Inhalt

Als volljährige Person erstmalig einen Reisepass beantragen

Leistungsnummer: 99085001012011

Volltext

Für Reisen außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie in der Regel einen gültigen Reisepass. Das gilt für Erwachsene und für Kinder ab der Geburt.

Wenn Sie bisher keinen Reisepass hatten, können Sie diesen erstmalig selbst beantragen, wenn Sie volljährig sind. Da in Deutschland ab 16 Jahren ein Personaldokument verpflichtend ist, müssen Sie bereits einen gültigen Personalausweis haben.

Sie müssen den Reisepass persönlich im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen.

Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Reisepass bei einer Behörde außerhalb Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können für Sie zusätzliche Kosten entstehen.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

Erforderliche Unterlagen

  • biometrisches digitales Passfoto, angefertigt vor Ort in der Behörde oder durch einen registrierten inländischen Fotodienstleister; wenn Sie den Reisepass an einer deutschen Auslandsvertretung beantragen, können Ausnahmen hiervon gelten
  • Personalausweis
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde

Frist

Ihr Reisepass verliert die Gültigkeit vor Erreichen des eingetragenen Datums des Gültigkeitsendes, wenn

  • eingetragene persönliche Angaben nicht mehr auf Sie zutreffen oder
  • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist.


  • 6 Jahr(e)
    • Für Antragstellende unter 24 Jahre
  • 10 Jahr(e)
    • Für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre

Bearbeitungsdauer

  • 3 Woche(n)
    • Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel mindestens 3 Wochen.

Rechtsgrundlage(n)

Urheber

Kosten

  • Die Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der für Sie zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragt wird.

    Gebühr: 70,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der für Sie zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragt wird.

    Gebühr: 37,50 EUR (Vorkasse: ja)

  • Zuschlag für Passanträge im Expressverfahren

    Gebühr: 32,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Zuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten

    Gebühr: 22,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Zuschlag, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.

    Gebühr: 36,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.

    Gebühr: 6,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Gebühr bei Versand an Ihre inländische Wohnadresse

    Gebühr: 15,00 EUR (Vorkasse: ja)

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Sie beantragen den Reisepass persönlich.
  • Sie sind geschäftsfähig.

Hinweise (Besonderheiten)

Sie können sich in der Regel nur einen gültigen Reisepass ausstellen lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie jedoch auch einen zweiten Reisepass beantragen. Dafür müssen Sie einen entsprechenden Grund nachweisen.

Wenn Sie nicht geschäftsfähig sind, können Sie einen Reisepass nur zusammen mit der Person, die für Ihre Betreuung gerichtlich bestellt wurde und auch Ihren Aufenthalt bestimmen darf, beantragen.