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Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge (WKB) - Deidesheim

Sehr geehrte Damen und Herren,

in den nächsten Tagen wird der Bescheid für den wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag der Stadt Deidesheim zugestellt. Die Fälligkeit der Spitzabrechnung 2022 / Vorausleistung 2023 erfolgt am 16.10.2023.

Beitragsmaßstäbe:

  • Bei der Festlegung des Gemeindeanteils hatte sich der Gemeinderat nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz zu richten. Der Anteil der Gemeinde beträgt bei allen Ausbaumaßnahmen 35%. Der verbleibende Anliegeranteil von 65% wird auf die beitragspflichtigen Grundstücke verteilt.

  • Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche mit Zuschlägen für bebaute und unbebaute Grundstücke, bei überplanten Grundstücken entsprechend dem gültigen Bebauungsplan. Bei bis zu zwei Vollgeschossen beträgt der Zuschlag einheitlich 20%. Bei Grundstücken mit mehr als 2 Vollgeschossen erhöht sich der Zuschlag für jedes weitere Vollgeschoss um 10%.

  • Bei teilweise gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzten Grundstücken erhöhen sich die oben dargestellten Maßstabsdaten um 10%, bei überwiegend und ausschließlich in dieser Weise genutzten Grundstücken um 20%.

  • Die Satzung sieht für bestimmte Straßen, für die Ausbaubeiträge / Erschließungsbeiträge / Sanierungsausgleichsbeträge zu entrichten waren, Verschonungsfristen von max. 20 Jahren vor.

  • Die gesamte beitragspflichtige Fläche unterliegt ggfs. Schwankungen zwischen den Beitragsjahren, da diese ständig überprüft und den aktuellen Gegebenheiten (z.B. bei Verschonungen) angepasst wird.

Hintergrund:

Das Land Rheinland-Pfalz beschloss mit Gesetz vom 05.05.2020 die grundsätzlich flächendeckende Einführung der wiederkehrenden Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen.
Der Stadtrat Deidesheim beschloss daher in seiner Sitzung am 22.03.2022 die wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge in Deidesheim ab dem Jahr 2022 einzuführen.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte direkt aus dem Bescheid.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Verbandsgemeindeverwaltung