Was Sie beachten sollten ...
Wenn Sie jetzt im Herbst Neupflanzungen planen, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die notwendigen Grenzabstände für Bäume, Hecken, Gehölze oder über Ihre Pflichten in Bezug auf die Schaffung von Einfriedungen. In den §§ 39 bis 51 des Nachbarrechtsgesetzes finden Sie hierzu genaueres. Im Internet gibt es hierzu eine Veröffentlichung des Ministeriums, die weiterhelfen kann. Die Broschüre "Nachbarrecht" auswählen unter
https://jm.rlp.de/de/publikationen/broschueren-justiz/