Personalausweis Statusabfrage
Leistungsnummer: 99008001015000
Volltext
Die Personalausweisbehörde informiert darüber, sobald der Ausweis abgeholt werden kann.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
Online-Verfahren
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Personalausweisbehörde im Bürgeramt.
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorhanden.