Bekanntmachungen
Aktuelles aus der Finanzabteilung - FB I
Bekanntmachung gem. § 97 Abs. 1 GemO - Meckenheim
„Bekanntmachung der Ortsgemeinde Meckenheim gem.
§ 97 Abs. 1 GemO“
1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten
der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim, Am Bahnhof 5, Zimmer 2.23 bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2023 und seinen Anlagen ist auch hier auf der Website unter Verwaltung & Politik - Satzungen & Rechtsverordnungen - Ortsgemeinde-Meckenheim veröffentlicht.
2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Meckenheim haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei
der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim, Am Bahnhof 5, 67146 Deidesheim, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen.
Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder an den Ortsbürgermeister, Am Bahnhof 5, 67146 Deidesheim, oder elektronisch an verwaltung@vg-deidesheim.rlp.de einzureichen.
Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Meckenheim, den 22.11.2022
gez. Julia Kren
Ortsbürgermeister
Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge (WKB) - Deidesheim
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den nächsten Tagen erhalten Sie einen Infobescheid für den wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag der Stadt Deidesheim.
Dieser Infobescheid dient Ihrer Anhörung bevor ein gültiger und rechtswirksamer Bescheid erlassen wird. Wir bitten Sie, die angegebenen Daten zu prüfen und uns mögliche Änderungen bis spätestens 27.03.2023 mitzuteilen.
Sofern es sich um verschonte Grundstücke handelt, kann systemtechnisch kein Infobescheid erstellt werden.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte direkt aus dem Bescheid.
Hintergrund:
Das Land Rheinland-Pfalz beschloss mit Gesetz vom 05.05.2020 die grundsätzlich flächendeckende Einführung der wiederkehrenden Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen.
Der Stadtrat Deidesheim beschloss daher in seiner Sitzung am 22.03.2022 die wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge in Deidesheim ab dem Jahr 2022 einzuführen.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Verbandsgemeindeverwaltung
Aktuelles aus der Bauabteilung - FB II
Informationsveranstaltung der Telekom zum Glasfasernetz in Deidesheim
Die Deutsche Telekom lädt alle Bürger*innen und Unternehmer*innen in Deidesheim zu einer Informationsveranstaltung ein. Thema ist das neue Glasfasernetz in Deidesheim.
Termin: Montag, den 19. Juni 2023 um 19:00 Uhr
Stadthalle, Bahnhofstr. 11, 67146 Deidesheim.
- PDF-Datei: 152 kB
L528 Ausbau OD Meckenheim - Eichengasse - Bürgerinformation
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit laden der Landesbetrieb Mobilität Speyer, Ortsbürgermeisterin Julia Kren und die Bauabteilung Fachbereich 2 der Verbandsgemeindeverwaltung die Anliegenden und interessierte Bürgerinnen und Bürger zur Baustelleninformation zum Straßenvollausbau in der Eichengasse ein am:
Dienstag, den 06. Juni 2023 um 19:00 Uhr
Ort: Ratssaal Rathaus Meckenheim, Hauptstr. 58, 67149 Meckenheim
Der Straßenausbau der Eichengasse einschließlich Erneuerung von Ver- und Entsorgungsleitungen wird federführend durch den LBM voraussichtlich Ende Juli begonnen mit einer Vollsperrung im Kreuzungsbereich Eichengasse/Hauptstraße.
In mehreren Bauabschnitten erfolgt der weitere Ausbau. Siehe Übersichtsplan des LBM. Eine Umleitung für den Durchgangsverkehr wird ausgeschildert. Außerhalb der voll gesperrten Bereiche bleibt ein Anliegerverkehr zu den Grundstücken möglich.
Straßenvollausbau „Im Stift“
Die Gemeinde Forst plant die Straße „Im Stift“ voll auszubauen.
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 16.5.2023 wird über mögliche Ausbauvarianten beraten.
Pläne zum Download:
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Bekanntmachung über die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans "Östlich des St.-Martinsweges"
- PDF-Datei: 343 kB
Öffentliche Bekanntmachung über die rheinland-pfälzische Lärmkartierung 2022 und
über die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes als Gesamtplan für Rheinland-Pfalz
Bekanntmachung der ersten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz informiert Sie gemäß den geltenden gesetzlichen Vorgaben nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG, umgesetzt in deutsches Recht durch die §§ 47a bis f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie der Verordnung über die Lärmkartierung - 34. BImSchV über die fertiggestellte Lärmkartierung LK-2022 und gibt Ihnen hiermit die Möglichkeit sich an der Aufstellung des rheinland-pfälzischen Lärmaktionsplans zu beteiligen.
Die Zuständigkeit für die Lärmminderungsplanung (Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung) lag bisher bei den Gemeinden und wurde mit Ausnahme der Ballungsräume Mainz, Koblenz und Ludwigshafen dem Landesamt für Umwelt übertragen. Für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes beschränkt sich die Zuständigkeit des Landesamts für Umwelt bei der Lärmaktionsplanung auf Maßnahmen außerhalb der Bundeshoheit.
Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 können Sie unter www.umgebungslaerm.rlp.de einsehen.
Die Aufstellung des ersten landesweiten Lärmaktionsplans für Rheinland-Pfalz umfasst die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung vorhandener kommunaler Lärmaktionspläne und deren Überführung in einen Gesamtplan (die oben genannten drei Ballungsräume führen die jeweilige Lärmaktionsplanung in eigener Zuständigkeit durch und werden daher im Gesamtplan nicht enthalten sein).
Mit dieser ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Aufstellung des landesweiten Lärmaktionsplans begonnen. Im Rahmen der Beteiligung können Sie bis einschließlich 28.02.2023 Ihre Anregungen und Vorschläge abgeben.
Für Ihre Stellungnahmen können Sie die Onlinebeteiligungsplattform nutzen, die Sie über www.online-beteiligung.org/rheinland-pfalz/ und die oben genannte Internetseite erreichen.
Dort haben Sie auch Zugriff auf die vorhandenen kommunalen Lärmaktionspläne. Daneben können Sie Ihre Stellungnahme per Mail (Laermaktionsplanung@lfu.rlp.de) oder per Post (Postanschrift: Landesamt für Umwelt, Referat 26, Kaiser-Friedrich-Straße 7, 55116 Mainz) einreichen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht, d. h. nach dem 28.02.2023 abgegebene Stellungnahmen bei der Entwurfserstellung des Lärmaktionsplans unberücksichtigt bleiben können.
Zur planerischen Lärmvorsorge sollen im Rahmen der Lärmaktionsplanung ruhige Gebiete identifiziert, ausgewiesen und geschützt werden.
Hierzu werden wir in Kürze eine Fachinformation veröffentlichen.
Im Dezember 2022 und Januar 2023 sind Webkonferenzen als Informationsveranstaltungen vorgesehen. Die aktuellen Termine finden Sie unter www.umgebungslaerm.rlp.de, Sie können sich über Laermaktionsplanung@lfu.rlp.de anmelden.
Wir bitten, die Informationen über den Beginn der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung über Ihre eigenen Kanäle zu streuen.
Mainz, Dezember 2022
Landesamt für Umwelt, Referat 26, Kaiser-Friedrich-Straße 7, 55116 Mainz
Hier der Link zum bestehenden Lärmaktionsplan:
- PDF-Datei: 717 kB
Widmungsverfügung für Straßen- und Verkehrsflächen in Deidesheim
Die nachfolgenden Straßen- und Verkehrsflächen in Deidesheim werden mit sofortiger Wirkung als Gemeindestraßen für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
Widmungsverfügung
Aufgrund des Beschlusses des Stadtrates Deidesheim vom 04.10.2022 werden folgende Straßen in Deidesheim gem. § 36 des Landesstraßengesetzes Rheinland-Pfalz (LStrG) in der derzeit geltenden Fassung im Sinne von § 3 Nr. 3 a LStrG mit sofortiger Wirkung als Gemeindestraßen für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
Die Widmung erstreckt sich für folgende Grundstücke in der Gemarkung Deidesheim:
Straße |
Straße, Gehwege, Parkplätze und Fußwege Flurstücksnummer |
Bis zum Ende der Bebauung/ Erschließung FlSt.Nr. |
Am Bahnhof |
721/8, 723/2 |
|
Am Buhl´schen Park |
573/9, 573/22 |
|
Am Weinbach |
3326/6 |
|
An der Marlach |
667/27, 667/10, 662/23, 662/31, 657/3 |
|
Appengasse |
4750/90, 4750/73, 4750/15, 3131/4, 3148/7, 3148/8, 3143/17 |
|
Baccusweg |
3178/7 |
|
Bahnhofstraße |
721/12, 702/7, 704/27 |
|
Bassermann-Jordan-Straße |
1405/1, 1418/9 |
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Bennstraße |
464/3, 480/3, 497/9 |
|
Berliner Straße |
1368/3, 1491/5 |
|
Bgm.-Oberhettinger-Straße |
3184/2, 3192/2, 3220/1, 3314/21, 3314/22, 3201/55 , 3191/2 |
|
Bleichstraße |
447/7, 447/9, |
|
Burggasse |
6/3, 6/7, 6/9, 22/90, |
|
Burgunderweg |
3174/8, 3179/28, 3174/5 |
|
Dalbergstraße |
545 |
|
Deichelgasse |
564/2 |
|
Dr.-Julius-Siben-Straße |
628/8, 628/9 |
|
Fasanenweg |
714/14 |
|
Finkenweg |
4750/64, 701/6, 4750/56, 4750/55, 704/6, 701/10,702/4 |
|
Franz-von-Buhl-Straße |
730/9 |
|
Friedhofweg |
479/5 |
|
Georg-von-Bach-Straße |
3027/20 |
|
Grottenmauergasse |
22/8 |
|
Habergartenstraße |
1368/5, 520/5, 573/29 |
|
Heckenackerweg |
756/33, 756/32, 756/34, 756/35 |
|
Heumarktstraße |
22/114, 208/4 |
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Im Gemminger |
3201/97 |
|
Im Hassert |
3201/47, 3201/71 |
|
Im Hohen Acker |
3318/2, 3326/43, 3332/1, 3303/12, (3303/11 Teilbereich Brücke beim Weinbachgraben, Verlängerung der Straße „Im Hohen Acker“) |
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Im Kathrinenbild |
3020/2, 4750/47, 4750/57 |
|
Im Kränzler |
3201/89 |
|
Im Linsenbusch |
3201/111, 3173/21, 3174/29, 3324/8, 3326/22, 3326/23, 3326/4, 3327/4, 3174/19 |
3131/8 |
Im Ringgarten |
540/5, 542/3 |
|
Im Unteren Grain |
772/2 |
|
In der Türkengewann |
3191/14 |
|
Johannes-Mungenast-Weg |
436/16 |
|
Kaisergarten |
3708/8 |
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Kardinal-Wendel-Straße |
1324/41 |
|
Kastanienweg |
2991/15 |
|
Kathrinenstraße |
3020/4 |
|
Ketschauerhofstraße |
22/12 |
|
Kirschgartenstraße |
436/19, 716/38 |
|
Kirchgasse |
22/110, 211/5 |
|
Königsgarten |
628/13, 443 |
|
Königsgartenstraße |
442, 628/12 |
|
Küferweg |
3174/33 |
|
Langenböhl |
3201/44 |
|
Leinhöhlweg |
6001 |
|
Mandelring |
651/2, 651/24 |
|
Marktplatz |
22/104 |
|
Mühltalstraße |
1453/1, 1324/39 |
|
Niederkircher Straße |
3708/17, 3708/22, 3708/19, 3708/26, 3007/2, 3010/19, 3010/6, 3010/7,3010/8, 3027/5, 3032/6, 744/2, 787/3, 734/5, 734/8, 736/3, 738/8, 743/5, 787/4, 755/7, 755/8, 787/2 |
|
Obere Hofstückstraße |
785/9, 1343/7, 1355/10 |
613/2 |
Pfarrgasse |
22/101, 22/93 |
|
Platanenweg |
479/4 |
|
Portugieserweg |
3174/34 |
|
Prälat-Hartz-Straße |
1324/43 |
|
Prinz-Rupprecht-Straße |
3708/18, 729/13 |
|
Rennpfad |
3201/90 |
|
Rieslingweg |
3149/16, 3327/2, 3174/30, 3174/31, 3174/32, 3177/1, 3179/46, 3183/43 |
3331/1 |
Ringstraße |
785/16 |
|
Roßmühle |
22/27, 176, 185/1, 185/2 |
|
Schillerstraße |
1368/4 |
|
Schloßstraße |
22/18, 423 |
|
Schloßwiese |
3144/17, 3149/27, 4750/82, 679/2, 672/5, 672/7, 673/3, 673/8, 675/10, 675/7, 678/1, 4750/77, 4750/82 |
|
Schwimmbadstraße |
6009/1, 6009/2, 1298/1, (1298 bis zum westlichen Ende des Anwesens Schwimmbadstraße 21) |
|
Silvanerweg |
3179/14, 3179/55, 3179/42 |
|
Sonneneck |
3201/93, 3204/2 |
|
Spitalgasse |
22/95, 22/96, 22/97 |
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St.-Martinsweg |
2980/14, 2978/4 |
|
St.-Urban-Straße |
1345/7 |
|
Stadtmauergasse |
22/14 |
|
Steingasse |
756/24, 756/43, 756/22, 756/39, 756/38, 755/6, 756/42, 756/41, 756/40 |
|
Traminerweg |
3179/25, 3178/3 |
|
Turmstraße |
54, 22/5 |
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Untere Hofstückstraße |
623/10 |
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Vogelsang |
3179/19, 3191/9, 3192/3 |
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Waldgasse |
603/40 |
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Wassergasse |
714/15 |
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Weedgasse |
22/9 |
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Weinbachstraße |
1420/3 |
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Weingasse |
22/15 |
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Weinstraße |
3708/24, 6/2, 211/5, 22/107, 22/109, 22/112, 755/8, 760/4, 729/15, 3708/19, 787/2, 22/91, 633/4 |
|
Wiesenweg |
3220/15 |
|
Winzerweg |
3174/18 |
|
Zyriakusweg |
3179/22 |
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim, Am Bahnhof 5, 67146 Deidesheim einzulegen. Der Widerspruch kann auch bei der
Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Kreisrechtsausschuss, Philipp-Fauth-Str. 11, 67098 Bad Dürkheim eingelegt werden.
Die Widerspruchsfrist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch vor dem Ablauf der Monatsfrist bei einer dieser Behörden vorliegt.
Barrierefreier Fußweg
Barrierefreie Rundwege in Deidesheim
Die Stadt Deidesheim beabsichtigt, bis Oktober 2022 ein barrierefreies Fußwegeleitsystem zu errichten.
Es handelt sich um ein Förderprojekt des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Rheinland-Pfalz.
- PDF-Datei: 1.6 MB
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Zweiter Bauabschnitt barrierefreie Fußwege
In der 41. und 43. KW erfolgt die Bearbeitung der restlichen Pflasteroberflächen im Bereich Marktplatz, Heumarktstraße von Weinstraße bis Roßmühle und östlicher Gehweg der Weinstraße zwischen Heumarktstraße und Kirchgasse im Zuge des Projektes „Barrierefreie Fußwege in Deidesheim“.
Für die Bearbeitung der Oberflächen wird es notwendig in Teilbereichen Gehweg- und Fahrbahnabschnitte für jeweils kurze Zeitspannen abzusperren. Witterungsbedingt kann es zu Verzögerungen kommen.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmenden um umsichtiges Gehen und Fahren im Baustellenbereich.
Bei Rückfragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an den Fachbereich 2 Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim Telefon 06326 977-136, oder -173.
Baubeginn Barrierefreie Rundwege in Deidesheim
Die Bauarbeiten für die beiden barrierefreien Rundwege in der Stadt Deidesheim beginnen Ende August für ca. 4-6 Wochen.
Unter dem Motto "Ein Tag Urlaub in...Deidesheim" - Wein Genuss! sind zwei Routen für einen barrierefreien Erlebnistag in der Stadt Deidesheim geplant.
Route 1 erschließt den historischen Stadtkern Deidesheims mit seinen touristischen Sehenswürdigkeiten und Angeboten.
Route 2 erschließt die verschiedenen Freizeitangebote der Stadt Deidesheim.
Für die Bearbeitung der Oberflächen wird es notwendig in Teilbereichen Gehweg- und Fahrbahnabschnitte für jeweils kurze Zeitspannen von 1-3 Arbeitstagen abzusperren. Desweiteren wird die Beschilderung montiert.
Im engen Altstadtbereich werden teilweise Vollsperrungen notwendig, da die Restfahrbahnbreite nicht gegeben ist. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmenden um umsichtiges Gehen und Fahren im Baustellenbereich.
Bei Rückfragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an den Fachbereich 2 Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim Telefon 06326 977-136, oder -173.
Bei der Entwicklung der Streckenführung wurde der Schwerpunkt insbesondere auf die Bedürfnisse von Menschen mit Bewegungseinschränkungen und Einschränkungen des Sehvermögens gelegt.
Zur Herstellung der Barrierefreiheit sind verschiedene bauliche Ertüchtigungen einzelner Streckenabschnitte sowie Herstellung eines kleinen Rastplatzes erforderlich.
Barrierefreies Radwegenetz
Aktuelles zum Baufortschritt:
Bis Mitte November konnten wir die Umbauarbeiten in Deidesheim, Niederkirchen, Meckenheim und Ruppertsberg abschließen (siehe Bilder unten). Hauptsächlich wurden hier Bordsteine abgesenkt und Umlaufsperren umgebaut.
Die langen Radwegestrecken zwischen Meckenheim, Niederkirchen und Deidesheim sind fertig gestellt. Hier wurden auf den Betonwegen die Stellen mit Höhenversätzen durch Pflasterflächen ersetzt. Auf kleineren Teilstücken wurde der schadhafte Asphalt erneuert.
Im letzten Bauabschnitt erfolgt aktuell die Sanierung eines Teilstücks des Kaiser-Konrad-Weges von Niederkirchen nach Norden bis zur Gemarkungsgrenze nach Wachenheim westlich der L527 Richtung Friedelsheim.
Auch in und um Forst an der Weinstraße erfolgen unterschiedliche weitere Arbeiten. Glätten von Natursteinpflaster, Asphaltarbeiten, Pflasterarbeiten, Borsteinabsenkungen, Anpassung der Umlaufsperren etc.
Zwei Rastplätze werden noch erstellt. Hier verzögern Lieferschwierigkeiten beim Mobiliar die Ausführung.
Letzter Bauabschnitt barrierefreier Radweg
Ab 17.11. bis voraussichtlich Ende des Jahres 2022 erfolgen die restlichen Sanierungsarbeiten für die Einrichtung des geförderten barrierefreien Radweges in der Verbandsgemeinde Deidesheim.
Umgebaut wird der Abschnitt des Kaiser-Konrad-Weges vom nördlichen Ortsausgang Niederkirchen bis zur Gemarkungsgrenze Richtung Wachenheim. Siehe Übersichtsplan.
Die ausgeschilderte Fahrrad-Umleitung erfolgt über die Forster Straße, folgt in Forst dem Verlauf des Weinstraßen-Radweges und leitet ab der Deponie wieder zurück zum Kaiser-Konrad-Weg.
Weitere unterschiedliche Umbauarbeiten erfolgen in Forst im Verlauf des zukünftigen Radwegs:
im Wirtschaftswegebereich süd-westlich von Forst, Pfarracker, Traberger Halle, Wiesenweg und Wirtschaftsweg bis zum Friedhof.
Wir bitten um umsichtige Fahrweise im Bereich der Baustellen.
Die Anfahrt zu landwirtschaftlichen Flächen im gesperrten Bereich kann bei Bedarf abgestimmt werden.
Im kommenden Jahr erfolgt ergänzend die Beschilderung des barrierefreien Radweges.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim, Fachbereich 2, Telefon 06326 977-136 oder-173
Barrierefreier Radweg 1. Bauabschnitt zwischen Meckenheim und Deidesheim
Der Radweg ist in der Bauphase voll gesperrt.
Die Umleitungsstrecke erfolgt über den Bergweg, nach Ruppertsberg, Kappesgärten, Haagweg, nach Deidesheim und umgekehrt die gleiche Strecke.
Die Radweg „Umleitung“ wird endsprechend ausgeschildert.
Barrierefreie Radwege in der Verbandsgemeinde Deidesheim und im Landkreis Bad Dürkheim und der Stadt Neustadt Wstr.
Im Landkreis Bad Dürkheim ist geplant bis Ende 2022 ein barrierefreies Radwegenetz von ca. 80 km Länge weitgehend auf bestehenden gemäß den aktuell gültigen „Hinweisen zur wegweisenden und touristischen Beschilderung für den Radverkehr in Rheinland-Pfalz (HBR)“ (HBR) beschilderten Radwegen nach den Vorgaben aus der HBR und „Reisen für Alle“ barrierefrei auszubauen.
Die Beschilderung folgt im Frühjahr 2023 ebenso die Zertifizierung gemäß den Vorgaben von „Reisen für Alle“.
Hierzu wurde 2019 eine Machbarkeitsstudie erstellt und Fördermittel im Förderprogramm „Tourismus für alle“ beantragt. Der vorläufige Maßnahmenbeginn für die Förderung des Projektes liegt seit dem 30. Juni 2021 vor. Das Projekt wird von der Europäischen Union aus dem Fonds für regionale Entwicklung gefördert.
Der Landkreis Bad Dürkheim und die Stadt Neustadt sind gemeinsam Modellregion im Förderprogramm „Tourismus für alle“. Im Rahmen dieses Projektes wird von der Verbandsgemeinde Deidesheim für die Stadt und Ortsgemeinden die Umsetzung folgender baulicher Maßnahmen auf den ausgewiesenen Strecken umgesetzt.:
Verbesserung der Wegequalität der Wirtschaftswege, Bordsteinabsenkungen, Anpassung der Umlaufsperren, Erstellung von Rastplätzen, etc.
- PDF-Datei: 4.6 MB
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Widmungsverfügung Wohnmobilstellplatz Meckenheim
Der Wohnmobilstellplatz bei der Sportanlage Meckenheim wird mit sofortiger Wirkung als Gemeindefläche für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
Widmungsverfügung
Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates Meckenheim vom 09.05.2022 wird die Fl. Nr. 2913/9 Wohnmobilstellplatz in Meckenheim gem. § 36 des Landesstraßengesetzes Rheinland-Pfalz (LStrG) in der derzeit geltenden Fassung im Sinne von § 3 Nr. 3 LStrG mit sofortiger Wirkung als Gemeindefläche für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei
der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim, Am Bahnhof 5, 67146 Deidesheim einzulegen.
Der Widerspruch kann auch bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Kreisrechtsausschuss, Philipp-Fauth-Str. 11, 67098 Bad Dürkheim eingelegt werden.
Die Widerspruchsfrist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch vor dem Ablauf der Monatsfrist bei einer dieser Behörden vorliegt.
Widmungsverfügung Großgasse Meckenheim - Änderung
Widmungsverfügung
Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates Meckenheim vom 09.05.2022 wird nach § 36 des Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz LStrG in der derzeit geltenden Fassung im Sinne von § 3 Nr. 3 LStrG mit sofortiger Wirkung
der westliche Teilbereich aus der Wegefläche „Großgasse“ Flurstück-Nr. 3192/23 bis zur Verlängerung der Ostgrenze des Grundstücks Flurstück-Nr. 3179/4 als Gemeindestraße / öffentliche Verkehrsfläche für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
Der Bereich östlich der Abgrenzung verbleibt als Wirtschaftsweg.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei
der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim, Am Bahnhof 5, 67146 Deidesheim einzulegen.
Der Widerspruch kann auch bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Kreisrechtsausschuss, Philipp-Fauth-Str. 11, 67098 Bad Dürkheim eingelegt werden.
Die Widerspruchsfrist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch vor dem Ablauf der Monatsfrist bei einer dieser Behörden vorliegt.
Widmungsverfügung für Straßen- und Verkehrsflächen in Meckenheim
Die nachfolgenden Straßen- und Verkehrsflächen in Meckenheim werden mit sofortiger Wirkung als Gemeindestraßen für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
Widmungsverfügung
Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates Meckenheim vom 29.11.2021 werden folgende Straßen in Meckenheim gem. § 36 des Landesstraßengesetzes Rheinland-Pfalz (LStrG) in der derzeit geltenden Fassung im Sinne von § 3 Nr. 3 LStrG mit sofortiger Wirkung als Gemeindestraßen für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
Die Widmung erstreckt sich für folgende Grundstücke in der Gemarkung Meckenheim:
Straße | Straße/Gehwege Flurstücksnummer | Parkplätze FlSt.Nr. | Fußwege FlSt.Nr. | Fahrweg bis zum Ende der Erschließung FlSt.Nr. |
---|---|---|---|---|
Albert-Schweitzer-Straße |
4154/8, 4075/3, 3467/2, 4063/2 | |||
Alte Ziegelei | 3924/17 | |||
Am Obstmarkt | 3192/38, 4076/36, 4067/5, 4067/7, 4076/35, 4063/3 | |||
Auf der Höhe |
734/24, 758/2 | 734/45 | 764/4 | |
Bahnhofstraße |
3192/27, 3170/47,320/5 | |||
Blütenstraße |
822/14 | |||
Brunnengasse |
54/16 | |||
Eichengasse |
102/3 | 166, 165, 2921/4, 144, 144/2 | 29/1 | |
Freiheitsstraße |
4089/22 |
|||
Gartenstraße |
778/7 |
|||
Georg-Feil-Straße |
2083/4 |
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Grabenstätter Weg |
7810, 7811 |
7812 |
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Großgasse |
3192/25, 3170/51, 3192/23 |
|||
Haßlocher Straße |
725/10, 721/8 |
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Hauptstraße |
487/10, 2921/6, 1492/6, 3153/9, 58/2, 840/22, 840/23, 840/24, 840/25, 840/26, 840/27, 840/28, 840/29 |
500/11 |
7813 |
47 |
Heerstraße |
543/8, 7808, 7809 |
650/7 |
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Im hohen Weg |
3128/72 |
|||
Im Kirchgarten |
260/4 |
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Im kleinen Sand |
3904/15, 3904/14, 3924/8, 3904/53 |
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Im langen Satz |
808/10, 798/9 |
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In den Almen |
2094/2 |
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In der Froschau |
2095/3, 2099/1, 271/5 |
256/8 |
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In der Ölkelter |
7782 |
7781 |
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Johann-Jakob-Rieger-Straße |
2089/2 |
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Kirchgasse |
54/10, 54/9 |
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Kleppergasse |
54/20 |
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Kreuzpfad |
54/8 |
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Lugny-Allee |
3128/73 |
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Raiffeisenstraße |
650/3, 650/9, 7773 |
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Ramberg I |
54/22, 398/1 |
386/1 |
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Rödersheimer Straße |
2114/1, 2114/5, 3128/56, 2114/6,2114/4, 2193/9, 2913/5, 2913/3, 2914/31, 2914/32 |
2914/26 |
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Sandgasse |
54/15, 348/3, 348/5 |
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Schulstraße |
712/7 |
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Silcherstraße |
4075/1, 4076/6 |
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Weinbergstraße |
840/12 |
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Wiesenpfad |
7791 |
617/8 |
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Wiesenstraße |
687/4, 7790 |
7789 |
||
Zuckerbirnengasse |
4141/2 |
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim, Am Bahnhof 5, 67146 Deidesheim einzulegen.
Der Widerspruch kann auch bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Kreisrechtsausschuss, Philipp-Fauth-Str. 11, 67098 Bad Dürkheim eingelegt werden.
Die Widerspruchsfrist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch vor dem Ablauf der Monatsfrist bei einer dieser Behörden vorliegt.
Breitbandausbau
Breitbandverlegung Deutsche Glasfaser Meckenheim
Deutsche Glasfaser startet Tiefbauarbeiten in Meckenheim
Informationsabend am 15.03.2023 um 19 Uhr in der VG-Halle in Meckenheim
27.02.2023, Meckenheim. Deutsche Glasfaser, startet die Tiefbauarbeiten für das Glasfasernetz in Meckenheim. Die ersten Hausbegehungen mit dem beauftragten Baupartner Libra GmbH finden seit Anfang Februar 2023 statt, um die Verlegung der Glasfaserleitungen auf den Grundstücken zu planen.
Die Hausbegehungen sind wichtig, damit der Baupartner gemeinsam mit den Kundinnen und Kunden festlegen kann, wo und wie die Leitungen auf dem Grundstück verlegt werden. Auch die Installationswege im Haus werden gemeinsam festgelegt. Individuelle Lösungen können Kundinnen und Kunden am Tag der Begehung mit dem Baupartner besprechen und vereinbaren.
Der beauftragte Baupartner kommt direkt auf die Kundinnen und Kunden zu, um einen Termin für die Hausbegehung zu vereinbaren. Sollte er beim Hausbegehungstermin niemanden antreffen, hinterlässt er eine Karte zur erneuten Kontaktaufnahme im Briefkasten.
Zur Sicherheit unserer Kundinnen und Kunden verfügen alle Mitarbeiter von Deutsche Glasfaser bzw. des Baupartners über Mitarbeiter-Ausweise, die jederzeit vorgezeigt werden können. Hier ist eine ID-Nummer vermerkt, die jederzeit über die Servicenummer von Deutsche Glasfaser 02861 - 890 600 geprüft werden kann.
Die Tiefbauarbeiten finden in enger Zusammenarbeit zwischen Verbandsgemeindeverwaltung und dem Baupartner sowie Deutsche Glasfaser statt. Vor Beginn der Bauarbeiten werden die Anwohnerinnen und Anwohner der jeweiligen Straße so früh wie möglich per Posteinwurf über die Arbeiten informiert.
für alle Fragen zum Bau sowie für weitere Anliegen stehen zur Verfügung: Servicepunkt Deutsche Glasfaser in Freinsheim, Bärengasse 1 geöffnet montags von 12:00 – 13:00 und 14:00 -18:00 Uhr. Servicepunkt Deutsche Glasfaser in Neustadt, An der Eselshaut 2 geöffnet montags von 10:00 – 13:00 und 14:00 – 17:00 Uhr. Servicehotline der Tiefbaufirma Libra: 02552 927 9800 Servicekontakt Deutsche Glasfaser 02861 8133600 sowie info@deutsche-glasfaser.de Alle Informationen über Deutsche Glasfaser und die buchbaren Produkte sind zudem online unter www.deutsche-glasfaser.de verfügbar. |
Informationsabend über das Glasfaserprojekt am 15.03.2023 in der VG Turnhalle
27.02.2023, Meckenheim. Bald wird Meckenheim durch Deutsche Glasfaser mit schnellem Internet versorgt: Die Ausbauplanung für den privatwirtschaftlichen Glasfaserausbau ist in vollem Gange. Das Team von Deutsche Glasfaser möchte sowohl Kunden als auch interessierte Bürgerinnen und Bürger einladen, um über die Möglichkeiten und Vorteile von Glasfaser am 15. März 2023 (in der VG Turnhalle, Rödersheimer Str. 29, 67419 Meckenheim) um 19:00 Uhr zu informieren. Neben den Vorzügen von Glasfaser erfahren die Bürgerinnen und Bürger alles rund um den Hausanschluss, die Installation der Endgeräte sowie mögliche Serviceleistungen.
„Glasfaser schafft die Voraussetzung, um alle Möglichkeiten des digitalen Zeitalters nutzen zu können. Dank unserer Erfahrung und Technologiekompetenz verlegen wir Glasfaser schnell und effizient und können Meckenheim zügig an das Glasfasernetz anbinden“, so Ines Gruschka, Projektmanagerin FTTH Vertrieb von Deutsche Glasfaser. „Auf dem ‚Internet-Empfang‘ geben wir den Bürgerinnen und Bürgern Einblicke in die Glasfasertechnologie und stehen für alle Fragen bereit.“
Unternehmensgruppe Deutsche Glasfaser Die Unternehmensgruppe Deutsche Glasfaser ist der führende Glasfaserversorger für den ländlichen und suburbanen Raum in Deutschland. Als Pionier und Schrittmacher der Branche plant, baut und betreibt Deutsche Glasfaser anbieteroffene Glasfaseranschlüsse für Privathaushalte, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Sie strebt als Digital-Versorger der Regionen den flächendeckenden Glasfaserausbau an und trägt damit maßgeblich zum digitalen Fortschritt Deutschlands bei. Mit innovativen Planungs- und Bauverfahren ist Deutsche Glasfaser der Technologieführer für einen schnellen und kosteneffizienten FTTH-Ausbau. Die Unternehmensgruppe zählt zu den finanzstärksten Anbietern im deutschen Markt und verfügt mit den erfahrenen Glasfaserinvestoren EQT und OMERS über ein privatwirtschaftliches Investitionsvolumen von sieben Milliarden Euro. |
Förderprojekt inexio Landkreis DÜW
FAQ - Fragen und Antworten
FAQ - Fragen und Antworten
FAQ - Fragen und Antworten
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Was ist der Breitbandausbau?
Breitbandausbau bedeutet, dass ein leistungsstarkes Telekommunikationsnetz (Telefonnetz) errichtet wird. Es werden zum Ausbau neue Kabel (Glasfaserkabel) bis zum Haus verlegt.
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Was wird gebaut?
Im Projekt des Landkreises Bad Dürkheim wird ein neues, vom bestehenden Telefonnetz unabhängiges Glasfasernetz gebaut. Die Glasfaser wird dabei bis ins Haus gelegt. Diesen Ausbau nennt man FTTB.
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Was heißt FTTC / FTTB / FTTH?
Dies sind Abkürzungen für englische Begriffe. „FTTx„ steht für „fiber to the“ und bedeutet so viel wie die Glasfaser bis zum …
Das „C“ steht für curb und bedeutet so viel wie Bordstein. Gemeint ist der Bau des Glasfasernetzes bis zum Verteilerschrank (grauer Kasten am Gehweg).
Das „B“ steht für building und bedeutet Haus. Gemeint ist der Bau des Glasfasernetzes bis ins Haus. Dies wird im Landkreisprojekt garantiert.
Das „H“ steht für home und bedeutet, dass die Glasfaser bis in die einzelne Wohnung gelegt wird; also die Verkabelung im Haus.
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Was ist das Projekt des Landkreises?
Im Projekt des Landkreises wird ein neues Glasfasernetz mit neuen Anschlüssen bis ins Haus gebaut. Das Netz wird durch öffentliche Gelder des Bundes, des Landes und der Gemeinden bezuschusst.
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Wieso baut der Landkreis ein neues Netz?
Der Landkreis möchte seinen Einwohnerinnen und Einwohnern ein möglichst flächendeckendes und gutes Breitbandnetz bieten. Über das Telekommunikationsnetz werden zunehmend mehr Dienste, wie Telefonie, Internet und Fernsehen mit immer höheren Datenvolumen von den Einwohnerinnen und Einwohnern abgefragt. Hierzu werden in einem ersten Schritt – entsprechend den Regeln des Bundes – alle unterversorgten Bereiche an ein neues Glasfasernetz angeschlossen.
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Wer baut für den Landkreis?
Für den Landkreis baut die Firma inexio Informationstechnologie und Telekommunikation GmbH. -
Wo kann ich mich über das Ausbauprojekt des Landkreises informieren?
Informationen zum Breitband-Ausbauprojekt des Landkreises finden Sie unter Link zum Breitbandausbau Landkreis Bad Dürkheim -
Welche Adressen werden im Landkreis ausgebaut?
Im Landkreis werden grundsätzlich alle Gebäude angeschlossen deren bisherige Leistung (Bandbreite) unterhalb von 30 Mbit/s liegt. Die Schwelle ist durch den Bund vorgegeben und zwingend einzuhalten.
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Woher hat der Landkreis die Bandbreiten an meiner Adresse?
Um die schlecht versorgten Bereiche (unter 30 Mbit/s) zu ermitteln wurden die Telekommunikationsunternehmen befragt (Markterkundung). Die Angaben der Telekommunikationsunternehmen sind für die Ermittlung des Ausbaugebietes bindend.
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Wo kann ich nachlesen, ob ich zum Landkreisprojekt gehöre?
Sie können auf der Homepage des Landkreises unter Link zum Breitbandausbau Landkreis Bad Dürkheim - Ausbaugebiete auf den Karten prüfen, ob Sie zum Ausbaugebiet des Kreises gehören.
Sie haben zudem die Möglichkeit über https://www.inexio.net/bad-duerkheim durch Eingabe Ihrer Adresse zu überprüfen, ob Sie im Ausbaubereich liegen.
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Auf der Karte des Kreises bin ich im Ausbaugebiet. Bei der Adresseingabe bei der inexio wird meine Adresse nicht / falsch angezeigt. Was muss ich tun?
Sollten Sie Abweichungen in den Angaben des Landkreises und der inexio feststellen, kontaktieren Sie direkt den Landkreis. Herr Raimund Rinder, Tel. 06322 961 1300, E-Mail: raimund.rinder@kreis-bad-duerkheim.de steht Ihnen zur Verfügung.
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Gibt es noch andere Ausbauprojekte?
Ja, es gibt noch weitere Ausbauprojekte, die nicht vom Landkreis beauftragt sind, sondern die die Telekommunikationsunternehmen selbst, aus eigenem Interesse durchführen (eigenwirtschaftlicher Ausbau). Auch die vom Landkreis beauftragte inexio baut ihr Netz vom Landkreisprojekt unabhängig aus. Sie müssen somit darauf achten, ob der Ausbau zum Landkreisprojekt gehört oder von den Unternehmen aus eigenem Antrieb, ohne Förderung erfolgt.
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Was ist ein eigenwirtschaftlicher Ausbau?
Der eigenwirtschaftliche Ausbau eines Telekommunikationsunternehmens ist ein Ausbau, der aus eigenem betriebswirtschaftlichem Interesse durch das Telekommunikationsunternehmen durchgeführt wird. Hierbei wird das ausbauende Unternehmen nicht mit öffentlichen Geldern unterstützt.
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Was sind A-Adressen / B-Adressen?
Die Unterscheidung von A-Adressen und B-Adressen nimmt die inexio vor. A-Adressen bezeichnen dabei das Landkreisprojekt. B-Adressen sind Adressen, die von der inexio aus eigenem Interesse, ohne öffentliche Förderung ausgebaut werden (eigenwirtschaftlicher Ausbau). Die B-Adressen gehören nicht zum Landkreisprojekt.
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Laut Karten des Landkreises liegt mein Haus im geförderten Ausbaugebiet. Bei der Adressabfrage der inexio wird mitgeteilt, dass mein Haus eine B-Adresse ist. Was stimmt? Was muss ich tun?
Es können Unterschiede in den Datensätzen vorliegen, da der Landkreis Gebiete definiert hat, die inexio aus technischen Gründen jedoch mit Adresslisten arbeitet. Dabei kann es vorkommen, dass einzelne Adressen im Ausbaugebiet in den Adresslisten als B-Adresse gelistet sind. Inexio und Landkreis stimmen deshalb die Adressen ständig ab. Stellen Sie direkt an die inexio eine Anfrage auf Überprüfung der Zuordnung ihrer Adresse. Sie erhalten von der inexio zeitnah eine Rückmeldung.
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Wer ist Ansprechpartner für den eigenwirtschaftlichen Ausbau?
Da der eigenwirtschaftliche Ausbau von den Telekommunikationsunternehmen ausgeht, ist das jeweilige Unternehmen Ihr erster Ansprechpartner. Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stadt-, Gemeinde- oder Verbandsgemeindeverwaltung. Der Landkreis ist ausschließlich Ansprechpartner für den geförderten Ausbau im Kreisprojekt. -
Wie kommt die Glasfaser in mein Haus?
Die Glasfaser wird im Tiefbau bis zu Ihrem Haus gebaut und im Haus (Hausanschlussraum) ein neuer Anschlusspunkt (Hausanschlusspunkt) gesetzt. -
Was ist der Hausanschluss?
Der Hausanschluss ist unter https://www.kreis-bad-duerkheim.de/kv_bad_duerkheim/Landkreis/Breitbandausbau/Der%20Hausanschluss/ noch einmal ausführlich erläutert. Dabei handelt es sich um den Anschluss des Glasfaserkabels bis ins Haus.
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Was muss ich im Haus machen, wenn ich ans neue Glasfasernetz angeschlossen werde?
Die hausinterne Verkabelung ist Ihre Aufgabe. Informationen zu den technischen Lösungen können Sie vom Elektriker oder über die inexio erhalten.
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Was muss ich tun, damit mein Haus im Rahmen des Landkreisprojektes mit Glasfaser ausgebaut werde?
Die inexio wird sich bei Ihnen melden. Grundsätzlich sollten Sie bereits ein Schreiben der inexio und des Landkreises erhalten haben. Damit Sie ausgebaut werden, müssen Sie zunächst nur mit der inexio den Hausanschlussvertrag abschließen. Diesen finden Sie auch unter https://www.kreis-bad-duerkheim.de/kv_bad_duerkheim/Landkreis/Breitbandausbau/Der%20Hausanschluss/
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Was ist der Hausanschlussvertrag?
Mit dem Hausanschlussvertrag erlauben Sie der inexio den Hausanschluss in Ihrem Haus zu bauen. Ohne Hausanschlussvertrag darf die inexio Ihr Haus nicht anschließen.
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Was passiert, wenn ich keinen Hausanschlussvertrag abschließe?
Ohne Hausanschlussvertrag wird bei Ihnen kein Glasfaseranschluss ins Haus verlegt. Die Kabel werden im Straßen- / Gehwegbereich abgelegt und stehen für einen späteren Anschluss zur Verfügung. Für einen späteren Anschluss fällt ein Baukostenzuschuss an. -
Was kostet der Hausanschluss?
Der Hausanschluss ist im jetzigen Projekt kostenlos. Bei einem späteren Anschluss (nach dem Bau des Netzes) fällt für einen weiteren / neuen Hausanschluss ein Baukostenzuschuss an.
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Bis wann muss der Hausanschlussvertrag abgeschlossen werden?
Die Hausanschlussverträge sollten idealerweise bis zum Baubeginn abgeschlossen sein, damit die Baumaßnahme auch mit entsprechendem Vorlauf geplant werden kann.
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Ab wann fällt der Baukostenzuschuss für den Hausanschluss an?
Ein Baukostenzuschuss fällt erst an, wenn Sie sich für einen Hausanschluss entscheiden, nachdem der Bau in Ihrer Gemeinde abgeschlossen ist. Dann entsteht für Ihren Anschluss ein zusätzlicher Aufwand, der bezahlt werden muss.
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Ist die Strecke des Hausanschlusses von der Straße bis ins Haus längenmäßig begrenzt?
Nein. Im Projekt des Landkreises ist der Hausanschluss kostenlos, auch wenn Ihr Haus weit von der Straße entfernt steht. Es sollte jedoch ein möglichst kurzer / direkter Weg zum Haus gewählt werden.
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Muss ich mir einen neuen Hausanschluss legen lassen?
Nein. Es ist Ihre freie Entscheidung, sich an das Netz anschließen zu lassen. Wenn Sie nicht an das neue Netz angeschlossen werden, nutzen Sie einfach das bestehende Telefonnetz.
Der Landkreis empfiehlt jedoch ausdrücklich, jetzt die Chance wahrzunehmen, sich kostenlos an das neue Netz anzuschließen. Auch dann können Sie weiterhin das bestehende Telefonnetz nutzen.
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Wie erfolgt der Hausanschluss? Kommt Inexio oder die Baufirma nochmals vor Ort?
Es wird seitens des Bauunternehmens eine Begehung vor Ort mit dem Eigentümer stattfinden, um den direkten Weg zur Einführung des Hausanschlusses abstimmen zu können.
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Muss ich mich vertraglich an die inexio binden?
Nein. Sie müssen keinen Telefon- oder Internetvertrag mit der inexio abschließen.
Es liegt auch weiterhin in Ihrer freien Entscheidung, ob und mit wem Sie einen Telefonie- oder Internetvertrag abschließen. Auch wenn inexio weitere Vertragsformulare zusammen mit den Hausanschlussverträgen per Post an die Eigentumsadressen übersendet, ist dies kein Automatismus, den Sie beachten müssen.
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Ich habe einen laufenden Vertrag bei einem anderen Anbieter. Kann ich den Vertrag behalten?
Sie können mit Ihrem derzeitigen Anbieter prüfen, ob dieser das neue Glasfasernetz nutzt und Ihr Vertrag beim bisherigen Anbieter weiterlaufen kann.
Sie können sich den neuen Glasfaserhausanschluss legen lassen und immer noch über das bestehende Telefonnetz Ihren bestehenden Vertrag behalten. Ein Wechsel auf das Glasfasernetz ist dann (zum Beispiel mit einem neuen Vertrag, neuen Anbieter) auch zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit möglich.
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Was heißt „open access“?
„Open access“ bedeutet, dass die inexio ihr Netz für andere Anbieter (Provider) offenhalten muss. Jeder Anbieter darf sich auf dem Netz der inexio „einmieten“.
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Ab wann können andere Anbieter (Provider) Dienstverträge auf dem Glasfaserkabel anbieten?
Andere Anbieter müssen eine Anfrage an die inexio stellen und einen Vertrag über die Nutzung des Netzes mit der inexio schließen.
Sobald ein anderer Anbieter sich auf dem Netz der inexio „eingemietet“ hat, können auch dessen Produkte bezogen werden.
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Wie weiß ich, ob mein Anbieter das Netz der inexio / des Landkreises nutzt?
Fragen Sie Ihren Anbieter und weisen Sie ihn ggf. auf das neue Netz hin.
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Wie ist zu verfahren, wenn andere Anbieter (Provider) nicht anbieten können?
Fragen Sie Ihren Anbieter und weisen Sie ihn ggf. auf das neue Netz hin. Die Entscheidung, das Netz zu nutzen, liegt jedoch beim jeweiligen Anbieter. Eventuell muss ein anderer Anbieter gewählt werden.
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Wird die alte Telefonleitung abgeschaltet?
Nein. Die alte Telefonleitung bleibt auch weiterhin in Betrieb und kann ebenfalls genutzt werden. Sie entscheiden, welche Leitung Sie nutzen.
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Wann beginnt der Bau?
Sie werden über die Presse und die Amtsblätter über den Baustart in Ihrer Gemeinde informiert.
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Wo kann ich mich informieren?
Sie können sich über die Hotline der inexio rund um das Thema des Glasfaserausbaus informieren. Tel. 0800 7849375.
Hausanschluss Inexio
Der Hausanschluss ist das Kernstück, damit die Glasfaser direkt ins Haus geführt werden kann. Hierzu benötigt die Firma inexio die Erlaubnis einen Hausanschluss zu errichten. Hierzu schließt der Hauseigentümer mit der inexio einen Hausanschlussvertrag ab. Der Hausanschluss ist im geförderten Ausbau kostenlos.
Hier finden Sie den Hausanschlussvertrag der inexio.
Im Vertrag werden u.a. technische Angaben abgefragt. Dies ist erforderlich um festzustellen, wie der Anschluss ausgestaltet werden muss. Der Anschluss ist bis zur Hauseinführung sowie die ersten drei Meter im Gebäude grundsätzlich kostenlos. Sind längere Strecken im Gebäude zu überwinden, müssten Sie mit der inexio Kosten ggf. klären.
Für den Hausanschluss ist eine Stromverbindung (230-V-Steckdose) erforderlich. Diese sollte sich in der Nähe des FiberTwist (siehe Abbildung Nr. 2).
Die hausinterne Verkabelung ist nicht Bestandteil des Hausanschlusses und ist durch den Eigentümer selbst herzustellen.
Im Hausanschlussvertrag ist die Anzahl der Wohneinheiten anzugeben. Dies ist erforderlich um die benötigte Anzahl an Glasfasern für das Objekt zu bestimmen.
Der Hausanschlussvertrag muss vom Eigentümer abgeschlossen werden.
- Ich habe einen Hausanschlussvertrag abgeschlossen. Wie geht es weiter?
Wenn Sie einen Hausanschlussvertrag mit inexio abgeschlossen haben, setzt sich ein Mitarbeiter des Bauunternehmens mit Ihnen in Verbindung und vereinbart einen Termin für eine Hausbegehung. Dabei wird gemeinsam mit Ihnen besprochen, wie der Anschluss realisiert wird und welche Arbeiten erforderlich sind.
Diese Termine finden unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen mit Mund-Nasen-Schutz und – soweit möglich – Einhaltung des Abstandes statt.
- Wird das Ergebnis der Hausbegehung festgehalten?
Ja, das Ergebnis wird protokolliert und direkt im Anschluss an den Termin von Ihnen und dem Vertreter des Bauunternehmens unterzeichnet. - Wie erfahre ich vom Anschlusstermin?
Das Bauunternehmen vereinbart mit Ihnen einen Termin an dem dann der Hausanschluss realisiert wird. In einem ersten Schritt wird das Leerrohr bis ins Haus verlegt. Bei einem weiteren Termin, der mit Ihnen vereinbart wird, wird das Glasfaser eingeblasen, gespleißt und die Übergabedose gesetzt. Ab diesem Zeitpunkt ist die neue Glasfaserleitung für Sie nutzbar.
Nähere Informationen zu den technischen Lösungen erhalten Sie bei der
inexio, Tel.: 0800 7849375
Informationen aus der Kreisverwaltung zum Breitbandausbau im Landkreis
Tiefbau Fertigstellung Breitband-Förderprojekt von Inexio in Deidesheim
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© Verbandsgemeinde Deidesheim
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© Verbandsgemeinde Deidesheim
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© Verbandsgemeinde Deidesheim
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© Verbandsgemeinde Deidesheim
Die Verbandsgemeindeverwaltung informiert, dass in den kommenden Wochen die Tiefbauarbeiten zur Vervollständigung der geplanten Trasse des Breitband-Förderprojektes von Inexio in Deidesheim ausgeführt werden.
Die Tiefbauarbeiten erfolgen in kurzen Teilabschnitten vom Bahnübergang über die Bahnhofstraße, Marktplatz, Heumarktstraße bis zur Grundschule.
Inexio plant, das Förderprojekt im Gebiet der Verbandsgemeinde Deidesheim bis diesen Sommer in Betrieb zu nehmen.
Bebauungspläne
Bebauungsplan „Östlich des St. - Martinsweges (D5)“ der Stadt Deidesheim
Hier finden Sie den rechtskräftigen Bebauungsplan der Verbandsgemeinde Deidesheim:
- PDF-Datei: 1.8 MB
- PDF-Datei: 12.3 MB
- PDF-Datei: 2.8 MB
- PDF-Datei: 3.2 MB
Aktuelles Bürgerdienste - FB III
Historische Geißbockversteigerung 2023 - Straßensperrung
Sehr geehrte Damen und Herren,
anlässlich der Historischen Geißbockversteigerung wird am Dienstag, 30.5.2023 von 08:30 bis ca. 23:00 Uhr eine Straßensperrung eingerichtet. Eine Zu- und Abfahrt ist während dieser Zeit nicht mehr möglich.
Zum Schutz der BesucherInnen und aufgrund der neuen landesrechtlichen Vorschriften ist es erforderlich eine ordnungsgemäße Absicherung vorzunehmen. In Absprache mit der Polizei und der Ordnungsbehörde erfolgt die Absicherung durch einen Einfahrschutz. Die genaue Lage der Absperrungen können Sie dem Plan entnehmen.
Im Notfall können sich Einsatz- und Rettungskräfte einen Zugang verschaffen. Damit bleibt Ihre Sicherheit jederzeit gewährleistet.
Bitte beachten Sie auch das absolute Haltverbot in der Veranstaltungszone. Wir bitten Sie daher, Ihre Fahrzeuge rechtzeitig aus dem Bereich zu entfernen.
Wir freuen uns, mit Ihnen eine unvergessliche Geißbockversteigerung zu feiern und danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Für Rückfragen steht Ihnen die Verbandsgemeindeverwaltung gerne zur Verfügung unter 06326-977-274.
Meckenheimer Gässelkerwe 2023 - Straßensperrung
Liebe Anwohnerinnen und Anwohner,
anlässlich der Veranstaltung „Gässelkerwe 2023“ in der Sandgasse wird in der Zeit von Freitag, 26.05.23 ab 16:30 Uhr bis Dienstag, 30.05.23 bis 3:00 Uhr eine Straßensperrung eingerichtet. Eine Zufahrt ist dann nur zeitweise möglich.
Zum Schutz der Besucher ist es erforderlich eine ordnungsgemäße Absicherung vorzunehmen. In Absprache mit der Polizei und der Ordnungsbehörde erfolgt die Absicherung durch einen Einfahrschutz.
Der Einfahrschutz steht von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag von 16:30 Uhr bis ca. 03:00 Uhr, sowie Sonntag auf Montag von 10:30 Uhr bis ca. 03:00 Uhr und von Montag auf Dienstag von 10:30 Uhr bis ca. 02:00h in der Sandgasse und Kleppergasse. Somit ist eine Durchfahrt an den vorgenannten Zeiten nur Einsatz- und Rettungskräften erlaubt. Damit ist aber auch weiterhin Ihre Sicherheit gewährleistet. Ansonsten ist die Ein-u. Ausfahrt nur außerhalb dieser Zeiten in die Sandgasse möglich.
Bitte beachten Sie auch das absolute Haltverbot in der Veranstaltungszone. Wir bitten Sie daher, Ihre Fahrzeuge rechtzeitig aus dem Bereich zu entfernen.
Wir freuen uns, mit Ihnen ein schönes Festwochenende zu genießen und danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihr Mitwirken.
Ihre Verbandsgemeindeverwaltung, Tel.: 06326-977-274
Bürgerinformation Krisenvorsorge
Für alle Fälle vorbereitet: Notfallvorsorge
Überschwemmungen durch Starkregenfälle, die Corona-Pandemie mit ihren internationalen Auswirkungen, Waldbrände bei anhaltender Trockenheit - diese Ereignisse sind nur einige Beispiele für Notsituationen, die in Deutschland in den letzten Jahren eingetreten sind. Das staatliche Hilfeleistungssystem greift in solchen Situationen und bietet verlässliche Unterstützung. Aber auch die beste Hilfe ist nicht immer sofort zur Stelle. Bei großflächigen Schadenslagen können die Rettungskräfte nicht überall gleichzeitig sein. In solchen Situationen ist es gut zu wissen, was zu tun ist. Wer vorbereitet ist, kann sich selbst, Angehörigen und Nachbarn helfen, bis die staatliche Hilfe eintrifft und Schäden mit Schutzmaßnahmen reduzieren.
Wir möchten Sie über die aktuellen Empfehlungen zur Krisenvorsorge des Bundesministeriums für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe informieren und Sie bei der Planung Ihrer persönlichen Notfallvorsorge unterstützen.
Um eine Notsituation gemeinschaftlich zu bewältigen, ist es wichtig in folgenden Bereichen Vorsorgen zu treffen:
- Lebensmittel-und Getränkevorrat
- Gut ausgestattete Hausapotheke
- Griffbereite Dokumentenmappe
- Im Notfall informiert bleiben mithilfe batteriebetriebener Rundfunkgeräte
- Notgepäck
- Bauliche Vorsorgemaßnahmen für mehr Sicherheit am Haus
Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) finden Sie viele weitere Informationen zur Notfallvorsorge. Neben präventiven Tipps für verschiedene Notsituationen werden dort häufig gestellte Fragen zum Thema beleuchtet: „Warum sollte ich vorsorgen?“ oder „Werde ich weiter verlässlich mit Gas heizen können?“. Für Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern stellt das BBK eine kostenfreie Beratung und Hilfe zu den Themen der Notfallvorsorge und Selbstschutz/Selbsthilfe bereit: Tel. 0228/99550-3670 (Mo-Fr von 9 bis 15 Uhr) oder per Mail an info@bbk.bund.de. Auch ein Ratgeber einschließlich Checklisten mit Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen stehen zum Download unter folgendem Link bereit: |
Für interessierte Bürgerinnen und Bürger ohne Internetzugang ist der Ratgeber, die Checkliste sowie die Vorsorge- und Verhaltensempfehlung in Papierform kostenfrei im Foyer/Empfangsbereich der Verbandsgemeindeverwaltung erhältlich.
Ihre Verbandsgemeindeverwaltung
Verkehrskonzept Stadt Deidesheim
Pressemitteilung Umsetzung Verkehrskonzept und Verstärkte Kontrollen Deidesheim
- PDF-Datei: 4.9 MB
- PDF-Datei: 376 kB
- PDF-Datei: 361 kB
Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
Die Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim weist darauf hin, dass gemäß § 36 Abs. 2, § 42 Abs. 3 und § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetz (BMG) die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, den regelmäßig oder auf Anfrage durchzuführenden Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen.
Gemäß § 50 BMG sind mehre Widerspruchsmöglichkeiten hierbei gegeben u.a.:
- Widerspruch gegen Datenübermittlungen an das Bundesamt für Wehrverwaltung (§ 36 Abs. 2 BMG)
- Widerspruch gegen Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften(§ 42 Abs. 3 BMG)
- Widerspruch gegen Datenübermittlungen an Parteien, Wählergruppen oder Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen oder Abstimmungen (§ 50 Abs. 5 BMG)
- Widerspruch gegen Datenübermittlungen an Mandatsträger, Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen (§ 50 Abs. 5 BMG)
- Widerspruch gegen Datenübermittlungen an Adressbuchverlage für die Herausgabe von Adressbüchern (§ 50 Abs. 5 BMG)
Es wird darauf hingewiesen, dass jede Bürgerin und jeder Bürger das Recht haben, ihre/seine Daten im Rahmen der vorgenannten Vorschriften (Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2, § 42 Abs. 3 und § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetz (BMG) sperren zu lassen bzw. der Weitergabe zu widersprechen.
Übermittlungssperre beantragen
Bürgerinnen und Bürger können die Übermittlungssperre persönlich unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes vor Ort im Bürgerbüro schriftlich beantragen.
Aktuelles von den Werken - FB IV
Preisanpassung für Trinkwasser 2023 in den
Ortsgemeinden Forst und Ruppertsberg
- PDF-Datei: 254 kB
Wasserrohrbruch - Trinkwasserversorgung Ruppertsberg
Aufgrund einer Außerbetriebnahme und Reinigung des Hochbehälters Ruppertsberg ist derzeit die provisorische Trinkwasserversorgung der Ortsgemeinde Ruppertsberg über die Notverbindungsleitung mit Anschluss an das Deidesheimer Trinkwassernetz erforderlich.
Dies kann zu Druckminderungen im Leitungssystem in Ortsteilen von Ruppertsberg führen.
Die provisorische Trinkwasserversorgung wird voraussichtlich noch bis nächste Woche Donnerstag dauern. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Ihre Verbandsgemeindewerke Deidesheim
Wasserrohrbruch - Aktualisierung zur Trinkwasserversorgung Forst
Die Trinkwasserversorgung der Ortsgemeinde Forst ist wieder in Betrieb.
Dank des unermüdlichen Einsatzes der Mitarbeiter der Stadtwerke Deidesheim bis in die späten Nachtstunden konnten die Rohrbrüche repariert werden.
Wir bitten die entstandenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.
Straßenabläufe und Gewässer freihalten – Schutz gegen Starkregen
Auch Gullys sollten nicht mit Grünabfall und Bauschutt verunreinigt werden!
Aus gegebenem Anlass weisen das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde und die Stadt Deidesheim daraufhin, dass Straßenabläufe und Gräben sowie wasserführende Rinnen freibleiben sollen. Insbesondere der alte und neue Weinbachgraben werden oft mit Grünschnitt, Laub und Ästen verunreinigt, was sich dann bei Starkregenereignissen, wie dies zuletzt im September der Fall war, schnell an den Bachdurchläufen staut, wodurch die Gräben überlaufen können. Aber auch Bauschutt wurde von freiwilligen Helferinnen und Helfern beim Freiräumen der Grabendurchlässe entdeckt. Stadt und Abwasserwerk appellieren daher an alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Gewässer und Abläufe freizuhalten und sich auch selbst vor Gefahren wie Starkregen, Hagel und anderen Naturereignissen, so gut es geht, zu schützen.
Derzeit wird bei der Verbandsgemeinde ein Hochwasser- und Starkregenkonzept erstellt, bei dem auch Workshops und Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger vorgesehen sind. Entsprechende Informationen werden wieder im Amtsblatt und auf der Homepage zu finden sein.
Feststellung der Bilanz und Erfolgsrechnung des Kanalwerkes der Verbandsgemeinde Deidesheim für das Wirtschaftsjahr 2021 gem. § 27 Abs. 3 EigVo
- PDF-Datei: 107 kB
Feststellung der Bilanz und Erfolgsrechnung des Wasserwerkes der Verbandsgemeinde Deidesheim für das Wirtschaftsjahr 2022 gem. § 27 Abs. 3 EigVo
- PDF-Datei: 108 kB
Ortsgemeinde Forst Kanalsanierung
Der erste Schritt zur grabenlosen Kanalsanierung in Forst ist seit letzter Woche erledigt. Die sogenannten Schlauchliner wurden in die zu sanierenden Kanäle eingebracht. Leider ließen sich dabei Verkehrsbehinderungen durch die Fahrzeuge der Sanierungsfirma, insbesondere in der Weinstraße, nicht immer vermeiden. Offenbar war auch die Leerung der Biomülltonne in der Weinstraße teilweise gestört und einige Tonnen konnten nicht geleert werden. Wir bitten die dadurch entstandenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.
Nach der Forster Weinkerwe werden in einem weiteren Schritt die Hausanschlussstutzen in den bereits sanierten Kanälen fachgerecht an den Schlauchliner angebunden. Auch bei diesen Arbeiten in der Weinstraße kann die vorgeschriebene Mindestbreite für den Fahrverkehr von 3,05 m nicht immer eingehalten werden. Daher wird an drei bis vier Arbeitstagen die Weinstraße für die Durchfahrt über einigen Stunden gesperrt sein. Für Anlieger ist die Straße frei bis zur Baustelle.
Wir bemühen uns, die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten.
Ihre Verbandsgemeindewerke Deidesheim