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Was Sie beachten sollten ...

In den Herbst- und Wintermonaten sind auch die Eigentümer privater Grundstücke im Außenbereich aufgefordert, die Standsicherheit von Bäumen auf ihren Grundstücken zu prüfen. Die heißen Sommer der vergangenen Jahre haben unseren Baumbestand ziemlich gestresst. Wenn Maßnahmen zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht erforderlich sind, stimmen Sie diese bitte im Vorfeld mit der Unteren Naturschutzbehörde bei der Kreisverwaltung, Tel. 06322 961 0 ab.