Aktuelles aus der Organisation - FB I
Wahl / Berufung der Schiedspersonen für den Schiedsamtsbezirk der Verbandsgemeinde Deidesheim
Nach den Bestimmungen der Schiedsamtsordnung bildet das Gebiet der Verbandsgemeinde Deidesheim einen Schiedsamtsbezirk. Für diesen ist eine Schiedsperson und eine stellv. Schiedsperson zu bestellen. Deren Aufgabe ist es, Sühneversuche in straf- und zivilrechtlichen Rechtsstreitigkeiten durchzuführen.
Die Personen werden auf Vorschlag des Verbandsgemeinderates vom Amtsgericht Bad Dürkheim auf fünf Jahre als Ehrenbeamtinnen / Ehrenbeamte bestellt.
Die Amtszeit der derzeitigen Schiedsperson und Stellvertretung endet am 31.05.2027. Die zur Wahl vorgeschlagenen Personen müssen persönlich geeignet und befähigt sein, älter sein als 30 Jahre und in der Verbandsgemeinde Deidesheim ihren Wohnsitz haben.
Sofern Sie Interesse an der Berufung zur Schiedsperson bzw. zur stellv. Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk der Verbandsgemeinde Deidesheim haben und die persönlichen Voraussetzungen mitbringen, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Götz von der Verbandsgemeindeverwaltung unter der Telefonnummer 06326/977-118 oder per E-Mail an: oliver.goetz@vg-deidesheim.rlp.de gerne zur Verfügung.
Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim