Inhalt

Gästebeitrag für die Stadt Deidesheim

Wichtige Hinweise zur Anzeige- und Meldepflicht

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Stadt Deidesheim erhebt jährlich für die Herstellung, den Betrieb und die Unterhaltung der ganz oder teilweise touristischen Zwecken dienenden Einrichtungen sowie für die zu diesen Zwecken durchgeführten Veranstaltungen einen Gästebeitrag.

Erhebungsgebiet ist das gesamte Gemarkungsgebiet der Stadt Deidesheim.

Der Gästebeitrag wurde von der Stadt Deidesheim erstmals zum 1.1.2018 eingeführt und ist von allen Personen zu entrichten, die im Gemarkungsgebiet der Stadt Deidesheim Unterkunft nehmen, ohne dort eine Hauptwohnung zu haben und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Einrichtungen und zur Teilnahme an den Veranstaltungen geboten wird.

Der Gästebeitrag wird jährlich in der Haushaltssatzung festgesetzt. Er beträgt zur Zeit 2,50 € je Person und Aufenthaltstag. Eine Beitragsbefreiung nach § 4 der Gästebeitragssatzung liegt vor, wenn die in der Gästebeitragssatzung genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

In der letzten Zeit sind aufgrund von Hinweisen und Kontrollen vermehrt aufgefallen, dass Unterkünfte nicht ordnungsgemäß bei der Verbandsgemeinde gemeldet sind. Daher werden in den nächsten Wochen weitere Überprüfungen durchgeführt.

Das in § 7 der Satzung beschriebene Erhebungsverfahren inklusive Meldevordruck und Meldepflicht des Beherbergungsbetriebes ist zwingend einzuhalten.

Wir möchten daher darauf hinweisen, dass wer vorsätzlich oder leichtfertig seiner Anzeige- und Meldepflichten zuwiderhandelt nach § 10 der Satzung eine Ordnungswidrigkeit begeht, die mit einer Geldbuße bis zu 10.000 € geahndet wird.

Alle, die im Gemarkungsgebiet der Stadt Deidesheim Unterkünfte vermieten oder Übernachtungsmöglichkeiten bieten und es bisher versäumt haben, diese ordnungsgemäß anzumelden, müssen dies unverzüglich nachholen.

Für weitere Rückfragen und Informationen steht Ihnen die Abteilung Steuern der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim gerne unter Tel.-Nr. 06326/977-153 und per Mail unter steuern@vg-deidesheim.rlp.de zur Verfügung.

Die Satzung zur Erhebung des Gästebeitrages kann unter Verwaltung & Politik / Satzungen & Rechtsverordnungen / Stadt Deidesheim eingesehen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Steueramt der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim