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Amtliche Meldebestätigung Ausstellung

Leistungsnummer: 99115003012000

Volltext

Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

Erforderliche Unterlagen

  • ein Personaldokument (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben

Kosten

keine

Die amtliche Meldebestätigung ist gebührenfrei.

Rechtsgrundlage(n)

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Online-Verfahren

Link zur elektronischen Wohnsitzanmeldung:
www.wohnsitzanmeldung.de

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Meldebehörde in der kommunalen Verwaltungsbehörde ihrer Stadt, Verbandsgemeinde oder verbandsfreien Gemeinde.

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorhanden.