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Bürgerbüro

Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)

Die Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim weist darauf hin, dass gemäß § 36 Abs. 2, § 42 Abs. 3 und § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetz (BMG) die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, den regelmäßig oder auf Anfrage durchzuführenden Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen.
Gemäß § 50 BMG sind mehre Widerspruchsmöglichkeiten hierbei gegeben u.a.:

  • Widerspruch gegen Datenübermittlungen an das Bundesamt für Wehrverwaltung (§ 36 Abs. 2 BMG)
  • Widerspruch gegen Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften(§ 42 Abs. 3 BMG)
  • Widerspruch gegen Datenübermittlungen an Parteien, Wählergruppen oder Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen oder Abstimmungen (§ 50 Abs. 5 BMG)
  • Widerspruch gegen Datenübermittlungen an Mandatsträger, Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen (§ 50 Abs. 5 BMG)
  • Widerspruch gegen Datenübermittlungen an Adressbuchverlage für die Herausgabe von Adressbüchern (§ 50 Abs. 5 BMG)

Es wird darauf hingewiesen, dass jede Bürgerin und jeder Bürger das Recht haben, ihre/seine Daten im Rahmen der vorgenannten Vorschriften (Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2, § 42 Abs. 3 und § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetz (BMG) sperren zu lassen bzw. der Weitergabe zu widersprechen.
Übermittlungssperre beantragen
Bürgerinnen und Bürger können die Übermittlungssperre persönlich unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes vor Ort im Bürgerbüro schriftlich beantragen.

Umzugsmeldung online erledigen

elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA)
NeuesZuhause?
Online anmelden

Wer umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen ummelden.

Das ist in der Verbandsgemeinde Deidesheim seit kurzem auch online möglich.

Anfänglich nur für Einzelpersonen durchführbar, können inzwischen auch Familien ihren neuen Wohnsitz online ummelden.

Die Daten werden nach der Bestätigung durch die Meldebehörde auf dem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium (Chip) des Personalausweises geändert.

Zur Nutzung des Onlinedienstes werden ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, ein behördliches Nutzerkonto (BundID) sowie die installierte AusweisApp benötigt.
Wer zur Miete wohnt, benötigt zusätzlich eine Wohnungsgeberbestätigung
Nach erfolgreich abgeschlossenen Online-Prozess werden die Adressaufkleber automatisiert an die neue Meldeadresse versendet.

EU-Bürgerinnen und Bürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums benötigen eine eID-Karte.

Am einfachsten ist die Durchführung der elektronischen Wohnsitzanmeldung mit dem Smartphone.
Wer die Online-Funktion noch nicht auf dem neuen Personalausweis aktiviert hat, kann dies durch das Bürgerbüro der Wohnsitzbehörde veranlassen. Die AusweisApp kann z. B. aus dem Play-Store des Smartphones installiert werden. Unter BundID kann ein Nutzerkonto angelegt werden, dies ist mit dem Ausweis (nach Aktivieren der Online-Funktion) zu verknüpfen.

Wer diese Funktionen noch nicht aktiviert hat, nutzt am besten die Gelegenheit, dies nachzuholen. So können künftig weitere Verwaltungsgänge, die bereits online angeboten werden genutzt werden.

Hier geht es direkt zur elektronischen Wohnsitzanmeldung:

Neues Zuhause? Jetzt online anmelden! (wohnsitzanmeldung.de)

Der Onlinedienst elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) ist ein gemeinsames Digitalisierungsprojekt des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) und der Senatskanzlei Hamburg, das nach dem "Einer-für-alle-Prinzip" umgesetzt wurde.  

Das wird für die digitale Ummeldung benötigt:

elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA)
Das wird für die digitale Ummeldung benötigt:
Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion oder eID-Karte,
Smartphone mit AusweisApp,
Behördliches Nutzerkonto,
wer zur Miete wohnt, braucht zusätzlich eine Wohnungsgeberbestätigung

Weiterführende Links:

Bundesweite Wohnsitzanmeldung

Erklär-Video zur Wohnsitzanmeldung

Pressemitteilung zum Thema in Hamburg

Pressemitteilung des BMI

Personalausweisportal - Fragen und Antworten - FAQ

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an unser Bürgerbüro unter 06326 977-123 oder die deutschlandweite Behörden-Rufnummer.

Weitere Infos auf wohnsitzanmeldung.de
Die elektronische Wohnsitzanmeldung wird bereitgestellt von
Hansestadt Hamburg
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Finanziert von der Europäischen Union

Biometrische Fotos direkt im Bürgerbüro erstellen

Bürgerbuero biometrische Fotos erstellen

Neuer Service im Bürgerbüro der Verbandsgemeinde Deidesheim

Ab April 2025 bietet die Verbandsgemeinde Deidesheim eine innovative Neuerung an, die Bürgerinnen und Bürgern Zeit und Wege erspart. Ab sofort können biometrische Fotos direkt bei der Beantragung von Pass- und Ausweisdokumenten durch die Mitarbeitenden des Bürgerbüros erstellt werden – unkompliziert, schnell und mit modernster Technik.

Hierfür wurde im Bürgerbüro eine weiße Fotowand eingerichtet, an der die Aufnahmen künftig gemacht werden. Mithilfe spezieller Smartphones der Firma "Biometric Solutions" entstehen biometrisch korrekte Passbilder, die den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen. So bietet der neue Service zahlreiche Vorteile: Bürgerinnen und Bürger sparen sich nicht nur Zeit und Wege, sondern profitieren auch von einem reibungsloseren Ablauf. Auch für Familien mit Kindern (ab 6 Jahre) bietet der neue Dienst Erleichterungen. Bei Babys und Kleinkindern empfehlen wir einen Fotografen aufzusuchen. Die Aufnahmen erfolgen standardmäßig ohne Blitz und sind dadurch besonders für Menschen mit Epilepsie oder anderen neuronalen Erkrankungen verträglich.

Diese Fotos können ausschließlich nur für die Beantragung von Pass- und Ausweisdokumenten verwendet werden. Für die Beantragung des Führerscheins werden weiterhin nur Fotos auf Papier verwendet. 

Die neue Technologie trägt dazu bei, Manipulationsversuche wie dem sogenannten Morphing vorzubeugen.

Ein zusätzlicher Pluspunkt: Bürgerinnen und Bürger zahlen nun lediglich 6 Euro pro Aufnahme. Alternativ können weiterhin Bilder von Fotostudios oder anderen Anbietern genutzt werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass ab dem 1. Mai 2025 ausschließlich digitale Passbilder akzeptiert werden. Fotostudios können sich hierfür beim Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) registrieren lassen und die Bilder zukünftig direkt digital an die jeweilige Behörde versenden.

Für die Verbandsgemeinde Deidesheim markiert die Einführung des neuen „Smartphone-Service“ einen weiteren Schritt der konsequenten Digitalisierungsstrategie von einer Vielzahl von Verwaltungsangeboten.

URLAUBSZEIT – REISEZEIT

Bundesministerium des Innern und für Heimat
Rechtzeitig schauen:
Perso und Pass noch gültig?
Ab 1.1.2024 NEU:
Die derzeitigen Kinderreisepässe werden nicht mehr verlängert. Bei Fragen wählen Sie die 115 oder wenden Sie sich an Ihre lokale Passbehörde.

Urlaubszeit steht bevor:
Reisepass oder Personalausweis rechtzeitig beantragen – auch für Kinder!

Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt, auch nicht mehr verlängert.
Das bedeutet, dass nun auch für Kinder unter 12 Jahren elektronische Reisedokumente beantragt werden müssen.

Diese werden nicht mehr vor Ort, sondern von der Bundesdruckerei ausgestellt, wodurch es zu deutlich längeren Lieferzeiten kommt.

Das Bürgerbüro bittet alle Bürgerinnen und Bürger, beim Planen und Buchen einer Reise auch an die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen zu denken, damit es auf dem Weg in den Urlaub keine bösen Überraschungen gibt.
Dabei sollten unbedingt die Lieferzeiten der Bundesdruckerei (derzeit ca. 8 Wochen) bedacht werden:

Bitte erkundigen Sie sich zudem auf der Internetseite des Auswärtigen Amts www.auswärtiges-amt.de oder in Ihrem Reisebüro, welches Reisedokument für Ihren bevorstehenden Urlaub erforderlich ist und wie lange dieses zum Zeitpunkt der Einreise noch gültig sein muss.

Personalausweis

Für die Ausstellung eines Personalausweises benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Passbild ( das Bild darf nicht älter als 1 Jahr alt sein), bei Personen unter 16 Jahre die Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter. Die Unterschrift auf den Ausweisanträgen muss persönlich im Bürgerbüro geleistet werden!
Die Gebühr für Antragsteller unter 24 Jahren beträgt 22,80 €, für Personen ab 24 Jahren 37 € und ist bei der Beantragung zu bezahlen.

Reisepass

Für die Ausstellung eines Reisepasses benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Passbild ( das Bild darf nicht älter als 1 Jahr sein), bei Personen unter 18 Jahre die Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter. Die Unterschrift auf den Passanträgen muss persönlich im Bürgerbüro geleistet werden!
Zusätzlich werden noch Fingerabdrücke (bei Kindern ab dem 6. Lebensjahr erforderlich)
Die Gebühr für Antragsteller unter 24 Jahren beträgt 37,50 €, für Personen ab 24 Jahren 70 € und ist bei der Beantragung zu bezahlen.


Wenn noch kein Ausweis / Pass ausgestellt wurde, muss bei der Antragstellung eine Geburtsurkunde vorgelegt werden.

Achtung:

Eine Verlängerung des Personalausweises und des Reisepasses ist nicht möglich!

Ihr Bürgerbüro Deidesheim


Abholung

Reisepässe können im Bürgerbüro zu den Öffnungszeiten abgeholt werden.

Bitte abgelaufene und bisherige Reisepässe mitbringen.