Was Sie beachten sollten ...
... im Innenbereich haben Grundstücksbesitzer laut dem Nachbarrechtsgesetz bis zum 15.03. eines jeden Jahres die Möglichkeit, nachbarschützende Rückschnittmaßnahmen umzusetzen.
Auch hier ist ggfls. eine Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde sinnvoll.