Inhalt

Aktuelles Bürgerdienste - FB III

Ruftaxi – Preiserhöhung

Ab dem 1.12.2025 erhöhen sich die Preise für Ruftaxis. Grund hierfür sind die deutlich gestiegenen Energiekosten sowie die anhaltende Inflation. Der Fahrpreis für eine Fahrt zwischen Neustadt, den Gemeinden der Verbandsgemeinden Deidesheim und Wachenheim sowie Bad Dürkheim beträgt nun abhängig vom Fahrziel wischen 3 € und 5,85 €, statt bisher zwischen 2 € und 3,90 €.

Inhaber des Deutschlandtickets fahren weiterhin kostenlos.

Die ursprünglich zum 1. Oktober vorgesehene Preisänderung kann nach vollständigem Abschluss des erforderlichen Verfahrens und nach Rücksprache mit dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) nun erst zum 1.12.2025 wirksam werden.

Anpassung der Fahrpreise auf der Linie 4987:

Ruftaxi Preiserhöhung

Weihnachtsmarkt Deidesheim - Verkehrsinfo

VERKEHRSINFO

Deidesheimer Advent vom 28. November bis 21. Dezember 2025

Vom 28. November bis 21. Dezember 2025 findet an allen vier Adventswochenenden der Deidesheimer Weihnachtsmarkt statt. Damit wir gemeinsam eine schöne und sichere Veranstaltung erleben können, sind Sicherheits-und Verkehrsmaßnahmen notwendig, über die wir Sie hier rechtzeitig informieren möchten.

Für den Aufbau des Weihnachtsmarktes gilt ab 14. November 2025 im Veranstaltungsbereich der Bahnhofstraße, Markt- und Stadtplatz absolutes Haltverbot. Aufgrund des Haltverbots bitten wir Sie, Ihre Fahrzeuge rechtzeitig aus dem Bereich zu entfernen. Fahrzeuge, die im Veranstaltungsgebiet stehen, werden kostenpflichtig abgeschleppt.

Bitte beachten Sie, dass dann auch ein generelles Durchfahrtverbot der Bahnhofstraße gilt.

Ab 14. November 2025 können Bewohner mit Bewohnerparkausweis die ausgewiesenen Bewohner-Parkplätze im Finken- und Fasanenweg nutzen.

Ab Dienstag, 25.11.2025 gilt aufgrund des Aufbaus auf dem Parkplatz der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim ebenfalls ein absolutes Haltverbot.

An den Adventswochenenden wird die Bahnhofstraße, der Stadtplatz, Marktplatz und die Schlossstraße für den Weihnachtsmarkt komplett für den Fahrzeugverkehr aller Art gesperrt:

  • Freitag, 28.11./5./12./19.12.,      16.00-ca. 21.00 Uhr
  • Samstag, 29.11./6./13./20.12.,   13.00-ca. 21.00 Uhr
  • Sonntag, 30.11./7./14./21.12.,    10.00-ca. 21.00 Uhr

Eine Ein-/Ausfahrt ist nur außerhalb der o.g. Sperrzeiten für Bewohner und Lieferverkehr frei.
Bitte planen Sie alle Lieferungen, Abholungen und Warenbestellungen entsprechend um.

Bitte beachten Sie, dass es in der Niederkircher Straße und Prinz-Rupprecht-Straße wieder eine Einbahnstraßenregelung geben wird.

Für Ihre Rückfragen können Sie sich an die Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim unter der Rufnummer +49 6326 977 – 0 wenden. Die Bürozeiten sind Montag bis Freitag 8.00-12.00 Uhr, zusätzlich donnerstags 14.00 bis 18.00 Uhr.

Für die unvermeidlichen zeitweisen Beeinträchtigungen bitten wir um Nachsicht. Wir bemühen uns, die Belastung der Anliegerinnen und Anlieger durch Sperrungen und andere unabdingbare Maßnahmen so gering wie möglich zu halten.

Wir freuen uns, mit Ihnen eine schöne Adventszeit zu erleben und danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihr Mitwirken!

Änderung im Gewerberecht ab 1.11.2025
Rückmeldeverfahren bei Verlegung des Betriebs in einen anderen Meldebezirk

Bisher war bei einer Betriebsverlegung in eine andere Stadt/Gemeinde eine Abmeldung durch den Gewerbetreibenden bei der bisher zuständigen Behörde und eine Anmeldung bei der neu zuständigen Behörde, in deren Meldebezirk der Betrieb verlegt wurde, erforderlich. 

Ab dem 1. November 2025 entfällt für die Verlegung eines Gewerbebetriebes in einen anderen Meldebezirk die Abmeldung bei der bisher zuständigen Behörde. 

Umzugsmeldung online erledigen

elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA)
NeuesZuhause?
Online anmelden

Wer umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen ummelden.

Das ist in der Verbandsgemeinde Deidesheim seit kurzem auch online möglich.

Anfänglich nur für Einzelpersonen durchführbar, können inzwischen auch Familien ihren neuen Wohnsitz online ummelden.

Die Daten werden nach der Bestätigung durch die Meldebehörde auf dem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium (Chip) des Personalausweises geändert.

Zur Nutzung des Onlinedienstes werden ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, ein behördliches Nutzerkonto (BundID) sowie die installierte AusweisApp benötigt.
Wer zur Miete wohnt, benötigt zusätzlich eine Wohnungsgeberbestätigung
Nach erfolgreich abgeschlossenen Online-Prozess werden die Adressaufkleber automatisiert an die neue Meldeadresse versendet.

EU-Bürgerinnen und Bürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums benötigen eine eID-Karte.

Am einfachsten ist die Durchführung der elektronischen Wohnsitzanmeldung mit dem Smartphone.
Wer die Online-Funktion noch nicht auf dem neuen Personalausweis aktiviert hat, kann dies durch das Bürgerbüro der Wohnsitzbehörde veranlassen. Die AusweisApp kann z. B. aus dem Play-Store des Smartphones installiert werden. Unter BundID kann ein Nutzerkonto angelegt werden, dies ist mit dem Ausweis (nach Aktivieren der Online-Funktion) zu verknüpfen.

Wer diese Funktionen noch nicht aktiviert hat, nutzt am besten die Gelegenheit, dies nachzuholen. So können künftig weitere Verwaltungsgänge, die bereits online angeboten werden genutzt werden.

Hier geht es direkt zur elektronischen Wohnsitzanmeldung:

Neues Zuhause? Jetzt online anmelden! (wohnsitzanmeldung.de)

Der Onlinedienst elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) ist ein gemeinsames Digitalisierungsprojekt des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) und der Senatskanzlei Hamburg, das nach dem "Einer-für-alle-Prinzip" umgesetzt wurde.  

Das wird für die digitale Ummeldung benötigt:

elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA)
Das wird für die digitale Ummeldung benötigt:
Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion oder eID-Karte,
Smartphone mit AusweisApp,
Behördliches Nutzerkonto,
wer zur Miete wohnt, braucht zusätzlich eine Wohnungsgeberbestätigung

Weiterführende Links:

Bundesweite Wohnsitzanmeldung

Erklär-Video zur Wohnsitzanmeldung

Pressemitteilung zum Thema in Hamburg

Pressemitteilung des BMI

Personalausweisportal - Fragen und Antworten - FAQ

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an unser Bürgerbüro unter 06326 977-123 oder die deutschlandweite Behörden-Rufnummer.

Weitere Infos auf wohnsitzanmeldung.de
Die elektronische Wohnsitzanmeldung wird bereitgestellt von
Hansestadt Hamburg
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Finanziert von der Europäischen Union

Bürgerinformation „Parken in der Stadt Deidesheim“


Am Donnerstag, 28.08.2025 fand im Ratssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim eine Informationsveranstaltung zum Thema Parken in der Stadt Deidesheim statt.

StVO-Zeichen Parken

Die Präsentation ist unter folgendem Link einsehbar:

Bürgerinformationsveranstaltung Parkraumbewirtschaftung (PDF)

Deidesheim, Franz-von-Buhl-Straße wird Einbahnstraße

StVO-Zeichen Einbahnstraße (rechtsweisend)

Die Franz-von-Buhl-Straße in Deidesheim wird zeitnah als Einbahnstraße ausgewiesen – befahrbar künftig nur noch von der Prinz-Rupprecht-Straße in Richtung Niederkircher Straße.

Hintergrund:

Die Straße ist in mehreren Bereichen so schmal, dass ein sicherer Begegnungsverkehr nicht möglich ist.
Die neue Regelung dient der Verkehrssicherheit, verbessert die Übersichtlichkeit und reduziert potenzielle Konfliktsituationen – insbesondere für Radfahrende, zu Fuß Gehende sowie Einsatz- und Entsorgungsfahrzeuge.

Deidesheim, Neuregelung des Parkens im Bereich Heckenackerweg, Niederkircher Straße und Steingasse

StVO-Zeichen Beginn eingeschränktes Halteverbot für eine Zone

In den Straßen Heckenackerweg, Niederkircher Straße und Steingasse wird zeitnah eine Zone mit eingeschränktem Halteverbot eingerichtet.
Das Parken ist dort künftig nur noch in gekennzeichneten Flächen zulässig.

Begründung:

Durch die neue Regelung wird sichergestellt, dass Feuerwehr, Busverkehr und Müllabfuhr jederzeit ungehindert passieren können. Gleichzeitig wird die Verkehrssicherheit an Kreuzungen und Einmündungen verbessert, etwa durch freie Sichtachsen.
Parken bleibt weiterhin möglich – jedoch geordnet und dort, wo es den Verkehrsfluss und die Sicherheit nicht beeinträchtigt.

Pressemitteilung der Landkreise - Afrikanische Schweinepest (ASP)

21. August 2025
Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise
Südliche Weinstraße, Germersheim, Bad Dürkheim und Rhein-Pfalz-Kreis:

AMTSBLATT DES LANDKREISES BAD DÜRKHEIM 2024/43:

Öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen;
Gebietsfestlegung und Festlegung tierseuchenrechtlicher Maßnahmen innerhalb der Sperrzone I

Aktuelle Informationen:
Link zum Kreis Bad Dürkheim / Aktuelles / Aktuelle Themen / Afrikanische Schweinepest (ASP)

Fragen und Antworten zur Großen Drüsenameise (Tapinoma magnum)


Bei einer Bekämpfung, auch mit für den Hausgebrauch zugelassenen Mitteln, ist es wichtig die Schutzbestimmungen heimischer Ameisenarten zu beachten.

Über die Hälfte der heimischen Ameisenarten sind in ihrem Bestand gefährdet, einige von ihnen gehören sogar zu den besonders geschützten Arten. Nahezu alle Ameisenarten erfüllen wichtige Funktionen im Ökosystem. Sie sind an der Aasbeseitigung beteiligt, verbessern die Bodenqualität, sorgen für die Verbreitung bestimmter Pflanzensamen und sind ein wichtiger Bestandteil des Nahrungsnetzes. Es sollte daher vor jeder Bekämpfung der Tiere unbedingt durch eine fachkundige Person abgeklärt werden, ob es sich tatsächlich um Tapinoma magnum handelt.

Ist die Art eindeutig nachgewiesen, sollte die Bekämpfung idealerweise koordiniert stattfinden. Hier wird eine Absprache mit der Nachbarschaft empfohlen. Auch die Gemeinde sollte im Fall eines nachgewiesenen Vorkommens informiert werden um gegebenenfalls öffentliche Grundstücke in die Bekämpfung einzubeziehen.

Hausmittel allein sind meist nicht ausreichend um die Tiere erfolgreich zu bekämpfen bzw. zurückzudrängen. Daher ist eine professionelle Bekämpfung mittels einer Fachfirma zur Schädlingsbekämpfung mit nachgewiesener Sachkunde dringend empfohlen. Der Einsatz von Insektiziden sollte aufgrund der Gefahren sowohl für die eigene Gesundheit, wie auch für zahlreiche Insektenarten nur von erfahrenem Fachpersonal durchgeführt werden. Eine erfolgreiche Bekämpfung der Art ist nur möglich, wenn der Befall frühzeitig erkannt und eine Bekämpfung zeitnah begonnen wird. Bei bereits etablierten Superkolonien ist es sehr schwierig diese dauerhaft zu beseitigen.

Vorsorge ist besser als Nachsorge! Das Problem der Einschleppung vom Tapinoma magnum ist menschengemacht. Es wird vermutet, dass die Art mit Blumenerde aus mediterranen Gebieten eingebracht wurde und weiterhin wird. Durch das zunehmend wärmere Klima kann sich die wärmeliebende Art etablierten. Das Anpflanzen heimischer Arten verhindert das versehentliche Einbringen von Neozoen, wie Tapinoma magnum.


Pressemitteilung des Landkreises Bad Dürkheim vom 25.6.2025:

Allgemeine Informationen:

Derzeit wird in den Medien vermehrt über die Ameisenart Tapinoma magnum, auf Deutsch Große Drüsenameise genannt, berichtet. Die Art stammt ursprünglich aus dem Süden Europas. Derzeit breitet sie sich allerdings aufgrund der veränderten klimatischen Bedingungen ebenfalls in Deutschland immer weiter aus.

Problematisch ist, dass die Ameise sogenannte Superkolonien baut. Das heißt, es werden viele einzelne Nester angelegt, die jeweils eine Königin haben. Die Nester sind aber miteinander verbunden. Das kann dazu führen, dass unter Häuser, Straßen oder Gehwege Aushöhlungen entstehen.

Studien zur Erforschung und Bekämpfung laufen bereits. Man geht davon aus, dass sich die Ameise inzwischen in ganz Süd-/Westdeutschland ausgebreitet hat und Bestandteil des Ökosystems bleiben wird. Ab die ortsfremde Art einheimische Arten verdrängt, ist derzeit noch nicht klar.

Wie erkennt man Tapinoma magnum?

Es ist nicht einfach, die Art als Laie sicher zu erkennen, da es verwandte Arten gibt, welche die gleichen Merkmale aufweisen. Sicherheit kann eine DNA-Untersuchung bringen.

Grundsätzliche Merkmale der Ameise:

  • 2 bis 3,5 Millimeter groß
  • schwarz
  • kleine Kerbe am Kopf
  • oft bewegen sich sehr viele Exemplare gleichzeitig auf einer breiten Ameisenstraße
  • wenn man die Ameise zerdrückt, riecht sie nach schlechter Butter oder Zitrusfrucht
  • wenn man das Nest mit einem Gegenstand manipuliert, greift die Große Drüsenameise an, was heimische Arten in der Regel nicht tun
  • Nester erkennt man an kleinen Anhäufungen von Sand, Kies oder Erde
  • Grundsätzlich ist die Ameise für Menschen nicht gefährlich, soweit sie jedoch Nester auf einem privaten Grundstück baut, kann die Beseitigung/Bekämpfung mit erheblichen Kosten verbunden sein

Besteht Handlungsbedarf, wenn diese Art auf meinem Grundstück angesiedelt ist?

Nein, die Ameisen-Art gilt derzeit nicht als invasiv, auch wenn sie in den Medien so betitelt wird. Es besteht keine Pflicht diese Art zu bekämpfen oder zu melden.

Wer ist zuständig im Falle eines Befalls?

Falls die Ameise öffentliche Flächen mit ihren Nestern untergräbt, ist die jeweilige Gemeinde zuständig. Sind die Insekten auf privaten Grundstücken angesiedelt, ist der Grundstückseigentümer zuständig. Eine Bekämpfung hängt vom Einzelfall ab. Ein Einschreiten der Gemeinde ist lediglich erforderlich, falls die Ameisen mit ihren Nestern

beispielsweise einen Gehweg untergraben und dadurch eine Gefahr für die Sicherheit besteht.

Was kann ich als Privatperson tun?

Sollte die Ameise sich auf Ihrem Privatgrundstück ansiedeln, sind Sie als Eigentümer zuständig. Es sollte zuerst geklärt werden, ob es sich wirklich um die Große Drüsenameise handelt. Ein überstürzter Einsatz von Pestiziden könnte einheimische Ameisen vernichten. Dies sollte aus Aspekten des Naturschutzes unbedingt vermieden werden.

Es ist sinnvoll eine Fachperson einzubeziehen, um sicher bestimmen zu können, um welche Art es sich handelt. Dies kann ein Entomologe oder ein Schädlingsbekämpfer sein.

Aus welchen Gründen kann es nötig sein Pestizide zu verwenden?

Pestizide sollten nicht gedankenlos eingesetzt werden. Der Einsatz kann gerechtfertigt sein, wenn Schäden am Haus oder Weg zu befürchten sind oder bei hygienischen Problemen im Haus.

Welche Schritte kann ich ergreifen, wenn die Ameisen in mein Haus eingedrungen sind?

Man sollte die Ameisenstraße verfolgen, um nachvollziehen zu können, an welcher Stelle die Insekten ins Haus kommen. Man sollte versuchen die Einstiegsstelle bestmöglich zu verschließen. Es kann helfen, die Insekten mit Hausmitteln zu vertreiben (Einsatz von Essig, Zimt, Zitronenschalen, Lavendel oder Minze). Grundsätzlich sollte darauf geachtet werden, Lebensmittel gut zu verpacken und nicht offen stehen zu lassen.

Änderung der Verkehrsregelung in der Böhlerstraße Meckenheim

Verkehrsregelung Meckenheim Böhler Straße

Sehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner der Gemeinde Meckenheim,

die Ordnungsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim informiert Sie über die Änderung der Verkehrsregelung in der Böhlerstraße. Ziel dieser Maßnahme ist die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Die Umsetzung erfolgt in den kommenden Wochen durch den Landesbetrieb Mobilität (LBM).

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihre Ordnungsbehörde
Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim


Gefahrenabwehrverordnung »Deidesheimer Weinkerwe 2025«

Bürgerinformation Krisenvorsorge

Für alle Fälle vorbereitet: Notfallvorsorge

Überschwemmungen durch Starkregenfälle, die Corona-Pandemie mit ihren internationalen Auswirkungen, Waldbrände bei anhaltender Trockenheit - diese Ereignisse sind nur einige Beispiele für Notsituationen, die in Deutschland in den letzten Jahren eingetreten sind. Das staatliche Hilfeleistungssystem greift in solchen Situationen und bietet verlässliche Unterstützung. Aber auch die beste Hilfe ist nicht immer sofort zur Stelle. Bei großflächigen Schadenslagen können die Rettungskräfte nicht überall gleichzeitig sein. In solchen Situationen ist es gut zu wissen, was zu tun ist. Wer vorbereitet ist, kann sich selbst, Angehörigen und Nachbarn helfen, bis die staatliche Hilfe eintrifft und Schäden mit Schutzmaßnahmen reduzieren.

Wir möchten Sie über die aktuellen Empfehlungen zur Krisenvorsorge des Bundesministeriums für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe informieren und Sie bei der Planung Ihrer persönlichen Notfallvorsorge unterstützen.

Um eine Notsituation gemeinschaftlich zu bewältigen, ist es wichtig in folgenden Bereichen Vorsorgen zu treffen:

  • Lebensmittel-und Getränkevorrat
  • Gut ausgestattete Hausapotheke
  • Griffbereite Dokumentenmappe
  • Im Notfall informiert bleiben mithilfe batteriebetriebener Rundfunkgeräte
  • Notgepäck
  • Bauliche Vorsorgemaßnahmen für mehr Sicherheit am Haus

Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) finden Sie viele weitere Informationen zur Notfallvorsorge. Neben präventiven Tipps für verschiedene Notsituationen werden dort häufig gestellte Fragen zum Thema beleuchtet: „Warum sollte ich vorsorgen?“ oder „Werde ich weiter verlässlich mit Gas heizen können?“.

Für Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern stellt das BBK eine kostenfreie Beratung und Hilfe zu den Themen der Notfallvorsorge und Selbstschutz/Selbsthilfe bereit: Tel. 0228/99550-3670 (Mo-Fr von 9 bis 15 Uhr) oder per Mail an info@bbk.bund.de. Auch ein Ratgeber einschließlich Checklisten mit Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen stehen zum Download unter folgendem Link bereit:
www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Ratgeber-Checkliste/ratgeber-checkliste_node.html

Für interessierte Bürgerinnen und Bürger ohne Internetzugang ist der Ratgeber, die Checkliste sowie die Vorsorge- und Verhaltensempfehlung in Papierform kostenfrei im Foyer/Empfangsbereich der Verbandsgemeindeverwaltung erhältlich.

Ihre Verbandsgemeindeverwaltung

Ratten gesichtet - was ist zu tun?

Hinweise und Verhaltensempfehlungen für Bürgerinnen und Bürger

In den Sommermonaten häufen sich immer wieder Hinweise auf Rattensichtungen in unseren Ortsgemeinden. Dabei handelt es sich häufig um einzelne Tiere, die auf der Suche nach Nahrung unterwegs sind. Ein solcher Anblick ist zwar unangenehm, aber zunächst kein Grund zur Beunruhigung. Wichtig ist ein sachlicher Umgang mit dem Thema und die Beachtung einiger Grundregeln.

Ratten sind Wildtiere, die auch in menschlicher Nähe Lebensräume finden – insbesondere dort, wo Essensreste, ungesicherte Müllbehälter oder offenes Tierfutter leicht zugänglich sind. Einzelne Sichtungen bedeuten noch keinen Befall, sollten aber aufmerksam beobachtet werden.

Was kann ich tun?

  • Halten Sie Mülltonnen stets geschlossen und reinigen Sie sie regelmäßig.
  • Entsorgen Sie keine Speisereste in der Toilette oder auf dem Kompost.
  • Füttern Sie Wild- oder Haustiere im Außenbereich nur so, dass keine Reste zurückbleiben.
  • Melden Sie wiederholte Rattensichtungen an öffentlichen Orten (z. B. Spielplätzen, Containerplätzen) dem Ordnungsamt.

Wer ist zuständig?
Für Maßnahmen auf privaten Grundstücken sind grundsätzlich die Eigentümer selbst verantwortlich. Sie müssen ggf. eine Schädlingsbekämpfung auf eigene Kosten beauftragen.
Auf öffentlichen Flächen prüft das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde, ob Handlungsbedarf besteht und leitet entsprechende Schritte ein.

Deidesheim verbessert Parkraummanagement -
Parkscheinautomaten kommen in alle Parkzonen

Pressemitteilung

Auf Empfehlung des Ordnungsamts der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim hat die Verkehrskommission der Stadt Deidesheim am 16. Juni 2025 die flächendeckende Einführung von Parkscheinautomaten in allen Parkzonen beschlossen. Der Stadtrat hat dem Vorschlag in seiner Sitzung am 24. Juni 2025 zugestimmt.

Stadt Deidesheim: Wir hören zu – und handeln

„Viele Menschen in Deidesheim haben uns angesprochen, weil sie sich eine einfachere, analog nutzbare Möglichkeit zum Parken gewünscht haben – besonders ältere Menschen, Familien oder Gäste ohne Smartphone“, erklärt die Stadt Deidesheim.
„Die Einführung von Parkscheinautomaten ist ein direktes Ergebnis dieses Dialogs. Wir nehmen Rückmeldungen ernst und setzen sie um – pragmatisch, lösungsorientiert und mit Blick auf alle Nutzergruppen. Bürgernähe und Alltagstauglichkeit stehen für uns im Mittelpunkt.“

Ordnungsamt: Parkraummanagement gemeinsam mit der Bürgerschaft weiterentwickeln

Auch das Ordnungsamt der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim unterstreicht, dass die Entscheidung nicht aus fiskalischen Gründen getroffen wurde:
„Die Parkgebühren dienen in erster Linie der Steuerung des ruhenden Verkehrs. Ziel ist es, den verfügbaren Parkraum effizienter zu nutzen und Dauerparken an zentralen Standorten zu reduzieren. So entsteht mehr Bewegung im System – und eine fairere Verteilung der Stellplätze“, erklärt das Ordnungsamt.
„Gleichzeitig sind wir im engen Austausch mit Bürgerinnen und Bürgern, Gewerbetreibenden und Pendlern. Wir verstehen das Parkraummanagement als dynamischen Prozess, der sich mit den Bedürfnissen der Menschen weiterentwickelt.“

Konkrete Parkgebühren im Überblick

Die Parkgebühren wurden bewusst moderat ausgestaltet und orientieren sich an Lage, Nutzungsfrequenz und Funktion der jeweiligen Fläche:

  • Bahnhof Ost (Zonencode 67136):
    Tagespauschale 3 € für 24 Stunden.
    Aktuell wird geprüft, ob ein vergünstigtes Pendlerticket für regelmäßige Nutzerinnen
    und Nutzer des ÖPNV eingeführt werden kann. Hierzu laufen bereits erste Gespräche.
  • Schwimmbad-Parkplatz (Zonecode 67135):
    2 Stunden kostenfrei, danach Tagespauschale 3 € für 24 Stunden.
    Für Inhaberinnen und Inhaber von Schwimmbad-Dauerkarten steht eine
    Saisonparkkarte für 40 € zur Verfügung – erhältlich direkt im Schwimmbad.
  • Sensentalparkplatz (Zonencode 67134):
    Montag bis Freitag: 2 Stunden kostenfrei, danach Tagesticket 3 €
    Samstag, Sonntag und an Feiertagen: 2 Stunden kostenfrei, danach Tagesticket 5 €
  • Mühltalparkplatz (Zonencode 67133):
    Montag bis Freitag: 2 Stunden kostenfrei, danach Tagesticket 3 €
    Samstag, Sonntag und an Feiertagen: 2 Stunden kostenfrei, danach Tagesticket 5 €

Analog und digital: Wahlfreiheit für alle Nutzerinnen und Nutzer

Mit der Einführung der Parkscheinautomaten wird das bereits etablierte Handyparken nicht ersetzt, sondern sinnvoll ergänzt. Beide Systeme stehen künftig parallel zur Verfügung.
„So schaffen wir echte Wahlfreiheit – unabhängig von technischer Ausstattung oder digitaler Affinität“, betont die Stadt Deidesheim.
„Das Parkraummanagement in Deidesheim ist kein starres System, sondern entwickelt sich weiter – im Dialog mit den Menschen vor Ort. Verwaltung und Politik ziehen an einem Strang, um praxistaugliche, sozial ausgewogene und zukunftsfähige Lösungen zu schaffen.“

Transparente Umsetzung: Bürgerveranstaltung vor Baubegin

Bevor mit dem Aufbau der neuen Parkscheinautomaten begonnen wird, lädt die Stadt Deidesheim gemeinsam mit dem Ordnungsamt und der Bauverwaltung der Verbandsgemeindeverwaltung zu einer öffentlichen Bürgerveranstaltung ein. Dort werden alle relevanten Informationen vorgestellt – unter anderem der zeitliche Ablauf der Baumaßnahmen, die konkrete Platzierung der Automaten sowie deren Bedienung und Funktionalität.
„Uns ist wichtig, dass alle Bürgerinnen und Bürger gut informiert sind und ihre Fragen direkt stellen können“, so die Stadt Deidesheim. „Wir setzen auf Transparenz, frühzeitige Kommunikation und einen offenen Austausch – gerade bei Veränderungen, die den Alltag vieler Menschen betreffen.“

Vollzug des Straßenverkehrsgesetzes,
Verkehrsrechtliche Anordnung gem. § 45 StVO

hier: 67146 Deidesheim, Kathrinenstraße / Im Kathrinenbild

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Verbandsgemeinde Deidesheim als zuständige Straßenverkehrsbehörde erlässt gemäß § 45 StVO folgende

verkehrsrechtliche Anordnung:

In der Kathrinenstraße wird nach dem Hotel & Gästehaus Deidesheim auf der rechten Seite ein Einbahnstraßenschild VZ 220-10 angebracht. Vor dem Parkplatz der Stadtwerke muss die Straßeneinfahrt durch VZ 267 verboten werden.

Die Straßeneinfahrt in das Kathrinenbild wird auf der rechten Seite mit einem Sackgassenschild (VZ 357) versehen.

Begründung:

In der Kathrinenstraße ist aufgrund der Enge der Straße ein Begegnungsverkehr nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Dies ist gerade im Falle eines Notfalls von großer Bedeutung. Unter Berücksichtigung der baulichen Begebenheiten der Straße ist hier keine Alternative möglich.

Der Stadtrat Deidesheim hat der Beschlussvorlage zugestimmt.

Änderung der Verkehrsregelung in der Heerstraße Meckenheim

Sehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner der Gemeinde Meckenheim,

StVO-Zeichen Einbahnstraße (rechtsweisend)

die örtliche Ordnungsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim hat auf Antrag des Ortsgemeinderates eine Änderung der Verkehrsregelung in der Heerstraße angeordnet.

Die Änderungen im Überblick:

  • Die Parkplätze in Höhe des katholischen Kindergartens werden von der rechten auf die linke Straßenseite verlegt.
  • Die Einbahnstraßenregelung wird ab der Ecke Wiesenstraße neu festgelegt.
  • Verkehrsteilnehmer, die aus Richtung L 519 kommen, können die Heerstraße künftig über die Wiesenstraße, Gartenstraße und Haßlocher Straße erreichen.

Ziel dieser Maßnahme ist es, den Verkehrsfluss in diesem Bereich zu verbessern und gleichzeitig die Verkehrssicherheit insbesondere im Umfeld des Kindergartens zu erhöhen.

Wir bitten um Beachtung und danken für Ihr Verständnis.

Ihre Ordnungsbehörde

StVO-Zeichen Parken

Digitale Parkgebühren in Deidesheim:
Einführung von Parkster in mehreren Parkzonen

 Die Stadt Deidesheim hat im Rahmen einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Verkehrslenkung Parkgebühren in ausgewählten Bereichen eingeführt. Die Abwicklung erfolgt dabei bequem und digital über die App Parkster, mit der Parkvorgänge einfach per Smartphone gestartet, verlängert oder beendet werden können - ganz ohne Parkscheinautomat oder Kleingeld.

Folgende Parkzonen sind ab sofort gebührenpflichtig:

  • Bahnhof Ost (Zonencode 67136):
    Tagespauschale: 3,00 € für 24 Stunden

  • Schwimmbad-Parkplatz (Zonencode 67135):
    Tagespauschale: 3,00 € für 24 Stunden (2 Stunden kostenfrei)
    Für Dauerkarteninhaber des Schwimmbads wird eine Saisonparkkarte für 40,00 € angeboten -
    erhältlich direkt im Schwimmbad.

  • Sensentalparkplatz (Zonencode 67134):
    Montag bis Freitag: 3,00 € Tagesticket (2 Stunden kostenfrei)
    Samstag, Sonntag und an Feiertagen: 5,00 € Tagesticket (2 Stunden kostenfrei)

  • Mühltalparkplatz (Zonencode 67133):
    Montag bis Freitag: 3,00 € Tagesticket (2 Stunden kostenfrei)
    Samstag, Sonntag und an Feiertagen: 5,00 € Tagesticket (2 Stunden kostenfrei)

Bürgerfreundlich, digital, flexibel

Durch die Möglichkeit, die ersten zwei Stunden kostenfrei zu parken, möchten wir sicherstellen, dass Besorgungen, kurze Erledigungen oder Besuche weiterhin einfach und ohne zusätzliche Kosten möglich sind. Ebenso wurde mit der Saisonparkkarte für Inhaber einer Dauerkarte des Schwimmbades eine faire Lösung für treue Nutzerinnen und Nutzer des Bades geschaffen.
Die Nutzung der Parkster-App soll den Zugang zur Parkraumbewirtschaftung so komfortabel wie möglich gestalten - ohne Zettel, ohne Automat, aber mit voller Transparenz und Flexibilität.

Eine Erklärung zur Nutzung der Parkster-App finden Sie hier:
Parkster: So einfach funktionierts | Parkster

Für Rückfragen wenden Sie sich gerne per E-Mail an das Ordnungsamt:
ordnungsamt@vg-deidesheim.rlp.de

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung auf dem Weg zu einem geordneten, fairen und zukunftsfähigen Parkraummanagement in unserer Stadt.

Biometrische Fotos direkt im Bürgerbüro erstellen

Bürgerbuero biometrische Fotos erstellen

Neuer Service im Bürgerbüro der Verbandsgemeinde Deidesheim

Ab April 2025 bietet die Verbandsgemeinde Deidesheim eine innovative Neuerung an, die Bürgerinnen und Bürgern Zeit und Wege erspart. Ab sofort können biometrische Fotos direkt bei der Beantragung von Pass- und Ausweisdokumenten durch die Mitarbeitenden des Bürgerbüros erstellt werden – unkompliziert, schnell und mit modernster Technik.

Hierfür wurde im Bürgerbüro eine weiße Fotowand eingerichtet, an der die Aufnahmen künftig gemacht werden. Mithilfe spezieller Smartphones der Firma "Biometric Solutions" entstehen biometrisch korrekte Passbilder, die den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen. So bietet der neue Service zahlreiche Vorteile: Bürgerinnen und Bürger sparen sich nicht nur Zeit und Wege, sondern profitieren auch von einem reibungsloseren Ablauf. Auch für Familien mit Kindern (ab 6 Jahre) bietet der neue Dienst Erleichterungen. Bei Babys und Kleinkindern empfehlen wir einen Fotografen aufzusuchen. Die Aufnahmen erfolgen standardmäßig ohne Blitz und sind dadurch besonders für Menschen mit Epilepsie oder anderen neuronalen Erkrankungen verträglich.

Diese Fotos können ausschließlich nur für die Beantragung von Pass- und Ausweisdokumenten verwendet werden. Für die Beantragung des Führerscheins werden weiterhin nur Fotos auf Papier verwendet. 

Die neue Technologie trägt dazu bei, Manipulationsversuche wie dem sogenannten Morphing vorzubeugen.

Ein zusätzlicher Pluspunkt: Bürgerinnen und Bürger zahlen nun lediglich 6 Euro pro Aufnahme. Alternativ können weiterhin Bilder von Fotostudios oder anderen Anbietern genutzt werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass ab dem 1. Mai 2025 ausschließlich digitale Passbilder akzeptiert werden. Fotostudios können sich hierfür beim Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) registrieren lassen und die Bilder zukünftig direkt digital an die jeweilige Behörde versenden.

Für die Verbandsgemeinde Deidesheim markiert die Einführung des neuen „Smartphone-Service“ einen weiteren Schritt der konsequenten Digitalisierungsstrategie von einer Vielzahl von Verwaltungsangeboten.

Dringend gesucht: Häuser und Wohnungen zur Unterbringung von geflüchteten Menschen

Die Verbandsgemeinde Deidesheim sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt dringend Häuser und Wohnungen zur Unterbringung von geflüchteten Menschen. Wenn Sie Wohnraum zur Verfügung stellen können, helfen Sie nicht nur direkt den Menschen in Not, sondern tragen auch zur Stärkung unserer Gemeinschaft bei.

Ihre Vorteile:

  • Sichere Mieteinnahmen: Die Objekte werden direkt von der Verbandsgemeinde angemietet und bezahlt.
  • Regelmäßige Betreuung: Unsere Mitarbeiter kümmern sich regelmäßig um die Betreuung der Immobilien, sodass Sie sich keine Sorgen machen müssen.
  • Langfristige Mietverträge: Profitieren Sie von stabilen und langfristigen Mietverträgen.
  • Soziale Verantwortung: Tragen Sie aktiv zur Lösung der Flüchtlingskrise bei und übernehmen Sie soziale Verantwortung in Ihrer Gemeinde.

So einfach geht's: Haben Sie geeigneten Wohnraum anzubieten? Kontaktieren Sie uns! Ihre Ansprechpartner, stehen Ihnen für alle Fragen und Details zur Verfügung:


Kontakt: Beata Denkiewicz


Kontakt: Marcel Kaltenbach


Tel.: 06326/977-124


Tel.: 06326/977-222


asyl@vg-deidesheim.rlp.de

Mit Ihrer Unterstützung schaffen wir gemeinsam eine sichere und menschenwürdige Unterbringung für geflüchtete Menschen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Kampagne „Garagenparken“

VG Deidesheim schließt sich der Kampagne „Garagenparken“ aus Mörfelden-Walldorf an

Mit der kreativen und humorvollen Plakat-Kampagne „Garagenparken“ setzt sich Mörfelden-Walldorf für das Parken in Garagen ein. Nun hat sich auch die VG Deidesheim als erste Verbandsgemeinde in der Region dieser Initiative angeschlossen. Die ansprechenden Motive eines Comic-Autos, das den verschiedenen Wetterbedingungen ausgesetzt ist, sollen Fahrzeughalter:innen motivieren, ihre Fahrzeuge häufiger in der Garage oder auf dem privaten Grundstück zu parken. Denn viele Kommunen stehen vor der Herausforderung eines erhöhten Parkdrucks und einer Vielzahl von parkenden Fahrzeugen am Straßenrand.

Gründe für das Parken in Garagen

Für Fahrzeughalter:innen:

  • Schutz vor Witterungseinflüssen wie Regen, Hitze, Schnee und Hagel, was die Fahrzeugwartungskosten senken kann.
  • Reduziertes Risiko von Diebstahl oder Vandalismus.
  • Erhöhte Sicherheit für das Fahrzeug.

Für die Allgemeinheit:

  • Freigabe von öffentlichen Parkplätzen, was die Parkplatzknappheit in Wohngebieten oder stark frequentierten Gegenden verringert.
  • Erleichterter Zugang für Einsatzfahrzeuge wie Rettungsdienste oder Feuerwehr in Notfällen, was die Reaktionszeiten verbessert und potenziell Leben rettet.
  • Reduzierung von Verkehrsstaus durch weniger Suchverkehr nach Parkplätzen.
  • Verbesserte Ästhetik und Raumgestaltung in Wohngebieten durch weniger geparkte Fahrzeuge auf der Straße.

Unterstützen Sie die Aktion!

Die Frühling-, Sommer-, Herbst- und Winter-Motive können hier heruntergeladen werden. Wer möchte, kann sein Lieblingsmotiv ausdrucken und an seine Haustür, seinen Zaun oder die eigene Garage hängen, um die Aktion sichtbar zu unterstützen. Auch die Flyer sind auf unserer Homepage erhältlich und können ausgedruckt werden. Sie liegen in den Rathäusern kostenlos zur Mitnahme bereit. Fragen Sie einfach danach!

Klicken Sie auf das jeweilige Bild, um zum Download zu gelangen:
Vogel 2
Vogel 1
Sonne
Schnee
Regen
Garagenparken Plakat Vogel 2 (PDF)
Garagenparken Plakat Vogel 1 (PDF)
Garagenparken Plakat Sonne (PDF)
Garagenparken Plakat Schnee (PDF)
Garagenparken - Plakat Regen (PDF)

Verkehrsinfo!

Liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen,

aufgrund des Ausbaus der Hintergasse in 67150 Niederkirchen, wird ab dem 5.2.2025 bis voraussichtlich 19.2.2025 die Hauptstraße Ecke Hintergasse halbseitig gesperrt. Dafür müssen leider die Parkflächen neben dem Kriegerdenkmal gesperrt werden. Durch die Enge der Fahrbahn wird eine beidseitige Ampelschaltung installiert.

Die Bushaltestellen in diesem Bereich, werden in dieser Zeit beidseitig in Höhe Hausnummer 63 versetzt.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Wichtige Mitteilung an alle Hundehalter

In letzter Zeit kommt es vermehrt zu unzumutbaren Verschmutzungen der Weinberge in unserer Verbandsgemeinde durch Hundekot. Wir möchten alle Hundehalter und -führer darauf hinweisen, dass gemäß der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Deidesheim dafür gesorgt werden muss, dass die Anlagen nicht verunreinigt werden.

Das Nichtbeachten dieser Regelung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe, um unsere schönen Weinberge sauber zu halten.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

URLAUBSZEIT – REISEZEIT

Bundesministerium des Innern und für Heimat
Rechtzeitig schauen:
Perso und Pass noch gültig?
Ab 1.1.2024 NEU:
Die derzeitigen Kinderreisepässe werden nicht mehr verlängert. Bei Fragen wählen Sie die 115 oder wenden Sie sich an Ihre lokale Passbehörde.

Urlaubszeit steht bevor:
Reisepass oder Personalausweis rechtzeitig beantragen – auch für Kinder!

Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt, auch nicht mehr verlängert.
Das bedeutet, dass nun auch für Kinder unter 12 Jahren elektronische Reisedokumente beantragt werden müssen.

Diese werden nicht mehr vor Ort, sondern von der Bundesdruckerei ausgestellt, wodurch es zu deutlich längeren Lieferzeiten kommt.

Das Bürgerbüro bittet alle Bürgerinnen und Bürger, beim Planen und Buchen einer Reise auch an die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen zu denken, damit es auf dem Weg in den Urlaub keine bösen Überraschungen gibt.
Dabei sollten unbedingt die Lieferzeiten der Bundesdruckerei (derzeit ca. 8 Wochen) bedacht werden:

Bitte erkundigen Sie sich zudem auf der Internetseite des Auswärtigen Amts www.auswärtiges-amt.de oder in Ihrem Reisebüro, welches Reisedokument für Ihren bevorstehenden Urlaub erforderlich ist und wie lange dieses zum Zeitpunkt der Einreise noch gültig sein muss.

Personalausweis

Für die Ausstellung eines Personalausweises benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Passbild ( das Bild darf nicht älter als 1 Jahr alt sein), bei Personen unter 16 Jahre die Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter. Die Unterschrift auf den Ausweisanträgen muss persönlich im Bürgerbüro geleistet werden!
Die Gebühr für Antragsteller unter 24 Jahren beträgt 22,80 €, für Personen ab 24 Jahren 37 € und ist bei der Beantragung zu bezahlen.

Reisepass

Für die Ausstellung eines Reisepasses benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Passbild ( das Bild darf nicht älter als 1 Jahr sein), bei Personen unter 18 Jahre die Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter. Die Unterschrift auf den Passanträgen muss persönlich im Bürgerbüro geleistet werden!
Zusätzlich werden noch Fingerabdrücke (bei Kindern ab dem 6. Lebensjahr erforderlich)
Die Gebühr für Antragsteller unter 24 Jahren beträgt 37,50 €, für Personen ab 24 Jahren 70 € und ist bei der Beantragung zu bezahlen.


Wenn noch kein Ausweis / Pass ausgestellt wurde, muss bei der Antragstellung eine Geburtsurkunde vorgelegt werden.

Achtung:

Eine Verlängerung des Personalausweises und des Reisepasses ist nicht möglich!

Ihr Bürgerbüro Deidesheim


Abholung

Reisepässe können im Bürgerbüro zu den Öffnungszeiten abgeholt werden.

Bitte abgelaufene und bisherige Reisepässe mitbringen.

Verkehrskonzept Stadt Deidesheim

Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)

Die Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim weist darauf hin, dass gemäß § 36 Abs. 2, § 42 Abs. 3 und § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetz (BMG) die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, den regelmäßig oder auf Anfrage durchzuführenden Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen.
Gemäß § 50 BMG sind mehre Widerspruchsmöglichkeiten hierbei gegeben u.a.:

  • Widerspruch gegen Datenübermittlungen an das Bundesamt für Wehrverwaltung (§ 36 Abs. 2 BMG)
  • Widerspruch gegen Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften(§ 42 Abs. 3 BMG)
  • Widerspruch gegen Datenübermittlungen an Parteien, Wählergruppen oder Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen oder Abstimmungen (§ 50 Abs. 5 BMG)
  • Widerspruch gegen Datenübermittlungen an Mandatsträger, Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen (§ 50 Abs. 5 BMG)
  • Widerspruch gegen Datenübermittlungen an Adressbuchverlage für die Herausgabe von Adressbüchern (§ 50 Abs. 5 BMG)

Es wird darauf hingewiesen, dass jede Bürgerin und jeder Bürger das Recht haben, ihre/seine Daten im Rahmen der vorgenannten Vorschriften (Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2, § 42 Abs. 3 und § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetz (BMG) sperren zu lassen bzw. der Weitergabe zu widersprechen.
Übermittlungssperre beantragen
Bürgerinnen und Bürger können die Übermittlungssperre persönlich unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes vor Ort im Bürgerbüro schriftlich beantragen.