Amtsblatt veröffentlichen
Leistungsnummer: 99094003140000
Volltext
In einem Amtsblatt finden Sie amtliche Veröffentlichungen von Behörden über öffentliche Entscheidungen. Dazu gehören z.B. Verwaltungsvorschriften, Rundschreiben und sonstige Bekanntmachungen. Teilweise enthalten Amtsblätter auch redaktionelle Texte oder Werbeanzeigen.
Das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz und das Ministerialblatt der Landesregierung erscheinen nach Bedarf.
Der Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz erscheint wöchentlich am Montag.
Ansprechpunkt
Je nach gewünschtem Amtsblatt wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige Kommune beziehungsweise die Staatskanzlei, das Ministerium der Justiz oder das Ministerium für Bildung.
Voraussetzungen
Für einige Amtsblätter muss ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen werden. Im Übrigen sind keine Voraussetzungen zu erfüllen.
Erforderliche Unterlagen
In der Regel sind keine Unterlagen vorzulegen.
Kosten
- Digitale Versionen sind für Sie meist frei zugänglich und kostenfrei verfügbar, vereinzelt fallen jedoch Kosten an.
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Fix: Jahresabonnement für alle 3 Blätter (
Gesetz- und Verordnungsblat
,
Ministerialblatt, Staatsanzeiger
)
- Anmerkung: Online-Archiv ist nur mit dem Jahresabonnement kostenfrei einsehbar.
- Gesetz- und Verordnungsblatt
Gebühr: 32,00 EUR (Vorkasse: nein) - Ministerialblatt
Gebühr: 55,00 EUR (Vorkasse: nein) - Staatsanzeiger
Gebühr: 25,00 EUR (Vorkasse: nein)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Informationen zu kommunalen Amtsblättern finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Kommune.
Stellenausschreibungen, die im Staatsanzeiger veröffentlicht werden, sind zusätzlich online für jeden User kostenfrei einsehba r unter
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Deidesheim - in eigener Sache
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Ergänzung zur Datenanlieferung -
- für Bilder / Plakate:
Beachten Sie die Urheberrechte und holen Sie ggf. das Einverständnis des Rechteinhabers ein.
Format für TITEL:optimal ist ein quadratisches Plakat - 20 cm x 20 cm
Format für SEITE 3:
20 cm Breite, 27 cm Höhe
Dateiformat:
JPG
- für QR-Codes:
- zusätzlich die URL nennen (im Hinblick auf Barrierefreiheit und Sicherheit)
- kontrastreich gestalten (schwarzer Code auf weißem Hintergrund)
- ausreichend groß darstellen
- mit Alternativtext bzw. verständlicher Beschreibung ergänzen
Zusendung von Beiträgen (mithilfe von KI)
Rechtliche Zusicherung:
Mit der Zusendung der Dokumente, oder Daten erklären Sie sich rechtsverbindlich damit einverstanden, dass alle geltenden Gesetze und Verordnungen sowohl zu Urheberrechten und Persönlichkeitsrechten als auch zum EU AI Act eingehalten wurden. Dies schließt mögliche Nachweis- oder Dokumentationspflichten mit ein.
Davon betroffen sind auch alle KI-generierten Inhalte, Bilder, Texte und sonstige Daten.
In der europäischen KI-Verordnung, wurde festgelegt, dass KI-generierte Bilder in der EU grundsätzlich als solche zu kennzeichnen sind.
Formulierungsvorschläge zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte:
- "[Dieses Bild/Dokument/Dieser Text] wurde mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt."
- "(Dieses Bild/Dokument/Dieser Text) wurde erstellt mit [Name des KI-Tools]"
- "[Dieses Bild/Dokument/Dieser Text] wurde wurde KI-generiert."
Weiterführende Links:
EU AI Act (EU Artificial Intelligence Act)
artificialintelligenceact.eu/de
EU AI Act Artikel 50: Transparenzverpflichtungen für Anbieter und Betreiber von bestimmten KI-Systemen
artificialintelligenceact.eu/de/article/50
BSI zur Erkennung KI-generierter Bilder
www.bsi.bund.de - Technologien sicher gestalten - Künstliche Intelligenz