Vollzug des Straßenverkehrsgesetzes,
Verkehrsrechtliche Anordnung gem. § 45 StVO
hier: 67146 Deidesheim, Kathrinenstraße / Im Kathrinenbild
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Verbandsgemeinde Deidesheim als zuständige Straßenverkehrsbehörde erlässt gemäß § 45 StVO folgende
verkehrsrechtliche Anordnung:
In der Kathrinenstraße wird nach dem Hotel & Gästehaus Deidesheim auf der rechten Seite ein Einbahnstraßenschild VZ 220-10 angebracht. Vor dem Parkplatz der Stadtwerke muss die Straßeneinfahrt durch VZ 267 verboten werden.
Die Straßeneinfahrt in das Kathrinenbild wird auf der rechten Seite mit einem Sackgassenschild (VZ 357) versehen.
Begründung:
In der Kathrinenstraße ist aufgrund der Enge der Straße ein Begegnungsverkehr nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Dies ist gerade im Falle eines Notfalls von großer Bedeutung. Unter Berücksichtigung der baulichen Begebenheiten der Straße ist hier keine Alternative möglich.
Der Stadtrat Deidesheim hat der Beschlussvorlage zugestimmt.