Hundehaltung Abmeldung
Leistungsnummer: 99102013070000
Volltext
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden, wenn:
- der Hund gestorben ist.
- Sie den Hund an jemand anderen abgegeben haben.
- Sie den Hund ins Tierheim abgegeben haben.
- Ihnen der Hund entlaufen ist und Sie davon ausgehen, dass er nicht mehr zurückkommt.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.
Frist
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Online-Verfahren
Im Online-Antrag können Sie einen Hund in der Verbandsgemeinde Deidesheim an- oder abmelden und Anträge auf Steuerbefreiung bzw. -ermäßigung stellen.
Für weitere Hunde bitte den Online-Antrag jeweils erneut durchlaufen.
- Link zum Online-Portal der Verbandsgemeinde Deidesheim:
Online-Antrag: Hundesteuer
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal