren, Verschonungsfristen von max. 20 Jahren vor.
- Die gesamte beitragspflichtige Fläche unterliegt ggfs. Schwankungen zwischen den Beitragsjahren, da diese ständig überprüft und den aktuellen Gegebenheiten (z.B. bei Verschonungen) angepasst wird.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrem persönlichen Bescheid.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Verbandsgemeindeverwaltung
Anmeldung zur Hundesteuer
seit 2024 Wegfall der Hundesteuermarken in der VG Deidesheim
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach der derzeit gültigen Hundesteuersatzung der Stadt Deidesheim und den Ortsgemeinden Forst, Meckenheim, Niederkirchen und Ruppertsberg sind Hunde innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme in den Haushalt anzumelden.
In der letzten Zeit sind aufgrund von Hinweisen und Kontrollen vermehrt Halter aufgefallen, deren Hunde nicht ordnungsgemäß erfasst sind.
Wir möchten daher darauf hinweisen, dass wer vorsätzlich oder leichtfertig der Anmeldepflicht zur Hundesteuer zuwiderhandelt eine Ordnungswidrigkeit begeht, die mit einer Geldbuße belegt wird. Eine Straftat begeht, wer vorsätzlich seinen Hund nicht anmeldet, um Steuern zu sparen und/oder dadurch versucht diese zu verkürzen.
Alle Hundebesitzer, die in der Verbandsgemeinde Deidesheim einen Hund bzw. mehrere Hunde halten und es bisher versäumt haben diese anzumelden, müssen dies unverzüglich nachholen.
Andernfalls muss mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren und einer Geldbuße gerechnet werden.
Es besteht die Möglichkeit das Anmeldeformular unter: www.vg-deidesheim.de/Bürgerservice/Formulare/ zu drucken und auszufüllen.
Im Online-Antrag können Sie einen Hund in der Verbandsgemeinde Deidesheim an- oder abmelden und Anträge auf Steuerbefreiung bzw. -ermäßigung stellen.
Für weitere Hunde bitte den Online-Antrag jeweils erneut durchlaufen.
- Link zum Online-Portal der Verbandsgemeinde Deidesheim:
Online-Antrag: Hundesteuer
Bitte beachten Sie, dass ab dem Jahr 2024 keine Hundesteuermarken mehr ausgegeben werden.
Demnach reicht dann der Steuerbescheid als Nachweis der Zugehörigkeit des Tieres sowie der Steuerpflicht aus.
Für weitere Rückfragen und Informationen steht Ihnen die Abteilung Steuern der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim gerne unter Tel.-Nr. 06326/977-153 und per Mail unter annette.kerbeck@vg-deidesheim.rlp.de zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Steueramt der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim
Neuer Grundsteuerbescheid 2025
Wichtige Informationen für Grundstückseigentümer
Ab 2025 erhalten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer ihre Grundsteuerbescheide auf Basis der im Rahmen der Grundsteuerreform ermittelten neuen Grundsteuerwerte. Diese Bescheide werden von der jeweiligen Gemeinde oder Stadt ausgestellt, in deren Zuständigkeitsbereich sich das Grundstück befindet. Die Berechnungsgrundlagen basieren auf den durch das Finanzamt festgestellten neuen Grundsteuerwerten, die ab dem Stichtag 1.1.2025 anstelle der bisherigen Einheitswerte gelten.
Bereits seit Oktober 2022 wurden die Feststellungen der neuen Grundsteuerwerte sowie die darauf aufbauenden Festsetzungen des Grundsteuermessbetrags den Eigentümern durch das Finanzamt zugestellt. Diese bilden die Grundlage für die nun von den Gemeinden und Städten festgesetzte Grundsteuer.
Zahlung und Kontakt bei Rückfragen
Die im Bescheid ausgewiesene Grundsteuer ist ab dem 1.1.2025 direkt an die zuständige Gemeinde zu zahlen.
Bei Rückfragen unterscheiden sich die Zuständigkeiten wie folgt:
- Fragen zum Grundsteuerbescheid (z. B. zu Zahlung, Hebesatz oder Erlass der Grundsteuer) beantwortet die Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem Grundsteuerbescheid.
- Fragen zum Grundsteuerwert oder Grundsteuermessbetrag richten Sie bitte schriftlich an das für das Grundstück zuständige Finanzamt (Lagefinanzamt). Die Kontaktdaten finden Sie auf den entsprechenden Bescheiden.
Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform und weitere Hilfestellungen sind auf der Website des Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz unter www.lfst.rlp.de/service/grund-und-boden/grundsteuerreform verfügbar.
Hinweis bei laufenden Einspruchsverfahren
Sollten Sie Einspruch gegen die Feststellung des Grundsteuerwerts oder den Grundsteuermessbetrag eingelegt haben, wird dieses Verfahren durch den Erhalt des Grundsteuerbescheids nicht abgeschlossen.
Die Grundsteuer ist dennoch fristgerecht an die Gemeinde/Stadt zu zahlen.
Bekanntmachung gem. § 97 Abs. 1 GemO - Ruppertsberg
Bekanntmachung der Gemeinde Ruppertsberg gem. § 97 Abs. 1 GemO
1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
- Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindever-waltung Deidesheim, Am Bahnhof 5, Zimmer 2.23 bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2025 und seinen Anlagen ist auch auf www.vg-deidesheim.de veröffentlicht.
- Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Ruppertsberg haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwal-tung Deidesheim, Am Bahnhof 5, 67146 Deidesheim, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder an den Ortsbürgermeister, Am Bahnhof 5, 67146 Deidesheim, oder elektronisch an verwaltung@vg-deidesheim.rlp.de einzureichen. Der Gemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Ruppertsberg, den 7.10.2024
gez.
Peter Benoit
Ortsbürgermeister
Bekanntmachung gem. § 97 Abs. 1 GemO - Niederkirchen
Bekanntmachung der Gemeinde Niederkirchen gem. § 97 Abs. 1 GemO
1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
- Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim, Am Bahnhof 5, Zimmer 2.7 bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2025 und seinen Anlagen ist auch auf www.vg-deidesheim.de veröffentlicht.
- Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Niederkirchen haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim, Am Bahnhof 5, 67146 Deidesheim, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder an den Ortsbürgermeister, Am Bahnhof 5, 67146 Deidesheim,
oder elektronisch an verwaltung@vg-deidesheim.rlp.de einzureichen. Der Gemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Niederkirchen, den 4.11.2024
gez.
Stefan Stähly
Ortsbürgermeister
Gästebeitrag für die Stadt Deidesheim
Wichtige Hinweise zur Anzeige- und Meldepflicht
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Stadt Deidesheim erhebt jährlich für die Herstellung, den Betrieb und die Unterhaltung der ganz oder teilweise touristischen Zwecken dienenden Einrichtungen sowie für die zu diesen Zwecken durchgeführten Veranstaltungen einen Gästebeitrag.
Erhebungsgebiet ist das gesamte Gemarkungsgebiet der Stadt Deidesheim.
Der Gästebeitrag wurde von der Stadt Deidesheim erstmals zum 1.1.2018 eingeführt und ist von allen Personen zu entrichten, die im Gemarkungsgebiet der Stadt Deidesheim Unterkunft nehmen, ohne dort eine Hauptwohnung zu haben und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Einrichtungen und zur Teilnahme an den Veranstaltungen geboten wird.
Der Gästebeitrag wird jährlich in der Haushaltssatzung festgesetzt. Er beträgt zur Zeit 2,50 € je Person und Aufenthaltstag. Eine Beitragsbefreiung nach § 4 der Gästebeitragssatzung liegt vor, wenn die in der Gästebeitragssatzung genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
In der letzten Zeit sind aufgrund von Hinweisen und Kontrollen vermehrt aufgefallen, dass Unterkünfte nicht ordnungsgemäß bei der Verbandsgemeinde gemeldet sind. Daher werden in den nächsten Wochen weitere Überprüfungen durchgeführt.
Das in § 7 der Satzung beschriebene Erhebungsverfahren inklusive Meldevordruck und Meldepflicht des Beherbergungsbetriebes ist zwingend einzuhalten.
Wir möchten daher darauf hinweisen, dass wer vorsätzlich oder leichtfertig seiner Anzeige- und Meldepflichten zuwiderhandelt nach § 10 der Satzung eine Ordnungswidrigkeit begeht, die mit einer Geldbuße bis zu 10.000 € geahndet wird.
Alle, die im Gemarkungsgebiet der Stadt Deidesheim Unterkünfte vermieten oder Übernachtungsmöglichkeiten bieten und es bisher versäumt haben, diese ordnungsgemäß anzumelden, müssen dies unverzüglich nachholen.
Für weitere Rückfragen und Informationen steht Ihnen die Abteilung Steuern der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim gerne unter Tel.-Nr. 06326/977-153 und per Mail unter steuern@vg-deidesheim.rlp.de zur Verfügung.
Die Satzung zur Erhebung des Gästebeitrages kann unter Verwaltung & Politik / Satzungen & Rechtsverordnungen / Stadt Deidesheim eingesehen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Steueramt der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim