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Vorhabenbezogener Bebauungsplan »Obere Hofstückstraße 3« der Stadt Deidesheim

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Obere Hofstückstraße 3“ der Stadt Deidesheim

a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat Deidesheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.09.2026 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Obere Hofstückstraße 3“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Das Plangebiet umfasst das Grundstück Pl.Nr. 552.

Das Plangebiet wird begrenzt:

  • im Norden durch die Grundstücke Pl.Nr. 551/3, 551/4, 551/2 und teilweise 561/4
  • im Süden durch die Obere Hofstückstraße 5, Pl.Nr. 554/2 und 554/3
  • im Westen durch die Obere Hofstückstraße Pl.Nr. 785/9 und
  • im Osten durch die Habergartenstraße 5, Pl.Nr. 561/4 und die Habergartenstraße 7A, Pl.Nr.  560/3.

Der Umgriff des Plangebietes ist abschließend in der nachfolgenden Skizze dargestellt:

Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss Obere Hofstückstraße 3

(ohne Maßstab)

Ziele und Zwecke der Planung:

Aus regionalplanerischer Sicht soll der Innenentwicklung in den Ortsbereichen Vorrang vor einer Außenentwicklung gegeben werden. Vor diesen Hintergrund soll im Bereich der Oberen Hofstückstraße 3 auf einer Grundstücksfläche von insgesamt 1.789 m² eine Wohnbebauung mit 2 Mehrfamilienhäusern entwickelt werden. Der Anstoß zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes geht von einem privaten Vorhabenträger aus. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Ziele der Innenentwicklung liegt die Planung jedoch auch im öffentlichen Allgemeininteresse.

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Die Grundvoraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im vorliegenden Fall sind gegeben, da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt und weitergehend die folgenden Voraussetzungen berücksichtigt sind:

  • die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgesetzte Grundfläche liegt unter 20.000 m²,
  • es werden keine Vorhaben geplant, die der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVP-Gesetz oder Landesgesetz unterliegen,
  • es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von FFH- oder Europäischen Vogelschutzgebieten vor.

Für das vorliegende Bebauungsplanverfahren hat die Anwendung des beschleunigten Verfahrens insbesondere die Konsequenzen, dass von einer förmlichen Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.

Der formale Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

b) Öffentliche Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB -

Der Stadtrat Deidesheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.09.2026 weiterhin beschlossen, für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Obere Hofstückstraße 3“ die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit steht der Entwurf des Bebauungsplanes mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung in der Zeit vom

19.10.2026 bis einschließlich 20.11.2026

auf der Homepage der Verbandsgemeinde Deidesheim unter –

www.vg-deidesheim.de/Verwaltung-Politik/Bekanntmachungen-aus-der-Verwaltung/Bekanntmachungen-FB-II-Bauabteilung/FB-2-Bauleitpläne/

– zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Ergänzend dazu besteht die Möglichkeit, den Planungsentwurf bei der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim, Am Bahnhof 5, 67146 Deidesheim, Bauabteilung – Zimmer 1.1 – von montags bis freitags, während der folgenden Dienstzeiten einzusehen:

Montag bis Freitag                   8.00 Uhr – 12.00 Uhr
zusätzlich montags                14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Donnerstag                             14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Neben den genannten Unterlagen können in dieser Zeit auch folgende Informationen zu Umweltrelevanten Aspekten eingesehen werden:

  • Artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung zur Einschätzung des im Eingriffsbereichs gegebenenfalls vorhandenen Habitatpotenzials sowie Vorschläge geeigneter Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände sowie zum Ausgleich relevanter Habitatverluste

Darüber hinaus kann die, in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs, angeführte DIN 18920 „Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen” (2026 06) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim, Fachbereich 2 – Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen – eingesehen werden.   

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu der planerischen Konzeption per E-Mail an bauleitplanung@vg-deidesheim.rlp.de abgegeben werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf dem postalischen Weg an ‚Verbandsgemeinde Deidesheim, Am Bahnhof 5, 67146 Deidesheim abgegeben sowie nach Terminvereinbarung auch mündlich zur Niederschrift gebracht werden.  Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Einen Hinweis auf die Veröffentlichung der Unterlagen finden sie ebenso auf dem Internetportal des Landes www.geoportal.rlp.de.

Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

gez.
Dieter Dörr
Bürgermeister und Stadtbürgermeister