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Ratten gesichtet - was ist zu tun?

Hinweise und Verhaltensempfehlungen für Bürgerinnen und Bürger

In den Sommermonaten häufen sich immer wieder Hinweise auf Rattensichtungen in unseren Ortsgemeinden. Dabei handelt es sich häufig um einzelne Tiere, die auf der Suche nach Nahrung unterwegs sind. Ein solcher Anblick ist zwar unangenehm, aber zunächst kein Grund zur Beunruhigung. Wichtig ist ein sachlicher Umgang mit dem Thema und die Beachtung einiger Grundregeln.

Ratten sind Wildtiere, die auch in menschlicher Nähe Lebensräume finden – insbesondere dort, wo Essensreste, ungesicherte Müllbehälter oder offenes Tierfutter leicht zugänglich sind. Einzelne Sichtungen bedeuten noch keinen Befall, sollten aber aufmerksam beobachtet werden.

Was kann ich tun?

  • Halten Sie Mülltonnen stets geschlossen und reinigen Sie sie regelmäßig.
  • Entsorgen Sie keine Speisereste in der Toilette oder auf dem Kompost.
  • Füttern Sie Wild- oder Haustiere im Außenbereich nur so, dass keine Reste zurückbleiben.
  • Melden Sie wiederholte Rattensichtungen an öffentlichen Orten (z. B. Spielplätzen, Containerplätzen) dem Ordnungsamt.

Wer ist zuständig?
Für Maßnahmen auf privaten Grundstücken sind grundsätzlich die Eigentümer selbst verantwortlich. Sie müssen ggf. eine Schädlingsbekämpfung auf eigene Kosten beauftragen.
Auf öffentlichen Flächen prüft das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde, ob Handlungsbedarf besteht und leitet entsprechende Schritte ein.