Bürgerbüro
URLAUBSZEIT – REISEZEIT
URLAUBSZEIT – REISEZEIT
Urlaubszeit steht bevor: Reisepass oder Personalausweis rechtzeitig beantragen – auch für Kinder!
Die Urlaubszeit steht vor der Tür. Das Bürgerbüro der Verbandsgemeinde Deidesheim bittet alle Bürgerinnen und Bürger, bereits bei der Reiseplanung an die Gültigkeit ihrer Ausweisdokumente zu denken. Damit es auf dem Weg in den Urlaub keine bösen Überraschungen gibt, sollten Sie unbedingt die Lieferzeiten der Bundesdruckerei von aktuell ca. 4 bis 6 Wochen einplanen.
Wichtiger Hinweis:
Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig auf der Internetseite des Auswärtigen Amts (www.auswartiges-amt.de) oder in Ihrem Reisebüro, welches Dokument für Ihr Reiseziel erforderlich ist und wie lange dieses bei der Einreise noch gültig sein muss.
Eine Verlängerung von bestehenden Personalausweisen oder Reisepässen ist nicht möglich!
Bitte bringen Sie Ihren alten Personalausweis bzw. Reisepass mit.
Sollte bisher noch kein Ausweisdokument für die Person ausgestellt worden sein, ist die Vorlage einer Geburtsurkunde erforderlich.
Das Foto muss in digitaler Form vorliegen (z. B. von einem Fotografen oder einem zertifizierten Dienstleister oder vor Ort möglich).
Ferien-Tipp für einen schnelleren Ablauf:
Da das Bürgerbüro in der Ferienzeit personell enger besetzt ist, bringen Sie das digitale Foto idealerweise direkt als QR-Code mit. Dies erleichtert und beschleunigt das Verfahren für Sie erheblich.
Wichtiger Hinweis zur Beantragung:
Bitte beachten Sie, dass für die Beantragung eines Reisepasses (für Personen unter 18 Jahren) sowie eines Personalausweises (für Personen unter 16 Jahren) die schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten erforderlich ist.
Alleinerziehende müssen einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht (z. B. eine Negativbescheinigung des Jugendamtes oder ein entsprechendes Gerichtsurteil) vorlegen.
Die Gebühren sind direkt bei der Beantragung zu entrichten.
Telefon: 06326 977-123 oder 06326 977-227
Ihr Bürgerbüro Deidesheim
Abholung
Reisepässe können im Bürgerbüro zu den Öffnungszeiten abgeholt werden.
Bitte abgelaufene und bisherige Reisepässe mitbringen.
Aktuelles aus dem Bürgerbüro zu Personalausweis und Passbild:
Bekanntmachung der Passbehörde: Anpassung der Gebühren für Personalausweise zum 7.2.2026
Die Bundesregierung hat mit Zustimmung des Bundesrates eine Änderung der Personalausweisgebührenverordnung beschlossen. Ziel der Anpassung ist die Deckung gestiegener Personal- und Sachkosten in den Behörden sowie erhöhter Produktionskosten der Bundesdruckerei.
Für alle Anträge, die ab dem 7. Februar 2026 gestellt werden, gelten folgende neue Gebührensätze:
- Personalausweis (Antragsteller ab 24 Jahren): 46,00 Euro
(10 Jahre Gültigkeit) - Personalausweis (Antragsteller unter 24 Jahren): 27,60 Euro
(6 Jahre Gültigkeit)
Passbilder
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
um die Bearbeitung Ihrer Dokumente in der Verbandsgemeinde effizienter zu gestalten, möchten wir Sie über eine wichtige Änderung bei den Passbildern informieren:
- Personalausweis & Reisepass: Für diese Dokumente werden ab sofort nur noch digitale Passbilder akzeptiert. Bitte bringen Sie einen QR-Code eines zertifizierten Fotografen mit. Dies beschleunigt den Prozess im Bürgerbüro erheblich.
Ausnahmen: Sollten Sie kein digitales Bild mitbringen können, besteht die Möglichkeit, das Foto direkt vor Ort im Bürgerbüro (Self-Service-Terminal ) zu erstellen.
ACHTUNG: Passfotos am Terminal erst ab 14 Jahren!
Die Nutzung unseres Self-Service-Terminals ist für Kinder unter 14 Jahren nicht möglich.
Grundlage für diese Umstellung sind die neuen gesetzlichen Vorgaben zur Modernisierung des Pass- und Ausweiswesens des Bundesministeriums des Innern.
- Führerschein-Umtausch: Hierfür benötigen wir weiterhin zwingend ein ausgedrucktes, aktuelles biometrisches Passbild.
Termine: Aktuell ist keine Terminvereinbarung erforderlich – kommen Sie einfach während der Öffnungszeiten vorbei.
Umzugsmeldung online erledigen
Wer umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen ummelden.
Das ist in der Verbandsgemeinde Deidesheim auch online möglich.
Anfänglich nur für Einzelpersonen durchführbar, können inzwischen auch Familien ihren neuen Wohnsitz online ummelden.
Die Daten werden nach der Bestätigung durch die Meldebehörde auf dem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium (Chip) des Personalausweises geändert.
Zur Nutzung des Onlinedienstes werden ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, ein behördliches Nutzerkonto (BundID) sowie die installierte AusweisApp benötigt.
Wer zur Miete wohnt, benötigt zusätzlich eine Wohnungsgeberbestätigung
Nach erfolgreich abgeschlossenen Online-Prozess werden die Adressaufkleber automatisiert an die neue Meldeadresse versendet.
EU-Bürgerinnen und Bürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums benötigen eine eID-Karte.
Am einfachsten ist die Durchführung der elektronischen Wohnsitzanmeldung mit dem Smartphone.
Wer die Online-Funktion noch nicht auf dem neuen Personalausweis aktiviert hat, kann dies durch das Bürgerbüro der Wohnsitzbehörde veranlassen. Die AusweisApp kann z. B. aus dem Play-Store des Smartphones installiert werden. Unter BundID kann ein Nutzerkonto angelegt werden, dies ist mit dem Ausweis (nach Aktivieren der Online-Funktion) zu verknüpfen.
Wer diese Funktionen noch nicht aktiviert hat, nutzt am besten die Gelegenheit, dies nachzuholen. So können künftig weitere Verwaltungsgänge, die bereits online angeboten werden genutzt werden.
Hier geht es direkt zur elektronischen Wohnsitzanmeldung:
Neues Zuhause? Jetzt online anmelden! (wohnsitzanmeldung.de)
Der Onlinedienst elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) ist ein gemeinsames Digitalisierungsprojekt des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) und der Senatskanzlei Hamburg, das nach dem "Einer-für-alle-Prinzip" umgesetzt wurde.
Das wird für die digitale Ummeldung benötigt:
- Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion oder eID-Karte
- Smartphone
- mit AusweisApp
- Behördliches Nutzerkonto (BundID)
- Wer zur Miete wohnt, benötigt zusätzlich eine Wohnungsgeberbestätigung
Weiterführende Links:
Erklär-Video zur Wohnsitzanmeldung
Pressemitteilung zum Thema in Hamburg
Personalausweisportal - Fragen und Antworten - FAQ
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an unser Bürgerbüro unter 06326 977-123 oder die deutschlandweite Behörden-Rufnummer.
Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
Die Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim weist darauf hin, dass gemäß § 36 Abs. 2, § 42 Abs. 3 und § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetz (BMG) die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, den regelmäßig oder auf Anfrage durchzuführenden Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen.
Gemäß § 50 BMG sind mehre Widerspruchsmöglichkeiten hierbei gegeben u.a.:
- Widerspruch gegen Datenübermittlungen an das Bundesamt für Wehrverwaltung (§ 36 Abs. 2 BMG)
- Widerspruch gegen Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften(§ 42 Abs. 3 BMG)
- Widerspruch gegen Datenübermittlungen an Parteien, Wählergruppen oder Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen oder Abstimmungen (§ 50 Abs. 5 BMG)
- Widerspruch gegen Datenübermittlungen an Mandatsträger, Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen (§ 50 Abs. 5 BMG)
- Widerspruch gegen Datenübermittlungen an Adressbuchverlage für die Herausgabe von Adressbüchern (§ 50 Abs. 5 BMG)
Es wird darauf hingewiesen, dass jede Bürgerin und jeder Bürger das Recht haben, ihre/seine Daten im Rahmen der vorgenannten Vorschriften (Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2, § 42 Abs. 3 und § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetz (BMG) sperren zu lassen bzw. der Weitergabe zu widersprechen.
Übermittlungssperre beantragen
Bürgerinnen und Bürger können die Übermittlungssperre persönlich unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes vor Ort im Bürgerbüro schriftlich beantragen.