Gut zu wissen!
Laut Bundeswaldgesetz ist „das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung gestattet.“ Radfahren, reiten etc. im Wald sind nur auf den Straßen und Wegen gestattet
Laut Bundeswaldgesetz ist „das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung gestattet.“ Radfahren, reiten etc. im Wald sind nur auf den Straßen und Wegen gestattet