Temporeduzierung und Verkehrsberuhigung in den Ortskernen
Es bestehen mittlerweile in allen Gemeinden großflächige Ausweisungen für Tempo 30 in untergeordneten Straßen; Durchgangsstraßen sind davon ausgenommen. So lange die StVO nicht geändert wird, wird ein Teil der örtlichen Straßen jedoch immer noch von Tempo 30-Regelungen ausgenommen bleiben müssen.