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Hebesätze 2025

Hebesätze 2025 für die Stadt Deidesheim

Auszug aus der Satzung der Stadt Deidesheim über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025 (Hebesatzsatzung) vom 3.12.2024 (veröffentlicht auf der Homepage der VG Deidesheim unter www.vg-deidesheim.de/Verwaltung-Politik/Satzungen-Rechtsverordnungen/Stadt-Deidesheim sowie im Amtsblatt vom 13.12.2024)

§ 2 Hebesätze

Die Stadt Deidesheim setzt die folgenden Hebesätze für das Jahr 2025 fest:

  1. für die Grundsteuer

    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 778 v. H.

    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 540 v. H.

  2. für die Gewerbesteuer auf 400 v. H.

der Steuermessbeträge.


Hebesätze 2025 für die Gemeinde Forst

Auszug aus der Satzung der Gemeinde Forst über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025 (Hebesatzsatzung) vom 10.12.2024 (veröffentlicht auf der Homepage der VG Deidesheim unter www.vg-deidesheim.de/Verwaltung-Politik/Satzungen-Rechtsverordnungen/Ortsgemeinde-Forst sowie im Amtsblatt vom 20.12.2024)

§ 2 Hebesätze

Die Gemeinde Forst setzt die folgenden Hebesätze ab dem Jahr 2025 fest:

  1. für die Grundsteuer

    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 630 v. H.

    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 465 v. H.

  2. für die Gewerbesteuer auf 400 v. H.

der Steuermessbeträge.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

  • für den ersten Hund 84 €
  • für den zweiten Hund 120 €
  • für jeden weitern Hund 144 €

Sog. Kampfhunde:

  • für den ersten Hund 500 €
  • für den zweiten Hund 800 €
  • für jeden weitern Hund 1.000 €

Hebesätze 2025 für die Gemeinde Meckenheim

Auszug aus der Satzung der Gemeinde Meckenheim über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025 (Hebesatzsatzung) vom 9.12.2024 (veröffentlicht auf der Homepage der VG Deidesheim unter www.vg-deidesheim.de/Verwaltung-Politik/Satzungen-Rechtsverordnungen/Ortsgemeinde-Meckenheim sowie im Amtsblatt vom 20.12.2024)

§ 2 Hebesätze

Die Gemeinde Meckenheim setzt die folgenden Hebesätze für das Jahr 2025 fest:

  1. für die Grundsteuer

    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 583 v. H.

    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 465 v. H.

  2. für die Gewerbesteuer auf 380 v. H.

der Steuermessbeträge.

Hebesätze 2025 für die Gemeinde Niederkirchen

Auszug aus der Satzung der Gemeinde Niederkirchen über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025 (Hebesatzsatzung) vom 5.12.2024 (veröffentlicht auf der Homepage der VG Deidesheim unter www.vg-deidesheim.de/Verwaltung-Politik/Satzungen-Rechtsverordnungen/Ortsgemeinde-Niederkirchen sowie im Amtsblatt vom 20.12.2024)

§ 2 Hebesätze

Die Gemeinde Niederkirchen setzt die folgenden Hebesätze für das Jahr 2025 fest:

  1. für die Grundsteuer

    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 365 v. H.

    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 515 v. H.

  2. für die Gewerbesteuer auf 400 v. H.

der Steuermessbeträge.

Hebesätze 2025 für die Gemeinde Ruppertsberg

Auszug aus der Satzung der Gemeinde Ruppertsberg über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025 (Hebesatzsatzung) vom 9.12.2024 (veröffentlicht auf der Homepage der VG Deidesheim unter www.vg-deidesheim.de/Verwaltung-Politik/Satzungen-Rechtsverordnungen/Ortsgemeinde-Ruppertsberg sowie im Amtsblatt vom 20.12.2024)

§ 2 Hebesätze

Die Gemeinde Ruppertsberg setzt die folgenden Hebesätze für das Jahr 2025 fest:

  1. für die Grundsteuer

    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 950 v. H.

    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 560 v. H.

  2. für die Gewerbesteuer auf 400 v. H.

der Steuermessbeträge.