Inhalt

Bebauungsplan »An der Port« der Gemeinde Ruppertsberg

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Bebauungsplan „An der Port“ der Gemeinde Ruppertsberg
- Öffentliche Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Ruppertsberg hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 04.11.2025 beschlossen, für den Bebauungsplan „An der Port“ die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit steht der Entwurf des Bebauungsplanes mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung einschließlich Umweltbericht in der Zeit vom

22.06.2026 bis einschließlich 31.07.2026

auf der Homepage der Verbandsgemeinde Deidesheim unter –
www.vg-deidesheim.de/Startseite/Verbandsgemeinde/Dienste/Bekanntmachungenaus-der-Verwaltung/Bekanntmachungen-FB-II-Bauabteilung/FB-2-Bauleitpläne/
– zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Ergänzend dazu besteht die Möglichkeit, den Planungsentwurf bei der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim, Am Bahnhof 5, 67146 Deidesheim, Bauabteilung – Zimmer 1.1 – von montags bis freitags, während der folgenden Dienstzeiten einzusehen:

Montag bis Freitag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr 
zusätzlich montags 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Neben den genannten Unterlagen können in dieser Zeit auch folgende Informationen zu Umweltrelevanten Aspekten eingesehen werden:

  • ein Umweltbericht zum Bebauungsplan mit Darlegung der Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Fläche, Luft/Klima, Arten- und Biotoppotential, Landschaftsbild, Mensch und Erholung, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
  • eine Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zur Prüfung möglicher Beeinträchtigungen auf geschützte Arten innerhalb des Plangebietes sowie der Darstellung der möglichen bzw. erforderlichen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen,
  • ein Bodengutachten zur Beurteilung der generellen Baugrundverhältnisse, der Gründungsverhältnisse sowie erdbautechnischen Maßnahmen 
  • ein Wasserwirtschaftlicher Fachbeitrag mit Darstellung der Veränderungen des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsbilanz), der Maßnahmen für die Ableitung und Rückhaltung des anfallenden Oberflächenwassers sowie die Ableitung des Schmutzwassers, einschließlich Stellungnahme der oberen Wasserbehörde SGD Süd,
  • Umweltbezogene Stellungnahmen der Fachbehörden und Umweltverbände aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zu den Themenbereichen Berücksichtigung von wasserwirtschaftlichen Maßnahmen, Ausgleichsbilanzierung und artenschutzrechtliches Gutachten, vorgesehene Eingrünungsmaßnahmen, notwendige Maßnahmen bei zutage kommenden archäologischen Bodenfunden, Umgang mit Schmutz- und Niederschlagswasser, Nutzung alternativer Energieversorgung, Anlage und Pflege von Ausgleichsflächen, Verwendung wasserdurchlässiger Bodenbeläge, sowie Eingrünung unter Verwendung klimawandelangepasster Laubbäume. 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu der planerischen Konzeption per E-Mail an bauleitplanung@vg-deidesheim.rlp.de abgegeben werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf dem postalischen Weg an ‚Verbandsgemeinde Deidesheim, Am Bahnhof 5, 67146 Deidesheim abgegeben sowie nach Terminvereinbarung auch mündlich zur Niederschrift gebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Einen Hinweis auf die Veröffentlichung der Unterlagen finden sie ebenso auf dem Internetportal des Landes www.geoportal.rlp.de.

Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Ziele und Zwecke der Planung:

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Port“ beabsichtigt die Gemeinde Ruppertsberg den bereits bestehenden Parkplatz mit der Pl.Nr. 5949 nördlich der K 10 zu erweitern, um die zunehmend problematische Parkraumsituation im Zusammenhang mit dem ruhenden Verkehr in der Ortslage zu entschärfen.

Zusätzlich zu den benötigten Pkw-Stellplätzen sollen auch Wohnmobilstellplätze angeboten werden, welche der Förderung des örtlichen Tourismus dienen.

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des vorgesehenen Bebauungsplans umfasst das Grundstück Pl.Nr. 5949 vollständig.

Der Geltungsbereich wird begrenzt

  • im Norden: durch die südlichen Grenzen der Flurstücke Pl.Nr. 233 und 235,
  • im Osten: durch die westlichen Grenzen der Flurstücke Pl.Nr. 226, 228, 230 und 233,
  • im Süden: durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke Pl.Nr. 5959/2 und 5959/25 (Hauptstraße),
  • im Westen: durch die östliche Grenze des Flurstücks Nr. 5948.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der Port“ ist in dem nachfolgenden Planauszug dargestellt.

Bauleitplanung an der Port Ruppertsberg

ohne Maßstab

gez.
Wolfgang Veth 
1. Beigeordneter

gez.
Dieter Dörr
Bürgermeister