Hundesteuer Befreiung
Leistungsnummer: 99102013010000
Urheber
Volltext
Das Halten von z.B. Blindenhunden und Diensthunden können je nach Gemeindesatzung von der Steuer befreit bzw. ermäßigt sein.
In den meisten rheinland-pfälzischen Gemeinden wird zurzeit - entsprechend der Mustersatzungen des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz - eine Steuerbefreiung gewährt.
Verfahrensablauf
Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Wenn vorhanden, können entsprechende Antragsformulare verwendet werden.
Ansprechpunkt
Sie müssen sich an Ihre Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung wenden.
Erforderliche Unterlagen
Kopie des Schwerbehindertenausweises
Kosten
Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebühren an.
Rechtsgrundlage(n)
Online-Verfahren
Im Online-Antrag können Sie einen Hund in der Verbandsgemeinde Deidesheim an- oder abmelden und Anträge auf Steuerbefreiung bzw. -ermäßigung stellen.
Für weitere Hunde bitte den Online-Antrag jeweils erneut durchlaufen.
- Link zum Online-Portal der Verbandsgemeinde Deidesheim:
Online-Antrag: Hundesteuer