Personalausweis Informationserteilung
Leistungsnummer: 99008001013000
Volltext
Die Personalausweisbehörde Informiert bei Antragstellung über den Personalausweis.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Personalausweisbehörde im Bürgeramt.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Zuständige Stelle
Zuständig ist die kommunale Verwaltungsbehörde ihrer Stadt, Verbandsgemeinde oder verbandsfreien Gemeinde.
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorhanden.