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Was Sie beachten sollten ...

... In der kalten Jahreszeit, ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, Schnee und Eis zu räumen. Am Besten, aber auch am mühevollsten wird dies mit einem Schneeschieber und daran anschließend mit einem Besen erledigt. Aber wenn tatsächlich Eisplatten auf den Wegen liegen, sollte man statt Auftausalz, das auch über den Winter hinaus viele Nebenwirkungen für Tiere und Pflanzen hat,  umweltfreundlichere Alternativen wie Splitt, Asche oder Sägemehl einsetzen, um die Rutschgefahr zu mindern.