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Dringend gesucht: Häuser und Wohnungen zur Unterbringung von geflüchteten Menschen

Die Verbandsgemeinde Deidesheim sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt dringend Häuser und Wohnungen zur Unterbringung von geflüchteten Menschen. Wenn Sie Wohnraum zur Verfügung stellen können, helfen Sie nicht nur direkt den Menschen in Not, sondern tragen auch zur Stärkung unserer Gemeinschaft bei.

Ihre Vorteile:

  • Sichere Mieteinnahmen: Die Objekte werden direkt von der Verbandsgemeinde angemietet und bezahlt.
  • Regelmäßige Betreuung: Unsere Mitarbeiter kümmern sich regelmäßig um die Betreuung der Immobilien, sodass Sie sich keine Sorgen machen müssen.
  • Langfristige Mietverträge: Profitieren Sie von stabilen und langfristigen Mietverträgen.
  • Soziale Verantwortung: Tragen Sie aktiv zur Lösung der Flüchtlingskrise bei und übernehmen Sie soziale Verantwortung in Ihrer Gemeinde.

So einfach geht's: Haben Sie geeigneten Wohnraum anzubieten? Kontaktieren Sie uns! Ihre Ansprechpartner, stehen Ihnen für alle Fragen und Details zur Verfügung:


Kontakt: Beata Denkiewicz


Kontakt: Marcel Kaltenbach


Tel.: 06326/977-124


Tel.: 06326/977-222


asyl@vg-deidesheim.rlp.de

Mit Ihrer Unterstützung schaffen wir gemeinsam eine sichere und menschenwürdige Unterbringung für geflüchtete Menschen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Wichtige Mitteilung an alle Hundehalter

In letzter Zeit kommt es vermehrt zu unzumutbaren Verschmutzungen der Weinberge in unserer Verbandsgemeinde durch Hundekot. Wir möchten alle Hundehalter und -führer darauf hinweisen, dass gemäß der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Deidesheim dafür gesorgt werden muss, dass die Anlagen nicht verunreinigt werden.

Das Nichtbeachten dieser Regelung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe, um unsere schönen Weinberge sauber zu halten.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Ratten gesichtet - was ist zu tun?

Hinweise und Verhaltensempfehlungen für Bürgerinnen und Bürger

In den Sommermonaten häufen sich immer wieder Hinweise auf Rattensichtungen in unseren Ortsgemeinden. Dabei handelt es sich häufig um einzelne Tiere, die auf der Suche nach Nahrung unterwegs sind. Ein solcher Anblick ist zwar unangenehm, aber zunächst kein Grund zur Beunruhigung. Wichtig ist ein sachlicher Umgang mit dem Thema und die Beachtung einiger Grundregeln.

Ratten sind Wildtiere, die auch in menschlicher Nähe Lebensräume finden – insbesondere dort, wo Essensreste, ungesicherte Müllbehälter oder offenes Tierfutter leicht zugänglich sind. Einzelne Sichtungen bedeuten noch keinen Befall, sollten aber aufmerksam beobachtet werden.

Was kann ich tun?

  • Halten Sie Mülltonnen stets geschlossen und reinigen Sie sie regelmäßig.
  • Entsorgen Sie keine Speisereste in der Toilette oder auf dem Kompost.
  • Füttern Sie Wild- oder Haustiere im Außenbereich nur so, dass keine Reste zurückbleiben.
  • Melden Sie wiederholte Rattensichtungen an öffentlichen Orten (z. B. Spielplätzen, Containerplätzen) dem Ordnungsamt.

Wer ist zuständig?
Für Maßnahmen auf privaten Grundstücken sind grundsätzlich die Eigentümer selbst verantwortlich. Sie müssen ggf. eine Schädlingsbekämpfung auf eigene Kosten beauftragen.
Auf öffentlichen Flächen prüft das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde, ob Handlungsbedarf besteht und leitet entsprechende Schritte ein.

Bürgerinformation Krisenvorsorge

Für alle Fälle vorbereitet: Notfallvorsorge

Überschwemmungen durch Starkregenfälle, die Corona-Pandemie mit ihren internationalen Auswirkungen, Waldbrände bei anhaltender Trockenheit - diese Ereignisse sind nur einige Beispiele für Notsituationen, die in Deutschland in den letzten Jahren eingetreten sind. Das staatliche Hilfeleistungssystem greift in solchen Situationen und bietet verlässliche Unterstützung. Aber auch die beste Hilfe ist nicht immer sofort zur Stelle. Bei großflächigen Schadenslagen können die Rettungskräfte nicht überall gleichzeitig sein. In solchen Situationen ist es gut zu wissen, was zu tun ist. Wer vorbereitet ist, kann sich selbst, Angehörigen und Nachbarn helfen, bis die staatliche Hilfe eintrifft und Schäden mit Schutzmaßnahmen reduzieren.

Wir möchten Sie über die aktuellen Empfehlungen zur Krisenvorsorge des Bundesministeriums für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe informieren und Sie bei der Planung Ihrer persönlichen Notfallvorsorge unterstützen.

Um eine Notsituation gemeinschaftlich zu bewältigen, ist es wichtig in folgenden Bereichen Vorsorgen zu treffen:

  • Lebensmittel-und Getränkevorrat
  • Gut ausgestattete Hausapotheke
  • Griffbereite Dokumentenmappe
  • Im Notfall informiert bleiben mithilfe batteriebetriebener Rundfunkgeräte
  • Notgepäck
  • Bauliche Vorsorgemaßnahmen für mehr Sicherheit am Haus

Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) finden Sie viele weitere Informationen zur Notfallvorsorge. Neben präventiven Tipps für verschiedene Notsituationen werden dort häufig gestellte Fragen zum Thema beleuchtet: „Warum sollte ich vorsorgen?“ oder „Werde ich weiter verlässlich mit Gas heizen können?“.

Für Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern stellt das BBK eine kostenfreie Beratung und Hilfe zu den Themen der Notfallvorsorge und Selbstschutz/Selbsthilfe bereit: Tel. 0228/99550-3670 (Mo-Fr von 9 bis 15 Uhr) oder per Mail an info@bbk.bund.de. Auch ein Ratgeber einschließlich Checklisten mit Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen stehen zum Download unter folgendem Link bereit:
www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Ratgeber-Checkliste/ratgeber-checkliste_node.html

Für interessierte Bürgerinnen und Bürger ohne Internetzugang ist der Ratgeber, die Checkliste sowie die Vorsorge- und Verhaltensempfehlung in Papierform kostenfrei im Foyer/Empfangsbereich der Verbandsgemeindeverwaltung erhältlich.

Ihre Verbandsgemeindeverwaltung

Fragen und Antworten zur Großen Drüsenameise (Tapinoma magnum)


Bei einer Bekämpfung, auch mit für den Hausgebrauch zugelassenen Mitteln, ist es wichtig die Schutzbestimmungen heimischer Ameisenarten zu beachten.

Über die Hälfte der heimischen Ameisenarten sind in ihrem Bestand gefährdet, einige von ihnen gehören sogar zu den besonders geschützten Arten. Nahezu alle Ameisenarten erfüllen wichtige Funktionen im Ökosystem. Sie sind an der Aasbeseitigung beteiligt, verbessern die Bodenqualität, sorgen für die Verbreitung bestimmter Pflanzensamen und sind ein wichtiger Bestandteil des Nahrungsnetzes. Es sollte daher vor jeder Bekämpfung der Tiere unbedingt durch eine fachkundige Person abgeklärt werden, ob es sich tatsächlich um Tapinoma magnum handelt.

Ist die Art eindeutig nachgewiesen, sollte die Bekämpfung idealerweise koordiniert stattfinden. Hier wird eine Absprache mit der Nachbarschaft empfohlen. Auch die Gemeinde sollte im Fall eines nachgewiesenen Vorkommens informiert werden um gegebenenfalls öffentliche Grundstücke in die Bekämpfung einzubeziehen.

Hausmittel allein sind meist nicht ausreichend um die Tiere erfolgreich zu bekämpfen bzw. zurückzudrängen. Daher ist eine professionelle Bekämpfung mittels einer Fachfirma zur Schädlingsbekämpfung mit nachgewiesener Sachkunde dringend empfohlen. Der Einsatz von Insektiziden sollte aufgrund der Gefahren sowohl für die eigene Gesundheit, wie auch für zahlreiche Insektenarten nur von erfahrenem Fachpersonal durchgeführt werden. Eine erfolgreiche Bekämpfung der Art ist nur möglich, wenn der Befall frühzeitig erkannt und eine Bekämpfung zeitnah begonnen wird. Bei bereits etablierten Superkolonien ist es sehr schwierig diese dauerhaft zu beseitigen.

Vorsorge ist besser als Nachsorge! Das Problem der Einschleppung vom Tapinoma magnum ist menschengemacht. Es wird vermutet, dass die Art mit Blumenerde aus mediterranen Gebieten eingebracht wurde und weiterhin wird. Durch das zunehmend wärmere Klima kann sich die wärmeliebende Art etablierten. Das Anpflanzen heimischer Arten verhindert das versehentliche Einbringen von Neozoen, wie Tapinoma magnum.


Pressemitteilung des Landkreises Bad Dürkheim vom 25.6.2025:

Allgemeine Informationen:

Derzeit wird in den Medien vermehrt über die Ameisenart Tapinoma magnum, auf Deutsch Große Drüsenameise genannt, berichtet. Die Art stammt ursprünglich aus dem Süden Europas. Derzeit breitet sie sich allerdings aufgrund der veränderten klimatischen Bedingungen ebenfalls in Deutschland immer weiter aus.

Problematisch ist, dass die Ameise sogenannte Superkolonien baut. Das heißt, es werden viele einzelne Nester angelegt, die jeweils eine Königin haben. Die Nester sind aber miteinander verbunden. Das kann dazu führen, dass unter Häuser, Straßen oder Gehwege Aushöhlungen entstehen.

Studien zur Erforschung und Bekämpfung laufen bereits. Man geht davon aus, dass sich die Ameise inzwischen in ganz Süd-/Westdeutschland ausgebreitet hat und Bestandteil des Ökosystems bleiben wird. Ab die ortsfremde Art einheimische Arten verdrängt, ist derzeit noch nicht klar.

Wie erkennt man Tapinoma magnum?

Es ist nicht einfach, die Art als Laie sicher zu erkennen, da es verwandte Arten gibt, welche die gleichen Merkmale aufweisen. Sicherheit kann eine DNA-Untersuchung bringen.

Grundsätzliche Merkmale der Ameise:

  • 2 bis 3,5 Millimeter groß
  • schwarz
  • kleine Kerbe am Kopf
  • oft bewegen sich sehr viele Exemplare gleichzeitig auf einer breiten Ameisenstraße
  • wenn man die Ameise zerdrückt, riecht sie nach schlechter Butter oder Zitrusfrucht
  • wenn man das Nest mit einem Gegenstand manipuliert, greift die Große Drüsenameise an, was heimische Arten in der Regel nicht tun
  • Nester erkennt man an kleinen Anhäufungen von Sand, Kies oder Erde
  • Grundsätzlich ist die Ameise für Menschen nicht gefährlich, soweit sie jedoch Nester auf einem privaten Grundstück baut, kann die Beseitigung/Bekämpfung mit erheblichen Kosten verbunden sein

Besteht Handlungsbedarf, wenn diese Art auf meinem Grundstück angesiedelt ist?

Nein, die Ameisen-Art gilt derzeit nicht als invasiv, auch wenn sie in den Medien so betitelt wird. Es besteht keine Pflicht diese Art zu bekämpfen oder zu melden.

Wer ist zuständig im Falle eines Befalls?

Falls die Ameise öffentliche Flächen mit ihren Nestern untergräbt, ist die jeweilige Gemeinde zuständig. Sind die Insekten auf privaten Grundstücken angesiedelt, ist der Grundstückseigentümer zuständig. Eine Bekämpfung hängt vom Einzelfall ab. Ein Einschreiten der Gemeinde ist lediglich erforderlich, falls die Ameisen mit ihren Nestern

beispielsweise einen Gehweg untergraben und dadurch eine Gefahr für die Sicherheit besteht.

Was kann ich als Privatperson tun?

Sollte die Ameise sich auf Ihrem Privatgrundstück ansiedeln, sind Sie als Eigentümer zuständig. Es sollte zuerst geklärt werden, ob es sich wirklich um die Große Drüsenameise handelt. Ein überstürzter Einsatz von Pestiziden könnte einheimische Ameisen vernichten. Dies sollte aus Aspekten des Naturschutzes unbedingt vermieden werden.

Es ist sinnvoll eine Fachperson einzubeziehen, um sicher bestimmen zu können, um welche Art es sich handelt. Dies kann ein Entomologe oder ein Schädlingsbekämpfer sein.

Aus welchen Gründen kann es nötig sein Pestizide zu verwenden?

Pestizide sollten nicht gedankenlos eingesetzt werden. Der Einsatz kann gerechtfertigt sein, wenn Schäden am Haus oder Weg zu befürchten sind oder bei hygienischen Problemen im Haus.

Welche Schritte kann ich ergreifen, wenn die Ameisen in mein Haus eingedrungen sind?

Man sollte die Ameisenstraße verfolgen, um nachvollziehen zu können, an welcher Stelle die Insekten ins Haus kommen. Man sollte versuchen die Einstiegsstelle bestmöglich zu verschließen. Es kann helfen, die Insekten mit Hausmitteln zu vertreiben (Einsatz von Essig, Zimt, Zitronenschalen, Lavendel oder Minze). Grundsätzlich sollte darauf geachtet werden, Lebensmittel gut zu verpacken und nicht offen stehen zu lassen.

Pressemitteilung der Landkreise - Afrikanische Schweinepest (ASP)

21. August 2025
Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise
Südliche Weinstraße, Germersheim, Bad Dürkheim und Rhein-Pfalz-Kreis:

AMTSBLATT DES LANDKREISES BAD DÜRKHEIM 2024/43:

Öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen;
Gebietsfestlegung und Festlegung tierseuchenrechtlicher Maßnahmen innerhalb der Sperrzone I

Aktuelle Informationen:
Link zum Kreis Bad Dürkheim / Aktuelles / Aktuelle Themen / Afrikanische Schweinepest (ASP)