Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge (WKB) - Niederkirchen
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Juli 2023 wurde der Bescheid für den wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag der Gemeinde Niederkirchen zugestellt. Die Fälligkeit der Spitzabrechnung 2022 / Vorausleistung 2023 erfolgt am 15.08.2023 und 15.11.2023.
Beitragsmaßstäbe:
- Bei der Festlegung des Gemeindeanteils hatte sich der Gemeinderat nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz zu richten. Der Anteil der Gemeinde beträgt bei allen Ausbaumaßnahmen 35%. Der verbleibende Anliegeranteil von 65% wird auf die beitragspflichtigen Grundstücke verteilt.
- Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche mit Zuschlägen für bebaute und unbebaute Grundstücke, bei überplanten Grundstücken entsprechend dem gültigen Bebauungsplan. Der Zuschlag je Vollgeschoss beträgt 10%.
- Bei teilweise gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzten Grundstücken erhöhen sich die oben dargestellten Maßstabsdaten um 10%, bei überwiegend und ausschließlich in dieser Weise genutzten Grundstücken um 20%.
- Die Satzung sieht für bestimmte Straßen, für die Ausbaubeiträge / Erschließungsbeiträge zu entrichten waren, Verschonungsfristen von max. 20 Jahren vor.
- Die gesamte beitragspflichtige Fläche unterliegt ggfs. Schwankungen zwischen den Beitragsjahren, da diese ständig überprüft und den aktuellen Gegebenheiten (z.B. bei Verschonungen) angepasst wird.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte direkt aus dem Bescheid.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Verbandsgemeindeverwaltung