Wärmewende im Altbestand bzw. im historischen Baubestand
VG hat Umsetzung der „Richtlinie zur Förderung von Balkonkraftwerken“ im Oktober 2024 gestartet. Bezüglich der Vereinbarkeit von "Denkmalschutz und Solaranlagen" ist 2023 eine neue Verwaltungsvorschrift in Kraft getreten; Bauanträge in der Umgebung von Denkmälern bzw. in Denkmalzonen sind dennoch weiterhin erforderlich.